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254027 · Beschlussvorlage

Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel

Nummer
254027
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Gorch-Fock-Straße Straße· Vilich, Beuel Hauptort
  • Gartenstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Schevastesstraße Straße· Vilich, Beuel
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Nonnenpfad Straße· Vilich, Beuel
  • Pilgerweg Straße· Vilich, Beuel
  • Vilich Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 25.03.2026 Anhörung
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Untergeordnet

  1. 254027-01 AA Linke-Änderungsantrag: Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 254027
  2. 254027-02 AA CDU-Bezirksfraktion-Änderungsantrag: Zielbeschluss über eine gemischt genutzte Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel Antrag zur Vorlage 254027

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Beschlussvorlage
öffentlich
254027
Der Oberbürgermeister
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Zielbeschluss über eine gemischt genutzte
Entwicklung des Areals „Gartenstraße" im Ortsteil
Vilich, Stadtbezirk Beuel
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Anhörung
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
24.03.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
05.04.2026 Anhörung
Rat 07.05.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Planungsziel, auf den Flurstücken 908, 994, 995, 1120, Flur 46
Gemarkung Beuel (Firmengelände Gartenstraße 34) im Ortsteil Vilich,
Stadtbezirk Beuel ein gemischt genutztes, urbanes Quartier zu
entwickeln, wird zugestimmt. Dem Antrag der Projektgesellschaft
„Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH & Co. KG“ vom
03.09.2025 auf Änderung des bestehenden Bebauungsplans Nr. 8023-3
„Schevastesstraße“ wird damit entsprochen. Die Aufstellung erfolgt als
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“ auf
Grundlage des § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und mit
frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
2. Für die Entwicklung des Plangebiets ist zunächst ein städtebaulich-
freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den Richtlinien
für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchzuführen, dessen Ergebnis
die planerische Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet.
3. Als stimmberechtigte Mitglieder im Preisgericht des städtebaulich-
freiraumplanerischen Wettbewerbs „Gartenstraße“ werden folgende
Personen benannt:
Stimmberechtigtes Mitglied: Stellvertretung:
1. 1.
2. 2.
3. 3.Seite 1 von 14
Seite 2
4. Für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-
2 „Gartenstraße“ im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Vilich ist die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Absatz 1 Baugesetzbuch nach
Abschluss des Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des
Siegerentwurfs durchzuführen.
5. Die öffentliche Darlegung des Plankonzeptes und der allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung erfolgt in einem Zeitraum von zwei Wochen im
Stadthaus, im Rathaus Beuel sowie auf der städtischen
Internetseite www.bonn-macht-mit.de. Ort und Zeit sind öffentlich
bekannt zu geben. Eine Bürgerinformationsveranstaltung wird
durchgeführt.
6. Das Verfahren wird aufgrund der Größe der Fläche zur Schaffung von
Wohnraum im Sinne der mehrfachen Innenentwicklung mit hoher
Priorität eingestuft.
Begründung
Anlass
Die Projektgesellschaft „Rheinische Landentwicklung Projekt Brühl Eins GmbH
& Co. KG“ (Yanmaz Immobilienbau, Brühl, zusammen mit der Dornieden
Gruppe, Monheim am Rhein), mit Verfügungsberechtigung über die
Firmengrundstücke der Rudolf Pützer GmbH an der Gartenstraße, plant auf der
vormals gewerblich genutzten Fläche die Entwicklung eines Wohnquartiers, in
geringerem Maße ergänzt durch Flächen für wohnverträgliche gewerbliche
Nutzungen.
Um diese Entwicklung zu ermöglichen, soll ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan aufgestellt werden, welcher das Plangebiet zukünftig als
Urbanes Gebiet (MU) gemäß § 6a BauNVO planungsrechtlich festsetzen soll.
Beschreibung des Plangebiets „Gartenstraße“
Das Plangebiet setzt sich zusammen aus dem Vorhabengebiet und zwei
angrenzenden Grundstücken, die als Anpassungsbereiche mit in das
Plangebiet einbezogen werden. Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem
beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Das ca. 11.250 m² große Vorhabengebiet umfasst die Flurstücke 908, 994,
995, 1120, Flur 46, Gemarkung Beuel, des Firmengeländes der Rudolf Pützer
GmbH an der Gartenstraße.
