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254047-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße/Winzerstraße

Nummer
254047-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
13.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Stephanstraße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Winzerstraße Straße· Dottendorf, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254047 Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße/Winzerstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254047-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im
Bereich Kreuzung Kessenicher
Straße/Stephanstraße/Winzerstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen Bedenken gegen die Einrichtung
eines FGÜ an der vorgeschlagenen Stelle. Im direkten Kreuzungsbereich sind
die Sichtbeziehungen mit Ausnahme direkt neben der Bushaltestelle durch den
Verschwenk der Straße eingeschränkt, sodass ein FGÜ dort nicht errichtet
werden kann. Im Bereich der Bushaltestelle, welche bereits barrierefrei
ausgebaut ist, scheidet ein FGÜ aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit
aus. Lediglich vom Knotenpunkt nach Süden abgerückt (z.B. zwischen Haus-
Nr. 203-207), könnte eine Querungsstelle ggf. realisiert werden. Hierbei gilt es
jedoch zu beachten, dass aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreiten von >
10,00m eine Mittelinsel erforderlich wäre. Überdies müssten einige Parkplätze
im öffentlichen Raum entfallen. Ob diese Querung aufgrund der erforderlichen
Umwege angenommen würde, ist fraglich.
Hinsichtlich der Ausweitung der Tempo-30 Regelung wird auf den Beschluss zu
DS 220753 verwiesen. Die Verwaltung hatte bereits in diesem Antrag geprüft,
ob eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Die bestehende Situation erfüllt den
Tatbestand zur Verlängerung einer Strecke von Tempo 30 nicht. Eine
Neubewertung wird nicht für erforderlich gehalten und es wird auf die
Stellungnahme in diesem Verfahren verwiesen, welche weiterhin
uneingeschränkt Gültigkeit besitzt.
Beschlussvorschlag für die BV Bonn:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene
Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der
Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de