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254031 · Beschlussvorlage

Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das Haushaltsjahr 2024

Nummer
254031
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
10.12.2025
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Friedrich-Ebert-Brücke Straße· Graurheindorf, Bonn Hauptort
  • Schleifenfelsweg Straße· Hoholz, Beuel
  • Am Sportplatz Straße· Holzlar, Beuel
  • Landgrabenweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Am Friedhof Straße· Holzlar, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Lievelingsweg Straße· Castell, Bonn
  • Brigitte-Schröder-Straße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Liestraße Straße· Schwarzrheindorf, Beuel
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Siemensstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Stresemannstraße Straße· Brüser Berg, Hardtberg
  • Büchelgarten Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • In der Grächt Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lenaustraße Straße· Meßdorf, Bonn
  • Welrichsweg Straße· Nordstadt, Bonn
  • Möhneplatz Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Stadthalle Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Riesstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Hardtbergbad Straße· Hardthöhe, Hardtberg
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Wittestraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Salierweg Straße· Graurheindorf, Bonn
  • Am Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Berta-Lungstras-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Bonner Talweg Straße· Südstadt, Bonn
  • Chlodwigplatz Straße· Castell, Bonn
  • Endenicher Allee Straße· Weststadt, Bonn
  • Katharina-Focke-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Reuterstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Stockenstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Ria-Maternus-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Siebenmorgenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Auf dem Grendt Straße· Limperich, Beuel
  • Gerichtsweg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Im Bonnet Straße· Pützchen, Beuel
  • Pützchens Chaussee Straße· Pützchen, Beuel
  • Auf dem Hügel Straße· Endenich, Bonn
  • Haberstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Röckumstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Nordfriedhof Straße· Auerberg, Bonn
  • Mallwitzstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Platanenweg Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Joseph-Schumpeter-Allee Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Am Kümpel Straße· Ippendorf, Bonn
  • Kolpingstraße Straße· Endenich, Bonn
  • Hangelarer Weg Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Heinrich-Wolsing-Weg Straße· Küdinghoven, Beuel
  • An der Immenburg Straße· Endenich, Bonn
  • Joseph-Beuys-Allee Straße· Gronau, Bonn
  • Königstraße Straße· Südstadt, Bonn
  • Maximilianstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Mondorfer Straße Straße· Castell, Bonn
  • Ollenhauerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Quantiusstraße Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rosental Straße· Nordstadt, Bonn
  • Hobsweg Straße· Ippendorf, Bonn
  • Am Hölder Straße· Röttgen, Bonn
  • Margaretenstraße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Römerplatz Straße· Rüngsdorf, Bad Godesberg
  • Auestraße Straße· Vilich, Beuel
  • Alaunbachweg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Dunantstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Hangstraße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Guardinistraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Löwenburgstraße Straße· Holtorf, Beuel
  • Mühlenbachstraße Straße· Vilich-Müldorf, Beuel
  • Oberdorfstraße Straße· Geislar, Beuel
  • Sandorfstraße Straße· Geislar, Beuel
  • Teufelsbachweg Straße· Bechlinghoven, Beuel
  • Lessenicher Straße Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Thomastraße Straße· Weststadt, Bonn
  • Potsdamer Platz Straße· Castell, Bonn
  • Lingsgasse Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Justus-von-Liebig-Straße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Königswinterer Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Siegburger Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Buschdorf Ortsteil· Bonn
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Castell Ortsteil· Bonn
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Graurheindorf Ortsteil· Bonn
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Venusberg Ortsteil· Bonn
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bechlinghoven Ortsteil· Beuel
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Rheinaue siedlung· Hochkreuz, Bad Godesberg
  • Neu-Tannenbusch siedlung· Tannenbusch, Bonn
  • Medinghoven siedlung· Duisdorf, Hardtberg
  • Ennert siedlung· Ramersdorf, Beuel
  1. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 10.03.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
254031
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
14 Rechnungsprüfungsamt
Dezernat:
Dez. OB
Jahresabschluss der Bundesstadt Bonn für das
Haushaltsjahr 2024
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 31.12.2025 Empfehlung
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
(zu Ziffer 1.: Rechnungsprüfungsausschuss, zu Ziffer 2. und 3.: Rat)
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rech-
nungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 zu
Eigen und gibt auf dieser Grundlage folgende Erklärung ab:
Der vom Kämmerer am 03.06.2025 aufgestellte und von der ehemaligen
Oberbürgermeisterin am 12.06.2025 bestätigte Jahresabschluss und La-
gebericht wird gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 GO NRW vom Rechnungsprü-
fungsausschuss gebilligt.
Die Prüfung hat im Ergebnis zu keinen relevanten Einwendungen geführt.
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung auf Grund der bei der Prü-
fung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen der Jahresabschluss und
der Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Sat-
zungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermitteln unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-
nanz- und Ertragslage der Stadt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat deswegen, gemäß
§ 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für das Jahr 2024 festzustel-
len und der ehemaligen Oberbürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2024
Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat folgt der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
gemäß vorstehender Ziffer 1. und beschließt, den Jahresabschluss für
das Jahr 2024 festzustellen und der ehemaligen Oberbürgermeisterin für
das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.Seite 1 von 940
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
3. Der Rat beschließt, gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Fehlbetrag
des Jahres 2024 in Höhe von 57.457.603,34 EUR durch die Inanspruch-
nahme der Ausgleichsrücklage zu decken.
Begründung
Die Gemeinde hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab-
schluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus-
haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-
des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang; ihm ist ein Lagebericht beizu-
fügen.
In seiner Sitzung am 03.07.2025 - fortgesetzt am 07.07.2025 - (DS-Nr. 253239)
nahm der Rat den ihm nach § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Feststellung zu-
geleiteten Entwurf des Jahresabschlusses 2024 zur Kenntnis und verwies ihn
zur Prüfung nach § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Zu Ziffer 1.
Gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss
den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes; zur Durchführung hat er sich entsprechend § 102 Abs.
1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Das Rechnungsprüfungs-
amt hat die betreffende Prüfung zwischenzeitlich vollzogen und einen Prü-
fungsbericht erstellt.
In die Prüfung des Jahresabschlusses ist gem. § 102 Abs. 3 GO NRW die
Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat sich dar-
auf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden
sind. Die Prüfung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich
auf die Darstellung des sich nach § 95 Abs. 1 Satz 4 GO NRW ergebenden
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich
auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Im Rahmen der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wurden keine we-
sentlichen Beanstandungen festgestellt, so dass der Bestätigungsvermerk für
das Jahr 2024 ohne Einschränkungen erteilt werden kann.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die
Entlastung der ehemaligen Oberbürgermeisterin. Der Beschluss ist als absch-
ließende Entscheidung des Rates über die Art und Form des Ergebnisses der
Haushaltswirtschaft anzusehen.Seite 2 von 940
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der im Haushaltsjahr 2024 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,24
EUR wird durch eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Zu Ziffer 2.
In der Gremienfolge beschließt der Rat abschließend auf der Grundlage der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und stellt gemäß § 96 Abs. 1
GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden
Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss
durch Beschluss fest.
Zu Ziffer 3.
Der im Haushaltsjahr 2024 entstandene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34
EUR wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Mit diesem Ergebnisverwendungsbeschluss wird die Pflicht der Gemeinde, den
jährlichen Haushaltsausgleich zu erreichen, wenn auch in fiktiver Form, beach-
tet (vgl. § 75 Absatz 2 bis 4 GO NRW).
Die Ausgleichsrücklage wurde zuletzt durch den Jahresüberschuss 2023 in
Höhe von 99.104.581,56 EUR auf einen Bestand in Höhe von 163.185.158,02
EUR erhöht und kann nunmehr zur Deckung des Fehlbetrages 2024 genutzt
werden.
Anlage/n
1 Jahresabschluss 2024_Teil 1 (öffentlich)
2 Jahresabschluss 2024_Teil 2 (öffentlich)
3 Bericht Jahresabschluss 2024 (öffentlich)Seite 3 von 940
Bundesstadt Bonn
Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2024Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 1 von 858Seite 4 von 940
Bundesstadt Bonn
Inhaltsverzeichnis
ab Seite
1 Vorlageerklärung und Bilanz 3
2 Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 8
3 Anhang 15
3.1 Anlagenspiegel 103
3.2 Forderungsspiegel 105
3.3 Verbindlichkeitenspiegel 107
3.4 Übersicht übertragene Haushaltsermächtigungen 109
3.5 Sonderpostenspiegel 117
3.6 Rückstellungsspiegel 119
3.7 Eigenkapitalspiegel
Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 121
3.8 Anlage Jahresabschlüsse der Stiftungen 124
3.9 Anlage Angaben zu verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen sowie Sondervermögen 145
4 Lagebericht 148
5 Jahresrechnung 185Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 2 von 858Seite 5 von 940

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Jahresabschluss 2024
Vorlageerklärung
und
BilanzBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 3 von 858Seite 6 von 940
Bundesstadt Bonn 03.06.2025
Die Oberbürgermeisterin
Der Stadtkämmerer
Entwurf des Jahresabschlusses 2024 und Lagebericht 2024
Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und der Lagebericht zum
31.12.2024 werden hiermit vorgelegt.
Aufgestellt: 03.06.2025 Bestätigt: 12.06.2025
(Fark)
Stadtkämmerer
(Dörner)
OberbürgermeisterinBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 4 von 858Seite 7 von 940
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2024
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
0 Aufwendungen zur Erhaltung
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 151.294.135,61 150.799.925,93 1 Eigenkapital 1.104.826.583,78 1.170.141.958,31
1 Anlagevermögen 5.152.955.934,29 4.987.146.705,47 1.1 Allgemeine Rücklage 998.443.963,73 1.006.301.734,92
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 6.878.450,19 6.433.888,39 1.2 Sonderrücklagen 655.065,37 655.065,37
1.2 Sachanlagen 3.382.119.193,64 3.341.895.985,10 1.3 Ausgleichsrücklage 163.185.158,02 64.080.576,46
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 863.330.228,45 862.817.558,85 1.4 Bilanzieller Verlustausgleich
1.2.1.1 Grünflächen 680.067.716,21 678.915.584,92 1.5 Jahresüberschuss/(-)Jahresfehlbetrag -57.457.603,34 99.104.581,56
1.2.1.2 Ackerland 21.260.714,40 21.242.086,73 2 Sonderposten 982.301.121,20 979.929.632,16
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.975.824,87 11.932.069,00 2.1 für Zuwendungen 791.563.004,99 787.527.718,13
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 150.025.972,97 150.727.818,20 2.2 für Beiträge 164.643.477,66 166.678.166,66
1.2.2 Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte 152.397.675,28 175.684.006,89 2.3 für den Gebührenausgleich 926.326,82 800.890,42
1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 908.430,54 3.963.752,64 2.4 Sonstige Sonderposten 25.168.311,73 24.922.856,95
1.2.2.2 Schulen 1.309.059,76 414.551,92 3 Rückstellungen 956.444.504,74 952.816.550,90
1.2.2.3 Wohnbauten 6.022.031,00 6.131.475,60 3.1 Pensionsrückstellungen 908.543.071,38 893.230.352,46
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts-
und Betriebsgebäude 144.158.153,98 165.174.226,73 3.2 Rückstellungen für Deponien und
Altlasten
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.805.064.897,61 1.817.696.548,13 3.3 Instandhaltungsrückstellungen
1.2.3.1 Grund und Boden des
Infrastrukturvermögens 336.326.607,47 336.123.997,66 3.4 Sonstige Rückstellungen 47.901.433,36 59.586.198,44
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 289.386.565,71 293.274.577,01 4 Verbindlichkeiten 2.536.157.726,49 2.269.433.055,86
1.2.3.3 Gleisanlagen m. Streckenausrüstung
und Sicherheitsanlagen 4.1 AnleihenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 5 von 858Seite 8 von 940
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2024
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
1.2.3.4 Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen 731.264.541,85 727.562.116,43 4.1.1 für Investitionen
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen,
Verkehrslenkungsanlagen 414.405.839,81 427.099.244,28 4.1.2 zur Liquiditätssicherung
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 33.681.342,77 33.636.612,75 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen 1.454.625.026,59 1.330.674.648,86
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 153.550,58 165.552,87 4.2.1 von verbundenen Unternehmen
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 123.102.632,77 122.606.501,08 4.2.2 von Beteiligungen
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge 30.947.729,42 27.812.673,44 4.2.3 von Sondervermögen
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.332.227,81 23.429.088,22 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 10.960.685,71 13.814.406,44
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 375.790.251,72 311.684.055,62 4.2.5 von Kreditinstituten 1.443.664.340,88 1.316.860.242,42
1.3 Finanzanlagen 1.763.958.290,46 1.638.816.831,98 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung 785.255.957,87 631.181.681,37
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 530.729.663,66 530.489.824,66
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5.509.119,52 5.047.391,27
1.3.2 Beteiligungen 122.488.654,09 122.518.115,92 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen 38.254.210,81 20.289.482,28
1.3.3 Sondervermögen 310.619.944,77 314.295.406,00 4.6 Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen 2.500.010,46 5.960.097,26
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 87.465.386,18 88.105.478,61 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 162.275.839,81 168.691.164,44
1.3.5 Ausleihungen 712.654.641,76 583.408.006,79 4.8 Erhaltene Anzahlungen 87.737.561,43 107.588.590,38
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 152.475.988,00 105.970.336,34 5 Passive Rechnungsabgrenzung 43.506.195,17 47.811.344,01
1.3.5.2 an Beteiligungen 1.187.602,81 353.326,90
1.3.5.3 an Sondervermögen 552.781.544,16 473.960.812,13Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 6 von 858Seite 9 von 940