Das Vorhabengebiet wurde seit 1925 als industriell/gewerblicherSeite 2 von 14
Seite 3
Produktionsstandort genutzt, bis 1985 vorrangig als Fahrzeugfabrik durch die
Fa. O. Schuler KG, seitdem vorrangig durch die Fa. Rudolf Pützer GmbH als
Produktionsstätte für Metall- und Kunststoffprodukte.
Ein Großteil des Firmengeländes (Flurstücke 994 und 995) ist durch
großflächige, ein- bis zweigeschossige Hallengebäude überbaut oder durch
Lager-, Stellplatz- oder Zufahrtsflächen vollständig versiegelt. An der
Gartenstraße befindet sich das zweigeschossige Verwaltungs- und
Bürogebäude (Hsnr. 34) sowie die Zufahrt zum Firmengelände. Östlich der
Zufahrt befindet sich das 12 m² kleine Flurstück 908, das durch die Bonn-Netz
GmbH als Standort für eine Netzstation genutzt wird, für welche im Zuge der
Planung eine Verlegung erforderlich wird. In das Vorhabengebiet einbezogen
ist das 2.170 m² große Gartengrundstück (Flurstück 1120), auf dem sich
zahlreiche Laub- und Nadelbäume befinden.
Die Vorhabenträger befinden sich zudem mit dem Eigentümer des ca. 750 m²
großen Wohnhausgrundstücks Gartenstraße 28 (Flurstücke 923, 1073, 1119) in
Verhandlung, ob auch das Wohnhausgrundstück in das Vorhabengebiet
einbezogen werden soll. In jedem Fall wird es Teil des Plangebiets, da es auch
im Falle des unveränderten Erhalts als Anpassungsbereich in das Plangebiet
einzubeziehen ist und die planungsrechtliche Gebietsausweisung als Urbanes
Gebiet (MU) erhalten soll.
Das nördlich der Straße Nonnenpfad gelegene Grundstück Gartenstraße 38-40
(Flurstück 126/56), auf dem sich eine ca. 800 m² große Bildhauerhalle mit
Ateliers und Werkstätten befindet, ist derzeitig als Gewerbegebiet (GE)
festgesetzt und wird daher als Anpassungsbereich in das Plangebiet
einbezogen.
Die Umgebung des Plangebiets gestaltet sich aus städtebaulicher und
planungsrechtlicher Sicht heterogen:
Nördlich befindet sich ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit zweigeschossigen
Wohngebäuden in durchgrünter, offener Bauweise.
Östlich wird das Plangebiet durch den planungsrechtlich als Mischgebiet (MI)
ausgewiesenen Straßenzug Pilgerweg begrenzt. Entlang der
Grundstücksgrenze verläuft eine durchgängige Einfriedungsmauer sowie eine
Reihe mit senkrecht angeordneten Stellplätzen. Daran schließt eine
eingeschossige Reihenhausbebauung mit Satteldach an.
Der südlich ans Plangebiet angrenzende Bereich ist Teil des planungsrechtlich
festgesetzten Gewerbegebiets (GE). Die zweigeschossigen gewerblich
genutzten Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Hallengebäude mit
produzierendem Gewerbe (u.a. Digitaldruck Thamm GmbH) werden teils über
die Gartenstraße, überwiegend jedoch über die private Erschließungsstraße
Gorch-Fock-Straße erschlossen.
Westlich der Gartenstraße grenzt eine zweigeschossige Wohnbebauung an.Seite 3 von 14
Seite 4
Weiter süd-westlich befinden sich die beiden Industriebetriebe Atlantic GmbH
und Evonik GmbH. Hierbei handelt es sich um genehmigte Betriebsanlagen,
die den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
unterliegen.
Zu Beginn des Bebauungsplanverfahrens ist ein gutachterlicher Nachweis
erforderlich, dass Entwicklungspotentiale für die süd-westlichen BImSchG-
Betriebe sowie die Betriebe im südlichen Gewerbegebiet auch zukünftig
gewahrt werden und diese nicht durch die geplante Mischnutzung
beeinträchtigt werden.
