254027 · Beschlussvorlage
Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel
Kerndaten
- Nummer
- 254027
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Gorch-Fock-Straße Hauptort
- Gartenstraße
- Schevastesstraße
- Stadthaus
- Nonnenpfad
- Pilgerweg
- Vilich
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
Dateien
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Untergeordnet
- Linke-Änderungsantrag: Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 254027
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Beschlussvorlage öffentlich 254027 Der Oberbürgermeister Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 05.04.2026 Anhörung Rat 07.05.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Dem Planungsziel, auf den Flurstücken 908, 994, 995, 1120, Flur 46 Gemarkung Beuel (Firmengelände Gartenstraße 34) im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel ein gemischt genutztes, urbanes Quartier zu entwickeln, wird zugestimmt. Dem Antrag der Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ vom 03.09.2025 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-3 „Schevastesstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ auf Grundlage des § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. 2. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich- freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis die planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. 3. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich- freiraumplanerischen Wettbewerbs „Gartenstraße“ werden folgende Personen benannt: Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung: 1. 1. 2. 2. 3. 3.Seite 1 von 14 Seite 2 4. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823- 2 „Gartenstraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des Siegerentwurfs durchzuführen. 5. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der städtischen Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird durchgeführt. 6. Das Verfahren wird aufgrund der Größe der Fläche zur Schaffung von Wohnraum im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung mit hoher Priorität eingestuft. Begründung Anlass Die Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ (Yanmaz Immobilienbau, Brühl, zusammen mit der Dornieden Gruppe, Monheim am Rhein), mit Verfügungsberechtigung über die Firmengrundstücke der Rudolf Pützer GmbH an der Gartenstraße, plant auf der vormals gewerblich genutzten Fläche die Entwicklung eines Wohnquartiers, in geringerem Maße ergänzt durch Flächen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen. Um diese Entwicklung zu ermöglichen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, welcher das Plangebiet zukünftig als Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO planungsrechtlich festsetzen soll. Beschreibung des Plangebiets „Gartenstraße“ Das Plangebiet setzt sich zusammen aus dem Vorhabengebiet und zwei angrenzenden Grundstücken, die als Anpassungsbereiche mit in das Plangebiet einbezogen werden. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Das ca. 11.250 m² große Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 908, 994, 995, 1120, Flur 46, Gemarkung Beuel, des Firmengeländes der Rudolf Pützer GmbH an der Gartenstraße. Das Vorhabengebiet wurde seit 1925 als industriell/gewerblicherSeite 2 von 14 Seite 3 Produktionsstandort genutzt, bis 1985 vorrangig als Fahrzeugfabrik durch die Fa. O. Schuler KG, seitdem vorrangig durch die Fa. Rudolf Pützer GmbH als Produktionsstätte für Metall- und Kunststoffprodukte. Ein Großteil des Firmengeländes (Flurstücke 994 und 995) ist durch großflächige, ein- bis zweigeschossige Hallengebäude überbaut oder durch Lager-, Stellplatz- oder Zufahrtsflächen vollständig versiegelt. An der Gartenstraße befindet sich das zweigeschossige Verwaltungs- und Bürogebäude (Hsnr. 34) sowie die Zufahrt zum Firmengelände. Östlich der Zufahrt befindet sich das 12 m² kleine Flurstück 908, das durch die Bonn-Netz GmbH als Standort für eine Netzstation genutzt wird, für welche im Zuge der Planung eine Verlegung erforderlich wird. In das Vorhabengebiet einbezogen ist das 2.170 m² große Gartengrundstück (Flurstück 1120), auf dem sich zahlreiche Laub- und Nadelbäume befinden. Die Vorhabenträger befinden sich zudem mit dem Eigentümer des ca. 750 m² großen Wohnhausgrundstücks Gartenstraße 28 (Flurstücke 923, 1073, 1119) in Verhandlung, ob auch das Wohnhausgrundstück in das Vorhabengebiet einbezogen werden soll. In jedem Fall wird es Teil des Plangebiets, da es auch im Falle des unveränderten Erhalts als Anpassungsbereich in das Plangebiet einzubeziehen ist und die planungsrechtliche Gebietsausweisung als Urbanes Gebiet (MU) erhalten soll. Das nördlich der Straße Nonnenpfad gelegene Grundstück Gartenstraße 38-40 (Flurstück 126/56), auf dem sich eine ca. 800 m² große Bildhauerhalle mit Ateliers und Werkstätten befindet, ist derzeitig als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt und wird daher als Anpassungsbereich in das Plangebiet einbezogen. Die Umgebung des Plangebiets gestaltet sich aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht heterogen: Nördlich befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit zweigeschossigen Wohngebäuden in durchgrünter, offener Bauweise. Östlich wird das Plangebiet durch den planungsrechtlich als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Straßenzug Pilgerweg begrenzt. Entlang der Grundstücksgrenze verläuft eine durchgängige Einfriedungsmauer sowie