253997-04 · Beschlussvorlage
Umsetzung des Beschlusses zu: Grüne/Linke-Antrag: Areal des ehemaligen Landesbehördenhaus für Wohnraum entwickeln
Kerndaten
- Nummer
- 253997-04
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 15.06.2026
- Letzte Änderung
- 23.10.2026
Orte
- Friedrich-Ebert-Allee Hauptort
- Nahum-Goldmann-Allee
- Olof-Palme-Allee
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253997-04 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Umsetzung des Beschlusses zu: Grüne/Linke- Antrag: Areal des ehemaligen Landesbehördenhaus für Wohnraum entwickeln Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 17.06.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 23.06.2026 Empfehlung Bezirksvertretung Bonn 23.06.2026 Empfehlung Rat 09.07.2026 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Es besteht eine Dringlichkeit, da die Verwaltung ohne Beschlussfassung der Leitlinien für das Interessensbekundungsverfahren des Landes die städtischen Ziele und Interessen nicht rechtzeitig in das Verfahren einbringen kann. Das Interessensbekundungsverfahren startet im Juni und endet im September 2026. Ein Ratsbeschluss erst am Ende des Verfahrens im September kann zu einer Nicht-Berücksichtigung der städtischen Belange führen und ein möglicher Teilerwerb von Flächen im Plangebiet durch die Verwaltung und/oder städtische Tochterunternehmen würde erschwert. Im Rahmen der Vorabstimmung des Sachverhalts war ein Gespräch mit Vertretern des benachbarten Unternehmens notwendig. Die Terminierung des Gesprächs ließ eine fristgerechte Einreichung der Vorlage nicht zu. Beschlussvorschlag 1. Dem unter I) beschriebenen Vorgehen wird zur Umsetzung des Beschlusses DS-Nr. 253997 zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt die unter II) aufgeführten Leitlinien in das Interessensbekundungsverfahren des BLB-NRW einzubringen. 3. Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB wird im Vorfeld des Bieterverfahrens entsprechend der unter II) aufgeführten Leitlinien durchgeführt. Begründung Die Verwaltung beschreibt nachfolgend das weitere Vorgehen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6718-1 „Neues Quartier Bundesviertel“ undSeite 1 von 10 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entspricht damit den Maßgaben 1-4 des Beschlusses DS-Nr. 253997: Zu 1) Am 26.03.2026 führte die Verwaltung zusammen mit der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) ein Abstimmungsgespräch mit Vertreter*innen des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB-NRW) über die Entwicklung und geplante Vermarktung des Areals zwischen Friedrich- Ebert-Allee, Nahum-Goldmann-Allee, Olof-Palme-Allee und A 562. I.) Zentrale Ergebnisse der Abstimmung zum weiteren Vorgehen sind: • Der BLB-NRW wird die landeseigene Liegenschaft aufgrund landesrechtlicher Rahmenbedingungen als Gesamtes, ohne Aufteilung in Baufelder, ausschreiben. Ziel des Landes ist die Vergabe an einen Bieter. Erst im Falle eines Scheiterns der Vermarktung als Gesamtgrundstück, ist die erneute Ausschreibung in Baufeldern denkbar. • Gemäß § 15 Abs. 3 Haushaltsgesetz NRW (HHG NRW) besteht die Möglichkeit eines Teilflächenerwerbs durch die Stadt, kommunale Tochterunternehmen und Studierendenwerke für kommunale Zwecke (z.B. Schule, geförderter Wohnungsbau). Hierzu müssen die kommunalen Bedarfe bereits in das Interessensbekundungsverfahren des Landes eingebracht werden. Im Anschluss werden die Bedarfe seitens des Landes geprüft. Eine Teilflächenvergabe kann, nach Auskunft des Landes, mit den kommunalen Stellen