254025-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025 Sportanlage Wasserland, Umwandlung Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen Antrag zur Vorlage 254025
Kerndaten
- Nummer
- 254025-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Wasserland Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 254025-03 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025 Sportanlage Wasserland, Umwandlung Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen Antrag zur Vorlage 254025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: zu 1.: Ersatzpflanzungen Abweichend vom vorgesehenen Ersatz im Verhältnis 1 zu 1 wird festgelegt, dass für jeden zu fällenden Baum zwei neue Bäume zu pflanzen sind. Die Ersatzpflanzungen sollen möglichst standortnah erfolgen. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen mit einem Stammumfang von 110 cm bis 130 cm auf dem Gelände des Sportpark Wasserland im Bereich des Naturrasenspielfeldes beantragt. Es ist geplant, diese durch Pflanzungen vor Ort im Verhältnis 1:1 auszugleichen. Darüber hinaus ist vorgesehen, insgesamt 18 Bäume im Bereich des Baufeldes um den umgewandelten Sportplatz zu pflanzen. Rechnerisch werden die beantragten Fällungen im Verhältnis 3,6 zu 1 kompensiert. Die geplanten Neupflanzungen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. zu 2.: Prüfung einer alternativen Umsetzung und öffentliche Information Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Bäume nicht direkt zu fällen, sondern fachgerecht auszugraben, um eine Verpflanzung zu ermöglichen. Sofern eine Verpflanzung technisch möglich ist, sollen die Bäume kostenfrei zur Abholung für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigegeben werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, rechtzeitig vor einer vorgesehenen Fällung oder Umsetzung durch geeignete Maßnahmen auf die Möglichkeit der Übernahme hinzuweisen. Dies soll insbesondere durch Aushänge vor Ort, Hinweise auf der städtischen Internetseite sowieSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) gegebenenfalls über weitere geeignete Kommunikationskanäle erfolgen, um potenziellen Interessierten ausreichend Zeit zur Meldung zu geben. Eine Umpflanzung sowohl der für die Fällung beantragten satzungsgeschützten Bäume als auch der nicht satzungsgeschützten Bäume ist fachtechnisch weder sinnvoll noch möglich. Bei den Bäumen handelt es sich um Großgehölze, die 14-16 m hoch sind und einen Kronendurchmesser von 10 m aufweisen. Ein Verpflanzen von Bäumen dieser Größe ist nur bei mehrfach verschulten („umgepflanzten“) Bäumen möglich und nicht durch einfaches Ausgraben. Eine Verpflanzen erfolgt mit schwerem technischen Gerät, da der komplette Baum mit Wurzeln und Erdreich versetzt werden müsste. Handelsübliche Bäume dieser Größe werden in der Baumschule mehrfach versetzt. Durch das regelmäßige Versetzen bilden die Wurzeln der Bäume einen kompakten „Wurzelballen“, der sicher stellt, dass die Bäume mit ausreichender Wurzelmasse umgesetzt werden und nach dem Versetzen an anderer Stelle wieder anwachsen können. Die seit über 40 Jahren am Standort stehenden, baumartigen Großgehölze sind hingen größtenteils Wildlinge, die sich aus Heckengehölzen zum Baum beziehungsweise Großgehölz entwickelt haben und eine wild verlaufende, nicht kompakt ausgebildete Wurzel gebildet haben. Das Ausgraben der Bäume wird zweifelsfrei zum Absterben der Bäume führen. Eine technisch aufwendige Großbaumverpflanzung hat wegen des unzureichenden vorbereiteten Wurzelwerkes ebenso keine Aussicht auf Erfolg. Die Bäume sind zudem zum Teil auch mit dem vorhandenen Maschendraht des Ballfangzaunes verwachsen und auch voneinander kaum zu trennen. Der große finanzielle Aufwand für eine Großbaumverpflanzung stünde in keinem Verhältnis. Ein Transport der Bäume mit Ballen, sofern diese überhaupt erstellbar wären, bzw. eine Abholung durch interessierte Personen bei Einzelgewichten von bis zu mehreren Tonnen je Baum mit Wurzelballen, sind aus Sicht der Verwaltung nicht umsetzbar. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de