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254001 · Dringlichkeitsentscheidung OB

Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel

Nummer
254001
Art
Dringlichkeitsentscheidung OB
Veröffentlicht
28.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB
öffentlich
254001
Der Oberbürgermeister
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Liquiditätssicherung Städtisches
Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung
überplanmäßiger Haushaltsmittel
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Zur Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Städtischen
Gebäudemanagements (SGB) müssen für das laufende Haushaltsjahr noch
zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Dringlichkeitsentscheidung ist
erforderlich, da ohne sofortige Entscheidung die Zahlungsfähigkeit des SGB für
bereits beauftragte sowie fortlaufend zu erbringende Leistungen nicht mehr
sichergestellt ist.
Beschlussvorschlag
Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird
genehmigt.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW
Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Sicherstellung der Liquidität des
Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in Höhe von 7,5 Mio. EUR konsumtiv
und 11 Mio. EUR investiv wird zugestimmt.
Begründung:
Im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschuss) ergibt sich
voraussichtlich bis 31.12.2025 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von
7,5 Mio. EUR.
Das SGB steuert seine Liquidität auf Basis der im Wirtschaftsplan festgesetzten
Mittel. Aufgrund struktureller Rahmenbedingungen und dynamischer
Entwicklungen im laufenden Jahr ist absehbar, dass die vorhandene Liquidität
bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Dieses resultiert im Wesentlichen
aus der Systematik der Mittelbewirtschaftung: Das SGB erhält die Liquidität
jeweils in Höhe der tatsächlich getätigten Ausgaben, das heißt, der
Betriebskostenzuschuss wird betragsgleich zu den Ausgaben bereitgestellt. Für
Objekte anderer Ämter muss das SGB regelmäßig in Vorleistung treten, die
dazugehörigen Erstattungen erfolgen zeitversetzt, wodurch sich vorübergehendSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
ein erhöhter Liquiditätsbedarf ergibt. Hinzu kommt, dass im Buchungsprozess
zunächst alle Aufwendungen konsumtiv erfasst werden. Die abschließende
Abgrenzung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben erfolgt
nachgelagert, sobald die endgültige Zuordnung der Maßnahmen feststeht,
spätestens jedoch in den Jahresabschlussarbeiten. Die notwendige
Vorgehensweise führt zu einer temporären Belastung der konsumtiven
Liquidität. Zusätzlich wirkte sich in diesem Jahr die Rückzahlung der
Energiepreisbremse in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR aus, die bei der
Aufstellung des Wirtschaftsplans 2025 noch nicht bekannt war und die
Liquiditätsplanung entsprechend beeinflusst hat. Darüber hinaus wurden noch
nicht alle Kosten der kürzlich von Amt 03-4 Liegenschaften übernommenen
Liegenschaften vollständig im Wirtschaftsplan erfasst. Insgesamt ist der
Liquiditätsbedarf nur zu einem geringen Anteil auf unplanmäßige Ausgaben
zurückzuführen.
Im investiven Bereich (Investitionskostenzuschuss) ergibt sich
voraussichtlich bis 31.12.2025 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von
11 Mio. EUR.
Im investiven Bereich zeigt sich eine ausgesprochen positive Entwicklung.
Erstmals seit mehreren Jahren wird das SGB die im Wirtschaftsplan
veranschlagten Investitionsmittel nahezu vollständig ausschöpfen. Die
geplanten 113 Mio. EUR werden voraussichtlich zu rund 108 bis 110 Mio. EUR
realisiert Davon können ca. 10 Mio. EUR durch Zuweisungen von Bund / Land
finanziert werden. Dieser deutliche Fortschritt in der Umsetzung der
Investitionen ist im Wesentlichen auf die Neuorganisation innerhalb des SGB
zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden die im Wirtschaftsplan
veranschlagten Investitionsmittel oftmals nur zu einem geringen Teil erreicht.
Als logische und haushaltswirtschaftlich sinnvolle Konsequenz wurde daher
eine Vereinbarung getroffen, wonach dem SGB bisher geringere
Investitionsmittel bzw. für den Wirtschaftsplan 2025 90 Mio. EUR zur Verfügung
gestellt wurden, unabhängig vom Stand der tatsächlichen Wirtschaftsplanung.
Diese Regelung sollte sicherstellen, dass im städtischen Haushalt keine
übermäßigen Mittel gebunden werden, solange die Investitionstätigkeit die
geplanten Ansätze nicht vollumfänglich erreichte. Durch die inzwischen deutlich
gesteigerte Realisierungsquote und erfolgreiche Umsetzung der Projekte, reicht
dieser Betrag erstmals nicht mehr aus, um den tatsächlichen Bedarf vollständig
abzudecken.
26.11.2025/
28.11.2025
gez. Déus gez. Haid
Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.01.29
Produktgruppenbezeichnung
Gebäudemanagement (SGB)
Produkt
1.01.29.01
Produktbezeichnung
Gebäudemanagement (SGB)
Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in 2025
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 101.000.000,00 5201001291000/78.6500 90.000.000,00 11.000.000,00 59999999999/68.3100
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
101.000.000,00
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in 2025
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
135.918.187,50 120100129/73.1000 128.418.187,50 7.500.000,00 121201606/60.1000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
135.918.187,50
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de