254000 · Beschlussvorlage
Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia
Kerndaten
- Nummer
- 254000
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration, Gesundheit, Wohnen und Senioren Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.144 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 254000 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 53 Gesundheitsamt Dezernat: Dez. II Förderung der Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 31.12.2025 Empfehlung Rat 05.02.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Zuschuss an die Schwangerschaftsberatungsstelle der Pro Familia Bonn wird ab dem Haushaltsjahr 2026 dem aktuellen Bedarf des Trägers nach Aktualisierung der Landesförderung angepasst. Hierzu werden künftig zusätzliche 1,23 Vollzeitstellenanteile mit bis zu 20 Prozent der anerkennungsfähigen Personal- und Sachkosten gefördert. Die städtische Förderung des Trägers im Bereich Sexualpädagogik geht zukünftig in dem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“ auf. Der Träger führt die Tätigkeit der Youthworker im Rahmen der Schwangerschaftsberatung im bisherigen Umfang fort. Für das Haushaltsjahr 2026 werden die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel zur Förderung des Youthwork-Bereichs entsprechend verlagert. Begründung Nach § 10 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) haben die Gesundheitsämter auf ein ausreichendes Angebot an Schwangeren- und Elternberatung hinzuwirken und einen Beratungsdienst für Schwangere und Eltern in sozialen und gesundheitlichen Problemlagen vorzuhalten. Hierzu kooperiert die Verwaltung seit langem mit den Bonner Schwangerschaftsberatungsstellen freier Träger, u. a. der Pro Familia. Die Träger erhalten dafür eine städtische Förderung. Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten nach § 219 Strafgesetzbuch in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG), dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sowie der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Finanzierungsbeteiligung an den Kosten für Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG VO) eine Landesförderung.Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nordrhein-Westfalen ist in Versorgungsgebiete auf der Ebene der Regierungsbezirke aufgeteilt. Der Versorgungsschlüssel sieht für jedes Versorgungsgebiet jeweils eine vollzeitbeschäftigte Beratungskraft pro 40.000 Einwohner vor. Die Zuteilung erfolgt auf Grundlage der Bevölkerungsstatistik des Landes und wird alle 5 Jahre angepasst. Aufgrund der gewachsenen Bevölkerung ist das Land verpflichtet, in der nächsten Förderphase ab 2026 zusätzliche Stellen im Bereich der Schwangerschaftsberatung zu finanzieren. Insbesondere im Regierungsbezirk Köln ist ein höherer Bedarf zu verzeichnen. In den Verhandlungen über die Stellenverteilung zwischen dem Land und den Trägern der Schwangerenberatungsstellen wurde der Pro Familia Bonn ein zusätzlicher Umfang von 1,23 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) zugeteilt. Nach § 4 SchKG haben die anerkannten Beratungsstellen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung. Nach § 4 AG SchKG beträgt der Förderanteil pro Beratungskraft 80 Prozent der angemessenen Personal- und Sachkosten einer festangestellten vollzeitbeschäftigten Beratungskraft, für Teilzeitbeschäftigte erfolgt eine anteilige Förderung. Dies lässt Raum für eine ergänzende kommunale Förderung der ungedeckten Kosten von bis zu 20 Prozent. Der städtische Haushaltsplan sieht für 2026 eine Förderung der Schwangerenberatungsstelle in Höhe von 86.100 Euro vor. Diese Summe deckt in der Prognose die Restkosten im Wesentlichen ab. Für die zusätzlichen 1,23 VZÄ entsteht der Pro Familia ein Bedarf für die Finanzierung der ungedeckten Kosten in Höhe von 32.000 Euro jährlich, der durch kommunale Mittel gedeckt werden soll. Zusätzlich ist für den Bereich Youthwork ein städtischer Zuschuss in Höhe von 64.400 Euro vorgesehen. Durch die Zusammenlegung der Arbeitsbereiche innerhalb der Pro Familia Bonn wird das Beratungsangebot für Schwangere erhöht und das Angebot an sexualpädagogischen Präventionsmaßnahmen für Schulen und Jugendeinrichtungen kann im bisherigen Umfang beibehalten werden. Die städtischen Zuschüsse werden ab 2026 zu einem Zuschuss „Förderung Schwangerschaftsberatung und sexualpädagogische Prävention“ zusammengeführt und die Pro Familia Bonn mit insgesamt 118.100 Euro p. a. gefördert. Für die Stadt ergibt sich dadurch ab dem Haushaltsjahr 2026 eine Einsparung von 32.400 Euro p. a.. Finanzielle Auswirkungen: Haushaltsjahr 2026 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.53.00 Gesundheitsförderung 1.53.00.07.01 Gesundheitsförderung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / Veranschlagt Noch bereit- DeckungSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) FiPos in zustellen Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 118.100 EUR 1.53.00.07.01/ 73.1000/ 5300000 2026 0 EUR Innenauftrag 5300007 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 118.100 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de