254031 · Beschlussvorlage
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2024
Kerndaten
- Nummer
- 254031
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 10.12.2025
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
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Beratungsfolge
- Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 254031 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 14 Rechnungsprüfungsamt Dezernat: Dez. OB Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2024 Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss 31.12.2025 Empfehlung Rat 12.03.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag (zu Ziffer 1.: Rechnungsprüfungsausschuss, zu Ziffer 2. und 3.: Rat) 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rech- nungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab: Der vom Kämmerer am 03.06.2025 aufgestellte und von der ehemaligen Oberbürgermeisterin am 12.06.2025 bestätigte Jahresabschluss und La- gebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprü- fungsausschuss gebilligt. Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen geführt. Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prü- fung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Sat- zungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi- nanz- und Ertragslage der Stadt. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr 2024 festzustel- len und der ehemaligen Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. 2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss für das Jahr 2024 festzustellen und der ehemaligen Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.Seite 1 von 940 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 3. Der Rat beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Fehlbetrag des Jahres 2024 in Höhe von 57.457.603,34 EUR durch die Inanspruch- nahme der Ausgleichsrücklage zu decken. Begründung Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab- schluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus- haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen- des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein Lagebericht beizu- fügen. In seiner Sitzung am 03.07.2025 - fortgesetzt am 07.07.2025 - (DS-Nr. 253239) nahm der Rat den ihm nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zu- geleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2024 zur Kenntnis und verwies ihn zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss. Zu Ziffer 1. Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend § 102 Abs. 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rechnungsprüfungs- amt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und einen Prü- fungsbericht erstellt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 102 Abs. 3 GO NRW die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich dar- auf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des sich nach § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden keine we- sentlichen Beanstandungen festgestellt, so dass der Bestätigungsvermerk für das Jahr 2024 ohne Einschränkungen erteilt werden kann. Nach § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung der ehemaligen Oberbürgermeisterin. Der Beschluss ist als absch- ließende Entscheidung des Rates über die Art und Form des Ergebnisses der Haushaltswirtschaft anzusehen.Seite 2 von 940 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der im Haushaltsjahr 2024 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,24 EUR wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt. Zu Ziffer 2. In der Gremienfolge beschließt der Rat abschließend auf der Grundlage der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zu Ziffer 3. Der im Haushaltsjahr 2024 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34 EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Mit diesem Ergebnisverwendungsbeschluss wird die Pflicht der Gemeinde, den jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenn auch in fiktiver Form, beach- tet (vgl. § 75 Absatz 2 bis 4 GO NRW). Die Ausgleichsrücklage wurde zuletzt durch den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 99.104.581,56 EUR auf einen Bestand in Höhe von 163.185.158,02 EUR erhöht und kann nunmehr zur Deckung des Fehlbetrages 2024 genutzt werden. Anlage/n 1 Jahresabschluss 2024_Teil 1 (öffentlich) 2 Jahresabschluss 2024_Teil 2 (öffentlich) 3 Bericht Jahresabschluss 2024 (öffentlich)Seite 3 von 940 Bundesstadt Bonn Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 1 von 858Seite 4 von 940 Bundesstadt Bonn Inhaltsverzeichnis ab Seite 1 Vorlageerklärung und Bilanz 3 2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8 3 Anhang 15 3.1 Anlagenspiegel 103 3.2 Forderungsspiegel 105 3.3 Verbindlichkeitenspiegel 107 3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 109 3.5 Sonderpostenspiegel 117 3.6 Rückstellungsspiegel 119 3.7 Eigenkapitalspiegel Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 121 3.8 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 124 3.9 Anlage Angaben zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen sowie Sondervermögen 145 4 Lagebericht 148 5 Jahresrechnung 185Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 2 von 858Seite 5 von 940 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2024 Vorlageerklärung und BilanzBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 3 von 858Seite 6 von 940 Bundesstadt Bonn 03.06.2025 Die Oberbürgermeisterin Der Stadtkämmerer Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und Lagebericht 2024 Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und der Lagebericht zum 31.12.2024 werden hiermit vorgelegt. Aufgestellt: 03.06.2025 Bestätigt: 12.06.2025 (Fark) Stadtkämmerer (Dörner) OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 4 von 858Seite 7 von 940 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2024 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 151.294.135,61 150.799.925,93 1 Eigenkapital 1.104.826.583,78 1.170.141.958,31 1 Anlagevermögen 5.152.955.934,29 4.987.146.705,47 1.1 Allgemeine Rücklage 998.443.963,73 1.006.301.734,92 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.878.450,19 6.433.888,39 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37 1.2 Sachanlagen 3.382.119.193,64 3.341.895.985,10 1.3 Ausgleichsrücklage 163.185.158,02 64.080.576,46 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 863.330.228,45 862.817.558,85 1.4 Bilanzieller Verlustausgleich 1.2.1.1 Grünflächen 680.067.716,21 678.915.584,92 1.5 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag -57.457.603,34 99.104.581,56 1.2.1.2 Ackerland 21.260.714,40 21.242.086,73 2 Sonderposten 982.301.121,20 979.929.632,16 1.2.1.3 Wald, Forsten 11.975.824,87 11.932.069,00 2.1 für Zuwendungen 791.563.004,99 787.527.718,13 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 150.025.972,97 150.727.818,20 2.2 für Beiträge 164.643.477,66 166.678.166,66 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 152.397.675,28 175.684.006,89 2.3 für den Gebührenausgleich 926.326,82 800.890,42 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 908.430,54 3.963.752,64 2.4 Sonstige Sonderposten 25.168.311,73 24.922.856,95 1.2.2.2 Schulen 1.309.059,76 414.551,92 3 Rückstellungen 956.444.504,74 952.816.550,90 1.2.2.3 Wohnbauten 6.022.031,00 6.131.475,60 3.1 Pensionsrückstellungen 908.543.071,38 893.230.352,46 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 144.158.153,98 165.174.226,73 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.805.064.897,61 1.817.696.548,13 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 336.326.607,47 336.123.997,66 3.4 Sonstige Rückstellungen 47.901.433,36 59.586.198,44 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 289.386.565,71 293.274.577,01 4 Verbindlichkeiten 2.536.157.726,49 2.269.433.055,86 1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 4.1 AnleihenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 5 von 858Seite 8 von 940 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2024 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 731.264.541,85 727.562.116,43 4.1.1 für Investitionen 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen, Verkehrslenkungsanlagen 414.405.839,81 427.099.244,28 4.1.2 zur Liquiditätssicherung 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 33.681.342,77 33.636.612,75 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.454.625.026,59 1.330.674.648,86 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 153.550,58 165.552,87 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 123.102.632,77 122.606.501,08 4.2.2 von Beteiligungen 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 30.947.729,42 27.812.673,44 4.2.3 von Sondervermögen 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.332.227,81 23.429.088,22 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 10.960.685,71 13.814.406,44 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 375.790.251,72 311.684.055,62 4.2.5 von Kreditinstituten 1.443.664.340,88 1.316.860.242,42 1.3 Finanzanlagen 1.763.958.290,46 1.638.816.831,98 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 785.255.957,87 631.181.681,37 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.729.663,66 530.489.824,66 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5.509.119,52 5.047.391,27 1.3.2 Beteiligungen 122.488.654,09 122.518.115,92 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38.254.210,81 20.289.482,28 1.3.3 Sondervermögen 310.619.944,77 314.295.406,00 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.500.010,46 