Die Nahversorgung für den Vorhabenbereich wird über das Bezirkszentrum
Beuel sowie dezentral angesiedelte Angebote in fußläufiger Entfernung mit
Gütern des kurzfristigen sowie mittel- bis langfristigen Bedarfsbereich bereits
sichergestellt. Entsprechend besteht kein Bedarf an weiteren
Einzelhandelsbetrieben, sodass in der Planung der Schutz der umliegenden
zentralen Versorgungsbereiche - insbesondere des Bezirkszentrums Beuel -
vor negativen Wirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO, unter
Berücksichtigung des Bonner Einzelhandels- und
Zentrenkonzeptes, sichergestellt werden soll.
Planungsziel
Die Vorhabenträger beabsichtigen das Vorhabengebiet als gemischt genutztes
Quartier zu entwickeln. Es soll zukünftig planungsrechtlich als Urbanes Gebiet
(MU) festgesetzt werden. Dabei sollen ca. 80 % der Geschossflächen
wohnbaulich entwickelt werden, ein untergeordneter Flächenanteil von ca. 20
% ist für wohnverträgliche, gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Der
gewerbliche Anteil der Nutzung ist im Verfahren weiter auszuformulieren.
Für das Vorhabengebiet ist von einer vorwiegend viergeschossigen Bebauung
auszugehen. Zur Qualitätssicherung (vgl. DS-Nr. 231332) soll zunächst ein
städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren gemäß den
Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 10 teilnehmenden Büros
durchgeführt werden.
Das Vorhabengebiet verfügt über ein Flächenpotenzial zur Entwicklung von
voraussichtlich ca. 150 Wohneinheiten, wobei für genauere Angaben zunächst
das Wettbewerbsergebnis abzuwarten bleibt.
Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden. Erste
Lösungsansätze für eine möglichst verträgliche Verkehrserschließung werden
im Zuge des Wettbewerbsverfahrens erwartet. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ist die Erstellung eines Verkehrs- und
Mobilitätskonzeptes erforderlich.
Die vorhandenen kommunalpolitischen Maßgaben für das Schaffen neuenSeite 4 von 14
Seite 5
Planungsrechts (vgl. Merkblatt bei Investitionen in den Wohnungsbau in Bonn)
werden beachtet.
Das Bonner Baulandmodell findet Anwendung; dementsprechend sind 50 %
der für Wohnzwecke geplanten Bruttogrundfläche zu den Bedingungen des
öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu errichten und vorbehaltlich einer im
weiteren Verfahren noch vorzunehmenden Bedarfsprüfung eine
Kostenbeteiligung zur Herstellung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten
zu leisten.
Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan (FNP) der Bundesstadt Bonn stellt den
Plangebietsbereich als gewerbliche Baufläche (G) dar, so dass die geplante
gemischte Nutzung nicht dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2
Baugesetzbuch entspricht. Die notwendige Berichtigung des FNP von der
gewerblichen Baufläche (G) hin zu einer gemischt genutzten Baufläche (M) ist
im Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB vorgesehen.
Das Plangebiet ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 8023-3
„Schevastesstraße“, der die Fläche als Gewerbegebiet (GE) ausweist. Die
planungsrechtlichen Festsetzungen stehen dem geplanten Vorhaben entgegen,
sodass die geplante Entwicklung eine Änderung des Planungsrechts erfordert.
Das Vorhaben wird derzeit insbesondere aufgrund der benachbarten BImSchG-
Betriebe als planungsbedürftig gesehen. Bezüglich der Anwendung der
Regelungen des Bauturbos erarbeitet die Verwaltung derzeitig ein Konzept, in
dem Grundsätze für die Anwendung formuliert werden. Dieses soll den
politischen Gremien im Rahmen einer Vorlage zur Fassung eines
Grundsatzbeschlusses in Kürze vorgelegt werden. Nach Vorliegen eines
solchen Beschlusses, könnte die Verwaltung auch das hier in Rede stehende
Vorhaben entsprechend einordnen.
Verfahrensvorschlag
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6823-2
„Gartenstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die neue
Entwicklung geschaffen werden. Da sich das Vorhabengebiet im gut
erschlossenen, bebauten Innenbereich eines zusammenhängenden Ortsteils
befindet und die weitgehend versiegelte Fläche weniger als 2 ha umfasst, ist
die Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gemäß § 12
BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB vorgesehen.
Nach positiver Zielbeschlussfassung werden die Vorhabenträger zunächst
einen städtebaulich-freiraumplanerischen Planungswettbewerb gemäß derSeite 5 von 14
Seite 6
RPW 2013 durchführen.