Bundesstadt Bonn
Bilanz
Bundesstadt Bonn
zum 31.12.2024
Aktiva Passiva
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
Bilanzwert
31.12.2024
in EURO
Bilanzwert
31.12.2023
in EURO
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 6.209.506,79 3.123.531,42
2 Umlaufvermögen 274.455.627,25 247.319.783,73
2.1 Vorräte 1.386.732,23 1.347.136,81
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.386.732,23 1.347.136,81
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
2.2 Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 264.586.428,57 240.066.483,22
2.2.1 Öffentl.-rechtl. Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 86.541.477,50 83.816.812,02
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 119.246.562,79 97.310.377,23
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 58.798.388,28 58.939.293,97
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4 Liquide Mittel 8.482.466,45 5.906.163,70
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 44.530.434,23 34.866.126,11
Aktiva 5.623.236.131,38 5.420.132.541,24 Passiva 5.623.236.131,38 5.420.132.541,24
Aufgestellt, Bonn den 28.05.2025 Bestätigt, Bonn den 12.06.2025
Stadtkämmerer (Fark) Oberbürgermeisterin (Dörner)Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 7 von 858Seite 10 von 940
 
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Jahresabschluss 2024
*HVDPWHUJHEQLV
XQG
*HVDPWILQDQ]UHFKQXQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2023
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2024
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2024
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 769.490.826,61 785.659.485,76 806.390.937,52 20.731.451,76
2 + Zuwendungen und allgemeine
Umlagen 400.466.003,01 420.039.019,51 427.741.296,20 7.702.276,69
3 + Sonstige Transfererträge 8.227.683,07 35.613.200,71 11.261.344,00 -24.351.856,71
4 + Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte 227.579.000,30 231.155.556,05 245.333.994,61 14.178.438,56
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 33.929.372,73 35.050.208,73 33.730.638,06 -1.319.570,67
6 + Kostenerstattungen und
Kostenumlagen 139.191.300,38 129.142.671,15 146.143.122,19 17.000.451,04
7 + Sonstige ordentliche Erträge 114.323.220,94 64.064.590,47 146.048.419,77 81.983.829,30
8 + Aktivierte Eigenleistungen 752.131,13 2.500.000,00 885.205,03 -1.614.794,97
9 +/- Bestandsveränderungen
10 = Ordentliche Erträge 1.693.959.538,17 1.703.224.732,38 0 1.817.534.957,38 114.310.225,00 0
11 - Personalaufwendungen 379.188.787,31 420.457.278,52 580.229,13 412.194.374,07 -8.262.904,45 -676.322,50
12 - Versorgungsaufwendungen 48.652.783,51 49.646.446,09 44.193.369,11 -5.453.076,98
13 - Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen 262.745.022,52 293.219.598,00 55.670.197,16 286.175.454,96 -7.044.143,04 -58.311.500,02
14 - Bilanzielle Abschreibungen 84.529.111,73 75.180.785,28 81.524.073,25 6.343.287,97
15 - Transferaufwendungen 693.315.082,85 796.158.608,21 28.732.617,45 767.276.026,23 -28.882.581,98 -13.679.606,18
16 - Sonstige ordentliche
Aufwendungen 190.939.984,34 184.939.078,70 6.580.296,50 246.283.140,42 61.344.061,72 -7.251.979,60
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.659.370.772,26 1.819.601.794,80 91.563.340,24 1.837.646.438,04 18.044.643,24 -79.919.408,30
18 = Ordentliches Ergebnis
(Zeilen 10 und 17) 34.588.765,91 -116.377.062,42 -91.563.340,24 -20.111.480,66 96.265.581,76 79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Gesamtergebnisrechnung
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2023
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
2024
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2024
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das
Folgejahr
19 + Finanzerträge 9.105.693,77 14.687.948,06 13.314.054,94 -1.373.893,12
20 - Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen 39.337.074,91 64.248.694,33 51.154.387,30 -13.094.307,03
21 = Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20) -30.231.381,14 -49.560.746,27 0 -37.840.332,36 11.720.413,91 0
22 =
Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 18 und 21)
4.357.384,77 -165.937.808,69 -91.563.340,24 -57.951.813,02 107.985.995,6
7 79.919.408,30
23 + Außerordentliche Erträge 94.747.196,79 94.777.085,58 494.209,68 -94.282.875,90
24 - Außerordentliche Aufwendungen
25 = Außerordentliches Ergebnis
(Zeilen 23 und 24) 94.747.196,79 94.777.085,58 0 494.209,68 -94.282.875,90 0
26 = Jahresergebnis
(Zeilen 22 und 25) 99.104.581,56 -71.160.723,11 -91.563.340,24 -57.457.603,34 13.703.119,77 79.919.408,30
27 - Globaler Minderaufwand 1) 16.400.000,00 -16.400.000,00
28 =
Jahresergebnis nach Abzug
globaler Minderaufwand
(Zeilen 26 und 27)
99.104.581,56 -54.760.723,11 -91.563.340,24 -57.457.603,34 -2.696.880,23 79.919.408,30
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
29 + Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen
30 + Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen
31 - Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen
32 - Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen 10.543.284,38 8.944.818,92 8.944.818,92
33 = Verrechnungssaldo
(Zeilen 29 bis 32) -10.543.284,38 0 0 -8.944.818,92 -8.944.818,92 0Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Fußnote 1: Beim globalen Minderaufwand ist in der Spalte des fortgeschriebenen Ansatzes lediglich der im Ergebnisplan festgesetzte Betrag zu übernehmen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des
Vorjahres
2023
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon
Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2024
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
1 Steuern und ähnliche Abgaben 786.419.872,44 785.659.485,76 801.525.695,94 15.866.210,18
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 373.542.150,88 392.256.763,68 395.953.036,48 3.696.272,80
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 28.969.241,57 35.613.200,71 7.357.389,86 -28.255.810,85
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 210.973.515,47 226.398.138,65 234.206.276,44 7.808.137,79
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 31.955.543,01 35.304.259,77 33.753.746,56 -1.550.513,21
6 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen 142.247.285,08 131.956.101,26 140.507.838,37 8.551.737,11
7 + Sonstige Einzahlungen 52.450.257,58 56.482.934,11 34.632.377,28 -21.850.556,83
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 7.828.700,18 14.687.948,06 12.788.242,76 -1.899.705,30
9 = Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.634.386.566,21 1.678.358.832,00 0,00 1.660.724.603,69 -17.634.228,31 0,00
10 - Personalauszahlungen 343.711.650,30 376.156.632,53 818.229,13 375.148.944,67 -1.007.687,86 -674.622,50
11 - Versorgungsauszahlungen 44.000.127,62 48.226.439,45 48.208.778,27 -17.661,18
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 234.905.945,75 313.906.682,71 75.597.345,52 276.265.864,89 -37.640.817,82 -58.313.200,02
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 35.616.401,33 64.248.583,38 49.122.107,60 -15.126.475,78
14 - Transferauszahlungen 706.056.279,05 795.900.526,93 28.732.617,45 753.512.586,54 -42.387.940,39 -13.679.606,18
15 - Sonstige Auszahlungen 105.158.803,08 189.958.834,19 6.415.148,14 241.424.001,51 51.465.167,32 -7.251.979,60
16 = Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.469.449.207,13 1.788.397.699,19 111.563.340,24 1.743.682.283,48 -44.715.415,71 -79.919.408,30
17 =
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit
(Zeilen 9 und 16)
164.937.359,08 -110.038.867,19 111.563.340,24 -82.957.679,79 27.081.187,40 -79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2023
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2024
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 25.525.799,50 87.345.321,91 27.088.222,94 -60.257.098,97
19 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Sachanlagen 1.077.378,30 3.144.373,00 -1.595.304,86 -4.739.677,86
20 + Einzahlungen aus der Veräuß. von Finanzanlagen 28.638.673,04 11.304.043,17 6.368.951,94 -4.935.091,23
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 4.259.935,75 2.640.000,00 3.618.486,86 978.486,86
22 + sonstige Investitionseinzahlungen -74.603,14 1.000,00 74.603,14 73.603,14
23 = Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 59.427.183,45 104.434.738,08 0,00 35.554.960,02 -68.879.778,06 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von
Grundstücken und Gebäuden 8.146.228,55 5.751.347,05 22.017.943,65 3.009.358,99 -2.741.988,06 -26.002.096,60
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 73.226.550,34 224.361.205,29 273.428.470,08 67.705.168,11 -156.656.037,18 -303.604.272,80
26 - Auszahlungen für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen 12.802.578,65 29.559.219,83 14.896.112,20 19.642.771,43 -9.916.448,40 -14.582.637,63
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 74.720.806,64 138.498.608,04 44.250.947,86 135.251.817,60 -3.246.790,44 -59.974.878,36
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 111.645,29
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 169.007.809,47 398.170.380,21 354.593.473,79 225.609.116,13 -172.561.264,08 -404.163.885,39
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit
(Zeilen 23 und 30) -109.580.626,02 -293.735.642,13 354.593.473,79 -190.054.156,11 103.681.486,02 -404.163.885,39
32 = Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag
(Zeilen 17 und 31) 55.356.733,06 -403.774.509,32 466.156.814,03 -273.011.835,90 130.762.673,42 -484.083.293,69Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 13 von 858Seite 16 von 940
Jahresabschluss 2024
Bundesstadt Bonn
Gesamtfinanzrechnung
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis des Vorjahres
2023
fortgeschriebener
Ansatz des
Haushaltsjahres
davon Ermächtigungs-
übertragungen
aus dem Vorjahr
Ist-Ergebnis des
Haushaltsjahres
2024
Vergleich
Ansatz/Ist
(Sp. 4 ./. Sp. 2)
Ermächtigungs-
übertragungen
in das Folgejahr
33 +
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch
Rückflüsse von Krediten für Investitionen
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden
Rechtsverhältnissen
268.777.614,56 391.203.909,07 -290.757.697,56 400.081.803,69 8.877.894,62 404.163.885,39
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse
von Krediten zur Liquiditätssicherung 1.870.371.953,26 105.000.000,00 2.293.216.715,04 2.188.216.715,04
35 -
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich
gleichkommen- den Rechtsverhältnissen
256.979.764,74 335.470.711,48 280.122.528,44 -55.348.183,04
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von
Krediten zur Liquiditätssicherung 1.954.300.000,00 2.138.300.000,00 2.138.300.000,00
37 = Saldo aus
Finanzierungstätigkeit -72.130.196,92 160.733.197,59 -290.757.697,56 274.875.990,29 114.142.792,70 404.163.885,39
38 =
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln
(Zeilen 32 und 37)
-16.773.463,86 -243.041.311,73 175.399.116,47 1.864.154,39 244.905.466,12 -79.919.408,30
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln (Liste s. Lagebericht) 21.797.230,82 5.332.452,32 5.332.452,32
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 308.685,36 1.285.859,74 1.285.859,74
41 = Liquide Mittel
(Zeilen 38, 39 und 40) 5.332.452,32 -243.041.311,73 175.399.116,47 8.482.466,45 251.523.778,18 -79.919.408,30Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 14 von 858Seite 17 von 940
 
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Jahresabschluss 2024
$QKDQJBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 15 von 858Seite 18 von 940
Anhang Seite 1 von 87
Dezernat II Bundesstadt Bonn
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2024
Anhang
Inhalt Seite
EINLEITUNG 4
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen 4
2. Inventur 5
ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN BILANZPOSITIONEN 6
AKTIVA 6
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 6
1. Anlagevermögen 7
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 9
1.2 Sachanlagen 10
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 12
1.2.3 Infrastrukturvermögen 13
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 14
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 14
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge 15
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 16
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 16
1.3 Finanzanlagen 17
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 18
1.3.2 Beteiligungen 18
1.3.3 Sondervermögen 19
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 19
1.3.5 Ausleihungen 20
2. Umlaufvermögen 21
2.1 Vorräte 21
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 22
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 22
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 22
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 23
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 25
2.4 Liquide Mittel 25
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 26Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 16 von 858Seite 19 von 940
Anhang Seite 2 von 87
PASSIVA 27
1. Eigenkapital 27
1.1 Allgemeine Rücklage 27
1.2 Sonderrücklagen 29
1.3 Ausgleichsrücklagen 29
1.4 Bilanzieller Verlustvortrag 30
2. Sonderposten 30
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 30
2.2 Sonderposten für Beiträge 32
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 33
2.4 Sonstige Sonderposten 35
3. Rückstellungen 35
3.1 Pensionsrückstellungen für Beamte und Versorgungsempfänger gem. § 37 Abs. 1 KomHVO
NRW 35
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 37
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 37
3.4 Sonstige Rückstellungen 37
4. Verbindlichkeiten 39
4.1 Anleihen 39
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 39
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 41
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 41
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 42
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 42
4.8 Erhaltene Anzahlungen 43
5. Passive Rechnungsabgrenzung (PRAP) 43
ERLÄUTERUNGEN ZUR ERGEBNISRECHNUNG 45
1. ERTRÄGE 48
1.1 Steuern und ähnliche Abgaben 48
1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 49
1.3 Sonstige Transfererträge 51
1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 52
1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte 54
1.6 Kostenerstattungen/-umlagen 54
1.7 Sonstige ordentliche Erträge 56
1.8 Aktivierte Eigenleistungen 58
2. AUFWENDUNGEN 59
2.1 Personalaufwendungen 59
2.2 Versorgungsaufwendungen 59
2.3 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 60
2.4 Bilanzielle Abschreibungen 64
2.5 Transferaufwendungen 65
2.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 68
3. FINANZERGEBNIS 70
3.1 Finanzerträge 70
3.2 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 70Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 17 von 858Seite 20 von 940
Anhang Seite 3 von 87
4. AUßERORDENTLICHES ERGEBNIS 72
4.1 Außerordentliche Erträge 72
ERLÄUTERUNGEN ZUR FINANZRECHNUNG 73
1. Konsumtive Ein- und Auszahlungen 73
2. Investitionsmaßnahmen 74
3. Finanzierungstätigkeit 78
WEITERE ANGABEN GEM. § 45 KOMHVO NRW 79
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsmaßnahmen 79
Verpflichtungen aus Leasingverträgen 79
Entwicklungsgebiete 79
Treuhandvermögen 79
Bürgschaften 80
Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach § 6 KAG 80
Angaben zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungen im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB 80
Erläuterungen zur Bilanz 81
Erläuterungen zum Anlagenspiegel 81
Erläuterungen zum Forderungsspiegel 82
Erläuterungen zum Eigenkapitalspiegel 82
Erläuterungen zur Übersicht zu bilanziellen Verlustvorträgen 82
Erläuterungen zum Verbindlichkeitenspiegel 82
Erläuterungen zum Sonderpostenspiegel 83
Erläuterungen zum Rückstellungsspiegel 83
ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DES VERWALTUNGSVORSTANDES UND DES RATES
GEMÄß § 95 ABS. 3 GO NRW 84
ERMÄCHTIGUNGSÜBERTRAGUNGEN GEMÄß § 95 ABS. 4 GO NRW IN DER AB DEM
01.01.2019 GÜLTIGEN FASSUNG 87Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
Seite 18 von 858Seite 21 von 940
Anhang Seite 4 von 87
NKF-Jahresabschluss zum 31.12.2024
Anhang
Einleitung
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Das Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im
Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) vom 16.11.2004 (GV.