5.960.097,26 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 87.465.386,18 88.105.478,61 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 162.275.839,81 168.691.164,44 1.3.5 Ausleihungen 712.654.641,76 583.408.006,79 4.8 Erhaltene Anzahlungen 87.737.561,43 107.588.590,38 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 152.475.988,00 105.970.336,34 5 Passive Rechnungsabgrenzung 43.506.195,17 47.811.344,01 1.3.5.2 an Beteiligungen 1.187.602,81 353.326,90 1.3.5.3 an Sondervermögen 552.781.544,16 473.960.812,13Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 6 von 858Seite 9 von 940 Bundesstadt Bonn Bilanz Bundesstadt Bonn zum 31.12.2024 Aktiva Passiva Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO Bilanzwert 31.12.2024 in EURO Bilanzwert 31.12.2023 in EURO 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 6.209.506,79 3.123.531,42 2 Umlaufvermögen 274.455.627,25 247.319.783,73 2.1 Vorräte 1.386.732,23 1.347.136,81 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.386.732,23 1.347.136,81 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 264.586.428,57 240.066.483,22 2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 86.541.477,50 83.816.812,02 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 119.246.562,79 97.310.377,23 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 58.798.388,28 58.939.293,97 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 8.482.466,45 5.906.163,70 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 44.530.434,23 34.866.126,11 Aktiva 5.623.236.131,38 5.420.132.541,24 Passiva 5.623.236.131,38 5.420.132.541,24 Aufgestellt, Bonn den 28.05.2025 Bestätigt, Bonn den 12.06.2025 Stadtkämmerer (Fark) Oberbürgermeisterin (Dörner)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 7 von 858Seite 10 von 940 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2024 *HVDPWHUJHEQLV XQG *HVDPWILQDQ]UHFKQXQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 8 von 858Seite 11 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2023 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2024 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 769.490.826,61 785.659.485,76 806.390.937,52 20.731.451,76 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 400.466.003,01 420.039.019,51 427.741.296,20 7.702.276,69 3 + Sonstige Transfererträge 8.227.683,07 35.613.200,71 11.261.344,00 -24.351.856,71 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 227.579.000,30 231.155.556,05 245.333.994,61 14.178.438,56 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.929.372,73 35.050.208,73 33.730.638,06 -1.319.570,67 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 139.191.300,38 129.142.671,15 146.143.122,19 17.000.451,04 7 + Sonstige ordentliche Erträge 114.323.220,94 64.064.590,47 146.048.419,77 81.983.829,30 8 + Aktivierte Eigenleistungen 752.131,13 2.500.000,00 885.205,03 -1.614.794,97 9 +/- Bestandsveränderungen 10 = Ordentliche Erträge 1.693.959.538,17 1.703.224.732,38 0 1.817.534.957,38 114.310.225,00 0 11 - Personalaufwendungen 379.188.787,31 420.457.278,52 580.229,13 412.194.374,07 -8.262.904,45 -676.322,50 12 - Versorgungsaufwendungen 48.652.783,51 49.646.446,09 44.193.369,11 -5.453.076,98 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 262.745.022,52 293.219.598,00 55.670.197,16 286.175.454,96 -7.044.143,04 -58.311.500,02 14 - Bilanzielle Abschreibungen 84.529.111,73 75.180.785,28 81.524.073,25 6.343.287,97 15 - Transferaufwendungen 693.315.082,85 796.158.608,21 28.732.617,45 767.276.026,23 -28.882.581,98 -13.679.606,18 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 190.939.984,34 184.939.078,70 6.580.296,50 246.283.140,42 61.344.061,72 -7.251.979,60 17 = Ordentliche Aufwendungen 1.659.370.772,26 1.819.601.794,80 91.563.340,24 1.837.646.438,04 18.044.643,24 -79.919.408,30 18 = Ordentliches Ergebnis (Zeilen 10 und 17) 34.588.765,91 -116.377.062,42 -91.563.340,24 -20.111.480,66 96.265.581,76 79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 9 von 858Seite 12 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Gesamtergebnisrechnung Ertrags- und Aufwandsarten Ergebnis des Vorjahres 2023 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres 2024 davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 19 + Finanzerträge 9.105.693,77 14.687.948,06 13.314.054,94 -1.373.893,12 20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 39.337.074,91 64.248.694,33 51.154.387,30 -13.094.307,03 21 = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) -30.231.381,14 -49.560.746,27 0 -37.840.332,36 11.720.413,91 0 22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (Zeilen 18 und 21) 4.357.384,77 -165.937.808,69 -91.563.340,24 -57.951.813,02 107.985.995,6 7 79.919.408,30 23 + Außerordentliche Erträge 94.747.196,79 94.777.085,58 494.209,68 -94.282.875,90 24 - Außerordentliche Aufwendungen 25 = Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 94.747.196,79 94.777.085,58 0 494.209,68 -94.282.875,90 0 26 = Jahresergebnis (Zeilen 22 und 25) 99.104.581,56 -71.160.723,11 -91.563.340,24 -57.457.603,34 13.703.119,77 79.919.408,30 27 - Globaler Minderaufwand 1) 16.400.000,00 -16.400.000,00 28 = Jahresergebnis nach Abzug globaler Minderaufwand (Zeilen 26 und 27) 99.104.581,56 -54.760.723,11 -91.563.340,24 -57.457.603,34 -2.696.880,23 79.919.408,30 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 29 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 30 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 31 - Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 32 - Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 10.543.284,38 8.944.818,92 8.944.818,92 33 = Verrechnungssaldo (Zeilen 29 bis 32) -10.543.284,38 0 0 -8.944.818,92 -8.944.818,92 0Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 10 von 858Seite 13 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 11 von 858Seite 14 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2023 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 1 Steuern und ähnliche Abgaben 786.419.872,44 785.659.485,76 801.525.695,94 15.866.210,18 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 373.542.150,88 392.256.763,68 395.953.036,48 3.696.272,80 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 28.969.241,57 35.613.200,71 7.357.389,86 -28.255.810,85 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 210.973.515,47 226.398.138,65 234.206.276,44 7.808.137,79 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.955.543,01 35.304.259,77 33.753.746,56 -1.550.513,21 6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 142.247.285,08 131.956.101,26 140.507.838,37 8.551.737,11 7 + Sonstige Einzahlungen 52.450.257,58 56.482.934,11 34.632.377,28 -21.850.556,83 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 7.828.700,18 14.687.948,06 12.788.242,76 -1.899.705,30 9 = Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.634.386.566,21 1.678.358.832,00 0,00 1.660.724.603,69 -17.634.228,31 0,00 10 - Personalauszahlungen 343.711.650,30 376.156.632,53 818.229,13 375.148.944,67 -1.007.687,86 -674.622,50 11 - Versorgungsauszahlungen 44.000.127,62 48.226.439,45 48.208.778,27 -17.661,18 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 234.905.945,75 313.906.682,71 75.597.345,52 276.265.864,89 -37.640.817,82 -58.313.200,02 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 35.616.401,33 64.248.583,38 49.122.107,60 -15.126.475,78 14 - Transferauszahlungen 706.056.279,05 795.900.526,93 28.732.617,45 753.512.586,54 -42.387.940,39 -13.679.606,18 15 - Sonstige Auszahlungen 105.158.803,08 189.958.834,19 6.415.148,14 241.424.001,51 51.465.167,32 -7.251.979,60 16 = Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.469.449.207,13 1.788.397.699,19 111.563.340,24 1.743.682.283,48 -44.715.415,71 -79.919.408,30 17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (Zeilen 9 und 16) 164.937.359,08 -110.038.867,19 111.563.340,24 -82.957.679,79 27.081.187,40 -79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 12 von 858Seite 15 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2023 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25.525.799,50 87.345.321,91 27.088.222,94 -60.257.098,97 19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 1.077.378,30 3.144.373,00 -1.595.304,86 -4.739.677,86 20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 28.638.673,04 11.304.043,17 6.368.951,94 -4.935.091,23 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 4.259.935,75 2.640.000,00 3.618.486,86 978.486,86 22 + sonstige Investitionseinzahlungen -74.603,14 1.000,00 74.603,14 73.603,14 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 59.427.183,45 104.434.738,08 0,00 35.554.960,02 -68.879.778,06 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 8.146.228,55 5.751.347,05 22.017.943,65 3.009.358,99 -2.741.988,06 -26.002.096,60 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 73.226.550,34 224.361.205,29 273.428.470,08 67.705.168,11 -156.656.037,18 -303.604.272,80 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 12.802.578,65 29.559.219,83 14.896.112,20 19.642.771,43 -9.916.448,40 -14.582.637,63 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 74.720.806,64 138.498.608,04 44.250.947,86 135.251.817,60 -3.246.790,44 -59.974.878,36 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 111.645,29 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 169.007.809,47 398.170.380,21 354.593.473,79 225.609.116,13 -172.561.264,08 -404.163.885,39 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Zeilen 23 und 30) -109.580.626,02 -293.735.642,13 354.593.473,79 -190.054.156,11 103.681.486,02 -404.163.885,39 32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag (Zeilen 17 und 31) 55.356.733,06 -403.774.509,32 466.156.814,03 -273.011.835,90 130.762.673,42 -484.083.293,69Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 13 von 858Seite 16 von 940 Jahresabschluss 2024 Bundesstadt Bonn Gesamtfinanzrechnung Ein- und Auszahlungsarten Ergebnis des Vorjahres 2023 fortgeschriebener Ansatz des Haushaltsjahres davon Ermächtigungs- übertragungen aus dem Vorjahr Ist-Ergebnis des Haushaltsjahres 2024 Vergleich Ansatz/Ist (Sp. 4 ./. Sp. 2) Ermächtigungs- übertragungen in das Folgejahr 33 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 268.777.614,56 391.203.909,07 -290.757.697,56 400.081.803,69 8.877.894,62 404.163.885,39 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.870.371.953,26 105.000.000,00 2.293.216.715,04 2.188.216.715,04 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommen- den Rechtsverhältnissen 256.979.764,74 335.470.711,48 280.122.528,44 -55.348.183,04 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.954.300.000,00 2.138.300.000,00 2.138.300.000,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit -72.130.196,92 160.733.197,59 -290.757.697,56 274.875.990,29 114.142.792,70 404.163.885,39 38 = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln (Zeilen 32 und 37) -16.773.463,86 -243.041.311,73 175.399.116,47 1.864.154,39 244.905.466,12 -79.919.408,30 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 21.797.230,82 5.332.452,32 5.332.452,32 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 308.685,36 1.285.859,74 1.285.859,74 41 = Liquide Mittel (Zeilen 38, 39 und 40) 5.332.452,32 -243.041.311,73 175.399.116,47 8.482.466,45 251.523.778,18 -79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 14 von 858Seite 17 von 940 %XQGHVVWDGW%RQQ Jahresabschluss 2024 $QKDQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 15 von 858Seite 18 von 940 Anhang Seite 1 von 87 Dezernat II Bundesstadt Bonn NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2024 Anhang Inhalt Seite EINLEITUNG 4 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 4 2. Inventur 5 ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 6 AKTIVA 6 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 6 1. Anlagevermögen 7 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9 1.2 Sachanlagen 10 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12 1.2.3 Infrastrukturvermögen 13 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 14 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 15 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 16 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 16 1.3 Finanzanlagen 17 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 18 1.3.2 Beteiligungen 18 1.3.3 Sondervermögen 19 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 19 1.3.5 Ausleihungen 20 2. Umlaufvermögen 21 2.1 Vorräte 21 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 22 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 22 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 25 2.4 Liquide Mittel 25 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 26Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 16 von 858Seite 19 von 940 Anhang Seite 2 von 87 PASSIVA 27 1. Eigenkapital 27 1.1 Allgemeine Rücklage 27 1.2 Sonderrücklagen 29 1.3 Ausgleichsrücklagen 29 1.4 Bilanzieller Verlustvortrag 30 2. Sonderposten 30 2.1 Sonderposten für Zuwendungen 30 2.2 Sonderposten für Beiträge 32 2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 33 2.4 Sonstige Sonderposten 35 3. Rückstellungen 35 3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO NRW 35 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 37 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 37 3.4 Sonstige Rückstellungen 37 4. Verbindlichkeiten 39 4.1 Anleihen 39 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 39 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 41 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 41 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 42 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 42 4.8 Erhaltene Anzahlungen 43 5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 43 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 45 1. ERTRÄGE 48 1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 48 1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 49 1.3 Sonstige Transfererträge 51 1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 52 1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 54 1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 54 1.7 Sonstige ordentliche Erträge 56 1.8 Aktivierte Eigenleistungen 58 2. AUFWENDUNGEN 59 2.1 Personalaufwendungen 59 2.2 Versorgungsaufwendungen 59 2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 60 2.4 Bilanzielle Abschreibungen 64 2.5 Transferaufwendungen 65 2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 68 3. FINANZERGEBNIS 70 3.1 Finanzerträge 70 3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 70Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 17 von 858Seite 20 von 940 Anhang Seite 3 von 87 4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 72 4.1 Außerordentliche Erträge 72 ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 73 1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 73 2. Investitionsmaßnahmen 74 3. Finanzierungstätigkeit 78 WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 79 Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 79 Verpflichtungen aus Leasingverträgen 79 Entwicklungsgebiete 79 Treuhandvermögen 79 Bürgschaften 80 Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 80 Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 80 Erläuterungen zur Bilanz 81 Erläuterungen zum Anlagenspiegel 81 Erläuterungen zum Forderungsspiegel 82 Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 82 Erläuterungen zur Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 82 Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 82 Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 83 Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 83 ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 84 ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM 01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 18 von 858Seite 21 von 940 Anhang Seite 4 von 87 NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2024 Anhang Einleitung 1. Gesetzliche Rahmenbedingungen Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV. NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen. Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2024 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde- ordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert. Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759). Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten, Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wert- veränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§ 38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW). Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wert- grenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5 KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel ange- passt und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“ Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652). Beachtet wurden die Änderungen der GO NRW durch das 3. NKFWG (veröffentlicht am 15.03.2024, GV. NRW. 2024 S. 136, rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft getreten) sowie der Muster für das doppische Rechnungswesen zur GO NRW und KomHVO NRW (Runderlass vom 24.03.2025, MBl. NRW. 2025 S. 402). Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 19 von 858Seite 22 von 940 Anhang Seite 5 von 87 2. Inventur Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzu- stellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Es kann von Inventurvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden. Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt. Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buch- inventurverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der Jahresabschlussverfügung des Kämmerers aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens- bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden. Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 20 von 858Seite 23 von 940 Anhang Seite 6 von 87 Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen AKTIVA 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Bilanzwert 31.12.2023 150.799.925,93 EUR Bilanzwert 31.12.2024 151.294.135,61 EUR Entwicklung 494.209,68 EUR Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Ab dem Jahresabschluss 2022 waren über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts- belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19- Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs- gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist. Die Ermittlung der Haushaltsbelastung durch entsprechende Mindererträge und Mehrauf- wendungen erfolgte letztmalig im Jahresabschluss 2023 (§ 5 Abs. 2 NKF-CUIG). Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, war als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als Bilanzierungshilfe anzusetzen und hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von 34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von 27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs- bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19- Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie- bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2023 in Höhe von 494.209,68 EUR für die Covid-19-Pandemie-bedingten Haushaltsbelastungen. Die Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2024 einen Isolierungsbetrag in Höhe von 151.294.135,61 EUR aus. Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“. Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42 Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs- fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab dem Jahresabschluss 2020 wurde dementsprechend erweitert. Gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG ist die Bilanzierungshilfe beginnend im Haushaltsjahr 2026 längstens über 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig kann die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht werden. Eine entsprechende Entscheidung des Rates der Bundesstadt Bonn wird im Jahr 2025 vorbereitet (§ 6 Abs. 2 NKF-CUIG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 21 von 858Seite 24 von 940 Anhang Seite 7 von 87 1. Anlagevermögen Bilanzwert 31.12.2023 4.987.146.705,47 EUR Bilanzwert 31.12.2024 5.152.955.934,29 EUR Entwicklung 165.809.228,82 EUR Allgemeines Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen- stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Übertragen- den entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte er- mittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten. Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur im Bereich der Festwerte abgewichen. Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen, Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied- liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes aus- geschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei einer Erhaltung oder Instandsetzung eines Vermögensgegen- standes, durch die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird, dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen. Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt: Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever- mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus- schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW). Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle auf- geführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vor- gegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. In begründeten Einzelfällen wurde von der Rahmentabelle abgewichen. Die per Runderlass vom 12.03.2025 veröffentlichte Rahmen- tabelle (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 18) wird aufgrund des damaligen Fortschrittes der Jahresabschlussarbeiten erst ab dem Jahr 2025 auf Neuerungen überprüft und an- gewandt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 22 von 858Seite 25 von 940 Anhang Seite 8 von 87 Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare Ver- mögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vor- aussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagever- mögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschrei- bungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen werden. Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert- minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen, so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36 Abs. 9 KomHVO NRW). Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige Ab- schreibung gebucht. Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungswerte für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) und das Theater (siehe Aktiva Ziff. 1.3.3 Sondervermögen) sowie auf den Beteiligungswert der Tourismus & Congress GmbH (siehe Aktiva Ziff. 1.3.2 Beteiligungen). Zuschreibungen wurden nicht gebucht. Anwendung von Vereinfachungsregeln Wertgrenzen Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagever- mögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von 800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2024 Gebrauch gemacht. Festwerte Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens- gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medien- bestand der Stadtbibliothek. Inventurmethoden für das Anlagevermögen Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegen- stände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen (zählen, messen, wiegen).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 23 von 858Seite 26 von 940 Anhang Seite 9 von 87 Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu ge- führt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden sind als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände, und die die erforderliche Voll- ständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten. Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B. um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in geeigneter Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme einer körperlichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Ver- mögensgegenstände betrachtet. Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder- heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP-FIAA) festgelegt, die zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden. Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegen- stände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019 be- gonnen. Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeauf- kleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das Scanergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit einem Buchwert von 0,00 EUR ebenfalls inventarisiert. Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand ge- bucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögens- gegenstände befreit. Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der jeweiligen Bilanzposition. Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form ent- sprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2023 6.433.888,39 EUR Bilanzwert 31.12.2024 6.878.450,19 EUR Entwicklung 444.561,80 EUR davon Zugänge 1.353.129,48 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 46.406,96 EUR davon Abschreibungen -954.974,64 EUR Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oderBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 24 von 858Seite 27 von 940 Anhang Seite 10 von 87 Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW). Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs- rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn). Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von 205.570,42 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert ent- halten. Im Vergleich zum 31.12.2023 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände um 85.613,60 EUR gestiegen. Die Erhöhung des Bilanzwertes der geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Ver- mögensgegenstände ergibt sich vor allem aus dem Zugang aus Kauf für die Einführung einer Software im Amt für Soziales und Wohnen, die zum Stichtag noch nicht in Betrieb genommen wurde. Weitere Zugänge ergeben sich aus der Aktivierung von Ökopunkten am Schleifenfelsweg, der Software VOIS/FSW (Führerscheinwesen) und zusätzlichen Lizenzen für das Programm GS-Manager (Betriebsführungssystem Stadtentwässerung). Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur- vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen- stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem Buchhaltungs- system SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in dem die letzten Inventurdifferenzen gebucht wurden. 1.2 Sachanlagen Bilanzwert 31.12.2023 3.341.895.985,10 EUR Bilanzwert 31.12.2024 3.382.119.193,64 EUR Entwicklung 40.223.208,54 EUR 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2023 862.817.558,85 EUR Bilanzwert 31.12.2024 863.330.228,45 EUR Entwicklung 512.669,60 EUR davon Zugänge 3.531.644,73 EUR davon Abgänge -6.516.526,20 EUR davon Umbuchungen 8.319.543,55 EUR davon Abschreibungen -4.821.992,48 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent- liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten), Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Un- land, Wasserflächen (Bäche inkl. Aufbauten) und Erbbaurechte) bilanziert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 25 von 858Seite 28 von 940 Anhang Seite 11 von 87 Die Zugänge ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu errichteten und sanierten Sport- und Grünanlagen wie dem Neubau des Funktionsgebäudes am Sport- platz Buschdorf, der Sanierung des Alten Godesberger Stadion, dem Spielplatz Land- grabenweg und dem Sportpark im Grünzug Nord, Aktivierungen im Bereich der Friedhöfe wie des Betriebshofs am Friedhof Beuel und Ersatzpflanzungen sowie Grundstücks- ankäufen. Zudem wurde ein Grundstück gegen die Allgemeine Rücklage nacherfasst, da es zur Eröffnungsbilanz bereits im Eigentum der Stadt Bonn war, jedoch nicht bilanziert wurde (siehe Passiva Ziff. 1.1 Allgemeine Rücklage). Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus der Buchung von Grundstücksverkäufen und der Übertragung von Vermögen an das Städtische Gebäudemanagement. Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2023 wurden unbebaute Grundstücke mit einem Buchwert von rund 4,5 Mio. EUR zum 01.01.2024 an das SGB übertragen und in die dortige Bilanz übernommen. Zudem wurden Spielgeräte im Rahmen des Bestandsabgleichs zwischen SAP und dem Kinderspielplatzkontrollsystem KiSpiKo in Abgang gebracht. Umbuchungen erfolgten im Rahmen von Veränderungsnachweisen und Nutzungsänder- ungen im Grundstücksbereich. Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt. Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes- stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem SAP und dem Geo-Informations-System (GIS) als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai 2025 abgeglichen. Die sich ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammen- arbeit mit den zuständigen Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert. Für die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wurde eine Sonder- richtlinie erarbeitet, die regelt, dass das Sportstättenkataster im GIS als Vorverfahren ver- wendet wird. Die „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Außensport- anlagen des Sport- und Bäderamtes“ wurde zum 22.10.2024 in Kraft gesetzt. Die im Jahr 2023 begonnen Arbeiten zur Vorbereitung eines vollständigen Bestands- abgleichs wurden in 2024 fortgeführt. Dazu gehörte beispielweise die Bereinigung und Vereinheitlichung des Anlagenbestandes, indem Anlagenstammdaten an die Vorgaben in der Sonderrichtlinie angepasst, Vereinzelungen gebucht und nicht mehr vorhandene Ver- mögensgegenstände in Abgang gebracht wurden. Die Bestände aus dem Buchführungs- system SAP und dem GIS als Vorverfahren wurden zuletzt zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen. Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspielplatzkontroll- system KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine Migration in eine neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem Hintergrund noch nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen wie die Festlegung einer Stammdatenstruktur erarbeitet. Eine Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2024 wurde für einen Bestandsabgleich mit SAP genutzt, der aufzeigte, dass der SAP-Anlagenbestand weiter optimiert werden muss. Dies passiert im laufenden Betrieb in Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 26 von 858Seite 29 von 940 Anhang Seite 12 von 87 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bilanzwert 31.12.2023 175.684.006,89 EUR Bilanzwert 31.12.2024 152.397.675,28 EUR Entwicklung -23.286.331,61 EUR davon Zugänge 1.248.623,65 EUR davon Abgänge -23.422.452,87 EUR davon Umbuchungen 1.909.078,59 EUR davon Abschreibungen -3.021.580,98 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert. Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement (SGB) bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden, an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle. Im Jahr 2024 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2023 Objekte mit einem Buchwert von rund 23,4 Mio. EUR aus dem Vermögen der Stadt Bonn an das SGB übertragen. Hieraus resultiert ein Großteil der Wertminderung der Bilanzposition. Weiterhin wurde auf Grundlage des genannten Beschlusses ein Grundstück in Lannesdorf mit einem Bilanzwert von 980 TEUR vom SGB an die Stadt übertragen und eingebucht (Zugang). Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich weiterhin aus Aktivierungen von Spiel- geräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen, von Grundstücken und dem Ankauf dreier Wohn- und Geschäftsgebäude sowie der Buchung von Nutzungsänderungen und Flurstücksveränderungen im Grundstücksbereich. Zudem wurden mehrere Grundstücke gegen die Allgemeine Rücklage nacherfasst, da sie zur Eröffnungsbilanz bereits im Eigentum der Stadt Bonn waren, jedoch nicht bilanziert wurden (siehe Passiva Ziff. 1.1 Allgemeine Rücklage). Neben den Abgangsbuchungen aus der Vermögensübertragung an das SGB wurden Abgänge im Bereich von Spielgeräten an Kindertageseinrichtungen aus dem Bestands- abgleich zwischen SAP und KiSpiKo gebucht. Da diese Vermögensgegenstände bereits abgeschrieben waren, wurde kein Aufwand erzeugt. Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbe- baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte). Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur unter Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 27 von 858Seite 30 von 940 Anhang Seite 13 von 87 1.2.3 Infrastrukturvermögen Bilanzwert 31.12.2023 1.817.696.548,13 EUR Bilanzwert 31.12.2024 1.805.064.897,61 EUR Entwicklung -12.631.650,52 EUR davon Zugänge 6.947.114,70 EUR davon Abgänge -1.196.634,11 EUR davon Umbuchungen 29.882.404,14 EUR davon Abschreibungen -48.264.535,25 EUR Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen, Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und Hoch- wasserschutzanlagen. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Grundstücken, Straßen, Kanalhaltungen und sonstigem Infrastrukturvermögen. Umbuchungen wurden außerdem im Rahmen der Umsetzung von Grundstücksveränderungsnachweisen (Ver- schmelzung, Zerlegung, Fortführung) vorgenommen. Gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2023 wurden zum 01.01.2024 rund 459 TEUR aus der Bilanz des SGB in die städtische Bilanz übernommen (Vermögensübertragung). Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit der Erneuerung von bestehenden Kanalhaltungen und Straßen. Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird. Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021. Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes soll ebenfalls eine Sonderrichtlinie erstellt werden. Eine Umsetzung war bislang wegen einer für Inventur- und Abgleich- zwecke inkompatiblen Dokumentation der Kontrolltermine der Straßenaufbauten in einem Vorsystem nicht möglich. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im Geo-Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden. Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt, über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag 31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab- weichungen begonnen. Die Bearbeitung der Inventurdifferenzen wurde im Jahr 2024 fort- geführt. Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel- Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten Lichtsignalanlagen erfolgte zum Stichtag 31.12.2024. Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der 2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 28 von 858Seite 31 von 940 Anhang Seite 14 von 87 geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und laut SAP wurden zum 31.12.2022 abgeglichen. Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist. Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt. Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen zur Beleuchtung der öffentlichen Ver- kehrsflächen und die „Anstrahlbeleuchtung“, welche über die Straßenbeleuchtungsanlage betrieben wird, wird bei den Stadtwerken Bonn in dem Programm LuxData geführt. Da jeder Lichtpunkt mit einer eindeutigen Nummer versehen ist, die ebenfalls in der Anlagen- buchhaltung im Buchführungssystem SAP hinterlegt ist, konnten hierüber zuletzt zum Stichtag 31.12.2021 die Bestände verglichen werden. Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz- anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen, sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe, sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar. Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement- System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten. Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt. 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Bilanzwert 31.12.2023 165.552,87 EUR Bilanzwert 31.12.2024 153.550,58 EUR Entwicklung -12.002,29 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -12.002,29 EUR Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. Es wurden im Jahr 2024 keine Zugänge, Abgänge oder Umbuchungen vorgenommen. 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Bilanzwert 31.12.2023 122.606.501,08 EUR Bilanzwert 31.12.2024 123.102.632,77 EUR Entwicklung 496.131,69 EUR davon Zugänge 492.231,69 EUR davon Abgänge -8.000,00 EUR davon Umbuchungen 11.900,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 29 von 858Seite 32 von 940 Anhang Seite 15 von 87 Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt. Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn. Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen er- fasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt. Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken ins- besondere aus Schenkungen. Zudem wurde ein Kunstwerk gegen die Allgemeine Rück- lage nacherfasst, da es zur Eröffnungsbilanz nicht erfasst wurde, obwohl es im Eigentum der Bundesstadt Bonn war. Der Abgang ergibt sich aus der Rückgabe eines Kunstwerks in Rahmen einer Restitutionsvereinbarung. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens- werten in SAP zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen. Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das Kunst- museum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum Stichtag 31.12.2021 statt. 1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge Bilanzwert 31.12.2023 27.812.673,44 EUR Bilanzwert 31.12.2024 30.947.729,42 EUR Entwicklung 3.135.055,98 EUR davon Zugänge 7.269.982,19 EUR davon Abgänge -339.415,44 EUR davon Umbuchungen 1.283.246,91 EUR davon Abschreibungen -5.078.757,68 EUR Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvor- richtungen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen und technischen Anlagen und Sirenen im Bereich der Feuerwehr. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen. In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die Inventur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die letzten Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge doku- mentiert werden. Der Bestand aus MEKOS wurde zum 31.12.2024 mit SAP abgeglichen. Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz ge- führt. Dieses befindet sich noch im Aufbau, soll aber perspektivisch als Vorsystem für Inventurzwecke dienen, so dass auf dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden kann. Der bilanzielle Anlagenbestand wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich überprüft und bestätigt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 30 von 858Seite 33 von 940 Anhang Seite 16 von 87 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Bilanzwert 31.12.2023 23.429.088,22 EUR Bilanzwert 31.12.2024 31.332.227,81 EUR Entwicklung 7.903.139,59 EUR davon Zugänge 10.895.684,34 EUR davon Abgänge -2.431,32 EUR davon Umbuchungen 1.706.914,29 EUR davon Abschreibungen -4.697.027,72 EUR Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages- stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert. Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem Vermögen der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten und des Grünflächen- pflegedienstes. Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen. Im Jahr 2024 wurde das bewegliche Vermögen des Gesundheitsamtes und der Bonn- Information mittels der Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie etikettiert. Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven- orchesters begonnen. Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat hieraus eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte Anlagenbestand in 2024 geprüft. Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten übermittelt, so dass auf dieser Basis der Anlagenbestand in SAP abgeglichen werden konnte. Das Anlagevermögen des Amtes 33 (Bürgerdienste) wurde zum 31.12.2024 von dort überprüft und bestätigt. Abweichungen vom Anlagenbestand in SAP zum festgestellten Ist-Bestand wurden bilanziell korrigiert. 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Bilanzwert 31.12.2023 311.684.055,62 EUR Bilanzwert 31.12.2024 375.790.251,72 EUR Entwicklung 64.106.196,10 EUR davon Zugänge 111.391.526,11 EUR davon Abgänge 525,97 EUR davon Umbuchungen -43.159.494,44 EUR davon Abbau offene Anzahlungen im Umlaufvermögen -4.126.361,54 EUR davon Abschreibungen 0,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 31 von 858Seite 34 von 940 Anhang Seite 17 von 87 Bis zum Jahr 2018 wurden investiv geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen ausge- wiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungsverfahrens in 2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung vorliegt, ist für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung vorzunehmen. Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben gem. § 45 KomHVO NRW). Zum 31.12.2024 wurden 8.704.701,19 EUR vom Umlaufvermögen in das Sachanlage- vermögen umgebucht. Der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte somit in 2024 um 4.126.361,54 EUR verringert werden. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung. Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen. Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs- kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen. Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus Vor- jahren ausgewiesen. Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich- tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt. Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung 2017 wurde im Jahr 2024 um 1.082.414,71 EUR reduziert. Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die Erledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine Aktivierung noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht ab- geschlossen, geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische Gebäudemanagement). 1.3 Finanzanlagen Bilanzwert 31.12.2023 1.638.816.831,98 EUR Bilanzwert 31.12.2024 1.763.958.290,46 EUR Entwicklung 125.141.458,48 EUR Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswert- verfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden. Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten. Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausge- wiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über- nommen. Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 32 von 858Seite 35 von 940 Anhang Seite 18 von 87 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Bilanzwert 31.12.2023 530.489.824,66 EUR Bilanzwert 31.12.2024 530.729.663,66 EUR Entwicklung 239.839,00 EUR davon Zugänge 239.839,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen: • Stadtwerke Konzern (SWB GmbH) • Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG) • Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) • bonnorange AöR. Die Wertveränderung ergibt sich aus der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn mbH (SEG), sowie einer Korrektur einer Werterhöhung aus dem Jahr 2014 für die Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH. Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2024 für die Werte der verbundenen Unternehmen ergeben. 1.3.2 Beteiligungen Bilanzwert 31.12.2023 122.518.115,92 EUR Bilanzwert 31.12.2024 122.488.654,09 EUR Entwicklung -29.461,83 EUR davon Zugänge 5.616,55 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -35.078,38 EUR Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen: • Wahnbachtalsperrenverband (WTV) • Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK) • Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA). Erstmalig bilanziert wurde die Beteiligung an der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH. Für die Tourismus & Congress GmbH (T&C) ergab sich die Notwendigkeit einer Wert- berichtigung zum 31.12.2024 in Höhe von 35.078,38 EUR. Weitere Abschreibungen wurden nicht gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 33 von 858Seite 36 von 940 Anhang Seite 19 von 87 1.3.3 Sondervermögen Bilanzwert 31.12.2023 314.295.406,00 EUR Bilanzwert 31.12.2024 310.619.944,77 EUR Entwicklung -3.675.461,23 EUR davon Zugänge 6.558.600,00 EUR davon Abgänge 0,00 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -10.234.061,23 EUR Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen • Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB) • Theater der Bundesstadt Bonn • Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB) ausgewiesen. Mit Ratsbeschluss vom 14.03.2024 zum Wirtschaftsplan 2024 des SGB wurden die vom SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von 6.558.600,00 EUR in Form einer Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt. Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von 7.350.052,10 EUR. Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgte auf Basis des dortigen Jahresabschlusses zum 31.07.2024. Dieser weist ein Eigenkapital von rd. 29.498 TEUR aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Beteiligungswert von 2.884.009,13 EUR ergeben. Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein Änderungsbedarf zum 31.12.2024 ergeben. 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens Bilanzwert 31.12.2023 88.105.478,61 EUR Bilanzwert 31.12.2024 87.465.386,18 EUR Entwicklung -640.092,43 EUR davon Zugänge 0,00 EUR davon Abgänge -640.092,43 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen 0,00 EUR Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs- kosten bilanziert. Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border- Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig darge- stellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026. Das Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 in einem festverzinslichen Sparkassenbrief für 10 Jahre neu angelegt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 34 von 858Seite 37 von 940 Anhang Seite 20 von 87 Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen. Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt. Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passiv- seite Sonderposten ausgewiesen. Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt. Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanz- position „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden sich unter Aktiva Ziff. 2.4 Liquide Mittel. 1.3.5 Ausleihungen Stand 31.12.2023 583.408.006,79 EUR Stand 31.12.2024 712.654.641,76 EUR Entwicklung 129.246.634,97 EUR davon Zugänge 149.470.619,09 EUR davon Abgänge -6.173.831,17 EUR davon Umbuchungen 0,00 EUR davon Abschreibungen -14.050.152,95 EUR Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.: • diverse Darlehensforderungen • Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater • Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG • Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG • Anteile an Zweckverbänden • Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI) • Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH). Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition „Ausleihungen“ eine Forderung aus Investitionskrediten gegenüber der SWB und korres- pondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand beträgt zum 31.12.2024 rd. 142,8 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen). Zum 31.12.1996 wurden städtische Darlehen im Wert von rund 76,3 Mio. DM zur Teilab- deckung des Fehlbetrages des kameralen Haushaltes aus 1994 an die NRW.Bank ver- kauft. Unter der Annahme, dass die verkauften Darlehen in das Eigentum der NRW.Bank über- gegangen sind, wurden sie nicht bilanziert. Eine erneute Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass es sich bei dem Forderungsverkauf um ein unechtes Factoring handelte und die Forderungen gegenüber den Darlehens- nehmer*innen bereits zur Eröffnungsbilanz hätten bilanziert werden müssen. DieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 35 von 858Seite 38 von 940 Anhang Seite 21 von 87 Bilanzierung wurde in Form einer Nacherfassung gegen die Allgemeine Rücklage in Höhe von 8.269.032,53 EUR korrigiert. Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden im Anschluss zum Stichtag 31.12.2024 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen. Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausge- wiesen. Die Wertanpassung der Finanzanlage für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB ent- sprechend der dortigen Bilanzierung erfolgte auf Basis des vorläufigen Sachstandes vom 02.04.2025 zum Stichtag 31.12.2024. Inkludiert war dabei eine Korrektur des zum Jahresabschluss 2023 ebenfalls auf vor- läufigen Daten gebuchten IZ zum Stichtag 31.12.2023 (Vorjahr). Aus dem Abgleich der endgültigen Werte ergab sich ein Korrekturerfordernis der gebuchten Investitionszu- schüsse in Höhe von rund 11,2 Mio. EUR auf Grund anderweitiger Förderungen beispiels- weise von dem Land. Aus Aktivierungen aus dem Geschäftsjahr 2023 beim SGB ergaben sich nachzuholende Abschreibungen auf den städtischen IZ in Höhe von 436.526,56 EUR. Diese wurden aufwandsmäßig als bilanzielle Abschreibungen erfasst und werden im Anlagenspiegel als Wertberichtigung aus Nachaktivierungen ausgewiesen. Die Zugänge des Jahres 2024 ergeben sich zum einen aus den laufenden Investitions- zuschüssen der Stadt an das SGB (23.060.002,64 EUR) und zum anderen aus der Vermögensübertragung zwischen Stadt und SGB gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2023 (24.411.071,84 EUR). Es wurden für das Jahr 2024 Abschreibungen in Höhe von rund 12,8 Mio. EUR gebucht. Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2024 um rund 880 TEUR durch neu geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR gebucht. 2. Umlaufvermögen Bilanzwert 31.12.2023 247.319.783,73 EUR Bilanzwert 31.12.2024 274.455.627,25 EUR Entwicklung 27.135.843,52 EUR 2.1 Vorräte Bilanzwert 31.12.2023 1.347.136,81 EUR Bilanzwert 31.12.2024 1.386.732,23 EUR Entwicklung 39.595,42 EUR Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“ erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen: • Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information • Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial • Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar • Amt 40 Material für die städtischen Schulen • Amt 52 Material für den Bäderbetrieb • Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110 • Amt 67 WirtschaftshofBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 36 von 858Seite 39 von 940 Anhang Seite 22 von 87 Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet. Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge- wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug er- folgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2023 240.066.483,22 EUR Bilanzwert 31.12.2024 264.586.428,57 EUR Entwicklung 24.519.945,35 EUR Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und über- prüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das zugehörige Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt. 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2023 83.816.812,02 EUR Bilanzwert 31.12.2024 86.541.477,50 EUR Entwicklung 2.724.665,48 EUR Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus • Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseiti- gungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge, Kanalbeiträge), • Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer), • Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfe- leistungen, Erstattungen von Sozialleistungen) • sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindertagesein- richtigungen, Zuweisungen des Landes). Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von 23.092.416,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des Landes NRW die Forderung im Jahr 2024 um 1.540.120,00 EUR zu reduzieren. Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen waren um 5.036.858,43 EUR zu erhöhen. 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Bilanzwert 31.12.2023 97.310.377,23 EUR Bilanzwert 31.12.2024 119.246.562,79 EUR Entwicklung 21.936.185,56 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 37 von 858Seite 40 von 940 Anhang Seite 23 von 87 Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen • gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 34.327.241,50 EUR • gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 83.646.840,05 EUR Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen, Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. Weitergehend handelt es sich um Forderungen zum 31.12.2024 aus der Konzernfinanzierung (SWB) für Liquiditäts- kredite i.H.v. 75 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 1.3.5 Ausleihungen), korrespondierend werden auf der Passivseite Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen. 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Bilanzwert 31.12.2023 58.939.293,97 EUR Bilanzwert 31.12.2024 58.798.388,28 EUR Entwicklung -140.905,69 EUR Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachge- wiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten Ertragszuordnung. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt. Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegen- schaften. Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf. inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen in das Umlaufvermögen umgebucht. Im Jahr 2024 fielen keine Umbuchungen vom Anlage- in das Umlaufvermögen an. Entfällt die Veräußerungsabsicht, wird der Vermögenswert aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht. Im Jahr 2024 wurden aus diesem Grund mehrere Flur- stücke der Gemarkung Friesdorf mit einem Wert von insgesamt rd. 382 TEUR aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht. Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung in Höhe von rd. 325 TEUR gebucht. Weiterhin wurde der Bilanzwert um 603 TEUR auf Grund von Korrekturen für Vorjahre vermindert. Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes- stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem SAP und dem GIS als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai 2025 abgeglichen. Die sich ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert. Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 38 von 858Seite 41 von 940 Anhang Seite 24 von 87 Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissen- schaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert waren, wurden hier in Höhe von 4.600.945,80 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaft- lichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlich- keiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet. Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Aufgrund der gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2024 per Saldo Forderungen in Höhe von 1.696.529,19 EUR. Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91 Abs. 4 Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls. eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen. Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern. Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent- lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP-PSCD) in Höhe von 75.709.230,52 EUR war 52.327 Geschäftspartnern auf 64.693 Vertragsgegenständen zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (75.635,00 EUR) auf zukünftige Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum 31.12.2024. Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachge- wiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens. Forderungen >100.000,00 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum Bilanz- stichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt. Bei 72 Geschäftspartnern auf 119 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer 100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 46.593.317,45 EUR ermittelt. In Höhe von 43.819.758,94 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen Forderungen verfügt. 26.155.927,14 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden bezahlt. Hiervon waren 24.473.483,05 EUR im Jahr 2024 fällig gestellt. Zu abgesetzten und bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 39 von 858Seite 42 von 940 Anhang Seite 25 von 87 Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung gebucht. Zum 31.12.2024 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 3.636.643,74 EUR im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 handelt es sich um eine deutliche Verringerung des Volumens aus Einzelwertberichtigungen i.H.v. 50,3 Mio. EUR. Hintergrund ist, dass eine Einzelwertberichtigung zu Forderungen aus Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in Höhe von ca. 6 Mio. EUR aus dem Jahr 2018 aufgelöst werden konnte, da die Gewerbe- steuerforderung im Jahr 2024 entsprechend dem Ratsbeschluss niedergeschlagen wurde. In der Ergebnisrechnung des Jahres 2024 gleicht sich der Ertrag aufgrund der Herabsetzung der Wertberichtigung mit dem Aufwand aus Wertberichtigung aus. Für die Forderungen <100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorge- nommen. Es wurde je Forderungsart ermittelt, wie hoch im Haushaltsjahr des Jahres- abschlusses der abzuschreibende %-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreiben- den Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 1.562.647,83 EUR als nicht werthaltig zu schätzen. Im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1.393.069,54 EUR. 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR Entwicklung 0,00 EUR Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont von weniger als einem Jahr erfolgt. 