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253995 · Beschlussvorlage

Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn

Nummer
253995
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
24.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • kreuzberg Straße· Ippendorf, Bonn
  • Im grünen Winkel Straße· Duisdorf, Hardtberg
  • Kurfürstenallee Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg
  • Am Sportplatz Straße· Holzlar, Beuel
  • Heerweg Straße· Endenich, Bonn
  • Saalestraße Straße· Venusberg, Bonn
  • Berliner Platz Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Christian-Miesen-Straße Straße· Gronau, Bonn
  • Dreieck Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Rheinstraße Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Am Schwimmbad Straße· Schweinheim, Bad Godesberg
  • Lessenich Ortsteil· Bonn
  • Geislar Ortsteil· Beuel
  • Duisdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn
  • Dransdorf Ortsteil· Bonn
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Hardtberg Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253995
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Bewilligung von Zuschüssen an Sportvereine nach
Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien der
Bundesstadt Bonn
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, folgende bis zum 31.10.2025
eingegangenen Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien
der Bundesstadt Bonn in einer ersten Förderrunde zu bewilligen:
1. FC Rot-Weiß Lessenich 1951 e.V., Zuschussbetrag: 131.305 €
2. TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V., Zuschussbetrag: 16.674 €
Die Verwaltung wird nach Veröffentlichung der angekündigten Förderrichtlinie
des Landes Nordrhein-Westfalen zur Modernisierung der Sportinfrastruktur und
einer erneuten Beratung des Gremiums weitere Anträge für eine zweite
Förderrunde zur Bewilligung vorschlagen.
Begründung
Über Investitionsmaßnahmen von Vereinen mit zuwendungsfähigen Ausgaben
über 20.000 Euro entscheidet nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 der
Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn (SportFöR) der Sportausschuss
auf Empfehlung eines Gremiums bestehend aus Mitgliedern der
Sportverwaltung und des Stadtsportbundes. Anträge müssen bis zum 31.
Oktober gestellt werden, um für das Folgejahr bewilligt werden zu können.
Der Zuschuss wird gemäß SportFöR in Form einer Anteilsfinanzierung bis zu
50 Prozent der von der Bundesstadt Bonn als zweckgerichtet und erforderlich
anerkannten Kosten gewährt.
Folgende prüffähige Anträge nach Abschnitt I, Ziffer 3.1, sind bis zum
31.10.2025 für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben über 20.000
Euro eingegangen:Seite 1 von 62
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
FC Rot Weiß Lessenich 1951 e.V.:
• Energetische Sanierung am Vereinsgebäude. Die Kosten betragen
630.379 €. Beantragter Zuschuss nach Abzug weiterer bewilligter bzw. in
Aussicht gestellter Fördermittel = 131.305 €
TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V.:
• Zuschuss für das Projekt Erneuerung Damen und Herren Umkleide. Die
Kosten betragen insgesamt 33.348,89 €. Möglicher Zuschuss = 16.674 €
• Errichtung einer Traglufthalle. Die Kosten betragen 558.062 €.
Möglicher Zuschuss = 279.031 €
ITC Bonn-Bad Godesberg e.V.:
• Sanierung der Tennisplätze und Erneuerung des Zauns. Die Kosten
betragen 94.931 €. Möglicher Zuschuss = 47.465,50 €
TV Geislar 1925 e.V.:
• Sanierung der Tennisplätze, Errichtung einer LED-Beleuchtung. Die
Kosten betragen 146.000 €. Möglicher Zuschuss = 73.000 €
TC Blau-Weiß Duisdorf e.V.:
• Neubau eines Sanitärgebäudes. Die Kosten betragen 313.500 €.
Möglicher Zuschuss = 156.750 €
Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e.V.:
• Austausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Kosten
betragen 96.973 €. Möglicher Zuschuss = 48.486,50 €
• Änderung des Bebauungsplans für die Sportanlagen in Bonn-Ippendorf.
