254006 · Beschlussvorlage
Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf
Kerndaten
- Nummer
- 254006
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Justus-von-Liebig-Straße Hauptort
- Fraunhoferstraße
- Haberstraße
- Dransdorf
- Tannenbusch
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 254006 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 31.12.2025 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der von der Verwaltung vorgelegten baureifen Planung zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 6222- 2 „Bürocampus Justus-von-Liebig-Straße“ in Bonn, Ortsteil Dransdorf und deren Herstellung auf der Grundlage eines städtebaulichen Vertrages wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen geringfügig geändert werden muss. Begründung Die Vorhabenträgerin ist mit dem Wunsch an die Stadt herangetreten, einen neuen Büro-Campus, der mit Rückbau der bis dahin bestandenen Bebauung entlang der Justus-von-Liebig-Straße, der Fraunhoferstraße sowie entlang der Haberstraße einherging, zu entwickeln. Die Vorhabenträgerin hat die Bebauung in mehrere Bauabschnitte unterteilt und hat im ersten Bauabschnitt die Hochbauten entsprechend des Bebauungsplanes bereits fertiggestellt und in Betrieb genommen. Der Vorhabenträgerin ist bekannt, dass zur Sicherung der Erschließung dieser Bebauung ein Linksabbieger im Bereich der Justus-von- Liebig-Straße hergestellt werden muss. Die Herstellung des Linksabbiegers hätte bereits vor Inbetriebnahme der zugehörigen Hochbauten erfolgen müssen. Da jedoch ein Zielbeschluss für die Bebauung vorlag und die Notwendigkeit des Linksabbiegers erst im späteren Verlauf des Verfahrens hervortrat, wurde von Seiten der Stadtverwaltung eineSeite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) provisorische Gelbmarkierung zugelassen und eine entsprechende Vereinbarung getroffen (Vertrag-Nr. 08/2022, EDV 14030v), um die Inbetriebnahme durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht zu verhindern. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und einen regelhaften Zustand herzustellen, ist nun der endgültige Ausbau des Linksabbiegers durch die Vorhabenträgerin vorzunehmen. Die Kosten aller Erschließungs- und straßenbaulichen Maßnahmen trägt die Vorhabenträgerin. Für die weiteren Bauabschnitte im Bereich der Fraunhofer- und Haberstraße sind weitere Arbeiten im öffentlichen Bereich notwendig. Diese werden in gesonderten Planungen der Politik vorgelegt, um diese beschließen zu lassen. Anlage/n 1 Anlage_Lageplan (öffentlich) 2 Anlage_Ausbauquerschnitt (öffentlich) 3 Anlage Planungsdaten (öffentlich)Seite 2 von 6 Seite 3 von 6 Seite 4 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) AMT 63-11 Betrifft: Anlage zu Tagesordnungspunkt Straßenbau und Grünflächenplanung Baumaßnahme Genehmigung der baureifen Ausbauplanung zum Ausbau der öffentlichen Erschließungsanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6222-2 in Bonn, Ortsteil Dransdorf Tannenbusch Stadtbezirk Bonn Haushaltsstelle Kosten - Euro ADV – Nummer 14030 1 Begründung des Bauvorhabens Zur Sicherung der Erschließung der im Bebauungsplan Nr. 6222-2 ausgewiesenen Bebauung ist die Anlage der darin festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich. erstmalige Herstellung X Umbau Erneuerung Bezirksvertretung Beschluss vom Straßenbauprogramm Priorität Nummer Bonn 2 Vorhandener Bestand Im Bereich der Ausbauplanung befindet sich der neu hergestellte Büro-Campus 3 Straßenart X Hauptverkehrsstraße Bundesstraße Verkehrsstraße X Landstraße Sammelstraße Kreisstraße Anliegerstraße Gemeindestraße Selbständiger Fußweg / Radweg Fußgängerstraße Verkehrsberuhigte Straße WohnwegSeite 5 von 6 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 4 Länge der Ausbaustrecke / Größe der Verkehrsfläche ca. 100 m 5 Geplanter Ausbau und Befestigungsart Siehe beigefügter Ausbaulageplan und Regelquerschnitte 6 Gestaltung der Verkehrsknoten / Einmündungen In Radien gem. RAST 7 Grünplanung 8 Bebauungsplan erforderlich X Bebauungsplan ist rechtskräftig, Nr. 6222-2 vom 24.07.2024 nicht erforderlich Bebauungsplan ist noch nicht rechtskräftig, Nr. 9 Grunderwerb X Grundstücke sind im Eigentum der Stadt. Umlegung Nr. ist rechtskräftig. Grunderwerb ist noch erforderlich, Straßenlandgrundstücke werden unentgeltlich übertragen. Grunderwerbsverhandlungen sind eingeleitet. Grunderwerbsverhandlungen sind noch nicht eingeleitet. 10 Finanzierung Zuschussmaßnahme nach GVFG, FAG NW / Städtebauförderungsgesetz X Finanzierung ist wegen Städtebaulichem Vertrag nach § 11 BauGB nicht erforderlich Verbesserung nach § 8 KAG NW 11 SonstigesSeite 6 von 6
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de