Für die Besetzung des Preisgerichts des Wettbewerbsverfahrens sollen
drei politische Vertreter*innen benannt werden. Das Wahlverfahren richtet sich
nach § 50 (2) der Gemeindeordnung NRW. Es bestehen keine
kommunalrechtlichen Vorgaben für eine proportionale Benennung von
Vertreter*innen der Politik in einer Jury. (Hinweis: Würde der für die Besetzung
von Ratsausschüssen vorgeschriebene Verteilungsschlüssel („Hare-Niemeyer“)
angewandt, würde sich folgende Verteilung der Positionen als
Sachpreisrichter*innen auf die Fraktionen ergeben: 1 CDU, 1 GRÜNE, 1 SPD).
Der im Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf bildet die Planungsgrundlage
für das weitere Bebauungsplanverfahren. Die Durchführung einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB erfolgt nach Abschluss des
Qualifizierungsverfahrens auf Grundlage des Siegerentwurfs. Das
Wettbewerbsergebnis wird im Rahmen einer öffentlichen
Informationsveranstaltung vorgestellt und der Öffentlichkeit wird im Zuge der
Beteiligung die frühzeitige Möglichkeit gegeben, sich zur Planung zu äußern
und Stellung zu nehmen.
Einschätzung des Vorhabens
Quantität
Das Vorhabengebiet im gut erschlossenen, bebauten Innenbereich umfasst ca.
11.250 m² (zusätzlich 750 m², bei Einbeziehung des Wohnhausgrundstücks)
und verfügt über ein Flächenentwicklungspotenzial für voraussichtlich ca. 150
Wohneinheiten, im geringerem Maße ergänzt durch Flächen für
wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen. Für eine Angabe zur Größenordnung
der im Vorhabengebiet realisierbaren Wohneinheiten ist zunächst das Ergebnis
des Planungswettbewerbs abzuwarten.
Modellcharakter
Das Vorhaben lässt keinen Modellcharakter erkennen.
Fördermittel und Befristungen
Nicht gegeben.
Bedeutung für den Stadtbezirk / die Gesamtstadt
Das Vorhaben hat aufgrund der großen Anzahl an Wohneinheiten eine über
den Stadtbezirk hinausgehende, stadtweite Bedeutung (gem. DS-Nr. 231744-
03).Seite 6 von 14
Seite 7
Infrastruktur
Die Auswirkungen auf die soziale, verkehrliche, technische sowie sonstige
Infrastruktur sind in Abhängigkeit des Wettbewerbsergebnisses und der Anzahl
der geplanten Wohneinheiten im weiteren Verfahren zu prüfen. Derzeit ist
davon auszugehen, dass durch die geplanten Wohneinheiten kein Bedarf für
eine Kita im Plangebiet erforderlich wird.
Städtisches Interesse
Aufgrund des hohen Wohnraumbedarfes in der Stadt Bonn, besteht ein hohes
städtisches Interesse an der geplanten wohnbaulichen Entwicklung der Fläche.
Kosten für die Stadt Bonn
Der Stadt Bonn entstehen über den Personalaufwand hinaus keine
zusätzlichen Kosten.
Umwelt-, Natur- und Artenschutz
Von der Aufstellung des Bebauungsplans sind keine Natura-2000, Natur- und
Landschaftsschutzgebiete, gesetzlich geschützte oder besonders wertvolle
Biotope betroffen.
Aufgrund der gewerblichen Vornutzung des Plangebiets ist eine gutachterliche
Boden- und nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung erforderlich. Das
Altlastenkataster der Stadt Bonn führt im Plangebiet einen Altstandort und eine
Altstandortsverdachtsfläche.
Die Umsetzung des Vorhabens setzt eine Vereinbarkeit des Vorhabens mit den
benachbarten BImSchG-Betrieben und den immissionsschutzrechtlichen
Abstandserfordernissen voraus. Die Vereinbarkeit ist im weiteren Verfahren zu
untersuchen und im Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksregierung Köln
zu überprüfen.