Die Kosten betragen 161.840 €. Möglicher Zuschuss = 80.920 €
Bonner Tennis und Hockey Verein e.V. (BTHV):
• Bau eines Padelcourts. Die Kosten betragen 89.250 €. Möglicher
Zuschuss = 44.625 €
• Abdichtung Dachfläche Eingangsbereich. Die Kosten betragen 41.733
€. Möglicher Zuschuss = 20.866,50 €
Tennisverein Grün-Weiß-Dransdorf e.V:
• Erneuerung der Fensteranlagen der Tennishalle. Die Kosten betragen
55.465 €. Möglicher Zuschuss = 27.732,50 €
Tennisclub Blau-Gold Bonn e.V.:
• Sanierung der Duschen und Umkleiden. Die Kosten betragen 64.721 €.
Möglicher Zuschuss = 32.360,50 €Seite 2 von 62
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Godesberger Kanu Club 1932 e.V.:
• Barrierefreier Umbau und Energetische Verbesserung Bootshaus. Die
Kosten betragen 85.762 €. Möglicher Zuschuss = 42.881 €
Die Anträge der Vereine sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Außerdem liegen der Sportverwaltung folgende Anträge von Sportvereinen
nach Abschnitt I, Ziffer 3.1 mit zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb von
20.000 Euro bzw. nach Abschnitt I, Ziffer 3.3 vor. Für die Bewilligung dieser
Anträge ist nach den Sportförderrichtlinien kein Beschluss durch ein politisches
Gremium erforderlich.
BTHV e.V.:
• Zuschuss zur Errichtung einer Zaunanlage. Die Kosten betragen 12.459
€. Möglicher Zuschuss = 6.230 €
TC Grün-Weiß Am Kreuzberg e.V.:
• Zuschuss zur Errichtung einer Zaunanlage Die Kosten betragen 12.322
€. Möglicher Zuschuss = 6.172 €
Kulturbad Rüngsdorf e.V.:
• Erneuerung der Terrassentüren. Die Kosten betragen 14.400 €.
Möglicher Zuschuss = 7.200 €
TC Blau-Gelb Heiderhof e.V.:
• Erneuerung der Duschkonsolen. Die Kosten betragen 5.438 €.
Möglicher Zuschuss = 2.719 €
Oberkasseler Wassersport-Verein 1923 e.V.:
• Zuschuss zur Sanierung der Fenster. Die Kosten betragen 12.684 €.
Möglicher Zuschuss = 6.342 €
BSV Roleber 1919 e.V. (Antrag nach Ziffer 3.3):
• Bau eines Boule-Platzes auf dem Sportplatz Roleber. Die Kosten
betragen 6.196 €. Möglicher Zuschuss = 3.098 €
Oberkasseler FV 1910 e.V. (Antrag nach Ziffer 3.3):
• Bau eines Unterstandes am Kunstrasenplatz Oberkassel. Die Kosten
betragen 27.500 €. Möglicher Zuschuss = 13.750 €
Die Antragssumme beträgt somit insgesamt 1.047.608,50 Euro. Diese Summe
liegt deutlich oberhalb des in der Sportförderung für diese FörderzweckeSeite 3 von 62
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
vorgesehenen Budgets.
Der Sportausschuss hatte in seiner Sitzung am 28.10.2025 bereits Fördermittel
für den HTC Schwarz-Weiss Bonn für die Jahre 2026 bis 2028 in Höhe von
maximal 218.774 € bewilligt (DS 253804). Davon entfallen rund 70.000 € auf
das Jahr 2026.
Das Gremium hat in seiner Sitzung am 06.11.2025 den Vorschlag erarbeitet, in
einer ersten Förderrunde folgende zwei Maßnahmen nach Abschnitt I, Ziffer 3.1
zu bezuschussen:
- FC Rot-Weiß Lessenich 1951 e.V.
- TC Blau-Gelb Bonn-Beuel 1960 e.V.
