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254011-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Einwohnerfragen zum Wohnpark II in Vilich-Müldorf

Nummer
254011-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Müldorfer Anger Straße· Vilich-Müldorf, Beuel Hauptort
  • Bundesgrenzschutzstraße Straße· Pützchen, Beuel
  • Vilich-Müldorf Ortsteil· Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 254011 Einwohnerfragen zum Wohnpark II in Vilich-Müldorf

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
254011-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Einwohnerfragen zum Wohnpark II in Vilich-Müldorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 6924-3 (ehemals
Nr. 8124-4), Wohnpark II in Vilich-Müldorf? Letzter mir bekannter Stand ist
vom 02.04.25, siehe Mitteilungsvorlage 252594. Hierbei interessiert vor
allem, wann mit der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs zu
rechnen ist.
zu 1.)
Die Verwaltung berichtete zuletzt in der Sitzung des Rates am 02.04.2025
(siehe DS-Nr.252594) über den Sachstand des Bebauungsplanentwurfs Nr.
6924-3 für den Wohnpark II in Vilich-Müldorf. Geplant ist die Schaffung von ca.
420 Wohneinheiten.
Für die erforderliche Veröffentlichung des überarbeiteten
Bebauungsplanentwurfs gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch sind die
benötigten Gutachten z.T. noch nicht finalisiert. So werden die von externen
Büros zu erstellenden Gutachten wie die Artenschutzprüfung II, die
Verkehrsuntersuchung sowie die schalltechnische Untersuchung frühestens im
1. Quartal 2026 vollständig vorliegen. Diese werden benötigt, um die
Planfestsetzungen entsprechend eventueller neuer Erkenntnisse aus den
aktualisierten Untersuchungen anzupassen. Daher wird realistisch die erneute
Offenlage erst nach der Sommerpause 2026 in den politischen Gremien
beraten werden können.
Der nachfolgend vom Rat zu fassende Satzungsbeschluss des
Bebauungsplans ist nach wie vor abhängig vom Fortschritt des
Planfeststellungsverfahrens der Ertüchtigung des Verkehrsknotens
B56/Bundesgrenzschutzstraße/L83, der im Bestand an seiner Kapazitätsgrenze
angelangt ist. Der Knotenausbau mit Lichtsignalanlage (LSA) und vierstreifiger
B56 ist die ursprüngliche Vorzugsvariante des Straßenbaulastträgers
Straßen.NRW. Ergänzt wurde diese Variante entsprechend dem Ratsbeschluss
durch eine planfreie Radverkehrsführung (Tunnel) entlang der B56 zur Querung
der L83.
Ein rechtssicherer Abschluss des Bebauungsplanverfahrens setzt voraus, dass
die Herstellung einer mindestens ausreichenden Leistungsfähigkeit der
äußeren verkehrlichen Erschließung des Baugebiets absehbar gesichert ist.
Für die zeitliche Beschleunigung dieses Ausbaus wird die Stadt Bonn bei der
Erstellung der Planfeststellungsunterlagen den StraßenbaulastträgerSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
unterstützen. Eine Planungsvereinbarung zwischen Stadt Bonn und
Straßen.NRW wurde zu diesem Zweck ausgehandelt und abgeschlossen.
Eine Zustimmung durch Straßen.NRW wird für den Satzungsbeschluss als
erforderlich angesehen. Es wird angestrebt, dass bei erkennbarem Fortschritt
der Planung und konkreter Umsetzungsperspektive ein Einvernehmen mit dem
Straßenbaulastträger noch vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für
den Knotenausbau hergestellt wird und somit der Satzungsbeschluss gefasst
werden kann.
2. Welche konkreten Schritte wurden unternommen, um zukünftig einen sicheren
Bahnübergang zu Fuß oder per Rad zwischen Wohnpark I und Wohnpark II zu
gewährleisten?
Zu 2.)
Eine niveaufreie Querung der Stadtbahntrasse der Linie 66 ist im Bereich des
Wohnpark II nicht geplant. Eine Unterquerung der Gleise für Fußgänger im
Rahmen des Grünzugs Müldorfer Anger mit einer Verlängerung der Grünfläche
nach Süden war zum Zeitpunkt der Planrechtschaffung für den Wohnpark I in
der 2000er Jahren noch vorgesehen. Im Zuge der Durchführung des
städtebaulichen Qualifizierungsverfahrens für den Wohnpark II im Jahr 2010
wurde diese Option bereits aus Kostengründen nicht weiterverfolgt. Diese
Flächen werden im Bebauungsplan Nr. 6924-3 entsprechend überplant.
Um die Sicherheit der ebenerdigen Querung der Gleise in Form des
bestehenden und prinzipiell an dieser Stelle verbleibenden beschrankten
Bahnübergangs zu erhöhen, ist vorgesehen, die Zugänge und den Übergang
selbst in der Breite aufzuweiten. Dies wird voraussichtlich im Zuge des ohnehin
notwendigen Umbaus der Gleistrasse zur Errichtung einer Wendeanlage für
Stadtbahnfahrzeuge umgesetzt. Die dafür erforderlichen Flächen werden
planungsrechtlich im Bebauungsplan Nr. 6924-3 gesichert.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 03:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de