NRW 2004, S. 644) verpflichtet in § 1 Abs. 1 Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab
dem Haushaltsjahr 2009, ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in
ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 01.01.2009 eine Eröffnungsbilanz nach
§ 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung aufzustellen.
Die Bundesstadt Bonn hat ihren Gesamthaushalt zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale
Finanzmanagement umgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss 2024 wurde unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde-
ordnung (GO NRW) und Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) erstellt. Gemäß § 95
Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss, um einen Anhang zu erweitern, der im erforderlichen
Umfang einzelne Bilanzposten und Positionen der Ergebnisrechnung erläutert.
Beachtet wurden weiterhin die Regelungen des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKFWG
NRW) vom 18.09.2012 (GV.NRW S. 432) bzw. des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes
(2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 (GV. NRW. 2018 S. 759).
Wichtige Neuregelungen des NKFWG NRW waren beispielsweise die Dynamisierung der
Ausgleichsrücklage (§ 75 Abs. 3 GO NRW), eine geänderte Bilanzstruktur (§ 2 Abs. 2 GemHVO
NRW), die Buchführung für Vermögensgegenstände bis zu 410 EUR in Form von Sammellisten,
Inventarlisten oder unmittelbar als Aufwand (§§ 33 Abs. 4 und 35 Abs. 2 GemHVO NRW) und die
Pflicht, Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögensgegenständen und Wert-
veränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen (§§
38 Abs. 3 und 43 Abs. 3 GemHVO NRW).
Mit dem Inkrafttreten des 2. NKFWG erfolgten Änderungen in der Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) sowie die Ablösung der bisherigen Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)
durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) zum 01.01.2019. Die Wert-
grenze der Vermögensgegenstände bis 410 EUR wurde auf 800 EUR erhöht, hierbei besteht
weiterhin die Möglichkeit zur Verbuchung als Aufwand (§§ 30 Abs. 4 und 36 Abs. 3 KomHVO
NRW). Des Weiteren wurde erstmals das Wahlrecht einer komponentenweisen Aktivierung von
bestimmten Vermögensgegenständen eingeräumt (Komponentenansatz gem. § 36 Abs. 2 und 5
KomHVO NRW). Zudem wurden die Muster für die dem Anhang beizufügenden Spiegel ange-
passt und um den Eigenkapitalspiegel erweitert („VV Muster zur GO NRW und KomHVO NRW“
Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen MBl. NRW. 2019 S. 652).
Beachtet wurden die Änderungen der GO NRW durch das 3. NKFWG (veröffentlicht am
15.03.2024, GV. NRW. 2024 S. 136, rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft getreten) sowie der
Muster für das doppische Rechnungswesen zur GO NRW und KomHVO NRW (Runderlass vom
24.03.2025, MBl. NRW. 2025 S. 402).
Bei der Bundesstadt Bonn besteht für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2027 ein gültiger
Gleichstellungsplan gemäß § 5 des Gesetzes zur Gleichstellung von Männern und Frauen für
das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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2. Inventur
Gemäß § 91 Abs. 1 und 2 GO NRW i. V. m. § 29 KomHVO NRW sind alle Gemeinden verpflichtet,
zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres eine Inventur durchzuführen und ein Inventar aufzu-
stellen. Dabei hat die Gemeinde ihre Vermögensgegenstände zum 31.12. genau zu verzeichnen
und dabei den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Es kann
von Inventurvereinfachungsverfahren gemäß § 30 KomHVO NRW Gebrauch gemacht werden.
Die Durchführung der Inventur wird in der „Allgemeinen Inventurrichtlinie der Bundesstadt Bonn“
in der Fassung vom 01.09.2020 geregelt.
Die Vermögensgegenstände sind gem. § 30 Abs. 2 KomHVO NRW bei Anwendung des Buch-
inventurverfahrens bei körperlich beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
mindestens alle fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens alle zehn Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen.
Zur ordnungsgemäßen Fortschreibung des Vermögensbestands wurden die Fachbereiche in der
Jahresabschlussverfügung des Kämmerers aufgefordert, alle Veränderungen des Vermögens-
bestands an die Finanzbuchhaltung zu melden.
Alle Fachbereiche haben in einem Bestätigungsschreiben erklärt, dass sie dieser Verpflichtung
nachgekommen sind.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen
AKTIVA
0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
Bilanzwert 31.12.2023 150.799.925,93 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 151.294.135,61 EUR
Entwicklung 494.209,68 EUR
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der
kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
– NKF-CIG)“ ist am 01.10.2020 in Kraft getreten. Ab dem Jahresabschluss 2022 waren
über die COVID-19-Pandemie-bedingten Isolierungsbeträge hinaus zudem die Haushalts-
belastungen aufgrund des Krieges in der Ukraine zu berücksichtigen (NKF-COVID-19-
Ukraine-Isolierungsgesetz). Gemäß § 33a KomHVO NRW erfolgt die Bewertung der zu
aktivierenden Bilanzierungshilfen nach § 5 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungs-
gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), das zuletzt durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1063) geändert worden ist.
Die Ermittlung der Haushaltsbelastung durch entsprechende Mindererträge und Mehrauf-
wendungen erfolgte letztmalig im Jahresabschluss 2023 (§ 5 Abs. 2 NKF-CUIG).
Eine Haushaltsbelastung i. S. d. § 5 Abs. 4 in Verbindung mit § 6 NKF-CUIG, war als
außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell als
Bilanzierungshilfe anzusetzen und hat sich erstmalig für das Jahr 2021 in Höhe von
34.696.596,63 EUR ergeben. Im Geschäftsjahr 2022 erfolgte die Korrektur des Wertes
aus dem Jahr 2021 in Höhe von -1.881.236,87 EUR sowie die Isolierung von
27.241.428,96 EUR COVID-19-Pandemie-bedingten und -464.971,07 EUR kriegs-
bedingten Haushaltsbelastungen des Jahres 2022. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Korrektur der Werte aus dem Jahr 2022 in Höhe von -504,31 EUR für COVID-19-
Pandemie-bedingte und 354.153,16 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen. Es
wurden zudem Beträge in Höhe von 36.883.959,70 EUR für COVID-19-Pandemie-
bedingte und 53.970.499,73 EUR für kriegsbedingte Haushaltsbelastungen isoliert. Im
Geschäftsjahr 2024 erfolgte die Korrektur des Wertes aus dem Jahr 2023 in Höhe von
494.209,68 EUR für die Covid-19-Pandemie-bedingten Haushaltsbelastungen. Die
Bilanzierungshilfe weist somit zum 31.12.2024 einen Isolierungsbetrag in Höhe von
151.294.135,61 EUR aus.
Weitere Ausführungen dazu finden sich unter „Erläuterungen zur Ergebnisrechnung“.
Gemäß Verordnung zur Änderung der KomHVO NRW vom 30.10.2020 wurde für § 42
Abs. 3 die Bilanzposition „0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungs-
fähigkeit“ der Nummer 1 vorangestellt. Die Bilanz ab dem Jahresabschluss 2020 wurde
dementsprechend erweitert.
Gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG ist die Bilanzierungshilfe beginnend im Haushaltsjahr 2026
längstens über 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Einmalig kann die
Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigenkapital
ausgebucht werden. Eine entsprechende Entscheidung des Rates der Bundesstadt Bonn
wird im Jahr 2025 vorbereitet (§ 6 Abs. 2 NKF-CUIG).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1. Anlagevermögen
Bilanzwert 31.12.2023 4.987.146.705,47 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 5.152.955.934,29 EUR
Entwicklung 165.809.228,82 EUR
Allgemeines
Der Wertansatz von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens richtete sich nach
den tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Sofern Vermögensgegen-
stände durch eine Schenkung oder unentgeltliche Überlassung zugingen, wurden sie mit
den tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert, die dem Übertragen-
den entstanden sind. Wenn solche Angaben nicht verfügbar waren, wurden Wertansätze
durch sachverständige Schätzungen oder Heranziehung passender Vergleichswerte er-
mittelt. Gleichzeitig erfolgte die Bildung entsprechender Sonderposten.
Abweichungen von bisher angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
wurden im Geschäftsjahr 2024 grundsätzlich nicht vorgenommen. Vom Grundsatz der
Einzelbewertung wurde, wie bei der Anwendung von Vereinfachungsregeln erläutert, nur
im Bereich der Festwerte abgewichen.
Im Zuge des 2. NKFWG NRW wurde in § 36 Abs. 2 KomHVO NRW bezüglich der
gemeindlichen Investitionen ein Wahlrecht zur Anwendung des Komponentenansatzes
ermöglicht. Demnach können für bestimmte Vermögensgegenstände (Gebäude, Straßen,
Wege, Plätze in bituminöser Bauweise) Komponenten gebildet und für diese unterschied-
liche Nutzungsdauern hinsichtlich des Abschreibungszeitraumes bestimmt werden. Für
alle anderen Vermögensgegenstände ist die Anwendung des Komponentenansatzes aus-
geschlossen. Soweit der Komponentenansatz nicht angewendet wird, ist gemäß § 36
Abs. 5 KomHVO NRW bei einer Erhaltung oder Instandsetzung eines Vermögensgegen-
standes, durch die eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht wird,
dieser neu zu bewerten und die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen.
Das Wahlrecht wurde für die Bundesstadt Bonn wie folgt ausgeübt:
Für den Bereich der Straßen, Wege, Plätze wurde auf eine komponentenweise
Abschreibung verzichtet. Auch die städtischen Gebäude wurden nicht komponentenweise
angesetzt. Dementsprechend erfolgte die Anwendung des § 36 Abs. 5 KomHVO NRW bei
allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Gemäß § 36 Abs. 1 KomHVO NRW sind bei Vermögensgegenständen des Anlagever-
mögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten
um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Als Abschreibungsmethode wurde aus-
schließlich die lineare Abschreibung angewendet (vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 KomHVO NRW).
Die wirtschaftlichen Nutzungsdauern sind in einer gesonderten Abschreibungstabelle auf-
geführt. Das MHKBG hat im Runderlass „Muster für das doppische Rechnungswesen
sowie zu Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und
der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (VV Muster zur GO NRW und
KomHVO NRW)“ unter anderem das Muster „Abschreibungstabelle“ im Ministerialblatt für
das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2019 S. 652). Innerhalb der vor-
gegebenen Rahmenbreite ist die Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der tatsächlichen
örtlichen Verhältnisse festgelegt worden. In begründeten Einzelfällen wurde von der
Rahmentabelle abgewichen. Die per Runderlass vom 12.03.2025 veröffentlichte Rahmen-
tabelle (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 18) wird aufgrund des damaligen Fortschrittes
der Jahresabschlussarbeiten erst ab dem Jahr 2025 auf Neuerungen überprüft und an-
gewandt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Für Festwerte, Grundstücke, Dienstbarkeiten und Kunstwerke als nicht abnutzbare Ver-
mögensgegenstände sowie Anlagen im Bau wurden keine planmäßigen Abschreibungen
vorgenommen.
