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254006 · Beschlussvorlage

Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf

Nummer
254006
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Justus-von-Liebig-Straße Straße· Dransdorf, Bonn Hauptort
  • Fraunhoferstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Haberstraße Straße· Dransdorf, Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Tannenbusch Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
254006
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
63 Bauordnungsamt
Dezernat:
Dez. III
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum
Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2
„Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn,
Ortsteil Dransdorf
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der
öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-
2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf und
deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird
zugestimmt.
Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen
Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw.
tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss.
Begründung
Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, einen
neuen Büro-Campus, der mit Rückbau der bis dahin bestandenen Bebauung
entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der
Haberstraße einherging, zu entwickeln. Die Vorhabenträgerin hat die Bebauung
in mehrere Bauabschnitte unterteilt und hat im ersten Bauabschnitt die
Hochbauten entsprechend des Bebauungsplanes bereits fertiggestellt und in
Betrieb genommen. Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass zur Sicherung der
Erschließung dieser Bebauung ein Linksabbieger im Bereich der Justus-von-
Liebig-Straße hergestellt werden muss.
Die Herstellung des Linksabbiegers hätte bereits vor Inbetriebnahme der
zugehörigen Hochbauten erfolgen müssen. Da jedoch ein Zielbeschluss für die
Bebauung vorlag und die Notwendigkeit des Linksabbiegers erst im späteren
Verlauf des Verfahrens hervortrat, wurde von Seiten der Stadtverwaltung eineSeite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
provisorische Gelbmarkierung zugelassen und eine entsprechende
Vereinbarung getroffen (Vertrag-Nr. 08/2022, EDV 14030v), um die
Inbetriebnahme durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) nicht zu verhindern.
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und einen regelhaften Zustand
herzustellen, ist nun der endgültige Ausbau des Linksabbiegers durch die
Vorhabenträgerin vorzunehmen.
Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt die
Vorhabenträgerin.
Für die weiteren Bauabschnitte im Bereich der Fraunhofer- und Haberstraße
sind weitere Arbeiten im öffentlichen Bereich notwendig. Diese werden in
gesonderten Planungen der Politik vorgelegt, um diese beschließen zu lassen.
Anlage/n
1 Anlage_Lageplan (öffentlich)
2 Anlage_Ausbauquerschnitt (öffentlich)
3 Anlage Planungsdaten (öffentlich)Seite 2 von 6
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Seite 4 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
AMT 63-11
Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt
Straßenbau und Grünflächenplanung
Baumaßnahme
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 in Bonn, Ortsteil Dransdorf Tannenbusch
Stadtbezirk
Bonn
Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer
14030
1 Begründung des Bauvorhabens
Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6222-2 ausgewiesenen Bebauung ist die
Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich.
erstmalige Herstellung X Umbau Erneuerung
Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer
Bonn
2 Vorhandener Bestand
Im Bereich der Ausbauplanung befindet sich der neu hergestellte
Büro-Campus
3 Straßenart
X Hauptverkehrsstraße Bundesstraße
Verkehrsstraße X Landstraße
Sammelstraße Kreisstraße
Anliegerstraße Gemeindestraße
Selbständiger Fußweg / Radweg
Fußgängerstraße
Verkehrsberuhigte Straße
WohnwegSeite 5 von 6
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche
ca. 100 m
5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart
Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte
6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen
In Radien gem. RAST
7 Grünplanung
8 Bebauungsplan
erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 6222-2 vom 24.07.2024
nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr.
9 Grunderwerb
X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt.
Umlegung Nr. ist rechtskräftig.
Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen.
Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet.
Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet.
10 Finanzierung
Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz
X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich
Verbesserung nach § 8 KAG NW
11 SonstigesSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de