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254045-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee (Zebrastreifen, Entfernung Container, Geschwindigkeitsüberwachung)

Nummer
254045-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.05.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Königsplatz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Rheinallee Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Ubierstraße Straße· Plittersdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254045 Bürgerantrag: Antrag auf Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee (Zebrastreifen, Entfernung Container, Geschwindigkeitsüberwachung)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254045-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Antrag auf
Verkehrssicherungsmaßnahmen in der Rheinallee
(Zebrastreifen, Entfernung Container,
Geschwindigkeitsüberwachung)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 27.05.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. Zu den einzelnen Punkten kann
Folgendes mitgeteilt werden:
Zu 1.):
Aus verkehrsplanerischer Sicht ist der Wunsch nach einer Querungshilfe über
die Rheinallee im direkten Schulumfeld nachvollziehbar. Bei einer ersten
Betrachtung des Umfelds des Knotenpunkts Rheinallee / Königsplatz,
unabhängig der vorgeschlagenen Standorte, können jedoch mehrere mögliche
Konfliktpunkte identifiziert werden.
Im genannten Streckenabschnitt besteht größtenteils eine Tempo-30 Regelung.
Weiterhin ist die Rheinallee in weiten Teilen von beidseitigen Alleebaumreihen
geprägt, sodass die Sichtbeziehungen zu den Aufstellbereichen sowie die
allgemeine Erkennbarkeit der Markierung und Beschilderung eines
Fußgängerüberwegs möglicherweise eingeschränkt sein könnten.
Die Rheinallee stellt auch eine stark frequentierte Busroute dar, ein FGÜ
könnte die Fahrzeiten der dort verkehrenden Linien erhöhen.
Im Rahmen des Schulwegplanprojektes zur Verbesserung der
Schulwegsicherheit, welches bisher an Grundschulen gestartet ist, sollen in
diesem Jahr auch die ersten weiterführenden Schulen mit Rad-Schulwegplänen
ausgestattet werden. Basierend auf einer umfassenden Elternbefragung zu
problematischen Stellen und bevorzugten Routen wird eine daten-basierte
Entscheidungsgrundlage für umzusetzende Maßnahmen im Umfeld von
Schulen geschaffen. Das Clara-Fey-Gymnasium hat im Zuge dessen ihr
Interesse bekundet, an der 2. Projektphase für einen Schulwegplan
teilzunehmen.
Zu 2.):
Bei dem genannten Kleidercontainer handelte es sich um einen gewerblichenSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Alttextilcontainer. Eine Prüfung hat allerdings ergeben, dass der
Alttextilcontainer bereits wieder entfernt wurde.
Zu 3.):
Die Verwaltung wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit die Einhaltung der
geltenden Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Clara-Fey-Gymnasiums im
Rahmen der mobilen Geschwindigkeitskontrollen überwachen.
Am 30. September 2025 wurde eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt.
Diese fand, rund 300 Meter entfernt vom Clara-Fey-Gymnasium, in Höhe der
Paul-Klee-Schule statt. In der Zeit von 07:04 bis 11:34 Uhr wurden in
Fahrtrichtung der Ubierstraße 332 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei wurden 12
Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Die Verwaltung hat auch 11. Dezember 2025 in Höhe der Rheinallee 4 eine
mobile Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Der Kontrollzeitraum erstreckte
sich von 07:06 bis 11:46 Uhr. In Fahrtrichtung Ubierstraße wurden insgesamt
251 Fahrzeuge erfasst. Dabei wurden 10 Geschwindigkeitsüberschreitungen
festgestellt. Das schnellste gemessene Fahrzeug fuhr 48 km/h. Nach Abzug
der Toleranz von 3 km/h verbleibt eine vorwerfbare
Geschwindigkeitsüberschreitung von 15 km/h. Die Verwaltung beabsichtigt, in
der Rheinallee weitere Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bad Godesberg:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg nimmt Kenntnis von der Stellungnahme
der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Vo-
tum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vor-
gesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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