voraussichtlich vor dem Bieterverfahren verhandelt werden. • Der BLB-NRW plant das dreimonatige Interessensbekundungsverfahren für Investoren im Juni 2026 zu starten. Die Stadt oder städtische Tochterunternehmen (SEG, VEBOWAG) können bereits zu diesem Zeitpunkt ein Interesse für den Erwerb von einer oder mehreren Teilflächen einbringen. Im Gespräch wurde vereinbart, dass die Stadt Bonn zudem städtische Planungsziele in das Interessensbekundungsverfahren einbringt, die von den Interessenten zu berücksichtigen sind (sh. II) Leitlinien der städtebaulichen Entwicklung). • Die Verwaltung startet, parallel zum Vergabeverfahren des Landes, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes. • Hierzu werden zwei städtebauliche Varianten (A: Erhalt ehem. Landesbehördenhaus/ „Liegende Acht“ und B: Neubau - sh. Anlage) vom Büro Cityförster auf Basis des in 2024 durchgeführten Qualifizierungsverfahrens herangezogen und aktualisiert (DS-Nr. 240458). Die Kosten hierfür werden auf 35.000 Euro geschätzt. Die Aktualisierung ist notwendig, da sich die beschlossene Variante A im bisherigen Verfahren als konfliktbehaftet erwiesen hat. Denn hier wurde, zum Zweck des Erhalts der „Liegenden Acht“, der vom Rahmenplan vorgegebene Hochpunkt nach Norden verschoben. Deshalb ist im weiteren Verfahren noch zu entscheiden, wie dieser Bereich städtebaulich gestaltet wird, insbesondereSeite 2 von 10 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) wenn die Bestandsbebauung erhalten bleiben sollte. Bezüglich einer verträglichen städtebaulichen Gestaltung dieses Teilbereichs (im Anhang weiß überlagert) im Rahmen der Planaktualisierung, ist die Verwaltung auch in konstruktiven Gesprächen mit dem Unternehmen, welches das benachbarte Gebäude nutzt. Die Variante B ist städtebaulich insbesondere bezüglich eines höheren Wohnanteils, der zentralen Freifläche und der Wegebeziehungen anzupassen. • Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im vierten Quartal 2026 geplant. • Im vierten Quartal 2026 plant der BLB-NRW das Vergabeverfahren als Bieterverfahren durchzuführen. Die Planvarianten zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren können in das Bieterverfahren eingebracht werden, sodass den Bietern frühzeitig konkrete planerische Rahmenbedingungen bekannt sind. • Erst nach Abschluss des Bieterverfahrens soll das Bebauungsplanverfahren mit dem dann ausgewählten Bieter/Investor als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt werden. Zu 2) Die Flurstücke im Plangebiet sind ausschließlich im Eigentum des Landes NRW. Folgende städtebauliche Leitlinien werden von der Verwaltung in das Interessensbekundungsverfahren eingebracht und sind Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Bebauungsplanverfahren. Diese Leitlinien sind aus den vorangegangenen Beschlussfassungen abgeleitet (DS-Nr. 240458; DS-Nr. 241261 und DS-Nr. 242191). II.) Leitlinien für das Interessensbekundungsverfahren "ehem. Landesbehördenhaus" 1. Grundsätzliche Zielsetzung Maßgeblich ist die Orientierung an den grundsätzlichen Zielen und Leitlinien der Rahmenplanung Bundesviertel. Ziel ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers mit Schwerpunkt Wohnen. Die Geschossigkeit der Gebäude mit fünf bis sechs Geschossen orientiert sich an der Umgebungsbebauung mit Berücksichtigung von Entwicklungsmöglichkeiten. Abweichend sind abgeleitet aus der Rahmenplanung zwei Hochpunkte möglich; ein niedriger Hochpunkt (40 Meter) an der Nahum-Goldmann-Allee (nahe der DB-Strecke) sowie eine bis zu 120 Meter hohe Landmarke an der Friedrich-Ebert-Allee/B9. Die