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254020 · Dringlichkeitsantrag

Dringlichkeitsantrag Baustelle Montessori-Schule

Nummer
254020
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
02.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 02.12.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 02.12.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
254020
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bonn
Dr. Ursula Bach
CDU Bezirksfraktion Bonn
Arno Hospes
27.11.2025, gez. BBM Bonnie
Dringlichkeitsantrag Baustelle Montessori-Schule
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der unmittelbaren Gefährdungslage, die bereits
seit Beginn der Baumaßnahme besteht. In den Bring- und Abholzeiten der
Montessori-Grundschule kommt es durch die Präsenz großer
Baustellenfahrzeuge, rangierende Lkw und den erhöhten Baustellenverkehr zu
akut gefährlichen Situationen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte. Da Winter ist
und die Tage kürzer werden, ist es morgens und nachmittags bereits dunkel
oder die Sicht eingeschränkt. Zusätzlich ist die Verkehrssituation in der
Quirinusstraße dadurch morgen ohnehin schon unübersichtlich, wodurch die
Gefahr von Unfällen weiter erhöht wird. Die Verkehrssituation ist in diesen
Zeitfenstern ohnehin stark verdichtet; zusätzliche Baustellenfahrten verschärfen
das Risiko erheblich. Ein Abwarten bis zur nächsten regulären Sitzung würde
bedeuten, dass die Gefährdung der Schulkinder über Wochen fortbesteht,
obwohl einfache organisatorische Maßnahmen der Baustellenleitung sofort
Abhilfe schaffen könnten. Die Dringlichkeit ist daher gerechtfertigt, um
unverzüglich sicherzustellen, dass der Baustellenverkehr während der
besonders sensiblen Zeiträume ausgesetzt wird und so die Sicherheit im
schulischen Umfeld gewährleistet bleibt.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Bezirksvertretung Bonn möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich mit der Baustellenleitung der
laufenden Baumaßnahme in der Quirinusstraße Kontakt aufzunehmen und
folgende verkehrliche Auflagen durchzusetzen:
◦ In der Bringzeit von 7:30 Uhr bis 8:10 Uhr dürfen keine Baustellenfahrzeuge
die Quirinusstraße befahren, halten oder rangieren.
◦ In der Abholzeit von 14:00 Uhr bis 14:20 Uhr ist der Baustellenverkehr
ebenfalls vollständig zu unterbinden.
2. Die Baustellenleitung wird angewiesen, die Abläufe der Baustellenlogistik so
anzupassen, dass notwendige Fahrbewegungen und Transporte außerhalb
dieser Zeitfenster stattfinden, um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler
sowie der Eltern und Lehrkräfte zu gewährleisten.
BegründungSeite 1 von 2
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Die erneute Baustelle in der Quirinusstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe
zur Montessori-Grundschule. Durch den Einsatz großer Baustellenfahrzeuge
und den erhöhten Baustellenverkehr entsteht insbesondere in den sensiblen
Bring- und Abholzeiten eine erhebliche Gefährdungslage für die Schulkinder.
Die ohnehin angespannte Verkehrssituation wird durch die Baustellenfahrzeuge
zusätzlich verschärft, was sowohl die Sicherheit als auch den geordneten
Schulbetrieb beeinträchtigt. Um den Fortgang der notwendigen
Baumaßnahmen sicherzustellen und gleichzeitig die Sicherheit im Umfeld der
Schule zu gewährleisten, ist eine zeitliche Einschränkung des
Baustellenverkehrs erforderlich. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der bereits
bestehenden akuten Gefahrensituation.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:43 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de