Der im Bereich des Vorhabengebiets vorhandene Baumbestand wird im Vorfeld
der Durchführung des Qualifizierungsverfahren gutachterlich untersucht und
bewertet. Sollten Baumfällungen erforderlich werden, erfolgen
Ersatzpflanzungen soweit möglich im Plangebiet. Im öffentlichem
Gehwegbereich entlang der Gartenstraße befinden sich sechs Baumstandorte,
die Teil einer Baumreihe aus Winter-Linden sind und erhalten werden. Um die
Belange des Artenschutzes zu berücksichtigen, wird eine Artenschutzprüfung
(ASP) durchgeführt.
Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Bonn beabsichtigt bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden, sich
kontinuierlich zur klimaresilienten Stadt weiterzuentwickeln und VulnerabilitätenSeite 7 von 14
Seite 8
im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu reduzieren. Diese Zielsetzungen
wurden 2019 mit dem Leitbild der Stadt Bonn zu Klimaschutz und
Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 190114), welches sich als Teil der
Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Bonn versteht, durch den Rat beschlossen.
Das Ziel der Klimaneutralität wurde im Jahr 2023 durch den Zielbeschluss zum
Bonner Klimaplan mit den dort aufgeführten Maßnahmen bekräftigt (vgl. DS-Nr.
222006). Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene Maßgaben zum
Klimaschutz, zum Beispiel in Form der Bonner Standards für klimafreundlichen
Neubau formuliert (vgl. DS-Nr. 242211)
Mit dem Zielbeschluss zur Klimaanpassung (vgl. DS-Nr. 231893) bestätigte der
Rat der Stadt Bonn im Dezember 2023 die Notwendigkeit, die Aktivitäten der
Stadt Bonn zur Klimaanpassung weiter zu verstärken, insbesondere die
Zielsetzungen für die Hitze-, Trockenheits- und Starkregenvorsorge sowie zur
Reduktion von Hitze-Vulnerabilität, sowie die Nutzung von Synergien mit den
Bereichen Klimaschutz und Biodiversität.
Vor diesem Hintergrund werden Anforderungen und Maßgaben zum
Klimaschutz (z.B. Ökobilanzierung, Energieeffizienzstandard,
Energieversorgung, suffiziente Flächenkonzepte) und zur Klimaanpassung
(z.B. Optimierung der Durchlüftung, Gebäudebegrünung, Umgang mit
Starkregen) formuliert, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
Gemäß der Stadtklimaanalyse Bonn und den Planungshinweiskarten handelt
es sich bei dem weitgehend versiegelten Plangebiet um eine Fläche mit
ungünstiger humanbioklimatischer Situation und hohem Bedarf an
Anpassungsmaßnahmen.
Im Rahmen der mehrfachen Innenentwicklung soll ein besonderer Fokus auf
die Durchgrünung des Plangebiets unter Herstellung qualitätvoller Freiflächen
und einer Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächenanteile gelegt
werden, gerade im Hinblick auf die stark hitzebelastete Umgebung.
Im weiteren Verfahren soll auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses ein
mikroklimatisches Gutachten erstellt werden.
Priorität
Da es sich um ein Verfahren zur Schaffung von neuem Planungsrecht für
dringend benötigte Wohnbauflächen handelt, wird das Verfahren mit einer
hohen Priorität eingestuft.
Das Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie
Nachhaltige Entwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller an der
Bauleitplanung beteiligten Akteure. Einzelne Belange sollen insbesondere im
Hinblick auf die Ziele der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie (DS-Nr. 1812770)Seite 8 von 14
Seite 9
sowie das Leitbild zu Klimaschutz und Klimaanpassung (das das Ziel hat, bis
zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden) in der Bauleitplanung bestmöglich in
Einklang gebracht werden bzw. bei Interessenskonflikten abgewogen werden.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird entsprechend der Mehrstufigkeit
von Planverfahren ein ebenfalls mehrstufiger Nachhaltigkeitscheck
durchgeführt (DS-Nr. 220501).
Für den vorliegenden Zielbeschluss wurden zum frühestmöglichen Zeitpunkt
zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifiziert und soweit möglich
bereits zu diesem frühen Planungsstadium geprüft. Die erste Stufe der
Checkliste „Nachhaltiges Planen“ (DS-Nr. 220501) wurde für diesen Beschluss
angewendet und ist als Anlage beigefügt.
Hinweis: Die angehängte Übersicht des Nachhaltigkeitschecks Stufe I stellt
keine „Nachhaltigkeitsbescheinigung“ dar, sondern stellt das beabsichtigte
Vorhaben im Kontext der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie dar.