Die Baumaßnahme des RW Lessenich ist hervorzuheben, da die städtischen
Sportfördermittel nachrangig eingesetzt werden. Der Abruf der vorrangigen
Fördergelder sollte nicht gefährdet werden.
Der TC Blau-Gelb Bonn-Beuel ist auch im nächsten Jahr Spielstätte des
internationalen ATP-Tennisturniers „Bonn Open“. Mangelfreie Sanitäranlagen
sollten zur Ausrichtung eines solchen hochrangigen Tennisturniers eine
Grundvoraussetzung sein. Außerdem hatte der Verein bereits im vergangenen
Jahr eine Förderung für diese Maßnahme beantragt. Aufgrund fehlender Mittel
konnte diese Maßnahme aber nicht berücksichtigt werden.
Außerdem wird die Sportverwaltung alle Anträge nach Ziffer 3.1 mit
zuwendungsfähigen Ausgaben unterhalb von 20.000 Euro sowie die Anträge
nach Ziffer 3.3 bewilligen.
Die Summe dieser Zuschüsse beträgt insgesamt 193.490 Euro.
Diese Mittel stehen im Haushalt 2026 im Rahmen der Sportfördermittel im
konsumtiven Haushalt des Sport- und Bäderamtes zur Verfügung.
***
Das Gremium schlägt darüber hinaus vor, hinsichtlich der aktuell nicht zur
Förderung vorgeschlagenen Maßnahmen zunächst eine vom Land NRW
angekündigte Förderrichtlinie zur Modernisierung der Sportinfrastruktur
abzuwarten. Nach den Ankündigungen des Landes NRW soll nach dieser
Förderrichtlinie auch die Modernisierung von vereinseigenen Sportstätten
gefördert werden können. Der Förderaufruf wird bis zum Jahresende erwartet.
Unter Berücksichtigung der Landesfördermittel könnte der Anteil der
städtischen Sportförderung auf einen geringeren Fördersatz reduziert werden,
so dass im Ergebnis durch eine Kombination mit den zu erwartenden
Landesmitteln auch die weiteren Anträge gefördert werden könnten. Dieses
Verfahren wurde bereits mit großem Erfolg bei dem letzten Förderprogramm
„Moderne Sportstätte“ des Landes NRW praktiziert.
Sobald der Förderaufruf des Landes NRW veröffentlicht ist, wird das Gremium
erneut beraten und den politischen Gremien weitere Maßnahmen in einer
zweiten Förderrunde zur Bewilligung vorschlagen.Seite 4 von 62
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Sportvereine, die Anträge eingereicht haben, sind über dieses Vorgehen
informiert worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.08.02 Sportförderung 1.52.00.08.02.01 Sportförderung
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in
Auszahlungen /
Aufwendungen
100.000 €
93.490 €
152000802/73.1001
152000802/73.1000
2026
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
193.490 €
Anlage/n
1 Antrag RW Lessenich Sanierung Kabine (öffentlich)
2 Antrag TC Blau-Gelb Sanierung Umkleide (öffentlich)
3 Antrag TC Blau-Gelb Traglufthalle (öffentlich)
4 Antrag ITC Sanierung Tennisanlage und Zaun (öffentlich)
5 Antrag TV Geislar Maßnahmenpaket (öffentlich)
6 Antrag TC Blau-Weiß Duisdorf (öffentlich)
7 Antrag HTC Wärmepumpe (öffentlich)
8 Antrag HTC Bebauungsplan (öffentlich)
9 Antrag BTHV Padelcourt (öffentlich)
10 Antrag BTHV Dachfläche Eingangsbereich (öffentlich)
11 Antrag TV Grün-Weiß Dransdorf Fenster (öffentlich)
12 Antrag TC Blau-Gold Bonn Sanierung Duschen und Umkleiden (öffentlich)
13 Antrag GKC Umbau Barrierefreieheit Boothaus (öffentlich)
14 Antrag BTHV Zaun Spielplatz (öffentlich)
15 Antrag TCGW Am Kreuzberg Zaun (öffentlich)