eine Reihe mit senkrecht angeordneten Stellplätzen. Daran schließt eine eingeschossige Reihenhausbebauung mit Satteldach an. Der südlich ans Plangebiet angrenzende Bereich ist Teil des planungsrechtlich festgesetzten Gewerbegebiets (GE). Die zweigeschossigen gewerblich genutzten Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Hallengebäude mit produzierendem Gewerbe (u.a. Digitaldruck Thamm GmbH) werden teils über die Gartenstraße, überwiegend jedoch über die private Erschließungsstraße Gorch-Fock-Straße erschlossen. Westlich der Gartenstraße grenzt eine zweigeschossige Wohnbebauung an.Seite 3 von 14 Seite 4 Weiter süd-westlich befinden sich die beiden Industriebetriebe Atlantic GmbH und Evonik GmbH. Hierbei handelt es sich um genehmigte Betriebsanlagen, die den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens ist ein gutachterlicher Nachweis erforderlich, dass Entwicklungspotentiale für die süd-westlichen BImSchG- Betriebe sowie die Betriebe im südlichen Gewerbegebiet auch zukünftig gewahrt werden und diese nicht durch die geplante Mischnutzung beeinträchtigt werden. Die Nahversorgung für den Vorhabenbereich wird über das Bezirkszentrum Beuel sowie dezentral angesiedelte Angebote in fußläufiger Entfernung mit Gütern des kurzfristigen sowie mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich bereits sichergestellt. Entsprechend besteht kein Bedarf an weiteren Einzelhandelsbetrieben, sodass in der Planung der Schutz der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche - insbesondere des Bezirkszentrums Beuel - vor negativen Wirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, unter Berücksichtigung des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, sichergestellt werden soll. Planungsziel Die Vorhabenträger beabsichtigen das Vorhabengebiet als gemischt genutztes Quartier zu entwickeln. Es soll zukünftig planungsrechtlich als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt werden. Dabei sollen ca. 80 % der Geschossflächen wohnbaulich entwickelt werden, ein untergeordneter Flächenanteil von ca. 20 % ist für wohnverträgliche, gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Der gewerbliche Anteil der Nutzung ist im Verfahren weiter auszuformulieren. Für das Vorhabengebiet ist von einer vorwiegend viergeschossigen Bebauung auszugehen. Zur Qualitätssicherung (vgl. DS-Nr. 231332) soll zunächst ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 10 teilnehmenden Büros durchgeführt werden. Das Vorhabengebiet verfügt über ein Flächenpotenzial zur Entwicklung von voraussichtlich ca. 150 Wohneinheiten, wobei für genauere Angaben zunächst das Wettbewerbsergebnis abzuwarten bleibt. Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Erste Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche Verkehrserschließung werden im Zuge des Wettbewerbsverfahrens erwartet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist die Erstellung eines Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes erforderlich. Die vorhandenen kommunalpolitischen Maßgaben für das Schaffen neuenSeite 4 von 14 Seite 5 Planungsrechts (vgl. Merkblatt bei Investitionen in den Wohnungsbau in Bonn) werden beachtet. Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung; dementsprechend sind 50 % der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche zu den Bedingungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten und vorbehaltlich einer im weiteren Verfahren noch vorzunehmenden Bedarfsprüfung eine Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten zu leisten. Planungsrecht Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den Plangebietsbereich als gewerbliche Baufläche (G) dar, so dass die geplante gemischte Nutzung nicht dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch entspricht. Die notwendige Berichtigung des FNP von der gewerblichen Baufläche (G) hin zu einer gemischt genutzten Baufläche (M) ist im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorgesehen. Das Plangebiet ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-3 „Schevastesstraße“, der die Fläche als Gewerbegebiet (GE) ausweist. Die planungsrechtlichen Festsetzungen stehen dem geplanten Vorhaben entgegen, sodass die geplante Entwicklung eine Änderung des Planungsrechts erfordert. Das Vorhaben wird derzeit insbesondere aufgrund der benachbarten BImSchG- Betriebe als planungsbedürftig gesehen. Bezüglich der Anwendung der Regelungen des Bauturbos erarbeitet die Verwaltung derzeitig ein Konzept, in dem Grundsätze für die Anwendung formuliert werden. Dieses soll den politischen Gremien im Rahmen einer Vorlage zur Fassung eines Grundsatzbeschlusses in Kürze vorgelegt werden. Nach Vorliegen eines solchen Beschlusses, könnte die Verwaltung auch das hier in Rede stehende Vorhaben entsprechend einordnen. Verfahrensvorschlag Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue Entwicklung geschaffen werden. Da sich das Vorhabengebiet im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteils befindet und die weitgehend versiegelte Fläche weniger als 2 ha umfasst, ist die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gemäß § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB vorgesehen. Nach positiver Zielbeschlussfassung werden die Vorhabenträger zunächst einen städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb gemäß derSeite 5 von 14 Seite 6 RPW 2013 durchführen. Für die Besetzung des Preisgerichts des Wettbewerbsverfahrens sollen drei politische Vertreter*innen benannt werden. Das Wahlverfahren richtet sich nach § 50 (2) der Gemeindeordnung NRW. Es bestehen keine kommunalrechtlichen Vorgaben für eine proportionale Benennung von Vertreter*innen der Politik in einer Jury. (Hinweis: Würde der für die Besetzung von Ratsausschüssen vorgeschriebene Verteilungsschlüssel („Hare-Niemeyer“) angewandt, würde sich folgende Verteilung der Positionen als Sachpreisrichter*innen auf die Fraktionen ergeben: 1 CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD). Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf bildet die Planungsgrundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgt nach Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des Siegerentwurfs. Das Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und der Öffentlichkeit wird im Zuge der Beteiligung die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu äußern und Stellung zu nehmen. Einschätzung des Vorhabens Quantität Das Vorhabengebiet im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich umfasst ca. 11.250 m² (zusätzlich 750 m², bei Einbeziehung des Wohnhausgrundstücks) und verfügt über ein Flächenentwicklungspotenzial für voraussichtlich ca. 150 Wohneinheiten, im geringerem Maße ergänzt durch Flächen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen. Für eine Angabe zur Größenordnung der im Vorhabengebiet realisierbaren Wohneinheiten ist zunächst das Ergebnis des Planungswettbewerbs abzuwarten. Modellcharakter Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen. Fördermittel und Befristungen Nicht gegeben. Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt Das Vorhaben hat aufgrund der großen Anzahl an Wohneinheiten eine über den Stadtbezirk hinausgehende, stadtweite Bedeutung (gem. DS-Nr. 231744- 03).Seite 6 von 14 Seite 7 Infrastruktur Die Auswirkungen auf die soziale, verkehrliche, technische sowie sonstige Infrastruktur sind in Abhängigkeit des Wettbewerbsergebnisses und der Anzahl der geplanten Wohneinheiten im weiteren Verfahren zu prüfen. Derzeit ist davon auszugehen, dass durch die geplanten Wohneinheiten kein Bedarf für eine Kita im Plangebiet erforderlich wird. Städtisches Interesse Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn, besteht ein hohes städtisches Interesse an der geplanten wohnbaulichen Entwicklung der Fläche. Kosten für die Stadt Bonn Der Stadt Bonn entstehen über den Personalaufwand hinaus keine zusätzlichen Kosten. Umwelt-, Natur- und Artenschutz Von der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Natura-2000, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders wertvolle Biotope betroffen. Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Plangebiets ist eine gutachterliche Boden- und nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung erforderlich. Das Altlastenkataster der Stadt Bonn führt im Plangebiet einen Altstandort und eine Altstandortsverdachtsfläche. Die Umsetzung des Vorhabens setzt eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den benachbarten BImSchG-Betrieben und den immissionsschutzrechtlichen Abstandserfordernissen voraus. Die Vereinbarkeit ist im weiteren Verfahren zu untersuchen und im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksregierung Köln zu überprüfen. Der im Bereich des Vorhabengebiets vorhandene Baumbestand wird im Vorfeld der Durchführung des Qualifizierungsverfahren gutachterlich untersucht und bewertet. Sollten Baumfällungen erforderlich werden, erfolgen Ersatzpflanzungen soweit möglich im Plangebiet. Im öffentlichem Gehwegbereich entlang der Gartenstraße befinden sich sechs Baumstandorte, die Teil einer Baumreihe aus Winter-Linden sind und erhalten werden. Um die Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, wird eine Artenschutzprüfung (ASP) durchgeführt. Klimaschutz und Klimaanpassung Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und VulnerabilitätenSeite 7 von 14 Seite 8 im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen. Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS-Nr. 222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen Neubau formuliert (vgl. DS-Nr. 242211) Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den Bereichen Klimaschutz und Biodiversität. Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zum Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard, Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung (z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Gemäß der Stadtklimaanalyse Bonn und den Planungshinweiskarten handelt es sich bei dem weitgehend versiegelten Plangebiet um eine Fläche mit ungünstiger humanbioklimatischer Situation und hohem Bedarf an Anpassungsmaßnahmen. Im Rahmen der mehrfachen Innenentwicklung soll ein besonderer Fokus auf die Durchgrünung des Plangebiets unter Herstellung qualitätvoller Freiflächen und einer Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächenanteile gelegt werden, gerade im Hinblick auf die stark hitzebelastete Umgebung. Im weiteren Verfahren soll auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ein mikroklimatisches Gutachten erstellt werden. Priorität Da es sich um ein Verfahren zur Schaffung von neuem Planungsrecht für dringend benötigte Wohnbauflächen handelt, wird das Verfahren mit einer hohen Priorität eingestuft. Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)Seite 8 von 14 Seite 9 sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck durchgeführt (DS-Nr. 220501). Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss angewendet und ist als Anlage beigefügt. Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar. Anlage/n 1 Übersichtsplan BP 6823-2 Gartenstraße (öffentlich) 2 NaPla Checkliste Zielbeschluss Gartenstrasse (öffentlich)Seite 9 von 14 Seite 10 von 14 Zum Zielbeschluss Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung Bauleitplanverfahren: Gebiet: Planungsziele: Stufe 1 Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS) Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt? Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird es geben? Das Vorhabengebiet ist über die Gartenstraße verkehrlich erschlossen. Durch das Vorhaben entstehen zusätzliche Verkehre, in Abhängigkeit von der Anzahl der geplanten Wohneinheiten. Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung werden im Zuge der Planung gutachterlich untersucht. Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung im Projekt / für das Quartier möglich? Ja Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den Umweltverbund zu verlagern? Ja Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV) grundsätzlich gegeben? Ja Gartenstraße, Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ Entwicklung eines gemischt genutzten, urbanen Quartiers #Seite 11 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung kommuniziert? Ja Wurde der Vorhabenträger über öffentlich zugängliche Informationen für das Handlungsfeld informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze, Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung (sobald vorliegend). Ja Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)? Ja Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt: Ja Wird das Ziel des Freihaltens von Kaltluftleitbahnen beachtet? Kaltluftleitbahnen sind von der Planung nicht betroffen. Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer, Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit Berücksichtigung folgender Fragestellungen: Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? → Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten geben darüber Nein Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie? Nein Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte /vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet ab? Keine Bereiche betroffen. Sind für die Planung relevante Wasserschutzzonen betroffen? Nein Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie (Bsp.: DS 9500876NV2, DS 242211) kommuniziert worden? Ja Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und überprüft werden muss? Ja #Seite 12 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Natürliche Ressourcen und Umwelt, kulturelles Erbe und graue Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat? Bei dem Vorhabengebiet handeslt es sich um erschlossenen, bebauten Innenbereich. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt werden im Zuge des Verfahrens näher untersucht. Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden? Nein Finden Flächeninanspruchnahmen von Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden? (FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale, geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen) Nein Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Das ehemalige Betriebsglände ist fast vollständig versiegelt. Das an das Wohnhaus angrenzende Gartengrundstück ist überwiegend unversiegelt. Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein Welche Entscheidung über die Art des B-Plan Verfahrens wurde getroffen? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen oder im Vollverfahren mit Eingriffskompensation? § 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein, es handelt sich um eine mehrfache Innenentwicklung. Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen? Konversion bzw. Abriss und Neubau Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung derzeit bebauter Flächen? Ja Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann? Ja Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz, erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen? Ja Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen vereinbaren? Ja Gewerbeansiedlung und Bestand: Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben geschaffen? Ja Gesellschaftliche Teilhabe und Gender Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder eines öffentlichen Spielplatzes? Nein Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs, Ganztagsschule und außerschulische Bildungseinrichtungen)? Nein Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung (Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt? Ja Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben? (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …) Das Vorhaben dient der Wohnraumschaffung sowie untergeordnet der Schaffung von Flächen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen. Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer? Zur Beantwortung ist zunächst das Ergebnis des vorgesehenen städtebaulich- freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens abzuwarten. Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja #Seite 13 von 14 Zum Zielbeschluss Handlungsfelder der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung) Globale Verantwortung und Eine Welt Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung von Zielen der anderen Handlungsfelder Ja Ein Beitrag zu den SDG's : Nachhaltigkeitscheck im Sinne der BNHS Stufe I #Seite 14 von 14
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de