254035 · Beschlussvorlage
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf
Kerndaten
- Nummer
- 254035
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.12.2025
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Deutschherrenstraße Hauptort
- Paracelsusstraße
- Schenkpfädchen
- Alt-Godesberg
- Lannesdorf
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 254035 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Godesberg, Ortsteil Lannesdorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Entscheidung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 05.04.2026 Empfehlung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 7014-1 „Deutschherrenstraße 175-187“ im Stadtbezirk Bad Go- desberg, Ortsteil Lannesdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. Begründung Die Eigentümerin der Flächen des ehemaligen Metallverarbeitungsbetriebes Lubig plant eine bedarfsgerechte Einzelhandelsnutzung für die Nahversorgung und eine Wohnnutzung zur Ergänzung der innerstädtischen Wohnbebauung. Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die Paracelsusstraße und im Westen an die Deutschherrenstraße. Im Zusammenhang mit dem Hochbauvorhaben ist eine neue private Er- schließungsstraße parallel zum öffentlichen Fußweg „Schenkpfädchen“ zwi- schen den beiden o.g. öffentlichen Straßen vorgesehen. Diese Festlegung wurde auch bereits im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 7014-1 ver- traglich verankert. Aufgrund des planerischen Standes zum Bebauungsplan wurde sich damals für die getrennte Beschlussfassung entschieden.Seite 1 von 8 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) An den beiden Einmündungen der Planstraße sind zudem Anpassungsmaß- nahmen (u.a. Verlagerung von baulichen Einengungen an der Paracelsusstraße und Parkständen in der Deutschherrenstraße) notwendig. Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Anlage/n 1 Anlage Planungshinweise (öffentlich) 2 Lageplan Anschluss Paracelsiusstraße (öffentlich) 3 Lageplan (öffentlich) 4 Längsschnitt (öffentlich) 5 Regelquerschnitt (öffentlich)Seite 2 von 8 AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau und Grünflächenplanung Baumaßnahme Genehmigung der Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7014-1 im Stadtbezirk Bad Stadtbezirk Bad Godesberg Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 20906 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 7014-1 ausgewiesenen Bebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. X erstmalige Herstellung Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bad Godesberg 2 Vorhandener Bestand Die Planfläche ist unbebaut 3 Straßenart Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße Landstraße Sammelstraße Kreisstraße Anliegerstraße Gemeindestraße X Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße WohnwegSeite 3 von 8 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 120 m 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 7014-1 vom 01.02.2024 Veröffentlichung im Amtsblatt voraussichtlich am 14.01.2026/ 21.01.2026 nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, 9 Grunderwerb X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 4 von 8 Seite 5 von 8 Seite 6 von 8 Seite 7 von 8 Seite 8 von 8
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de