← Vorlagen

254044 · Beschlussvorlage

Änderung der Bezeichnung des sog. "Feuerwehrtopfes" des Stadtbezirkes Hardtberg und Festlegung der Zweckbestimmung

Nummer
254044
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 86,4 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.121 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
254044
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Hardtberg
Dezernat:
Dez. I
Änderung der Bezeichnung des sog.
"Feuerwehrtopfes" des Stadtbezirkes Hardtberg
und Festlegung der Zweckbestimmung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Bezeichnung „Feuerwehrtopf“ wird in „Stadtbezirksbudget Hardtberg“
geändert.
2. Als Zweckbestimmung zur Verwendung der Mittel wird „für stadtbezirklich
relevante Maßnahmen“ festgelegt.
Begründung
Der Begriff „Feuerwehr“-Topf suggeriert eine vordringliche Ausgabe, die keinen
Aufschub duldet. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Bezeichnung vielfach
Fragen aufwirft, denn es ist im Einzelfall in der Regel nicht klar, ob eine
Situation gegeben ist, die einen dringlichen Einsatz von Mitteln erfordert bzw.
wie eng diese Vorgabe aufzufassen ist.
Als Zweckbestimmung sollte, wie in den anderen Stadtbezirken, die
weitgefasste Formulierung für „stadtbezirklich relevante Maßnahmen“
festgelegt werden. Über die Relevanz für den Stadtbezirk entscheidet die
Bezirksvertretung Hardtberg in eigener Zuständigkeit.
Aus vorgenannten Gründen werden die beiden vorgeschlagenen Änderungen
empfohlen. Die vorstehende Beschlussfassung dient der Rechtssicherheit.
Höhe der Mittel und Aufteilung in konsumtive sowie investive Mittel bleiben von
diesem Beschluss unberührt. Ergänzend ist anzumerken, dass die
Bezirksvertretung Beuel die hier vorgeschlagene Formulierung schon seit
einigen Jahren nutzt und dabei unnötiger Verwaltungsaufwand und
Verzögerungen in der Umsetzung der Beschlüsse vermieden werden. Die
Formulierung ist also bewährt und würde nun einheitlich in allen Stadtbezirken
verwendet.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezeichnung und Zweckbestimmung
gelten ab sofort und die kommenden Haushaltsjahre und solange im Rahmen
der Beschlussfassung über den Haushalt diese nach §37 III GO NRW
eingerichteten Mittel im Gesamthaushalt zur Verfügung stehen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de