16 Antrag Kulturbad Terrassentüren (öffentlich)
17 Antrag TCG Heiderhof Duschkonsolen (öffentlich)
18 Antrag OWV Fenstersanierung (öffentlich)Seite 5 von 62
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
19 Antrag BSV Roleber BoulePlatz (öffentlich)
20 Antrag Oberkasseler FV Unterstand (öffentlich)Seite 6 von 62
Dr. Marco Jost FC Rot-Weiß Lessenich e. V. 1951
1. Vorsitzender
FC Rot Weiß Lessenich
FC Rot-Weiß Lessenich, Im grünen Winkel 30, 53123 Bonn
Sport- und Bäderamt der Stadt Bonn
- Amtsleiter Stefan Günther -
Kurfürstenallee 2-3
53177 Bonn
Bonn, 30. September 2025
Förderantrag 2025
Energiesparende Sanierung – gegen den Klimawendel aktiv sein
Sehr geehrter Herr Günther, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte auf Basis der aktuellen Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn vom
20.06.2024 für den FC Rot-Weiß Lessenich eine Unterstützung für die energiesparende
Sanierung und Sanierung der Heimkabine des Gebäudes am Sportplatz Lessenich (Alter
Heerweg 125, 53123 Bonn) als vereinseigene Sportstätte für das Jahr 2026 in Höhe von
131.304,99 Euro beantragen.
Die förderfähigen Kosten betragen für diesen Antrag: 630.379,92 Euro.
Die Antragsstellung wurde bzw. wird durch unseren Energieberater Dipl. Ing. Dominik
Hellen und unseren Architekten Arne Hofmann unterstützt.
Begründung:
Der Verein hat im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ das Vereinsheim und
die Außenflächen saniert und damit eine attraktives Vereinsumfeld geschaffen. Im Rahmen
der Sanierung wurde erste wichtige Schritte unternommen, um den Energiebedarf des
Gebäudes zu senken (u.a. Dachsanierung, Wärmepumpe). Für diesen ersten Bauabschnitt
wurden rund 730.000 Euro investiert. Darin sind enthalten 147.000 Euro Eigenkapital des
Vereins und 155.000 Euro Fördermittel der Stadt Bonn.
Zusätzlich hat der Verein im Zeitraum 2023-2024 ca. 55.000 Euro für eine
Photovoltaikanlage und eine öffentliche Ladesäule investiert, um die Energiekosten für das
Gebäude zu senken bzw. die Elektromobilität zu unterstützen. Hierfür hat der Verein
Fördergelder aus dem Programm „Solares Bonn“ und „Energiearme Mobilität“ in Höhe von
ca. 8.500 Euro erhalten.
Im hier vorliegenden Förderantrag soll der Energiebedarf durch eine weitere Dämmung
des Gebäudes, Austausch von Fenstern und zusätzlicher Fußbodenheizung in der
Heimkabine noch einmal signifikant um mindestens 50% des derzeitigen
Energiebedarfs gesenkt werden.Seite 7 von 62
Dr. Marco Jost FC Rot-Weiß Lessenich e. V. 1951
1. Vorsitzender
Tel: 0151-67520652
FC Rot Weiß Lessenich
Damit die weitere energetische Sanierung durchgeführt werden kann hat der Verein ca. 3000
Euro (2400 Euro davon durch Bafa-Zuschuss) für eine ausführliche Energieberatung
investiert.
Das Vorhaben wird weiterhin mit rund 296.000 Euro vom Land NRW unterstützt.
In der Anlage finden sie die Finanzierungsplanung, die Kostenschätzung und die Ansichten
zum geplanten Sanierungsvorhaben.
Mit den Maßnahmen wurde noch nicht begonnen. Die Arbeiten sollen schnellstmöglich
beginnen und es ist angestrebt die Arbeiten im Jahr 2026 abzuschließen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Bitte überweisen sie den Förderbeitrag auf unser Vereinskonto:
FC Rot-Weiß Lessenich 1951 e.V.