Anlage/n
1 Übersichtsplan BP 6823-2 Gartenstraße (öffentlich)
2 NaPla Checkliste Zielbeschluss Gartenstrasse (öffentlich)Seite 9 von 14
Seite 10 von 14
Zum Zielbeschluss
Prüffragencheckliste Nachhaltige Planung
Bauleitplanverfahren:
Gebiet:
Planungsziele:
Stufe 1
Zielbeschluss (entwickelt aus den strategischen Zielen der BNHS)
Fragestellung: Lassen sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt zentrale Themen der Nachhaltigkeitsstrategie identifizieren? Welche Themenfelder sind durch das Vorhaben berührt?
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Mobilität Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Verkehr: Welche voraussichtlichen verkehrlichen Auswirkungen
des Vorhabens auf das Umfeld des Plangebietes wird
es geben?
Das Vorhabengebiet ist über die Gartenstraße verkehrlich erschlossen. Durch
das Vorhaben entstehen zusätzliche Verkehre, in Abhängigkeit von der Anzahl
der geplanten Wohneinheiten. Die verkehrlichen Auswirkungen der Planung
werden im Zuge der Planung gutachterlich untersucht.
Ist eine Verkehrsvermeidung durch Nutzungsmischung
im Projekt / für das Quartier möglich?
Ja
Kann im weiteren Verfahren voraussichtlich ein
zielführendes Mobilitätskonzept vereinbart/realisiert
werden, um Verkehre nach Möglichkeit auf den
Umweltverbund zu verlagern?
Ja
Umweltverbund: Ist die Erschließung des Plangebietes durch den
Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr und ÖPNV/SPNV)
grundsätzlich gegeben?
Ja
Gartenstraße, Ortsteil Vilich, Stadtbezirk Beuel
Vorhabenbezogner Bebauungsplan Nr. 6823-2 „Gartenstraße“
Entwicklung eines gemischt genutzten, urbanen Quartiers
#Seite 11 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Klima und Energie Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Allgemein Wurde dem Vorhabenträger das Leitbild der Stadt
Bonn zu Klimaschutz und Klimaanpassung
kommuniziert? Ja
Wurde der Vorhabenträger über öffentlich
zugängliche Informationen für das Handlungsfeld
informiert? Bspw. über Planungshinweiskarten Hitze,
Starkregengefahrenkarten, kommunale Wärmeplanung
(sobald vorliegend). Ja
Klimaanpassung: Wurde dem Vorhabenträger der Zielbeschluss zur
Klimaanpassung kommuniziert (DS 231893)?
Ja
Ist eine Ersteinschätzung des Vorhabens unter
klimarelevanten Aspekten insbesondere unter der
Berücksichtigung folgender Fragestellung erfolgt:
Ja
Wird das Ziel des Freihaltens von
Kaltluftleitbahnen beachtet?
Kaltluftleitbahnen sind von der Planung nicht betroffen.
Ist eine Bestandsaufnahme der allgemeinen
Rahmenbedingungen zu den Themen Gewässer,
Niederschlagswasser und Starkregen erfolgt mit
Berücksichtigung folgender Fragestellungen:
Gibt es Starkregengefährdung im Gebiet? Ja
Gibt es Hochwassergefährdung im Gebiet? →
Hochwassergefahren- und
Hochwasserrisikokarten geben darüber
Nein
Gibt es Fließgewässer im Gebiet? Nein
Besteht Pflicht der Offenlegung/Renaturierung im
Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie?
Nein
Welche Bereiche deckt das gesetzlich festgelegte
/vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet
ab?
Keine Bereiche betroffen.
Sind für die Planung relevante
Wasserschutzzonen betroffen?
Nein
Klimaschutz und Energie: Sind dem Vorhabenträger zu beachtende
Ratsbeschlüsse aus den Bereichen Klimaschutz/Energie
(Bsp.: DS 9500876NV2, DS 242211) kommuniziert
worden?
Ja
Wurde dem Vorhabenträger kommuniziert, dass
Bestandsschutz eine hohe Bedeutung hat und
überprüft werden muss?
Ja
#Seite 12 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Natürliche Ressourcen und
Umwelt, kulturelles Erbe und
graue Energie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Flächeninanspruchnahme: Ist zu erwarten, dass die Planung/das Vorhaben
Auswirkungen auf Natur und Umwelt hat?