Gemäß § 36 Abs. 6 KomHVO NRW sind außerplanmäßige Abschreibungen bei einer vor-
aussichtlich dauernden Wertminderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagever-
mögens vorzunehmen, um diesen mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der diesem am
Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei Finanzanlagen können außerplanmäßige Abschrei-
bungen auch bei einer voraussichtlich nicht dauernden Wertminderung vorgenommen
werden.
Stellt sich in einem späteren Haushaltsjahr heraus, dass die Gründe für eine Wert-
minderung eines Vermögensgegenstandes des Anlagevermögens nicht mehr bestehen,
so ist der Betrag der Abschreibung im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung
der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben (§ 36
Abs. 9 KomHVO NRW).
Für immaterielles oder Sachanlagevermögen wurde keine außerplanmäßige Ab-
schreibung gebucht.
Es erfolgten außerplanmäßige Abschreibungen auf die Beteiligungswerte für das
Städtische Gebäudemanagement (SGB) und das Theater (siehe Aktiva Ziff. 1.3.3
Sondervermögen) sowie auf den Beteiligungswert der Tourismus & Congress GmbH
(siehe Aktiva Ziff. 1.3.2 Beteiligungen).
Zuschreibungen wurden nicht gebucht.
Anwendung von Vereinfachungsregeln
Wertgrenzen
Gemäß § 36 Abs. 3 KomHVO NRW können Vermögensgegenstände des Anlagever-
mögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten wertmäßig den Betrag von
800,00 EUR ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen, die selbstständig genutzt werden
können und einer Abnutzung unterliegen, unmittelbar als Aufwand verbucht werden. Von
der Vereinfachungsregel wurde wie in den Vorjahren auch im Haushaltsjahr 2024
Gebrauch gemacht.
Festwerte
Abweichend vom Grundsatz der Einzelbewertung wurden für ausgewählte Vermögens-
gegenstände Festwerte gebildet (vgl. § 29 Abs. 1 KomHVO NRW). Hierbei handelt es sich
um den Aufwuchs/die Ausstattung von Grün- und Parkanlagen (ohne die Rheinaue), das
Straßenbegleitgrün (ohne Straßenbäume) und den Stadtwald sowie um den Medien-
bestand der Stadtbibliothek.
Inventurmethoden für das Anlagevermögen
Für immaterielle Vermögensgegenstände, Grundstücke und Finanzanlagen wird die
Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2
KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte, Forderungen und Schulden, des Betrags des baren Geldes
sowie sonstigen Vermögensgegenstände anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.
Die körperliche Inventur beinhaltet die Anforderung, die materiellen Vermögensgegen-
stände in Augenschein zu nehmen und den Bestand mengen- und wertmäßig zu erfassen
(zählen, messen, wiegen).Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Anhang Seite 9 von 87
Der auch bei einer Inventur zu beachtende Grundsatz der Wirtschaftlichkeit hat dazu ge-
führt, dass Inventurformen angewendet wurden, die mit weniger Aufwand verbunden sind
als eine erneute vollständige Erhebung aller Bestände, und die die erforderliche Voll-
ständigkeit und Richtigkeit ausreichend gewährleisten.
Für das Vermögen von Aufgabenbereichen, für die aufgrund anderweitiger Anforderungen
die Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle der Vermögensgegenstände besteht (z.B.
um Verkehrssicherungspflichten oder gesetzliche Auflagen zu erfüllen) und dies in
geeigneter Weise dokumentiert wird, wurden diese Kontrollen als Inaugenscheinnahme
einer körperlichen Inventur anerkannt. Da im Rahmen solcher Kontrollen regelmäßig auch
Reparatur- oder Sanierungsbedarf festzustellen ist, wird auch die Werthaltigkeit der Ver-
mögensgegenstände betrachtet.
Auf dieser Grundlage werden Sonderrichtlinien zur „Allgemeinen Inventurrichtlinie der
Bundesstadt Bonn“ hinsichtlich der Bestandskontrollen erstellt, die fachliche Besonder-
heiten berücksichtigen und die erforderlichen Vorgehensweisen vorgeben. Zusätzlich zur
Inaugenscheinnahme wurden Bestandsabgleiche zwischen den Datenbeständen der
Fachbereiche und den Daten in der Anlagenbuchhaltung (SAP-FIAA) festgelegt, die
zukünftig erfolgen sollen bzw. schon durchgeführt werden.
Mit dem Einsatz der zur Durchführung der Inventur für bewegliche Vermögensgegen-
stände beschafften Inventarisierungssoftware Parsec.NET wurde im Jahr 2019 be-
gonnen.
Bewegliche Vermögensgegenstände sollen zukünftig grundsätzlich einen Barcodeauf-
kleber erhalten, der im Rahmen der Inventurdurchführung abgescannt werden kann. Das
Scanergebnis wird in der Inventarisierungssoftware zum elektronischen Abgleich mit den
Daten der Anlagenbuchhaltung verwendet. Dabei werden Vermögensgegenstände mit
einem Buchwert von 0,00 EUR ebenfalls inventarisiert.
Wirtschaftsgüter, deren Nettoanschaffungswert 800,00 EUR nicht überschreitet, werden
entsprechend der Regelung in § 36 Abs. 3 KomHVO NRW unmittelbar als Aufwand ge-
bucht. Der im Jahr 2019 amtierende Hauptverwaltungsbeamte hat die Bundesstadt Bonn
im Sinne von § 30 Abs. 4 KomHVO NRW von der körperlichen Inventur dieser Vermögens-
gegenstände befreit.
Näheres zu den überprüften Inventurgebieten findet sich im Folgenden unter der
jeweiligen Bilanzposition.
Das zu erstellende Inventarverzeichnis des Anlagevermögens liegt in Form ent-
sprechender stichtagsbezogener Auswertungen aus dem SAP-System vor.
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2023 6.433.888,39 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 6.878.450,19 EUR
Entwicklung 444.561,80 EUR
davon Zugänge 1.353.129,48 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 46.406,96 EUR
davon Abschreibungen -954.974,64 EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände sind Rechte und Möglichkeiten mit besonderen
Vorteilen, zu deren Erlangung der Kommune Aufwendungen aus einem Kauf- oderBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Tauschvertrag entstanden sein müssen. Die Vermögensgegenstände müssen zudem
bewertungsfähig sein. Nur entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter dürfen aktiviert
werden (§ 44 Abs. 1 KomHVO NRW).
Neben Software und Lizenzen gehören hierzu Nutzungsrechte (z.B. Wege- oder Leitungs-
rechte auf Grundstücken oder an der „Dachmarke“ Bonn).
Geleistete Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände waren in Höhe von
205.570,42 EUR zu bilanzieren. Dieser Betrag ist in dem oben genannten Bilanzwert ent-
halten. Im Vergleich zum 31.12.2023 ist der Bestand der geleisteten Anzahlungen für
immaterielle Vermögensgegenstände um 85.613,60 EUR gestiegen.
Die Erhöhung des Bilanzwertes der geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Ver-
mögensgegenstände ergibt sich vor allem aus dem Zugang aus Kauf für die Einführung
einer Software im Amt für Soziales und Wohnen, die zum Stichtag noch nicht in Betrieb
genommen wurde.
Weitere Zugänge ergeben sich aus der Aktivierung von Ökopunkten am Schleifenfelsweg,
der Software VOIS/FSW (Führerscheinwesen) und zusätzlichen Lizenzen für das
Programm GS-Manager (Betriebsführungssystem Stadtentwässerung).
Für immaterielle Vermögensgegenstände wird die Buch- und Beleginventur als Inventur-
vereinfachungsverfahren herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Vermögensgegen-
stände anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Zum Zwecke der Inventur wurden Bestandslisten zum 31.12.2021 aus dem Buchhaltungs-
system SAP an die bilanzierenden Fachbereiche versendet und dort auf Richtigkeit und
Vollständigkeit überprüft. Diese Prüfung dauerte bis ins Jahr 2023 an, in dem die letzten
Inventurdifferenzen gebucht wurden.
1.2 Sachanlagen
Bilanzwert 31.12.2023 3.341.895.985,10 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 3.382.119.193,64 EUR
Entwicklung 40.223.208,54 EUR
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2023 862.817.558,85 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 863.330.228,45 EUR
Entwicklung 512.669,60 EUR
davon Zugänge 3.531.644,73 EUR
davon Abgänge -6.516.526,20 EUR
davon Umbuchungen 8.319.543,55 EUR
davon Abschreibungen -4.821.992,48 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Aufbauten auf Grünflächen (öffent-
liche Grünflächen, Friedhöfe, Sportflächen, Freibäder, Spielplätze und Dauerkleingärten),
Ackerland (landwirtschaftlich genutzte Flächen und Gartenland), Wald und Forst sowie
sonstigen unbebauten Grundstücken (Bauland, Rohbau- und Bauerwartungsland, Un-
land, Wasserflächen (Bäche inkl. Aufbauten) und Erbbaurechte) bilanziert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Die Zugänge ergeben sich unter anderem aus Aktivierungen von neu errichteten und
sanierten Sport- und Grünanlagen wie dem Neubau des Funktionsgebäudes am Sport-
platz Buschdorf, der Sanierung des Alten Godesberger Stadion, dem Spielplatz Land-
grabenweg und dem Sportpark im Grünzug Nord, Aktivierungen im Bereich der Friedhöfe
wie des Betriebshofs am Friedhof Beuel und Ersatzpflanzungen sowie Grundstücks-
ankäufen. Zudem wurde ein Grundstück gegen die Allgemeine Rücklage nacherfasst, da
es zur Eröffnungsbilanz bereits im Eigentum der Stadt Bonn war, jedoch nicht bilanziert
wurde (siehe Passiva Ziff. 1.1 Allgemeine Rücklage).
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus der Buchung von Grundstücksverkäufen
und der Übertragung von Vermögen an das Städtische Gebäudemanagement.
Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2023 wurden unbebaute Grundstücke mit
einem Buchwert von rund 4,5 Mio. EUR zum 01.01.2024 an das SGB übertragen und in
die dortige Bilanz übernommen.
Zudem wurden Spielgeräte im Rahmen des Bestandsabgleichs zwischen SAP und dem
Kinderspielplatzkontrollsystem KiSpiKo in Abgang gebracht.
Umbuchungen erfolgten im Rahmen von Veränderungsnachweisen und Nutzungsänder-
ungen im Grundstücksbereich.
Für Grundstücke wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW).
Bei der Buch- und Beleginventur werden Art, Menge und Wert der Grundstücke und
grundstücksgleichen Rechte anhand der Buchführung oder anderer Belege ermittelt.
Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes-
stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem
SAP und dem Geo-Informations-System (GIS) als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai
2025 abgeglichen. Die sich ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammen-
arbeit mit den zuständigen Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert.
Für die Inventur der Aufbauten auf städtischen Außensportanlagen wurde eine Sonder-
richtlinie erarbeitet, die regelt, dass das Sportstättenkataster im GIS als Vorverfahren ver-
wendet wird. Die „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Außensport-
anlagen des Sport- und Bäderamtes“ wurde zum 22.10.2024 in Kraft gesetzt.
Die im Jahr 2023 begonnen Arbeiten zur Vorbereitung eines vollständigen Bestands-
abgleichs wurden in 2024 fortgeführt. Dazu gehörte beispielweise die Bereinigung und
Vereinheitlichung des Anlagenbestandes, indem Anlagenstammdaten an die Vorgaben in
der Sonderrichtlinie angepasst, Vereinzelungen gebucht und nicht mehr vorhandene Ver-
mögensgegenstände in Abgang gebracht wurden. Die Bestände aus dem Buchführungs-
system SAP und dem GIS als Vorverfahren wurden zuletzt zum Stichtag 31.12.2024
abgeglichen.
Die Spielgeräte auf Spielplätzen werden ebenfalls im GIS bzw. im Kinderspielplatzkontroll-
system KiSpiKo geführt und nachgehalten. Für dieses System ist eine Migration in eine
neue Softwarelösung geplant. Eine Sonderrichtlinie wurde vor diesem Hintergrund noch
nicht erstellt, jedoch Rahmenbedingungen wie die Festlegung einer Stammdatenstruktur
erarbeitet. Eine Datenauswertung aus dem aktuellen System zum 31.12.2024 wurde für
einen Bestandsabgleich mit SAP genutzt, der aufzeigte, dass der SAP-Anlagenbestand
weiter optimiert werden muss. Dies passiert im laufenden Betrieb in Abstimmung mit den
beteiligten Fachbereichen.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bilanzwert 31.12.2023 175.684.006,89 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 152.397.675,28 EUR
Entwicklung -23.286.331,61 EUR
davon Zugänge 1.248.623,65 EUR
davon Abgänge -23.422.452,87 EUR
davon Umbuchungen 1.909.078,59 EUR
davon Abschreibungen -3.021.580,98 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Grundstücke und Gebäude sowie sonstige Aufbauten
für Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Wohngebäude sowie sonstige Dienst-,
Geschäfts- und Betriebsgebäude bilanziert.
Der größte Teil der städtischen Objekte wurde beim Städtischen Gebäudemanagement
(SGB) bilanziert. Bei der Bundesstadt Bonn selbst wurden nur noch Objekte bilanziert, die
kostenrechnenden Einrichtungen oder Betrieben gewerblicher Art zugerechnet wurden,
an Dritte vermietet oder zur Veräußerung vorgesehen waren sowie einige Sonderfälle.