2.4 Liquide Mittel Bilanzwert 31.12.2023 5.906.163,70 EUR Bilanzwert 31.12.2024 8.482.466,45 EUR Entwicklung 2.576.302,75 EUR Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen. Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2024 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passiv- seite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen. Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und Differenzen wurden bereinigt. Bis zum Bilanzstichtag wurden alle bestehenden zweiten sowie ggfs. weitere Girokonten der städtischen Schulen aufgelöst. Die entsprechenden Guthaben wurden als Einnahmen auf das erste Girokonto der jeweiligen Schule übertragen. Somit werden diese Mittel und damit verbundenen Einnahmen sowie Ausgaben nun vollständig über die SchulgirokontenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 40 von 858Seite 43 von 940 Anhang Seite 26 von 87 abgebildet. Daher erhöhte sich der Bestand der Liquiden Mittel um 2,1 Mio. EUR auf 6.299.340,51 EUR. Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 26.738,54 EUR sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem Bestand von 604,34 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzwert 31.12.2023 34.866.126,11 EUR Bilanzwert 31.12.2024 44.530.434,23 EUR Entwicklung 9.664.308,12 EUR Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens- gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat, aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen- leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück- sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands- wirksam aufgelöst. Zum 31.12.2024 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zuge- führt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag 2.926.238,05 EUR ausgewiesen. Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2024 geleisteten Auszahlungen für Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2025 als Rechnungs- abgrenzungsposten in Höhe von 25.165.999,15 EUR erfasst. Sofern Zahlungen im Jahr 2024 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2025 (oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungs- abgrenzungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 41 von 858Seite 44 von 940 Anhang Seite 27 von 87 PASSIVA 1. Eigenkapital Bilanzwert 31.12.2023 1.170.141.958,31 EUR Bilanzwert 31.12.2024 1.104.826.583,78 EUR Entwicklung -65.315.374,53 EUR Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar. 1.1 Allgemeine Rücklage Bilanzwert 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR Bilanzwert 31.12.2024 998.443.963,73 EUR Entwicklung -7.857.771,19 EUR Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2024 aus folgenden Gründen verändert: A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens- gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3 KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW. Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung be- schränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Ver- buchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Um- buchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Es wurden Verrechnungen aufgrund der Wertveränderung von Finanzanlagen in Höhe von insgesamt 8.944.818,92 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Aktiva Ziff. 1.3.3 Sondervermögen). B) Entwicklungsmaßnahmen Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP (Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt 686.526,71 EUR gegen die Allgemeine Rücklage. C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -1.762.385,06 EUR, die gegen die Allgemeine Rücklage verrechnet wurden. D) Sonstige Veränderungen Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.189,38 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 42 von 858Seite 45 von 940 Anhang Seite 28 von 87 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage Seit der NKF-Einführung zum 01.01.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009, 2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011 teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden nach Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht. Der Jahresabschluss 2021 schloss mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis, dass sich aus dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungs- gesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahresüberschuss von 34.066.326,91 EUR, der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der Ausgleichsrücklage ent- nommen. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von 99.104.581,56 EUR wurde der Ausgleichsrücklage zugeführt. Mit dem 3. NKFWG ist ab der Mittelverwendung des Jahresergebnisses 2023 das bis- herige Wahlrecht gemäß § 75 Abs. 3 S. 3 GO NRW entfallen, d.h. ein Jahresüberschuss ist immer der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Vergleich der drei Vorjahre Ausgleichsrücklage/Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss Allgemeine Rücklage am 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2021 37.386.138,68 EUR Überschuss 2021 34.066.326,91 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2022 71.452.465,59 EUR Fehlbetrag 2022 -7.371.889,13 EUR Allgemeine Rücklage am 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR Ausgleichsrücklage am 31.12.2023 64.080.576,46 EUR Überschuss 2023 99.104.581,56 EUR Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 schließt mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 57.457.603,34 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 43.056.667,44 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2024 ist im Jahres- abschlussentwurf somit um 14.400.935,90 EUR schlechter als ursprünglich veranschlagt. Der im Jahr 2024 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2025, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks- regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt 2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushalts- sicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter“ Haushaltsausgleich im Sinne des § 75 Abs. 2 S. 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 43 von 858Seite 46 von 940 Anhang Seite 29 von 87 Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten: Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres. 1.2 Sonderrücklagen Bilanzwert 31.12.2023 655.065,37 EUR Bilanzwert 31.12.2024 655.065,37 EUR Entwicklung 0,00 EUR Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR. 1.3 Ausgleichsrücklagen Bilanzwert 31.12.2023 64.080.576,46 EUR Bilanzwert 31.12.2024 163.185.158,02 EUR Entwicklung 99.104.581,56 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 44 von 858Seite 47 von 940 Anhang Seite 30 von 87 Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar. Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch den Überschuss des Jahres 2023 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen Stand erhöht. Der im Jahr 2024 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2025, nach Beschluss des Rates gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen. 1.4 Bilanzieller Verlustvortrag Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR Entwicklung 0,00 EUR § 95 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, einen Jahresfehlbetrag vorzutragen, soweit er nicht im Jahresabschluss durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Letzteres war bisher möglich, daher wird kein Bestand in dieser Bilanz- position ausgewiesen. Das per Runderlass vom 12.03.2025 veröffentlichte Muster für die Struktur der Bilanz (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 25) wird ab dem Jahresabschluss 2024 angewandt. 2. Sonderposten Bilanzwert 31.12.2023 979.929.632,16 EUR Bilanzwert 31.12.2024 982.301.121,20 EUR Entwicklung 2.371.489,04 EUR Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands ertrags- wirksam aufzulösen. 2.1 Sonderposten für Zuwendungen Bilanzwert 31.12.2023 787.527.718,13 EUR Bilanzwert 31.12.2024 791.563.004,99 EUR Entwicklung 4.035.286,86 EUR Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen) erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls die dem Übertragenden entstandenen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine eigenständige Wertermittlung. Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante Abschreibungsbuchungen abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonder- posten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens analog der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands. Hierdurch wird der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Seite 45 von 858Seite 48 von 940 Anhang Seite 31 von 87 Im Jahr 2024 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden. Beispiele für Einzelförderungen, die 2024 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind: • Landeszuweisung für die Entrauchungsanlage im Tunnel Bad Godesberg (rd. 1,1 Mio. EUR) • Mittel der DB Netz AG im Zuge der Arbeiten für die S13 (ca. 4,1 Mio. EUR) • Zuwendung für den Neubau des Haltepunktes Bonn UN-Campus • Landeszuweisung für den Spielplatz im Grünzug- Nord (ca. 150 TEUR) • Zuwendungen vom Land und EU (EFRE) für die Radwegeneu- bzw. -ausbau (ca. 1,7 Mio. EUR) • Bundeszuwendungen „Digitalpakt“ für die städtischen Schulen (ca. 4,2 Mio. EUR) Zudem wurden die Landesmittel aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ vollständig verwendet und als Sonderposten bilanziert. Bislang pauschal bilanzierte Sonderposten aus den Entwicklungsmaßnahmen Hardtberg und Bundesviertel ohne Bezug zu einem konkreten Vermögensgegenstand in Höh
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de