Sparkasse KölnBonn
IBAN: DE31 3705 0198 0051 0000 32
BIC: COLSDE33
Mit freundlichen GrüßenSeite 8 von 62
Dr. Marco Jost FC Rot-Weiß Lessenich e. V. 1951
1. Vorsitzender
Tel: 0151-67520652
FC Rot Weiß Lessenich
Anlage 1. Finanzierungsplanung energetische Sanierung Vereinsheim
Gesamtkosten des Projektes: 708.151,15 EUR
Kostenoptimierung nach Abgleich der - 56.977,45
Kostenkennwerte und Abstimmung NRW-
Progress
Erstattung MwSt. aus wirtsch. - 20.793,78
Geschäftsbetrieb (Geld wird durch den
Verein vorfinanziert)
Zwischensumme 630.379,92
Förderung NRW-Progress -296.298,09
Förderung BAFA 2026 - 24.000,00
Förderung BAFA 2027 - 14.270,28
Zwischensumme 295.811,55
Eigenleistungen Verein - 5.506,56
Zwischensumme 290.304,99
FC Rot-Weiß Lessenich Eigenkapital -159.00,00
Beantrage Förderung Stadt Bonn für -131,304,99 (=45,2%)
2026
Restsumme 0 €Seite 9 von 62
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Antrag auf Förderung
nach §3.1 der Sportförderrichtlinien
der Bundesstadt BonnSeite 19 von 62
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Maßnahme Einheit
Platzsanierung 1 Platz 40.000
Beregnungsanlage 2 Plätze 10.000
Umbau Platz 4 zum
Allwetterplatz
(SPORTAS Tennis Force Eco)
1 Platz 49.000
LED Flutlichtanlage
(6 Masten, Plätze 3 4)
1 Anlage 26.000
Übungsplatz: Hartbelag +
Basketballkorb
1 Fläche 11.000
Entsorgunskosten
Altmaterial
4,5 Plätze 10.000
Gesamtkosten 146.000
Beantragter Zuschuss 50%-Förderung nach Abs. 3.1 73.000Seite 23 von 62
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HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 1
Förderantrag gemäß Sportförderungsrichtlinie
der Bundesstadt Bonn
Austausch der bestehenden Ölheizung durch eine
moderne Wärmepumpe im Clubhaus des
Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Antragsteller:
Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Saalestraße 30
53127 Bonn
Empfänger:
Bundesstadt Bonn – Sportamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
1 Ausgangssituation und Begründung des Antrags
Das Clubhaus des Hockey- und Tennisclub
Schwarz-Weiss Bonn e.V. (HTC) in Bonn wurde
Anfang der 1970er Jahre errichtet und verfügt
aktuell über eine veraltete Öl-Niedertemperatur-
heizung (Baujahr 1988), die sowohl für die
Raumwärme als auch die Warmwasserberei-
tung zuständig ist (vgl. Abbildung 1).
Im Rahmen eines von der Bundesstadt Bonn
und dem Stadtsportbund Bonn geförderten
Öko-Checks im Sport, durchgeführt am 15. Ja-
nuar 2024 durch Herrn Dipl.-Ing. Volker Butz-
bach, wurden die energetischen Verhältnisse
unserer Anlage detailliert untersucht. Der Be-
richt, den wir als Anhang beigefügt haben,
stellte fest, dass die bestehende Heizungsan-
lage ineffizient und technisch überaltert ist und
eine Erneuerung dringend empfohlen wird, um
die Energieeffizienz des Clubhauses zu verbes-
sern und CO₂-Emissionen signifikant zu redu-
zieren.