Im Jahr 2024 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss vom 12.12.2023 Objekte mit
einem Buchwert von rund 23,4 Mio. EUR aus dem Vermögen der Stadt Bonn an das SGB
übertragen. Hieraus resultiert ein Großteil der Wertminderung der Bilanzposition.
Weiterhin wurde auf Grundlage des genannten Beschlusses ein Grundstück in Lannesdorf
mit einem Bilanzwert von 980 TEUR vom SGB an die Stadt übertragen und eingebucht
(Zugang).
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich weiterhin aus Aktivierungen von Spiel-
geräten an Schulen und Kindertageseinrichtungen, von Grundstücken und dem Ankauf
dreier Wohn- und Geschäftsgebäude sowie der Buchung von Nutzungsänderungen und
Flurstücksveränderungen im Grundstücksbereich. Zudem wurden mehrere Grundstücke
gegen die Allgemeine Rücklage nacherfasst, da sie zur Eröffnungsbilanz bereits im
Eigentum der Stadt Bonn waren, jedoch nicht bilanziert wurden (siehe Passiva Ziff. 1.1
Allgemeine Rücklage).
Neben den Abgangsbuchungen aus der Vermögensübertragung an das SGB wurden
Abgänge im Bereich von Spielgeräten an Kindertageseinrichtungen aus dem Bestands-
abgleich zwischen SAP und KiSpiKo gebucht. Da diese Vermögensgegenstände bereits
abgeschrieben waren, wurde kein Aufwand erzeugt.
Für die Inventur der Grundstücke, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind, gelten die
Ausführungen zur Inventur der unbebauten Grundstücke (siehe Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbe-
baute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte).
Für die Inventur der Spielgeräte, die unter dieser Bilanzposition bilanziert sind (Spielgeräte
auf Spielplätzen an Schulen und Kindergärten), gelten die Ausführungen zur Inventur
unter Aktiva Ziff. 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1.2.3 Infrastrukturvermögen
Bilanzwert 31.12.2023 1.817.696.548,13 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 1.805.064.897,61 EUR
Entwicklung -12.631.650,52 EUR
davon Zugänge 6.947.114,70 EUR
davon Abgänge -1.196.634,11 EUR
davon Umbuchungen 29.882.404,14 EUR
davon Abschreibungen -48.264.535,25 EUR
Diese Bilanzposition beinhaltet im Wesentlichen den Grund und Boden des Infrastruktur-
vermögens, Brücken und Tunnel, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen,
Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen, Lärm- und Stützwände und Hoch-
wasserschutzanlagen.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von Grundstücken,
Straßen, Kanalhaltungen und sonstigem Infrastrukturvermögen. Umbuchungen wurden
außerdem im Rahmen der Umsetzung von Grundstücksveränderungsnachweisen (Ver-
schmelzung, Zerlegung, Fortführung) vorgenommen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2023 wurden zum 01.01.2024 rund 459 TEUR aus der
Bilanz des SGB in die städtische Bilanz übernommen (Vermögensübertragung).
Die Abgänge erfolgten hauptsächlich in Zusammenhang mit der Erneuerung von
bestehenden Kanalhaltungen und Straßen.
Die Inventur des städtischen Kanalnetzes erfolgt auf Basis der „Sonderrichtlinie der
Bundesstadt Bonn zur Inventur des Kanalnetzes“, wonach die ohnehin wegen der
bestehenden Verkehrssicherungspflicht und Kanalreinigungen stattfindende körperliche
Inaugenscheinnahme im Vorsystem novaKANDIS bzw. in Excel-Listen dokumentiert wird.
Ein Bestandsabgleich erfolgte zuletzt zum Stichtag 31.12.2021.
Für das Inventurgebiet des städtischen Straßennetzes soll ebenfalls eine Sonderrichtlinie
erstellt werden. Eine Umsetzung war bislang wegen einer für Inventur- und Abgleich-
zwecke inkompatiblen Dokumentation der Kontrolltermine der Straßenaufbauten in einem
Vorsystem nicht möglich. Dennoch konnte zum 31.12.2022 ein Bestandsabgleich der im
Geo-Informations-System (GIS) erfassten Straßensegmente vorgenommen werden.
Die städtischen Straßenbäume, die nicht im Festwert, sondern einzeln erfasst und
bewertet sind, werden im Baumkataster mit einer eindeutigen Straßenbaum-ID geführt,
über die ein Abgleich mit dem SAP-Datenbestand möglich ist. Eine Sonderrichtlinie soll
erstellt werden. Auf Basis einer Auswertung des Straßenbaumkatasters zum Stichtag
31.12.2023 wurde der Bestand mit SAP abgeglichen und die Bearbeitung der Ab-
weichungen begonnen. Die Bearbeitung der Inventurdifferenzen wurde im Jahr 2024 fort-
geführt.
Die Inaugenscheinnahme der städtischen Lichtsignalanlagen erfolgt über die mindestens
jährlich durchzuführenden Wartungsarbeiten von Fremdfirmen. Der Bestand wird in Excel-
Listen geführt und nachgewiesen. Ein Abgleich dieser Excel-Listen mit den bilanzierten
Lichtsignalanlagen erfolgte zum Stichtag 31.12.2024.
Unter die Ingenieurbauwerke fallen u.a. die städtischen Brücken. Deren Inventur ist in der
2023 veröffentlichten „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Brücken“Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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geregelt. Als Vorsystem dient das GIS. Die Bestände laut GIS und laut SAP wurden zum
31.12.2022 abgeglichen.
Neben den Brücken wurden hierbei ebenso die Stützwände abgeglichen, die ebenfalls im
GIS erfasst sind, für die jedoch noch eine Sonderrichtlinie zu verfassen ist.
Ebenfalls zum 31.12.2022 wurde der erfasste Anlagenbestand zum Straßentunnel Bad
Godesberg durch den bilanzierenden Fachbereich überprüft und bestätigt.
Der Bestand der Straßenbeleuchtungsanlagen zur Beleuchtung der öffentlichen Ver-
kehrsflächen und die „Anstrahlbeleuchtung“, welche über die Straßenbeleuchtungsanlage
betrieben wird, wird bei den Stadtwerken Bonn in dem Programm LuxData geführt. Da
jeder Lichtpunkt mit einer eindeutigen Nummer versehen ist, die ebenfalls in der Anlagen-
buchhaltung im Buchführungssystem SAP hinterlegt ist, konnten hierüber zuletzt zum
Stichtag 31.12.2021 die Bestände verglichen werden.
Die wasserwirtschaftlichen Anlagen (Wasserbauwerke) umfassen die Hochwasserschutz-
anlagen (Deiche, Rheinufermauern) und die Bäche (technische Bauwerke, Verrohrungen,
sonstige Eingriffe wie z.B. Renaturierungen). Im GIS sind beispielsweise Bachverläufe,
sowie die Standorte von Pegeln, Stauanlagen, Kreuzungs- und Querbauwerken abrufbar.
Soweit Bachabschnitte verrohrt sind, werden diese Verrohrungen im Kanalmanagement-
System novaKANDIS geführt, in dem auch die jeweiligen Zustandsaufnahmen hinterlegt
sind. Weitere Informationen zu den Gewässern sind im Bachentwicklungsplan enthalten.
Auf Grundlage dieser Informationen aus den Vorsystemen wurden die Bilanzwerte zum
Stichtag 31.12.2022 vom Fachbereich überprüft und bestätigt.
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
Bilanzwert 31.12.2023 165.552,87 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 153.550,58 EUR
Entwicklung -12.002,29 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -12.002,29 EUR
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und
Boden befinden sowie Mietereinbauten.
Es wurden im Jahr 2024 keine Zugänge, Abgänge oder Umbuchungen vorgenommen.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Bilanzwert 31.12.2023 122.606.501,08 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 123.102.632,77 EUR
Entwicklung 496.131,69 EUR
davon Zugänge 492.231,69 EUR
davon Abgänge -8.000,00 EUR
davon Umbuchungen 11.900,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer
Bedeutung für Kunst, Kultur und Geschichte im gemeindlichen Interesse liegt.
Zu den Kunstgegenständen zählen beispielsweise Plastiken, Gemälde, Skulpturen und
Archivalien des Kunstmuseums und des Stadtmuseums Bonn.
Als Kulturdenkmäler werden beispielsweise Reliefs, Wegekreuze, Statuen und Säulen er-
fasst, soweit es sich nicht um ein Gebäude handelt.
Die Zugänge ergeben sich aus Aktivierungen von Kunstgegenständen und -werken ins-
besondere aus Schenkungen. Zudem wurde ein Kunstwerk gegen die Allgemeine Rück-
lage nacherfasst, da es zur Eröffnungsbilanz nicht erfasst wurde, obwohl es im Eigentum
der Bundesstadt Bonn war.
Der Abgang ergibt sich aus der Rückgabe eines Kunstwerks in Rahmen einer
Restitutionsvereinbarung.
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler unterliegen in der Regel keiner Abnutzung, daher
erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Kunstgegenstände des Kunstmuseums werden in der Software Museum Plus
inventarisiert. Die Bestände laut Museum Plus wurden mit den erfassten Vermögens-
werten in SAP zum Stichtag 31.12.2024 abgeglichen.
Das Stadtmuseum inventarisiert seine Sammlungsbestände ähnlich wie das Kunst-
museum mit der Software Museum Plus. Der letzte Bestandsabgleich fand zum Stichtag
31.12.2021 statt.
1.2.6 Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen, Fahrzeuge
Bilanzwert 31.12.2023 27.812.673,44 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 30.947.729,42 EUR
Entwicklung 3.135.055,98 EUR
davon Zugänge 7.269.982,19 EUR
davon Abgänge -339.415,44 EUR
davon Umbuchungen 1.283.246,91 EUR
davon Abschreibungen -5.078.757,68 EUR
Unter dieser Bilanzposition werden Maschinen, technische Anlagen, Betriebsvor-
richtungen, Pkw, Nutzfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge wie Fahrräder erfasst.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich aus Aktivierungen von Fahrzeugen und
technischen Anlagen und Sirenen im Bereich der Feuerwehr.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf von Fahrzeugen.
In der „Sonderrichtlinie der Bundesstadt Bonn zur Inventur der Fahrzeuge“ wird die
Inventur der städtischen Fahrzeuge mit Ausnahme der Fahrzeuge der Feuerwehr und des
Rettungsdienstes geregelt. Als Vorsystem dient die Betriebssoftware MEKOS, in der die
letzten Überprüfungstermine und damit Inaugenscheinnahmen der Fahrzeuge doku-
mentiert werden. Der Bestand aus MEKOS wurde zum 31.12.2024 mit SAP abgeglichen.
Das Inventar von Feuerwehr und Rettungsdienst wird in dem Programm Feuernetz ge-
führt. Dieses befindet sich noch im Aufbau, soll aber perspektivisch als Vorsystem für
Inventurzwecke dienen, so dass auf dieser Basis eine Sonderrichtlinie erstellt werden
kann. Der bilanzielle Anlagenbestand wurde zum Stichtag 31.12.2020 vom Fachbereich
überprüft und bestätigt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
Bilanzwert 31.12.2023 23.429.088,22 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 31.332.227,81 EUR
Entwicklung 7.903.139,59 EUR
davon Zugänge 10.895.684,34 EUR
davon Abgänge -2.431,32 EUR
davon Umbuchungen 1.706.914,29 EUR
davon Abschreibungen -4.697.027,72 EUR
Unter dieser Bilanzposition wird die bewegliche Betriebs- und Geschäftsausstattung wie
Werkstatteinrichtung und -geräte, Bau- und Garteneinrichtung und -geräte, medizinische
Geräte, Sport- und Freizeitgeräte, Schuleinrichtungen, Einrichtungen in Kindertages-
stätten, Büroeinrichtung und -geräte, DV- und Nachrichtentechnik sowie sonstige
Betriebs- und Geschäftsausstattung bilanziert.
Die Zugänge und Umbuchungen ergeben sich u.a. aus Aktivierungen von beweglichem
Vermögen der Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sportstätten und des Grünflächen-
pflegedienstes.
Die Abgänge ergeben sich hauptsächlich aus Anlagenabgängen in Zusammenhang mit
Neuanschaffungen, altersbedingten Außerbetriebnahmen und Verkäufen.
Im Jahr 2024 wurde das bewegliche Vermögen des Gesundheitsamtes und der Bonn-
Information mittels der Inventarisierungssoftware Parsec.NET überprüft und erfasst sowie
etikettiert.
Bestandsabgleiche wurden für die Instrumente der Musikschule und des Beethoven-
orchesters begonnen.
Die Musikschule inventarisiert die dortigen Instrumente in der Software IMikel und hat
hieraus eine Auswertung zur Verfügung gestellt. Auf dieser Basis wurde der bilanzierte
Anlagenbestand in 2024 geprüft.
Das Beethovenorchester hat ebenfalls eine Liste mit den dort geführten Instrumenten
übermittelt, so dass auf dieser Basis der Anlagenbestand in SAP abgeglichen werden
konnte.
