254004-01 AA · Änderungsantrag
Grüne-/Volt-Änderungsantrag zu Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 254004
Kerndaten
- Nummer
- 254004-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 23.03.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Franz-Josef-Strauß-Allee Hauptort
- Gronau
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Änderungsantrag öffentlich 254004-01 AA Antragsteller/in: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Dr. Beate Bänsch-Baltruschat Paul Brückner Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Dr. Dominik Maxein Hartwig Lohmeyer 23.3.2026 Grüne-/Volt-Änderungsantrag zu Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6719-1 „Franz-Josef-Strauß-Allee“ im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Gronau Antrag zur Vorlage 254004 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt: 1. Die Verwaltung prüft, ob der Bau einer Zisterne zur Speicherung von Regenwasser umgesetzt werden kann. 2. Die Verwaltung spricht mit dem Antragsteller die Bereitschaft ab, über den verpflichtenden Ersatz hinaus weitere Nistmöglichkeiten auf dem Grundstück zu etablieren. 3. Die einzurichtenden Kinderspielplätze sollen öffentlich zugänglich sein. Das Angebot soll für Kinder aller Altersgruppen ansprechend sein. 4. Die Verwaltung wirkt darauf hin, dass (so weit wie rechtlich möglich) die Vorgaben für Maßnahmen gegen Vogelschlag rechtlich verbindlich sind. Begründung zu 1. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass die Möglichkeiten für die Versickerung von Niederschlagswasser als eher unwahrscheinlich angesehen werden. In der Checkliste Nachhaltige Planung wird hierzu sogar folgendes angeführt: „Eine Versickerung des Wassers ist aufgrund der Unterbauung des Grundstücks nicht möglich.“ Eine Zisterne könnte daher die mangelnden Versickerungsmöglichkeiten durch das Speichern und die Nutzung von Niederschlagswasser im Sinne des Schwammstadtprinzips kompensieren. Zu 2. Im Zuge der Baumaßnahmen ist die Fällung von 6 Satzungsbäumen geplant. Aufgrund des beschleunigten Verfahrens sind keineSeite 1 von 2 Seite 2 Ausgleichsmaßnahmen für Flora und Fauna vorgesehen. Nachpflanzungen der gefällten Bäume werden erst nach einigen Jahren des Wachstums als neue Lebensräume dienen können. Künstliche Nistplätze können in dieser Zeitspanne für einen Ausgleich sorgen. Zu 3. Ein öffentlich zugänglicher Spielplatz würde die Attraktivität und die Zustimmung zum Vorhaben in der Nachbarschaft steigern. Zu 4. Die Verwaltung greift das Thema Vogelschutz in der Begründung der Vorlage dankenswerterweise bereits selbst auf. Die Formulierungen dort (“ist … zu beachten”, “sind … zu vermeiden”) können aber so verstanden werden, dass die Verwaltung dies eher als Hinweise sieht. Die Regelungen sollen aber soweit möglich verbindlich sein, sei es über Satzungs- oder über Vertragsrecht. Über Abweichungen im Einzelfall soll der Vorhabensträger nicht allein entscheiden, sondern nur mit Zustimmung der Stadt, eventuell unter Auflagen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 07:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de