254044 · Beschlussvorlage
Änderung der Bezeichnung des sog. "Feuerwehrtopfes" des Stadtbezirkes Hardtberg und Festlegung der Zweckbestimmung
Kerndaten
- Nummer
- 254044
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Hardtberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 254044 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg Dezernat: Dez. I Änderung der Bezeichnung des sog. "Feuerwehrtopfes" des Stadtbezirkes Hardtberg und Festlegung der Zweckbestimmung Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Bezeichnung „Feuerwehrtopf“ wird in „Stadtbezirksbudget Hardtberg“ geändert. 2. Als Zweckbestimmung zur Verwendung der Mittel wird „für stadtbezirklich relevante Maßnahmen“ festgelegt. Begründung Der Begriff „Feuerwehr“-Topf suggeriert eine vordringliche Ausgabe, die keinen Aufschub duldet. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Bezeichnung vielfach Fragen aufwirft, denn es ist im Einzelfall in der Regel nicht klar, ob eine Situation gegeben ist, die einen dringlichen Einsatz von Mitteln erfordert bzw. wie eng diese Vorgabe aufzufassen ist. Als Zweckbestimmung sollte, wie in den anderen Stadtbezirken, die weitgefasste Formulierung für „stadtbezirklich relevante Maßnahmen“ festgelegt werden. Über die Relevanz für den Stadtbezirk entscheidet die Bezirksvertretung Hardtberg in eigener Zuständigkeit. Aus vorgenannten Gründen werden die beiden vorgeschlagenen Änderungen empfohlen. Die vorstehende Beschlussfassung dient der Rechtssicherheit. Höhe der Mittel und Aufteilung in konsumtive sowie investive Mittel bleiben von diesem Beschluss unberührt. Ergänzend ist anzumerken, dass die Bezirksvertretung Beuel die hier vorgeschlagene Formulierung schon seit einigen Jahren nutzt und dabei unnötiger Verwaltungsaufwand und Verzögerungen in der Umsetzung der Beschlüsse vermieden werden. Die Formulierung ist also bewährt und würde nun einheitlich in allen Stadtbezirken verwendet.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezeichnung und Zweckbestimmung gelten ab sofort und die kommenden Haushaltsjahre und solange im Rahmen der Beschlussfassung über den Haushalt diese nach §37 III GO NRW eingerichteten Mittel im Gesamthaushalt zur Verfügung stehen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de