Das Anlagevermögen des Amtes 33 (Bürgerdienste) wurde zum 31.12.2024 von dort
überprüft und bestätigt. Abweichungen vom Anlagenbestand in SAP zum festgestellten
Ist-Bestand wurden bilanziell korrigiert.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Bilanzwert 31.12.2023 311.684.055,62 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 375.790.251,72 EUR
Entwicklung 64.106.196,10 EUR
davon Zugänge 111.391.526,11 EUR
davon Abgänge 525,97 EUR
davon Umbuchungen -43.159.494,44 EUR
davon Abbau offene Anzahlungen im
Umlaufvermögen
-4.126.361,54 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Bis zum Jahr 2018 wurden investiv geleistete Anzahlungen im Umlaufvermögen ausge-
wiesen. Für die offenen Anzahlungen, die bis zur Umstellung des Buchungsverfahrens in
2018 gezahlt wurden, für die zum Stichtag aber noch keine Schlussrechnung vorliegt, ist
für den richtigen Bilanzausweis im Sachanlagevermögen eine Umbuchung vorzunehmen.
Diese Umbuchungen können nicht in der Anlagenbuchhaltung erfolgen und werden daher
nicht in Position 2.8 des Anlagenspiegels ausgewiesen (siehe auch Weitere Angaben
gem. § 45 KomHVO NRW).
Zum 31.12.2024 wurden 8.704.701,19 EUR vom Umlaufvermögen in das Sachanlage-
vermögen umgebucht. Der Altbestand an offenen Anzahlungen konnte somit in 2024 um
4.126.361,54 EUR verringert werden.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau unterliegen in der Regel keiner Abnutzung.
Daher erfolgen keine planmäßigen Abschreibungen.
Die Zugänge resultieren aus noch nicht aktivierbaren Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten aus kreditorischen Rechnungen oder aktivierten Eigenleistungen.
Unter den Umbuchungen werden im Wesentlichen Aktivierungen von Beständen aus Vor-
jahren ausgewiesen.
Die Bestände auf Anlagen im Bau und in den geleisteten Anzahlungen wurden zum Stich-
tag in voller Bilanzhöhe durch die Fachbereiche im Zuge der jährlichen Bestätigungen
zum Jahresabschluss geprüft und bescheinigt.
Der Bestand der sogenannten „Altfälle“ der Anlagen im Bau aus der Abschlussprüfung
2017 wurde im Jahr 2024 um 1.082.414,71 EUR reduziert.
Weitere Fälle befinden sich in Bearbeitung: teilweise wurden die Fachbereiche an die
Erledigung erinnert oder es wurden Sachverhalte mitgeteilt, aufgrund derer eine
Aktivierung noch nicht möglich ist (z.B. Planungsstadium, Baumaßnahme noch nicht ab-
geschlossen, geplante Übertragung des Vermögensgegenstandes an das Städtische
Gebäudemanagement).
1.3 Finanzanlagen
Bilanzwert 31.12.2023 1.638.816.831,98 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 1.763.958.290,46 EUR
Entwicklung 125.141.458,48 EUR
Die Bewertung der städtischen Beteiligungen für die Eröffnungsbilanz der Bundesstadt
Bonn erfolgte auf der Grundlage von § 92 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 55 Abs. 6 GemHVO
a.F. NRW. Ausgehend vom Grundsatz des vorsichtig geschätzten Zeitwertes sind bei der
Ermittlung die zulässigen Bewertungsmethoden Substanzwertverfahren, Ertragswert-
verfahren oder Eigenkapitalspiegelbildmethode verwandt worden.
Diese Wertansätze gelten für die Folgejahre als Anschaffungskosten.
Die Beteiligungen wurden entsprechend ihrer Bedeutung und ihres Kapitalanteils ausge-
wiesen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr über-
nommen.
Für Finanzanlagen wird die Buch- und Beleginventur als Inventurvereinfachungsverfahren
herangezogen (§ 30 Abs. 2 KomHVO NRW). Bei der Buch- und Beleginventur werden Art,
Menge und Wert der Finanzanlagen anhand der Buchführung oder anderer Belege
ermittelt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
Bilanzwert 31.12.2023 530.489.824,66 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 530.729.663,66 EUR
Entwicklung 239.839,00 EUR
davon Zugänge 239.839,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Beteiligungen ausgewiesen:
• Stadtwerke Konzern (SWB GmbH)
• Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG)
• Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
• bonnorange AöR.
Die Wertveränderung ergibt sich aus der Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft
Bonn mbH (SEG), sowie einer Korrektur einer Werterhöhung aus dem Jahr 2014 für die
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH.
Es haben sich keine Hinweise auf Wertberichtigungen zum 31.12.2024 für die Werte der
verbundenen Unternehmen ergeben.
1.3.2 Beteiligungen
Bilanzwert 31.12.2023 122.518.115,92 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 122.488.654,09 EUR
Entwicklung -29.461,83 EUR
davon Zugänge 5.616,55 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -35.078,38 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind als wertmäßig wesentliche Unternehmen ausgewiesen:
• Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
• Zweckverband Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
• Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR (CVUA).
Erstmalig bilanziert wurde die Beteiligung an der PD – Berater der öffentlichen Hand
GmbH.
Für die Tourismus & Congress GmbH (T&C) ergab sich die Notwendigkeit einer Wert-
berichtigung zum 31.12.2024 in Höhe von 35.078,38 EUR. Weitere Abschreibungen
wurden nicht gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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1.3.3 Sondervermögen
Bilanzwert 31.12.2023 314.295.406,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 310.619.944,77 EUR
Entwicklung -3.675.461,23 EUR
davon Zugänge 6.558.600,00 EUR
davon Abgänge 0,00 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -10.234.061,23 EUR
Unter dieser Bilanzposition sind die drei eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen
• Städtisches Gebäudemanagement Bonn (SGB)
• Theater der Bundesstadt Bonn
• Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn (SZB)
ausgewiesen.
Mit Ratsbeschluss vom 14.03.2024 zum Wirtschaftsplan 2024 des SGB wurden die vom
SGB benötigten Mittel zur Darlehenstilgung in Höhe von 6.558.600,00 EUR in Form einer
Kapitalerhöhung zur Verfügung gestellt.
Weiterhin bestand beim SGB ein Wertberichtigungsbedarf in Höhe von
7.350.052,10 EUR.
Die Bewertung des Theaters der Bundesstadt Bonn erfolgte auf Basis des dortigen
Jahresabschlusses zum 31.07.2024. Dieser weist ein Eigenkapital von rd. 29.498 TEUR
aus. Es hat sich ein Abschreibungsbedarf auf den Beteiligungswert von 2.884.009,13 EUR
ergeben.
Bei dem Beteiligungswert für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn hat sich kein
Änderungsbedarf zum 31.12.2024 ergeben.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens
Bilanzwert 31.12.2023 88.105.478,61 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 87.465.386,18 EUR
Entwicklung -640.092,43 EUR
davon Zugänge 0,00 EUR
davon Abgänge -640.092,43 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen 0,00 EUR
Die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden mit den tatsächlichen Anschaffungs-
kosten bilanziert.
Zu den Wertpapieren gehört ein Sparkassenbrief, in den ein Teil des Barwertvorteils aus
zwei US-Cross-Border-Lease-Transaktionen geflossen ist. Das US-Cross-Border-
Leasinggeschäft wurde im Jahr 2010 beendet. Die abgeschlossene Finanzanlage wurde
jedoch weiter fortgeführt, da sich eine vorzeitige Auflösung wirtschaftlich nachteilig darge-
stellt hat. Der Sparkassenbrief läuft bis zum Jahr 2026.
Das Stammkapital der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2023 in einem
festverzinslichen Sparkassenbrief für 10 Jahre neu angelegt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Das Rücklagevermögen der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde im Jahr 2019 zum
Teil in einen konservativen Stiftungsfonds investiert, um eine positive Rendite zu erzielen.
Ein weiterer Teil des Rücklagevermögens der rechtlich unselbständigen Stiftungen wurde
im Jahr 2023 zu einem festen Zinssatz in einem Festgeld für zwei Jahre angelegt.
Für die Geldanlagen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen werden auf der Passiv-
seite Sonderposten ausgewiesen.
Die Rücklagemittel für das Kongresszentrum (WorldCCBonn) sind seit Mitte 2018 in
einem neu aufgelegten, konservativen Spezialfonds angelegt. Hierfür werden wie bisher
auf der Passivseite sonstige Verbindlichkeiten angesetzt.
Weitere Geldanlagen werden in Form von Termingeldern gehalten und unter der Bilanz-
position „Liquide Mittel“ im Umlaufvermögen ausgewiesen. Erläuterungen hierzu finden
sich unter Aktiva Ziff. 2.4 Liquide Mittel.
1.3.5 Ausleihungen
Stand 31.12.2023 583.408.006,79 EUR
Stand 31.12.2024 712.654.641,76 EUR
Entwicklung 129.246.634,97 EUR
davon Zugänge 149.470.619,09 EUR
davon Abgänge -6.173.831,17 EUR
davon Umbuchungen 0,00 EUR
davon Abschreibungen -14.050.152,95 EUR
Ausleihungen wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesamtlaufzeit der
Darlehen beträgt mehr als ein Jahr. Zu den Ausleihungen gehörten u.a.:
• diverse Darlehensforderungen
• Städtische Investitionszuschüsse an das SGB und das Theater
• Anteil an der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Bonn eG
• Anteil an der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Sankt Augustin eG
• Anteile an Zweckverbänden
• Anteil am Rheinischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung (RSI)
• Anteil an der Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH).
Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, Darlehen für die
Stadtwerke Bonn GmbH (SWB) aufzunehmen. Bei diesem Modell gewährt die Stadt den
Stadtwerken/Stadtwerketöchtern Gesellschafterdarlehen und refinanziert diese selbst bei
Kreditinstituten. In der städtischen Bilanz werden damit unter der Bilanzposition
„Ausleihungen“ eine Forderung aus Investitionskrediten gegenüber der SWB und korres-
pondierend auf der Passivseite eine Kreditverbindlichkeit ausgewiesen. Der Bestand
beträgt zum 31.12.2024 rd. 142,8 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 2.2.2 Privatrechtliche
Forderungen).
Zum 31.12.1996 wurden städtische Darlehen im Wert von rund 76,3 Mio. DM zur Teilab-
deckung des Fehlbetrages des kameralen Haushaltes aus 1994 an die NRW.Bank ver-
kauft.
Unter der Annahme, dass die verkauften Darlehen in das Eigentum der NRW.Bank über-
gegangen sind, wurden sie nicht bilanziert.
Eine erneute Prüfung des Sachverhaltes ergab, dass es sich bei dem Forderungsverkauf
um ein unechtes Factoring handelte und die Forderungen gegenüber den Darlehens-
nehmer*innen bereits zur Eröffnungsbilanz hätten bilanziert werden müssen. DieBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Bilanzierung wurde in Form einer Nacherfassung gegen die Allgemeine Rücklage in Höhe
von 8.269.032,53 EUR korrigiert.
Die bilanzierten Darlehensforderungen aus dem Bereich der Stadtkämmerei wurden im
Anschluss zum Stichtag 31.12.2024 mit dem Vorsystem VKompass abgeglichen.
Unter der Bilanzposition Ausleihungen werden auch die an die beiden eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtungen SGB und Theater geleisteten Investitionszuschüsse ausge-
wiesen.
Die Wertanpassung der Finanzanlage für den Investitionszuschuss (IZ) an das SGB ent-
sprechend der dortigen Bilanzierung erfolgte auf Basis des vorläufigen Sachstandes vom
02.04.2025 zum Stichtag 31.12.2024.
Inkludiert war dabei eine Korrektur des zum Jahresabschluss 2023 ebenfalls auf vor-
läufigen Daten gebuchten IZ zum Stichtag 31.12.2023 (Vorjahr). Aus dem Abgleich der
endgültigen Werte ergab sich ein Korrekturerfordernis der gebuchten Investitionszu-
schüsse in Höhe von rund 11,2 Mio. EUR auf Grund anderweitiger Förderungen beispiels-
weise von dem Land. Aus Aktivierungen aus dem Geschäftsjahr 2023 beim SGB ergaben
sich nachzuholende Abschreibungen auf den städtischen IZ in Höhe von 436.526,56 EUR.
Diese wurden aufwandsmäßig als bilanzielle Abschreibungen erfasst und werden im
Anlagenspiegel als Wertberichtigung aus Nachaktivierungen ausgewiesen.
Die Zugänge des Jahres 2024 ergeben sich zum einen aus den laufenden Investitions-
zuschüssen der Stadt an das SGB (23.060.002,64 EUR) und zum anderen aus der
Vermögensübertragung zwischen Stadt und SGB gemäß Ratsbeschluss vom 12.12.2023
(24.411.071,84 EUR).
Es wurden für das Jahr 2024 Abschreibungen in Höhe von rund 12,8 Mio. EUR gebucht.
Der Investitionszuschuss an das Theater wurde in 2024 um rund 880 TEUR durch neu
geleistete Zuschüsse erhöht. Abschreibungen wurden in Höhe von rund 1,3 Mio. EUR
gebucht.
