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254045-02 AA · Änderungsantrag

Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee (Zebrastreifen, Entfernung Container, Geschwindigkeitsüberwachung) Antrag zur Vorlage 254045

Nummer
254045-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
26.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Königsplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung federführend
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Übergeordnet

  1. 254045 Bürgerantrag: Antrag auf Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee (Zebrastreifen, Entfernung Container, Geschwindigkeitsüberwachung)

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Änderungsantrag
öffentlich
254045-02 AA
Antragsteller/in:
Peter Schmidt
26.05.2026, gez. BBM Yildiz
Volt-Änderungsantrag zu Bürgerantrag: Antrag auf
Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee
(Zebrastreifen, Entfernung Container,
Geschwindigkeitsüberwachung)
Antrag zur Vorlage 254045
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme
der Verwaltung. Hinsichtlich Punkt 1 beauftragt die Bezirksvertretung die
Verwaltung zu prüfen, an welcher Stelle im Bereich Rheinallee / Königsplatz ein
Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann und dabei u. a. Sichtbeziehungen
und Auswirkungen auf den Busverkehr zu berücksichtigen.
Die Verwaltung berichtet der Bezirksvertretung bis zur Sitzung am 2.
September 2026 über die Ergebnisse.
Begründung
Die Stellungnahme benennt nur „mögliche“ Konflikte, die aber nicht
abschließend begründet werden. Gerade wenn das Umfeld nicht gut
einzusehen ist, muss für sichere Übergangswege gesorgt werden. Der Verweis
auf mögliche Verzögerungen im Busverkehr überzeugt nicht: Ein FGÜ führt
nicht ganztägig und permanent, sondern höchstens punktuell zu
Verzögerungen im (Bus-)Verkehr. Die bestehende Bedarfsampel im Umfeld der
benachbarten Grundschule zeigt, dass beides anscheinend vereinbar ist. Der
Schulwegplan für das CFG befindet sich erst am Anfang von Phase 2 – ein
konkreter Prüfauftrag schafft die notwendige Entscheidungsgrundlage
unabhängig davon.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de