angrenzende Bebauung ist bei der Verortung der Hochpunkte im Plangebiet zu berücksichtigen.Seite 3 von 10 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Bebauungsplanverfahren Der im weiteren Verfahren aufzustellende Bebauungsplan Nr. 6718-1 "Neues Quartier Bundesviertel" wird Grundlage der städtebaulichen Entwicklung der Liegenschaft. Im Herbst 2026 ist die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im Bebauungsplanverfahren geplant. Art und Maß der baulichen Nutzung: Es ist vorgesehen, das Plangebiet im Bebauungsplanverfahren als Urbanes Gebiet (MU) festzusetzen. Daraus ergibt sich eine Nutzungsmischung von höchstens 80% Wohnungsbau zu 20% anderweitiger Gebäudenutzung. Für die Grundschulnutzung wird der entsprechende Bereich als Fläche für den Gemeinbedarf Schule festgesetzt. Die mögliche BGF (ohne Kellergeschosse) liegt bei ca. 130.000 qm, sofern beide Hochpunkte realisiert werden. 3. Wohnungsbau Es ist eine Quote von mind. 50 % geförderter Wohnungsbau (bezogen auf die Wohn-BGF) umzusetzen. Fördervoraussetzungen für Quartiersmaßnahmen sind: a) die Mischung verschiedener Förderangebote wie die Neuschaffung von Mietwohnraum, Wohnplätzen, Eigentum und Modernisierung mit frei finanzierten Wohnungen, b) nachbarschaftsfördernde Infrastruktur, beispielsweise Gemeinschaftsräume oder Quartiersplätze sowie c) eine besonders qualitätsvolle, naturnahe Wohnumfeldgestaltung einschließlich Klimafolgenanpassung. 4. Zielgruppen Bei der Planung wird ein bedarfsgerechtes Verhältnis von Wohnungen unterschiedlicher Größe und für verschieden Nutzergruppen erwartet. Der Bedarf liegt vorrangig bei kleinen Wohnungen für 1 und 2 Personen – Haushalte. Ergänzt werden soll dieses Wohnangebot um größere Wohneinheiten (Familien); Angebote zum Betreuten Wohnen und studentischem/auszubildendem Wohnen können ergänzend vorgesehen werden. 5. Weitere Nutzungen Die angestrebten Nutzungen umfassen des Weiteren: Büro und nicht-störendes Gewerbe, Beherbergungsbetriebe und ein Nahversorgungsbetrieb mit Nahrungs- und Genussmitteln bis zu einer Verkaufsfläche von 1700 qm zzgl. Einzelhandelsnutzungen, wie ein Kiosk, Bäcker oder Blumenladen mit insgesamt 2030 qm GVKF), Kindertagesstätte zur Deckung des durch die Neubebauung ausgelösten Bedarfs. Auf Grundlage der geplanten Wohneinheiten im Planungsraum ist derzeit von einem Bedarf an einer dreizügigen Grundschule mit einer Zweifeld-Turnhalle auszugehen. Außerdem sollten im Planungsraum attraktive Bewegungsflächen vorgesehen werden. Für diesen Bereich ist mit dem Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein perspektivischer zentraler Versorgungsbereich im Sinne des § 11 Abs. 3Seite 4 von 10 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) BauNVO vorgesehen (DS-Nr.: 252458). In einer Voruntersuchung wurden die maximal verträglichen Verkaufsflächen im Rahmen eines zentralen Versorgungsbereiches, der primär der Nahversorgung dient, festgelegt. Damit ist es Ziel der Bundesstadt Bonn am Standort Einzelhandel zur Sicherstellung der Nahversorgung zu entwickeln. 6. Ruhender Verkehr Stellplätze sind - abgesehen von Fahrradabstellplatzen - ausschließlich in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind so anzuordnen, dass sie die überbaubaren Grundstücksflächen möglichst nicht überschreiten. 