254011-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Einwohnerfragen zum Wohnpark II in Vilich-Müldorf
Kerndaten
- Nummer
- 254011-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 02.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Müldorfer Anger Hauptort
- Bundesgrenzschutzstraße
- Vilich-Müldorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 254011-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Einwohnerfragen zum Wohnpark II in Vilich-Müldorf Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 6924-3 (ehemals Nr. 8124-4), Wohnpark II in Vilich-Müldorf? Letzter mir bekannter Stand ist vom 02.04.25, siehe Mitteilungsvorlage 252594. Hierbei interessiert vor allem, wann mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs zu rechnen ist. zu 1.) Die Verwaltung berichtete zuletzt in der Sitzung des Rates am 02.04.2025 (siehe DS-Nr.252594) über den Sachstand des Bebauungsplanentwurfs Nr. 6924-3 für den Wohnpark II in Vilich-Müldorf. Geplant ist die Schaffung von ca. 420 Wohneinheiten. Für die erforderliche Veröffentlichung des überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch sind die benötigten Gutachten z.T. noch nicht finalisiert. So werden die von externen Büros zu erstellenden Gutachten wie die Artenschutzprüfung II, die Verkehrsuntersuchung sowie die schalltechnische Untersuchung frühestens im 1. Quartal 2026 vollständig vorliegen. Diese werden benötigt, um die Planfestsetzungen entsprechend eventueller neuer Erkenntnisse aus den aktualisierten Untersuchungen anzupassen. Daher wird realistisch die erneute Offenlage erst nach der Sommerpause 2026 in den politischen Gremien beraten werden können. Der nachfolgend vom Rat zu fassende Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ist nach wie vor abhängig vom Fortschritt des Planfeststellungsverfahrens der Ertüchtigung des Verkehrsknotens B56/Bundesgrenzschutzstraße/L83, der im Bestand an seiner Kapazitätsgrenze angelangt ist. Der Knotenausbau mit Lichtsignalanlage (LSA) und vierstreifiger B56 ist die ursprüngliche Vorzugsvariante des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW. Ergänzt wurde diese Variante entsprechend dem Ratsbeschluss durch eine planfreie Radverkehrsführung (Tunnel) entlang der B56 zur Querung der L83. Ein rechtssicherer Abschluss des Bebauungsplanverfahrens setzt voraus, dass die Herstellung einer mindestens ausreichenden Leistungsfähigkeit der äußeren verkehrlichen Erschließung des Baugebiets absehbar gesichert ist. Für die zeitliche Beschleunigung dieses Ausbaus wird die Stadt Bonn bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen den StraßenbaulastträgerSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) unterstützen. Eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt Bonn und Straßen.NRW wurde zu diesem Zweck ausgehandelt und abgeschlossen. Eine Zustimmung durch Straßen.NRW wird für den Satzungsbeschluss als erforderlich angesehen. Es wird angestrebt, dass bei erkennbarem Fortschritt der Planung und konkreter Umsetzungsperspektive ein Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger noch vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Knotenausbau hergestellt wird und somit der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. 2. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um zukünftig einen sicheren Bahnübergang zu Fuß oder per Rad zwischen Wohnpark I und Wohnpark II zu gewährleisten? Zu 2.) Eine niveaufreie Querung der Stadtbahntrasse der Linie 66 ist im Bereich des Wohnpark II nicht geplant. Eine Unterquerung der Gleise für Fußgänger im Rahmen des Grünzugs Müldorfer Anger mit einer Verlängerung der Grünfläche nach Süden war zum Zeitpunkt der Planrechtschaffung für den Wohnpark I in der 2000er Jahren noch vorgesehen. Im Zuge der Durchführung des städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für den Wohnpark II im Jahr 2010 wurde diese Option bereits aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Diese Flächen werden im Bebauungsplan Nr. 6924-3 entsprechend überplant. Um die Sicherheit der ebenerdigen Querung der Gleise in Form des bestehenden und prinzipiell an dieser Stelle verbleibenden beschrankten Bahnübergangs zu erhöhen, ist vorgesehen, die Zugänge und den Übergang selbst in der Breite aufzuweiten. Dies wird voraussichtlich im Zuge des ohnehin notwendigen Umbaus der Gleistrasse zur Errichtung einer Wendeanlage für Stadtbahnfahrzeuge umgesetzt. Die dafür erforderlichen Flächen werden planungsrechtlich im Bebauungsplan Nr. 6924-3 gesichert. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de