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254025-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025 Sportanlage Wasserland, Umwandlung Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen Antrag zur Vorlage 254025

Nummer
254025-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254025 Sportanlage Wasserland, Umwandlung Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage, Fällung von fünf satzungsgeschützten Laubbäumen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254025-03 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
ÄA BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu DS 254025
Sportanlage Wasserland, Umwandlung
Kleinspielfeld, Ertüchtigung Basketballanlage,
Fällung von fünf satzungsgeschützten
Laubbäumen
Antrag zur Vorlage 254025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
zu 1.: Ersatzpflanzungen
Abweichend vom vorgesehenen Ersatz im Verhältnis 1 zu 1 wird
festgelegt, dass für jeden zu fällenden Baum zwei neue Bäume zu pflanzen
sind. Die Ersatzpflanzungen sollen möglichst standortnah erfolgen.
Mit dem Beschlussvorschlag wird die Fällung von fünf satzungsgeschützten
Laubbäumen mit einem Stammumfang von 110 cm bis 130 cm auf dem
Gelände des Sportpark Wasserland im Bereich des Naturrasenspielfeldes
beantragt.
Es ist geplant, diese durch Pflanzungen vor Ort im Verhältnis 1:1
auszugleichen. Darüber hinaus ist vorgesehen, insgesamt 18 Bäume im
Bereich des Baufeldes um den umgewandelten Sportplatz zu pflanzen.
Rechnerisch werden die beantragten Fällungen im Verhältnis 3,6 zu 1
kompensiert. Die geplanten Neupflanzungen sind der Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt.
zu 2.: Prüfung einer alternativen Umsetzung und öffentliche Information
Die Verwaltung wird beauftragt, die betroffenen Bäume nicht direkt zu fällen,
sondern fachgerecht auszugraben, um eine Verpflanzung zu ermöglichen.
Sofern eine Verpflanzung technisch möglich ist, sollen die Bäume kostenfrei zur
Abholung für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigegeben
werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, rechtzeitig vor einer
vorgesehenen Fällung oder Umsetzung durch geeignete Maßnahmen auf die
Möglichkeit der Übernahme hinzuweisen. Dies soll insbesondere durch
Aushänge vor Ort, Hinweise auf der städtischen Internetseite sowieSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
gegebenenfalls über weitere geeignete Kommunikationskanäle erfolgen, um
potenziellen Interessierten ausreichend Zeit zur Meldung zu geben.
Eine Umpflanzung sowohl der für die Fällung beantragten satzungsgeschützten
Bäume als auch der nicht satzungsgeschützten Bäume ist fachtechnisch weder
sinnvoll noch möglich.
Bei den Bäumen handelt es sich um Großgehölze, die 14-16 m hoch sind und
einen Kronendurchmesser von 10 m aufweisen.
Ein Verpflanzen von Bäumen dieser Größe ist nur bei mehrfach verschulten
(„umgepflanzten“) Bäumen möglich und nicht durch einfaches Ausgraben. Eine
Verpflanzen erfolgt mit schwerem technischen Gerät, da der komplette Baum
mit Wurzeln und Erdreich versetzt werden müsste.
Handelsübliche Bäume dieser Größe werden in der Baumschule mehrfach
versetzt. Durch das regelmäßige Versetzen bilden die Wurzeln der Bäume
einen kompakten „Wurzelballen“, der sicher stellt, dass die Bäume mit
ausreichender Wurzelmasse umgesetzt werden und nach dem Versetzen an
anderer Stelle wieder anwachsen können.
Die seit über 40 Jahren am Standort stehenden, baumartigen Großgehölze sind
hingen größtenteils Wildlinge, die sich aus Heckengehölzen zum Baum
beziehungsweise Großgehölz entwickelt haben und eine wild verlaufende, nicht
kompakt ausgebildete Wurzel gebildet haben.
Das Ausgraben der Bäume wird zweifelsfrei zum Absterben der Bäume führen.
Eine technisch aufwendige Großbaumverpflanzung hat wegen des
unzureichenden vorbereiteten Wurzelwerkes ebenso keine Aussicht auf Erfolg.
Die Bäume sind zudem zum Teil auch mit dem vorhandenen Maschendraht des
Ballfangzaunes verwachsen und auch voneinander kaum zu trennen. Der
große finanzielle Aufwand für eine Großbaumverpflanzung stünde in keinem
Verhältnis.
Ein Transport der Bäume mit Ballen, sofern diese überhaupt erstellbar wären,
bzw. eine Abholung durch interessierte Personen bei Einzelgewichten von bis
zu mehreren Tonnen je Baum mit Wurzelballen, sind aus Sicht der Verwaltung
nicht umsetzbar.
Anlage/n
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