7. Energieeffizientes Bauen Die Baukörper sind energetisch so zu konzipieren, dass sie den geltenden Bestimmungen der Bundesstadt Bonn entsprechen. Planerische Hinweise: Ein Teilbereich des Plangebiets liegt innerhalb der Anbauverbots- sowie Anbaubeschränkungszone (40 m/100 m) der Bundesautobahn A 562. Dazu hat eine Abstimmung mit dem Fernstraßenbundesamt und der Autobahn GmbH stattgefunden. Demnach ist die Anbauverbotszone bei der Neuplanung zu berücksichtigen. Die Bestandsgebäude liegen innerhalb dieser Zone, können aber nachgenutzt und vorbehaltlich einer Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger aufgestockt werden. Die Straßenbaulastträger werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erneut beteiligt. Ein Anteil von rd. 30% des Plangebiets ist als Grünflächen in einer zusammenhängenden zentralen Freifläche mit hoher Aufenthaltsqualität (sh. auch Bedingungen der Wohnraumförderung NRW) zu berücksichtigen. Die verkehrliche Erschließung ist ausschließlich über die Nahum-Goldmann- Allee sowie die Olof-Palme-Allee möglich – nicht über die B9/Friedrich-Ebert- Allee. Zu 3) Die städtebauliche Konzeption wird, wie unter I) beschrieben, erarbeitet. Da es sich bei dem Areal ausschließlich um eine Liegenschaft im Eigentum des Landes handelt, ist die SEG hier nicht zuständig. Das Bebauungsplanverfahren wird nicht als Angebotsbebauungsplan weitergeführt, sondern nach Erwerb des Grundstücks durch einen Investor mit diesem als vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt. Somit sind alle anstehenden Kosten für das Verfahren von diesem zu tragen und das Baulandmodell anwendbar. Zu 4) Entsprechend der oben aufgeführten Gesprächsergebnisse wird das Bieterverfahren vom BLB-NRW zunächst für die gesamte Liegenschaft ohne Aufteilung in Baufelder durchgeführt werden. Lediglich im Falle einerSeite 5 von 10 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) ergebnislosen Ausschreibung besteht, aufgrund landesrechtlicher Vorgaben, die Möglichkeit einer Ausschreibung mit Aufteilung in Baufelder. Für kommunale Zwecke gemäß § 15 (3) HHG NRW besteht jedoch die Möglichkeit eines vorgezogenen Teilflächenerwerbs für die Schule und geförderten Wohnungsbau durch die Stadt oder städtische Tochterunternehmen (sh. Leitlinien). Die Verhandlungen würden voraussichtlich im Anschluss des Interessensbekundungsverfahrens geführt werden können. Die städtischen Tochterunternehmen VEWOBAG und SEG werden von der Verwaltung über das Interessensbekundungsverfahren informiert, sodass sie sich in das Verfahren einbringen können. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sowie darauf aufbauende Entscheidungen über einen möglichen Ankauf von Grundstücksflächen durch die Stadt Bonn, VEBOWAG oder SEG können jedoch erst erfolgen, wenn im weiteren Verlauf des Verfahrens konkrete Kaufpreisvorstellungen seitens des Landes NRW bzw. des BLB-NRW vorliegen. Ein eventueller Grunderwerb und die spätere Umsetzung der wie oben beschriebenen städtischerseits gewünschten Gemeinbedarfsnutzungen wird Belastungen des städtischen Haushalts auslösen. Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.09.01 Räumliche Planung 1.09.01.02 Bebauungsplanvorentwüfe, Städtebauliche Planung einschl. Beratung Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 35.000,00 € 161000901 / 72.1000 2026 6100007 Einzahlungen / 0,00 €Seite 6 von 10 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Erträge Haushaltsbelastung jährlich 35.000,00 € Anlage/n 1 Rahmenplanung-Labor_Varianten-A+B (öffentlich)Seite 7 von 10 Rahmenplanung Bundesviertel: Labor 6 61 Stadtplanungsamt 1Seite 8 von 10 Variante A (politisch beschlossen) 6 61 Stadtplanungsamt 2 ?Seite 9 von 10 Variante B - Abriss Landesbehördenhaus und Neubau 7 61 Stadtplanungsamt 3Seite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de