254047-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße/Winzerstraße
Kerndaten
- Nummer
- 254047-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 13.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Stephanstraße Hauptort
- Winzerstraße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 254047-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich Kreuzung Kessenicher Straße/Stephanstraße/Winzerstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen Bedenken gegen die Einrichtung eines FGÜ an der vorgeschlagenen Stelle. Im direkten Kreuzungsbereich sind die Sichtbeziehungen mit Ausnahme direkt neben der Bushaltestelle durch den Verschwenk der Straße eingeschränkt, sodass ein FGÜ dort nicht errichtet werden kann. Im Bereich der Bushaltestelle, welche bereits barrierefrei ausgebaut ist, scheidet ein FGÜ aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit aus. Lediglich vom Knotenpunkt nach Süden abgerückt (z.B. zwischen Haus- Nr. 203-207), könnte eine Querungsstelle ggf. realisiert werden. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass aufgrund der bestehenden Fahrbahnbreiten von > 10,00m eine Mittelinsel erforderlich wäre. Überdies müssten einige Parkplätze im öffentlichen Raum entfallen. Ob diese Querung aufgrund der erforderlichen Umwege angenommen würde, ist fraglich. Hinsichtlich der Ausweitung der Tempo-30 Regelung wird auf den Beschluss zu DS 220753 verwiesen. Die Verwaltung hatte bereits in diesem Antrag geprüft, ob eine qualifizierte Gefahrenlage besteht. Die bestehende Situation erfüllt den Tatbestand zur Verlängerung einer Strecke von Tempo 30 nicht. Eine Neubewertung wird nicht für erforderlich gehalten und es wird auf die Stellungnahme in diesem Verfahren verwiesen, welche weiterhin uneingeschränkt Gültigkeit besitzt. Beschlussvorschlag für die BV Bonn: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen, der Bürgerantrag ist mit der Stellungnahme der Verwaltung erledigt. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:12 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de