254001 · Dringlichkeitsentscheidung OB
Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel
Kerndaten
- Nummer
- 254001
- Art
- Dringlichkeitsentscheidung OB
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
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Dringlichkeitsentscheidung OB öffentlich 254001 Der Oberbürgermeister Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Liquiditätssicherung Städtisches Gebäudemanagement; hier: Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Zur Sicherstellung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) müssen für das laufende Haushaltsjahr noch zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. Die Dringlichkeitsentscheidung ist erforderlich, da ohne sofortige Entscheidung die Zahlungsfähigkeit des SGB für bereits beauftragte sowie fortlaufend zu erbringende Leistungen nicht mehr sichergestellt ist. Beschlussvorschlag Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt. Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung zur Sicherstellung der Liquidität des Städtischen Gebäudemanagement (SGB) in Höhe von 7,5 Mio. EUR konsumtiv und 11 Mio. EUR investiv wird zugestimmt. Begründung: Im konsumtiven Bereich (Betriebskostenzuschuss) ergibt sich voraussichtlich bis 31.12.2025 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 7,5 Mio. EUR. Das SGB steuert seine Liquidität auf Basis der im Wirtschaftsplan festgesetzten Mittel. Aufgrund struktureller Rahmenbedingungen und dynamischer Entwicklungen im laufenden Jahr ist absehbar, dass die vorhandene Liquidität bis zum Jahresende nicht ausreichen wird. Dieses resultiert im Wesentlichen aus der Systematik der Mittelbewirtschaftung: Das SGB erhält die Liquidität jeweils in Höhe der tatsächlich getätigten Ausgaben, das heißt, der Betriebskostenzuschuss wird betragsgleich zu den Ausgaben bereitgestellt. Für Objekte anderer Ämter muss das SGB regelmäßig in Vorleistung treten, die dazugehörigen Erstattungen erfolgen zeitversetzt, wodurch sich vorübergehendSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ein erhöhter Liquiditätsbedarf ergibt. Hinzu kommt, dass im Buchungsprozess zunächst alle Aufwendungen konsumtiv erfasst werden. Die abschließende Abgrenzung zwischen konsumtiven und investiven Ausgaben erfolgt nachgelagert, sobald die endgültige Zuordnung der Maßnahmen feststeht, spätestens jedoch in den Jahresabschlussarbeiten. Die notwendige Vorgehensweise führt zu einer temporären Belastung der konsumtiven Liquidität. Zusätzlich wirkte sich in diesem Jahr die Rückzahlung der Energiepreisbremse in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR aus, die bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2025 noch nicht bekannt war und die Liquiditätsplanung entsprechend beeinflusst hat. Darüber hinaus wurden noch nicht alle Kosten der kürzlich von Amt 03-4 Liegenschaften übernommenen Liegenschaften vollständig im Wirtschaftsplan erfasst. Insgesamt ist der Liquiditätsbedarf nur zu einem geringen Anteil auf unplanmäßige Ausgaben zurückzuführen. Im investiven Bereich (Investitionskostenzuschuss) ergibt sich voraussichtlich bis 31.12.2025 ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 11 Mio. EUR. Im investiven Bereich zeigt sich eine ausgesprochen positive Entwicklung. Erstmals seit mehreren Jahren wird das SGB die im Wirtschaftsplan veranschlagten Investitionsmittel nahezu vollständig ausschöpfen. Die geplanten 113 Mio. EUR werden voraussichtlich zu rund 108 bis 110 Mio. EUR realisiert Davon können ca. 10 Mio. EUR durch Zuweisungen von Bund / Land finanziert werden. Dieser deutliche Fortschritt in der Umsetzung der Investitionen ist im Wesentlichen auf die Neuorganisation innerhalb des SGB zurückzuführen. In der Vergangenheit wurden die im Wirtschaftsplan veranschlagten Investitionsmittel oftmals nur zu einem geringen Teil erreicht. Als logische und haushaltswirtschaftlich sinnvolle Konsequenz wurde daher eine Vereinbarung getroffen, wonach dem SGB bisher geringere Investitionsmittel bzw. für den Wirtschaftsplan 2025 90 Mio. EUR zur Verfügung gestellt wurden, unabhängig vom Stand der tatsächlichen Wirtschaftsplanung. Diese Regelung sollte sicherstellen, dass im städtischen Haushalt keine übermäßigen Mittel gebunden werden, solange die Investitionstätigkeit die geplanten Ansätze nicht vollumfänglich erreichte. Durch die inzwischen deutlich gesteigerte Realisierungsquote und erfolgreiche Umsetzung der Projekte, reicht dieser Betrag erstmals nicht mehr aus, um den tatsächlichen Bedarf vollständig abzudecken. 26.11.2025/ 28.11.2025 gez. Déus gez. Haid Datum Oberbürgermeister Stadtverordneter Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.01.29 Produktgruppenbezeichnung Gebäudemanagement (SGB) Produkt 1.01.29.01 Produktbezeichnung Gebäudemanagement (SGB) Investive Kosten der MaßnahmeSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2025 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen 101.000.000,00 5201001291000/78.6500 90.000.000,00 11.000.000,00 59999999999/68.3100 Einzahlungen Investiver Finanzsaldo 101.000.000,00 Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in 2025 Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 135.918.187,50 120100129/73.1000 128.418.187,50 7.500.000,00 121201606/60.1000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 135.918.187,50 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de