254020 · Dringlichkeitsantrag
Dringlichkeitsantrag Baustelle Montessori-Schule
Kerndaten
- Nummer
- 254020
- Art
- Dringlichkeitsantrag
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Dringlichkeitsantrag öffentlich 254020 Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bonn Dr. Ursula Bach CDU Bezirksfraktion Bonn Arno Hospes 27.11.2025, gez. BBM Bonnie Dringlichkeitsantrag Baustelle Montessori-Schule Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ergibt sich aus der unmittelbaren Gefährdungslage, die bereits seit Beginn der Baumaßnahme besteht. In den Bring- und Abholzeiten der Montessori-Grundschule kommt es durch die Präsenz großer Baustellenfahrzeuge, rangierende Lkw und den erhöhten Baustellenverkehr zu akut gefährlichen Situationen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Da Winter ist und die Tage kürzer werden, ist es morgens und nachmittags bereits dunkel oder die Sicht eingeschränkt. Zusätzlich ist die Verkehrssituation in der Quirinusstraße dadurch morgen ohnehin schon unübersichtlich, wodurch die Gefahr von Unfällen weiter erhöht wird. Die Verkehrssituation ist in diesen Zeitfenstern ohnehin stark verdichtet; zusätzliche Baustellenfahrten verschärfen das Risiko erheblich. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Sitzung würde bedeuten, dass die Gefährdung der Schulkinder über Wochen fortbesteht, obwohl einfache organisatorische Maßnahmen der Baustellenleitung sofort Abhilfe schaffen könnten. Die Dringlichkeit ist daher gerechtfertigt, um unverzüglich sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr während der besonders sensiblen Zeiträume ausgesetzt wird und so die Sicherheit im schulischen Umfeld gewährleistet bleibt. Inhalt des Dringlichkeitsantrags Die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Baustellenleitung der laufenden Baumaßnahme in der Quirinusstraße Kontakt aufzunehmen und folgende verkehrliche Auflagen durchzusetzen: ◦ In der Bringzeit von 7:30 Uhr bis 8:10 Uhr dürfen keine Baustellenfahrzeuge die Quirinusstraße befahren, halten oder rangieren. ◦ In der Abholzeit von 14:00 Uhr bis 14:20 Uhr ist der Baustellenverkehr ebenfalls vollständig zu unterbinden. 2. Die Baustellenleitung wird angewiesen, die Abläufe der Baustellenlogistik so anzupassen, dass notwendige Fahrbewegungen und Transporte außerhalb dieser Zeitfenster stattfinden, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern und Lehrkräfte zu gewährleisten. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2 Die erneute Baustelle in der Quirinusstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Montessori-Grundschule. Durch den Einsatz großer Baustellenfahrzeuge und den erhöhten Baustellenverkehr entsteht insbesondere in den sensiblen Bring- und Abholzeiten eine erhebliche Gefährdungslage für die Schulkinder. Die ohnehin angespannte Verkehrssituation wird durch die Baustellenfahrzeuge zusätzlich verschärft, was sowohl die Sicherheit als auch den geordneten Schulbetrieb beeinträchtigt. Um den Fortgang der notwendigen Baumaßnahmen sicherzustellen und gleichzeitig die Sicherheit im Umfeld der Schule zu gewährleisten, ist eine zeitliche Einschränkung des Baustellenverkehrs erforderlich. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der bereits bestehenden akuten Gefahrensituation. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de