← Vorlagen

254013-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Großen Anfrage: Bauarbeiten zur Nachverdichtung im „Margarineviertel“, hier: Stellungnahme der Verwaltung

Nummer
254013-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
11.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Rüdesheimer Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg Hauptort
  • Eltviller Straße Straße· Friesdorf, Bad Godesberg
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 22.04.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,6 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 254013 GRÜNE Große Anfrage: Bauarbeiten zur Nachverdichtung im „Margarineviertel“

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (3.452 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254013-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahme zur Großen Anfrage: Bauarbeiten
zur Nachverdichtung im „Margarineviertel“, hier:
Stellungnahme der Verwaltung
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Die Verwaltung wurde gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen der Wohnbau GmbH zur
Nachverdichtung im Bereich Eltviller Straße / Rüdesheimer Straße? Nach
jahrelangem Stillstand haben im November 2025 Rodungsarbeiten begonnen.
Wurde eine Baugenehmigung erteilt?
2. Wurde eine Fällgenehmigung für Bäume erteilt? Wie viele Bäume sind
betroffen? Wurden Ersatzpflanzungen angeordnet? Falls ja, wo werden diese
erfolgen?
3. Wurden infolge von Klagen durch Anwohnerinnen und Anwohner
Änderungen an der Planung vorgenommen? Falls ja, welche?
4. Wurden neben den Mieterinnen und Mietern der Wohnbau GmbH auch
benachbarte und voraussichtlich von den Arbeiten betroffene Anliegerinnen und
Anlieger (z. B. auf der Ostseite der Rüdesheimer Straße) über die
bevorstehenden Arbeiten informiert?
5. Wie beabsichtigt die Verwaltung, die Auflagen (z. B. Wirksamkeit des
Lärmschutz an den Fassaden, Fassadenbegrünung) zu prüfen (insbesondere
solche, die Unterhalt und Pflege bedürfen)?
Antwort zu 1:
Das Gesamtvorhaben hinsichtlich der Nachverdichtung im „Margarineviertel“
besteht aus insgesamt 8 einzelnen Bauvorhaben. Die jeweiligen
Baugenehmigungen wurden im Juni 2023 erteilt. Der Baubeginn für die
Baumaßnahmen wurde zum 24.11.2025 hin angezeigt.
Antwort zu 2:
Eine Fällgenehmigung liegt seit dem 02.06.2023 vor. Es sind 26 Bäume
betroffen, davon waren zwei nicht satzungsgeschützte Gehölze. Es liegt eine
Freiraumplanung vor, in der 52 Bäume gepflanzt werden sollen. Die
Pflanzungen erfolgen auf dem Baugrundstück.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Antwort zu 3:
Im Genehmigungsverfahren wurde untersucht, ob und in welchem Maß sich an
den Nachbargebäuden, die zwischen Plangebiet und Bahntrasse liegen, durch
die geplante Nachverdichtung die Lärmbelastungen aus Verkehrslärm
gegenüber der Bestandssituation erhöht. Gemäß Anforderungen aus der zur
Genehmigung vorliegenden schalltechnischen Bearbeitung werden Teilflächen
vorgesehen, die mit einem schallabsorbierenden Fassadensystem ausgeführt
werden. Dies betrifft die zu errichtenden Gebäude entlang der Rüdesheimer
Straße und die Giebelfassade des Bestandsgebäudes Rüdesheimer Str. 13.
Antwort zu 4:
Der Bauherr hat aufgrund des Pandemiegeschehens die Veranstaltung zur
Information der Mieter und Anwohner vom 19.11.2020 absagen müssen und
hat den Mietern und interessierten Nachbarn daraufhin die Möglichkeit
gegeben, sich über diese Baumaßnahme auf der Homepage des
Unternehmens zu informieren.
Gemäß den Aussagen der Bauherrschaft hat eine freiwillige Information der
Nachbarn und Mieter im Zeitraum vom Juni 2020 bis Januar 2021
stattgefunden.
Antwort zu 5:
Notwendige Vorgaben der schalltechnischen Bearbeitung wurden in die
Genehmigung übernommen. Die Ausführung der schallabsorbierenden
Maßnahmen gemäß den Angaben des Gutachtens ist durch eine
Fachbauleiterbescheinigung nach Fertigstellung der Fassaden zu bestätigen.
Nach Fertigstellung der Gebäude geht die Pflicht zur ordnungsgemäßen
Instandhaltung auf den Eigentümer über.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 23:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de