2. Umlaufvermögen
Bilanzwert 31.12.2023 247.319.783,73 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 274.455.627,25 EUR
Entwicklung 27.135.843,52 EUR
2.1 Vorräte
Bilanzwert 31.12.2023 1.347.136,81 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 1.386.732,23 EUR
Entwicklung 39.595,42 EUR
Eine Ermittlung und Bilanzierung von Vorratsbeständen „Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe“
erfolgte in folgenden Verwaltungsbereichen:
• Amt 03 Merchandising-Artikel Bonn-Information
• Amt 10-2 DV-Verbrauchsmaterial
• Amt 10-3 Büromaterial der Druckerei sowie Büromobiliar
• Amt 40 Material für die städtischen Schulen
• Amt 52 Material für den Bäderbetrieb
• Amt 66 Materiallager Lievelingsweg 110
• Amt 67 WirtschaftshofBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Es erfolgte eine Bilanzierung zu den jeweiligen Anschaffungskosten. Die Bestände und
die zugehörigen Werte wurden zum Jahresende in den Fachbereichen ermittelt und der
Finanzbuchhaltung zur Buchung der Bestandsveränderungen gemeldet.
Des Weiteren wurde die Skontoverrechnung unter der Bilanzposition Vorräte ausge-
wiesen. Die Auszahlung der betroffenen kreditorischen Rechnungen mit Skontoabzug er-
folgte im Folgejahr und damit auch der Ausgleich des Sachkontos.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2023 240.066.483,22 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 264.586.428,57 EUR
Entwicklung 24.519.945,35 EUR
Im Rahmen des Jahresabschlusses wurde der Forderungsbestand festgestellt und über-
prüft. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Das zugehörige
Inventarverzeichnis zu Forderungen wurde erstellt.
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2023 83.816.812,02 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 86.541.477,50 EUR
Entwicklung 2.724.665,48 EUR
Öffentlich-rechtliche Forderungen bestehen aus
• Gebühren (z.B. Abwassergebühren, Straßenreinigungsgebühren, Abfallbeseiti-
gungsgebühren, Verwaltungsgebühren), Beiträge (z.B. Erschließungsbeiträge,
Kanalbeiträge),
• Steuern (z.B. Grundsteuern, Gewerbesteuer),
• Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Rückforderung von Jugendhilfe-
leistungen, Erstattungen von Sozialleistungen)
• sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen (z.B. Elternbeiträge für Kindertagesein-
richtigungen, Zuweisungen des Landes).
Bestandteil der Forderungen aus Transferleistungen war ein Betrag in Höhe von
23.092.416,00 EUR aufgrund des Förderprogramms ‚Gute Schule 2020‘ des Landes
NRW. Für konsumtive und investive Darlehen war aufgrund der Tilgungsleistung des
Landes NRW die Forderung im Jahr 2024 um 1.540.120,00 EUR zu reduzieren.
Die Forderungen aus Transferleistungen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
waren um 5.036.858,43 EUR zu erhöhen.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen
Bilanzwert 31.12.2023 97.310.377,23 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 119.246.562,79 EUR
Entwicklung 21.936.185,56 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Dabei handelt es sich u.a. um privatrechtliche Forderungen
• gegenüber dem privaten Bereich in Höhe von 34.327.241,50 EUR
• gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 83.646.840,05 EUR
Dies sind beispielsweise Einnahmen aus Ersatzansprüchen, Miet- und Pachteinnahmen,
Verkaufserlöse, Beistandsleistungen und Teilnehmerentgelte. Weitergehend handelt es
sich um Forderungen zum 31.12.2024 aus der Konzernfinanzierung (SWB) für Liquiditäts-
kredite i.H.v. 75 Mio. EUR (siehe auch Aktiva Ziff. 1.3.5 Ausleihungen), korrespondierend
werden auf der Passivseite Kreditverbindlichkeiten ausgewiesen.
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Bilanzwert 31.12.2023 58.939.293,97 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 58.798.388,28 EUR
Entwicklung -140.905,69 EUR
Als sonstige Vermögensgegenstände wurden u. a. Spenden und Zuschüsse nachge-
wiesen. Darüber hinaus erfolgte unter diesem Posten ein Ausweis von Ansprüchen gegen
Dritte, die weder aus Lieferung und Leistung noch aus Beteiligungen, Ausleihungen oder
dergleichen entstanden sind sowie der Ausweis des Bestandes an sonstigen
Forderungen. Die sonstigen Forderungen dienen dem Nachweis der periodengerechten
Ertragszuordnung. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023 wurde
eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und
transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.
Weiterhin wurden hier Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb
nicht mehr dauerhaft dienen sollen, weil ein Verkauf vorgesehen ist. Hierbei handelte es
sich fast ausschließlich um bebaute und unbebaute Grundstücke der Abteilung Liegen-
schaften.
Wird die Veräußerung eines städtischen Grundstücks beschlossen, wird dieses (ggf.
inklusive Aufbauten) zum Datum des Ratsbeschlusses aus dem Anlagevermögen in das
Umlaufvermögen umgebucht. Im Jahr 2024 fielen keine Umbuchungen vom Anlage- in
das Umlaufvermögen an.
Entfällt die Veräußerungsabsicht, wird der Vermögenswert aus dem Umlaufvermögen in
das Anlagevermögen umgebucht. Im Jahr 2024 wurden aus diesem Grund mehrere Flur-
stücke der Gemarkung Friesdorf mit einem Wert von insgesamt rd. 382 TEUR aus dem
Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgebucht.
Es wurden Abgänge aus Grundstücksveräußerung in Höhe von rd. 325 TEUR gebucht.
Weiterhin wurde der Bilanzwert um 603 TEUR auf Grund von Korrekturen für Vorjahre
vermindert.
Näheres zur Inventur der städtischen Grundstücke regelt die „Sonderrichtlinie der Bundes-
stadt Bonn zur Inventur der Grundstücke“. Die Bestände aus dem Buchführungssystem
SAP und dem GIS als Vorverfahren wurden zuletzt im Mai 2025 abgeglichen. Die sich
ergebenden Abweichungen werden laufend in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Fachbereichen geklärt und anschließend korrigiert.
Im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip. Im Geschäftsjahr 2024 ergaben
sich keine Anhaltspunkte für eine Wertberichtigung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Auch der Bestand der Grundstücke aus der Entwicklungsmaßnahme Wohn- und Wissen-
schaftspark St. Augustin (WTP), die zum Ende des Geschäftsjahres noch nicht veräußert
waren, wurden hier in Höhe von 4.600.945,80 EUR ausgewiesen. Da die Grundstücke
von den Entwicklungsträgern (= Treuhänder) in deren Namen, aber für Rechnung der
Stadt (= Treugeber) zu veräußern sind, hatte die Bilanzierung bei der Stadt als wirtschaft-
lichem Eigentümer zu erfolgen. Auf der Passivseite wurden entsprechende Verbindlich-
keiten für die Rückzahlungsverpflichtungen der Stadt abgebildet.
Die Bilanzierung der vom Jobcenter und dem Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit
verwalteten Forderungen wird seit dem Jahr 2017 vorgenommen. Aufgrund der
gemeldeten Zahlen bestanden zum Stichtag 31.12.2024 per Saldo Forderungen in Höhe
von 1.696.529,19 EUR.
Die Forderungen sind zum Bilanzstichtag einer individuellen Risikoprüfung unter
Beachtung des § 27 KomHVO NRW zu unterziehen und ggf. in Höhe des geschätzten
Ausfalls abzuschreiben. Dabei sind gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 91
Abs. 4 Nr. 3 GO NRW das Wirklichkeitsprinzip und das Prinzip der Wertaufhellung zu
beachten. In diesem Zusammenhang ist für die Vornahme einer Wertberichtigung zu
berücksichtigen, wann die wertaufhellenden Tatsachen stattgefunden haben und wann
die Kenntnisnahme erfolgen konnte. Sofern nur eine Schätzung möglich ist, wird ggfls.
eine anteilige Wertberichtigung vorgenommen.
Zudem sind Forderungen (Nominalbetrag) gemäß § 34 Abs. 5 KomHVO NRW, soweit ein
Ausfallrisiko besteht, entweder durch Einzel- oder durch Pauschalwert- oder durch
pauschale Einzelwertberichtigung zu vermindern.
Forderungen, die aufgrund ausgeschöpfter Vollstreckungsmöglichkeiten nicht beitreibbar
waren, wurden durch befristete/unbefristete Niederschlagungen wertberichtigt. Von der
Vollziehung ausgesetzte Forderungen wurden nicht im Forderungsbestand geführt, da sie
nicht beigetrieben werden durften. Soweit die dezentral bewirtschaftenden Fachbereiche
die o.g. buchhalterischen Maßnahmen noch nicht umgesetzt hatten, wurden die wesent-
lichen Forderungen im Zuge der Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Ein Forderungsbestand in der Einnahmebuchhaltung (SAP-PSCD) in Höhe von
75.709.230,52 EUR war 52.327 Geschäftspartnern auf 64.693 Vertragsgegenständen
zuzuordnen. Ein Bestand an freiwilligen Zahlungen (75.635,00 EUR) auf zukünftige
Gewerbesteuerfestsetzungen vermindert den Gesamtsaldo der offenen Posten zum
31.12.2024.
Zum Bilanzwert gehörten außerdem Forderungen, die nur auf den Bilanzkonten nachge-
wiesen werden, z.B., wenn noch kein Fälligkeitsdatum festgesetzt werden kann, sowie
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.
Forderungen >100.000,00 EUR wurden im Zuge der Einzelwertberichtigung zum Bilanz-
stichtag auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Hierbei wurden ebenfalls ausgesetzte
Forderungen hinsichtlich der Realisierungsaussichten beurteilt.
Bei 72 Geschäftspartnern auf 119 Vertragsgegenständen wurden Forderungen größer
100.000,00 EUR mit einem Gesamtvolumen von 46.593.317,45 EUR ermittelt.
In Höhe von 43.819.758,94 EUR wurden Abgänge zu den zum Stichtag offenen
Forderungen verfügt. 26.155.927,14 EUR der Forderungen über 100.000,00 EUR wurden
bezahlt. Hiervon waren 24.473.483,05 EUR im Jahr 2024 fällig gestellt. Zu abgesetzten
und bezahlten Forderungen wurde keine Wertberichtigung gebucht.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Die Ergebnisse der Forderungsprüfungen wurden im Rahmen der Einzelwertberichtigung
gebucht. Zum 31.12.2024 waren insgesamt Forderungen in Höhe von 3.636.643,74 EUR
im Rahmen der Einzelwertberichtigung als nicht werthaltig zu beurteilen.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 handelt es sich um eine deutliche Verringerung
des Volumens aus Einzelwertberichtigungen i.H.v. 50,3 Mio. EUR. Hintergrund ist, dass
eine Einzelwertberichtigung zu Forderungen aus Gewerbesteuer auf Sanierungsgewinne
für das Veranlagungsjahr 2014 von ca. 42 Mio. EUR und Nachzahlungszinsen hierzu in
Höhe von ca. 6 Mio. EUR aus dem Jahr 2018 aufgelöst werden konnte, da die Gewerbe-
steuerforderung im Jahr 2024 entsprechend dem Ratsbeschluss niedergeschlagen
wurde. In der Ergebnisrechnung des Jahres 2024 gleicht sich der Ertrag aufgrund der
Herabsetzung der Wertberichtigung mit dem Aufwand aus Wertberichtigung aus.
Für die Forderungen <100.000,00 EUR wurde eine Pauschalwertberichtigung vorge-
nommen. Es wurde je Forderungsart ermittelt, wie hoch im Haushaltsjahr des Jahres-
abschlusses der abzuschreibende %-Anteil, der wegen Uneinbringlichkeit abzuschreiben-
den Forderungen war. Dieser Prozentsatz wurde auf die offenen Forderungen des Jahres
angewendet. Im Rahmen der Pauschalwertberichtigung waren 1.562.647,83 EUR als
nicht werthaltig zu schätzen.
Im Vergleich zum Jahresabschluss 2023 handelt es sich insgesamt eine Erhöhung des
Volumens aus Pauschalwertberichtigungen um 1.393.069,54 EUR.
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Unter dieser Bilanzposition ist kein Betrag erfasst. Die Wertpapiere werden unter dem
Anlagevermögen ausgewiesen, da grundsätzlich kein Erwerb mit einem Anlagehorizont
von weniger als einem Jahr erfolgt.
2.4 Liquide Mittel
Bilanzwert 31.12.2023 5.906.163,70 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 8.482.466,45 EUR
Entwicklung 2.576.302,75 EUR
Als liquide Mittel wurden die Bestände der Bankkonten, Termingelder, Handvorschüsse
und die Bestände der Schulgirokonten sowie der Schulsparbücher nachgewiesen.
Das Termingeld beläuft sich zum 31.12.2024 auf 853.416,29 EUR. Hierbei handelt es sich
um das Rücklagevermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftungen. Auf der Passiv-
seite werden entsprechende Sonderposten ausgewiesen.
Die Bestände der Konten für liquide Mittel sind durch entsprechende Kontoauszüge der
Banken bestätigt. Die Abstimmung mit der Finanzrechnung hat stattgefunden und
Differenzen wurden bereinigt.
Bis zum Bilanzstichtag wurden alle bestehenden zweiten sowie ggfs. weitere Girokonten
der städtischen Schulen aufgelöst. Die entsprechenden Guthaben wurden als Einnahmen
auf das erste Girokonto der jeweiligen Schule übertragen. Somit werden diese Mittel und
damit verbundenen Einnahmen sowie Ausgaben nun vollständig über die SchulgirokontenBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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abgebildet. Daher erhöhte sich der Bestand der Liquiden Mittel um 2,1 Mio. EUR auf
6.299.340,51 EUR.