Bei dem Vorhabengebiet handeslt es sich um erschlossenen, bebauten
Innenbereich. Die Auswirkungen auf Natur und Umwelt werden im Zuge des
Verfahrens näher untersucht.
Ist die Planung / das Vorhaben mit erheblichen
Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden?
Nein
Finden Flächeninanspruchnahmen von
Schutzgebieten statt oder können Auswirkungen
auf Schutzgebiete nicht ausgeschlossen werden?
(FFH-Gebiete, NSG, LSG, geschützte oder
schutzwürdige Biotope, Naturdenkmale,
geschützte LS-Bestandteile z.B. Alleen)
Nein
Ist der Planungsraum bislang unversiegelt? Das ehemalige Betriebsglände ist fast vollständig versiegelt. Das an das
Wohnhaus angrenzende Gartengrundstück ist überwiegend unversiegelt.
Sind schützenswerte Böden vorhanden? Nein
Welche Entscheidung über die Art des B-Plan
Verfahrens wurde getroffen?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne
Kompensationsmaßnahmen oder im
Vollverfahren mit Eingriffskompensation?
§ 13a BauGB ohne Eingriffsermittlung und ohne Kompensationsmaßnahmen
Wird dem Primat der Innenentwicklung gefolgt? Ja
Handelt es sich um eine Arrondierung? Nein, es handelt sich um eine mehrfache Innenentwicklung.
Handelt es sich um Konversion bzw. Abriss und Neubau
statt erstmaliger baulicher Inanspruchnahmen?
Konversion bzw. Abriss und Neubau
Handelt es sich um eine Intensivierung der Nutzung
derzeit bebauter Flächen?
Ja
Vegetation: Ist im Plan- / Vorhabengebiet Baumbestand
vorhanden, der ggf. satzungsgeschützt sein kann?
Ja
Kulturelles Erbe: Sind die Belange von Baukultur, Denkmalschutz,
erhaltenswerten Gebäuden / Ortsteilen, Gestaltung des
Orts- und Landschaftsbildes allgemein angesprochen?
Ja
Arbeit und Wirtschaft Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Arbeitsplätze: Lässt sich im Plangebiet Arbeiten und Wohnen
vereinbaren?
Ja
Gewerbeansiedlung und
Bestand:
Werden Möglichkeiten für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben geschaffen?
Ja
Gesellschaftliche Teilhabe und
Gender
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Ein Beitrag zu den SDG's : Soziale Infrastruktur: Führt das Vorhaben zu einer Stärkung oder Ergänzung
sozialer Infrastruktur, z.B. durch Bau einer Kita oder
eines öffentlichen Spielplatzes?
Nein
Trägt das Vorhaben zum bedarfsgerechten Ausbau des
Bildungsbereichs bei (Elementarbereichs,
Ganztagsschule und außerschulische
Bildungseinrichtungen)?
Nein
Strukturen: Wird eine kleinteilige Nutzungsmischung
(Wo/Arbeit/Versorgung/Freizeit) angestrebt?
Ja
Hat das Vorhaben Innovations- und Modellcharakter? Nein
Welchen Bonner Bedarfen dient das Vorhaben?
(Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur …)
Das Vorhaben dient der Wohnraumschaffung sowie untergeordnet der
Schaffung von Flächen für wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen.
Inwiefern besteht eine Adaptabilität der Gebäude für
eine möglichst lange (Um)Nutzung und Lebensdauer?
Zur Beantwortung ist zunächst das Ergebnis des vorgesehenen städtebaulich-
freiraumplanerischen Qualifizierungsverfahrens abzuwarten.
Wohnungsbau Kommt das Bonner Baulandmodell zur Anwendung? Ja
#Seite 13 von 14
Zum Zielbeschluss
Handlungsfelder der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie
Themenfelder Prüffragen Prüfergebnisse (Kurzdarstellung)
Globale Verantwortung und Eine
Welt
Bewusstsein für globale Verantwortung auch bei der
kommunalen Bauleitplanung durch Berücksichtigung
von Zielen der anderen Handlungsfelder
Ja
Ein Beitrag zu den SDG's :
Nachhaltigkeitscheck im Sinne
der BNHS Stufe I
#Seite 14 von 14

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Datenstand: 02.11.2026, 18:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de