Darüber hinaus werden Guthabenbestände von Frankiermaschinen über 26.738,54 EUR
sowie ein technisch nicht in die Zahlungsabwicklung eingebundenes Bankkonto mit einem
Bestand von 604,34 EUR in den liquiden Mitteln dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzwert 31.12.2023 34.866.126,11 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 44.530.434,23 EUR
Entwicklung 9.664.308,12 EUR
Gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW erfolgte bei geleisteten Zuwendungen für Vermögens-
gegenstände, an denen die Bundesstadt Bonn nicht das wirtschaftliche Eigentum hat,
aber die entsprechenden Voraussetzungen (u.a. eine konkrete, einklagbare Gegen-
leistungsverpflichtung des Zuwendungsempfängers) gegeben waren, eine Berück-
sichtigung als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten. Diese wurden entsprechend der
Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung und der Dauer der Zweckbindung aufwands-
wirksam aufgelöst.
Zum 31.12.2024 erfolgte eine Auflösung des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens in
Bezug auf verwendete Stellplatzablösebeträge über 330.749,04 EUR. In Höhe der jeweils
vereinnahmten Stellplatzablöse wurden diese in den Vorjahren ebenfalls dem passiven
Rechnungsabgrenzungsposten (Umbuchung aus den erhaltenen Anzahlungen) zuge-
führt, in gleicher Höhe die Aufwendungen aus dem Zuschuss an die Stadtwerke in den
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umgebucht. Die anteilige Auflösung erfolgte
entsprechend der Dauer der Gegenleistungsverpflichtung. Es werden zum Stichtag
2.926.238,05 EUR ausgewiesen.
Darüber hinaus wurden die bereits im Dezember 2024 geleisteten Auszahlungen für
Sozialhilfe, Jugendhilfe, Besoldung und Versorgung für Januar 2025 als Rechnungs-
abgrenzungsposten in Höhe von 25.165.999,15 EUR erfasst.
Sofern Zahlungen im Jahr 2024 vorgenommen wurden, die Aufwand des Jahres 2025
(oder weiterer Folgejahre) betrafen, wurden diese Werte als aktive Rechnungs-
abgrenzungsposten gebucht. Ab der Erstellung des Entwurfes zum Jahresabschluss 2023
wurde eine grundsätzliche Wert-/Bagatellgrenze i.H.v. 1.000,00 EUR für antizipative und
transitorische Abgrenzungsbuchungen eingeführt.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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PASSIVA
1. Eigenkapital
Bilanzwert 31.12.2023 1.170.141.958,31 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 1.104.826.583,78 EUR
Entwicklung -65.315.374,53 EUR
Diese Position stellt die Differenz der Aktivposten zu den übrigen Passivposten dar.
1.1 Allgemeine Rücklage
Bilanzwert 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 998.443.963,73 EUR
Entwicklung -7.857.771,19 EUR
Die Allgemeine Rücklage wurde zum 31.12.2024 aus folgenden Gründen verändert:
A) Buchungen gegen die allgemeine Rücklage bei Abgängen von Vermögens-
gegenständen und Wertänderungen von Finanzanlagen gem. § 44 Abs. 3
KomHVO NRW in Verbindung mit § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW.
Seit dem Geschäftsjahr 2013 sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW
sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage zu verrechnen. In der Konkretisierung durch die Gesetzesbegründung be-
schränkt sich diese Regelung auf außergewöhnliche, aber ergebniswirksame
Ereignisse außerhalb der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die erfolgsneutrale Ver-
buchung war unabhängig von der Zuordnung der Vermögensgegenstände zum
Anlage- oder Umlaufvermögen. Erfolgte aufgrund der Veräußerungsabsicht die Um-
buchung eines bisher genutzten Vermögensgegenstandes in das Umlaufvermögen
und war infolge des hier geltenden Niederstwertprinzips eine außerplanmäßige
Abschreibung vorzunehmen, so war dieser Aufwand ebenfalls erfolgsneutral mit der
Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Es wurden Verrechnungen aufgrund der Wertveränderung von Finanzanlagen in
Höhe von insgesamt 8.944.818,92 EUR vorgenommen (Erläuterung unter Aktiva Ziff.
1.3.3 Sondervermögen).
B) Entwicklungsmaßnahmen
Die Jahresabschlussbuchung zum Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme WTP
(Wohn- und Technologiepark Sankt Augustin) erfolgte in Höhe von insgesamt
686.526,71 EUR gegen die Allgemeine Rücklage.
C) Korrekturen der Eröffnungsbilanz
Es erfolgten nachträgliche Korrekturen der Eröffnungsbilanz gemäß § 58 Abs. 1 Nr.
1 bis 4 und Abs. 2 KomHVO NRW in Höhe von -1.762.385,06 EUR, die gegen die
Allgemeine Rücklage verrechnet wurden.
D) Sonstige Veränderungen
Schuldenerlass des Bundes in Höhe von -11.189,38 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Entwicklung der Allgemeinen Rücklage
Seit der NKF-Einführung zum 01.01.2008 hat die Bundesstadt Bonn in den Jahren 2009,
2017 und 2018 einen Überschuss erwirtschaftet, der der Ausgleichsrücklage zugeführt
wurde. Für alle weiteren Jahresergebnisse war ein Fehlbetrag zu verzeichnen, der in 2011
teilweise und in den Folgejahren vollständig durch die Allgemeine Rücklage gedeckt
werden musste. Die Jahresergebnisse 2019 und 2020 (Fehlbeträge) wurden nach
Ergebnisverwendungsbeschluss durch den Rat gegen die Ausgleichsrücklage gebucht.
Der Jahresabschluss 2021 schloss mit einem Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit
von -633.678,73 EUR ab. Nur durch das außerordentliche Ergebnis, dass sich aus dem
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie (NKF-COVID-19-Isolierungs-
gesetz NKF-CIG) herleitete, ergab sich ein Jahresüberschuss von 34.066.326,91 EUR,
der der Ausgleichrücklage zugeführt wurde. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
-7.371.889,13 EUR des Jahresabschlusses 2022 wurde der Ausgleichsrücklage ent-
nommen. Der Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2023 in Höhe von 99.104.581,56
EUR wurde der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Mit dem 3. NKFWG ist ab der Mittelverwendung des Jahresergebnisses 2023 das bis-
herige Wahlrecht gemäß § 75 Abs. 3 S. 3 GO NRW entfallen, d.h. ein Jahresüberschuss
ist immer der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Vergleich der drei Vorjahre
Ausgleichsrücklage/Allgemeine Rücklage/Fehlbetrag/Überschuss
Allgemeine Rücklage am 31.12.2021 1.022.500.003,16 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2021 37.386.138,68 EUR
Überschuss 2021 34.066.326,91 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2022 1.017.054.594,83 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2022 71.452.465,59 EUR
Fehlbetrag 2022 -7.371.889,13 EUR
Allgemeine Rücklage am 31.12.2023 1.006.301.734,92 EUR
Ausgleichsrücklage am 31.12.2023 64.080.576,46 EUR
Überschuss 2023 99.104.581,56 EUR
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2024 schließt mit einem negativen Jahresergebnis in
Höhe von 57.457.603,34 EUR ab. Für das Haushaltsjahr 2024 wurde ein Fehlbetrag in
Höhe von 43.056.667,44 EUR geplant. Das Ergebnis des Jahres 2024 ist im Jahres-
abschlussentwurf somit um 14.400.935,90 EUR schlechter als ursprünglich veranschlagt.
Der im Jahr 2024 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34 EUR wird im
Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2025, nach Beschluss des Rates gem. § 96
Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen.
Aufgrund der Ergebnisse der Jahre 2012 und 2013 hatte die Bundesstadt Bonn für die
Jahre 2015/2016 ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, welches von der Bezirks-
regierung genehmigt wurde. Das Haushaltssicherungskonzept wurde im Doppelhaushalt
2017/2018 erstmals fortgeschrieben. Die zweite Fortschreibung des Haushalts-
sicherungskonzeptes 2019 bis 2024 wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom
23.01.2019 genehmigt. Im Jahresabschluss 2021 wurde ein „echter“ Haushaltsausgleich
im Sinne des § 75 Abs. 2 S. 2 GO NRW ohne Einbeziehung der außerordentlichen Erträge
nur knapp verfehlt (Defizit von 634 TEUR). Aus diesem Grund war aus Sicht der
Kommunalaufsicht eine Verpflichtung zur Fortschreibung des HSK im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Es ist folgende Entwicklung des Eigenkapitals zu erwarten:
Die in der Tabelle dargestellten Eigenkapitalwerte (zum 31.12.) beinhalten jeweils schon
das festgestellte/geplante Ergebnis des jeweiligen Jahres.
1.2 Sonderrücklagen
Bilanzwert 31.12.2023 655.065,37 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 655.065,37 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
Der Bilanzwert besteht aus der für die selbstständige Beethovenstiftung gebildeten
Sonderrücklage in Höhe von 655.065,37 EUR.
1.3 Ausgleichsrücklagen
Bilanzwert 31.12.2023 64.080.576,46 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 163.185.158,02 EUR
Entwicklung 99.104.581,56 EURBundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Die Ausgleichsrücklage stellt eine separat auszuweisende Position des Eigenkapitals dar.
Sie wurde zum Eröffnungsbilanzstichtag gem. § 75 Abs. 3 GO NRW berechnet. Durch
den Überschuss des Jahres 2023 wurde die Ausgleichsrücklage auf den ausgewiesenen
Stand erhöht. Der im Jahr 2024 ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von 57.457.603,34
EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung im Jahr 2025, nach Beschluss des Rates
gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, aus der Ausgleichsrücklage entnommen.
1.4 Bilanzieller Verlustvortrag
Bilanzwert 31.12.2023 0,00 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 0,00 EUR
Entwicklung 0,00 EUR
§ 95 Abs. 2 GO NRW eröffnet die Möglichkeit, einen Jahresfehlbetrag vorzutragen, soweit
er nicht im Jahresabschluss durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt
werden kann. Letzteres war bisher möglich, daher wird kein Bestand in dieser Bilanz-
position ausgewiesen. Das per Runderlass vom 12.03.2025 veröffentlichte Muster für die
Struktur der Bilanz (MBl. NRW. 2025 S. 402, Anlage 25) wird ab dem Jahresabschluss
2024 angewandt.
2. Sonderposten
Bilanzwert 31.12.2023 979.929.632,16 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 982.301.121,20 EUR
Entwicklung 2.371.489,04 EUR
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene Zuwendungen für Investitionen, die im
Rahmen einer Zweckbindung bewilligt und gezahlt werden, als Sonderposten anzusetzen
und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstands ertrags-
wirksam aufzulösen.
2.1 Sonderposten für Zuwendungen
Bilanzwert 31.12.2023 787.527.718,13 EUR
Bilanzwert 31.12.2024 791.563.004,99 EUR
Entwicklung 4.035.286,86 EUR
Die Sonderposten aus Zuwendungen wurden auf Basis der tatsächlich zugegangenen
Zuwendungsbeträge zugeordnet. Bei unentgeltlichen Übertragungen (z.B. Schenkungen)
erfolgt eine Sonderposten-Bilanzierung zu den beim Übertragenden entstandenen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Falls die dem Übertragenden entstandenen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht ermittelt werden konnten, erfolgte eine
eigenständige Wertermittlung.
Der Werteverzehr des Anlagevermögens durch Abnutzung wird durch aufwandsrelevante
Abschreibungsbuchungen abgebildet. Sofern einem Vermögensgegenstand Sonder-
posten zugeordnet sind, erfolgt die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens analog
der Abschreibung über die Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands. Hierdurch wird
der Sonderpostenbestand reduziert und die Ergebnisrechnung entlastet.Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024
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Anhang Seite 31 von 87
Im Jahr 2024 konnten Zuwendungen und unentgeltliche Vermögensübertragungen aus
einzelfallbezogenen Fördermaßnahmen zugeordnet werden.
Beispiele für Einzelförderungen, die 2024 in den Sonderposten umgebucht wurden, sind:
• Landeszuweisung für die Entrauchungsanlage im Tunnel Bad Godesberg (rd.
1,1 Mio. EUR)
• Mittel der DB Netz AG im Zuge der Arbeiten für die S13 (ca. 4,1 Mio. EUR)
• Zuwendung für den Neubau des Haltepunktes Bonn UN-Campus
• Landeszuweisung für den Spielplatz im Grünzug- Nord (ca. 150 TEUR)
• Zuwendungen vom Land und EU (EFRE) für die Radwegeneu- bzw. -ausbau (ca.
1,7 Mio. EUR)
• Bundeszuwendungen „Digitalpakt“ für die städtischen Schulen (ca. 4,2 Mio. EUR)
Zudem wurden die Landesmittel aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ vollständig
verwendet und als Sonderposten bilanziert.
Bislang pauschal bilanzierte Sonderposten aus den Entwicklungsmaßnahmen Hardtberg
und Bundesviertel ohne Bezug zu einem konkreten Vermögensgegenstand in Höh

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Datenstand: 02.11.2026, 18:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de