Der spezifische Wärmeverbrauch des Clubhau-
ses liegt derzeit bei 152 kWh/m²a und damit
deutlich über den Zielwerten moderner Sportan-
lagen. Auch die Wartungssituation ist kritisch:
Abbildung 1: Öl-Niedertemperaturheizung der Firma
Viessmann aus dem Jahr 1988 für
Raumwärme und Warmwasserberei-
tung im ClubhausSeite 36 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 2
Wie der Öko-Check bescheinigt, ist einer von zwei Brennern bereits defekt, eine Reparatur
wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll bzw. laut unserem Installateur sogar unmöglich, weil die ent-
sprechenden Ersatzteile nicht mehr zu bekommen sind.
Im Rahmen des Öko-Checks wurde ausdrücklich empfohlen, die Heizungsanlage durch eine
regenerative Heizlösung (z. B. Luft-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe) zu ersetzen,
um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und den Vereinsbetrieb zukunftsfähig zu ge-
stalten. Auch die aktuell verbauten konventionellen Pumpen, die einen hohen Stromverbrauch
verursachen, sollen laut Empfehlung zeitnah gegen Hocheffizienzpumpen ausgetauscht wer-
den.
2 Fachgutachten und Energieberatung
Zur konkreten Planung der Heizungsmodernisierung hat der Verein 2025 die Josef Küpper
Söhne GmbH (Bonn) mit einer umfassenden Energieberatung für Nichtwohngebäude gemäß
DIN V 18599 beauftragt. Diese Analyse umfasste:
• Digitale Gebäudeerfassung und energetische Bewertung aller Bauteile,
• Ermittlung der raumweisen Heizlasten und Systemtemperaturen,
• Untersuchung kritischer Heizflächen,
• Entwicklung eines Sanierungskonzepts mit Heizungsoptimierung und Wärmepumpen-
empfehlung.
Das Ergebnis dieser Energieberatung bestätigt die technische Realisierbarkeit und energeti-
sche Sinnhaftigkeit des Einbaus einer Wärmepumpe im Clubhaus.
3 Projektbeschreibung
Projektziel:
Austausch der bestehenden Ölheizungsanlage durch eine moderne, klimafreundliche Luft-
Wasser-Wärmepumpe zur effizienten Beheizung und Warmwasserbereitung des Clubhauses.
Geplanter Leistungsumfang:
• Rückbau und Entsorgung der Altanlage (Heizkessel, Öltanks, Leitungen),
• Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit optimierter Systemtemperatur,
• Integration in die bestehende Wärmeverteilung,
• Einbau von Hocheffizienzpumpen und neuem Regelungssystem,
• hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage,
• fachgerechte Inbetriebnahme und Einweisung.
Ziele und erwartete Wirkung:
• Reduktion des Heizenergieverbrauchs um ca. 30 – 40%,
• CO₂-Einsparung von rund 10 t pro Jahr,
• vollständige Abkehr vom fossilen Energieträger Heizöl,
• Verringerung der Betriebskosten durch höhere Effizienz und Wartungsfreiheit,
• Verbesserung der Umweltbilanz des Vereins im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesstadt Bonn.Seite 37 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 3
4 Nachhaltigkeitsstrategie und Öffentlichkeitswirkung
Der HTC sieht die Heizungsmodernisierung als einen wesentlichen Baustein seiner langfristi-
gen Nachhaltigkeitsstrategie. Der Verein hat bereits folgende Maßnahmen umgesetzt bzw.
eingeleitet:
• Rücklaufsystem für die Bewässrung am Hockeyplatz zur Wiederverwendung des Be-
wässerungswassers,
• Umrüstung der Beleuchtung in Tennishalle und Clubhaus auf LED,
• Installation einer 32,56 kWp PV-Anlage auf dem Clubhausdach
• Umfassende Neuplanung der Entwässerung, Installation eines Regenrückhalte- und
speicherbeckens, Anschluss der Platzbewässerung an das Speicherbecken, Flä-
chenentsiegelung und Begrünung – geplant im Zuge eines EFRE-Förderantrags.
Die Installation einer Wärmepumpe böte die Möglichkeit, die bereits bestehende PV-Anlage
um einen Batteriespeicher zu ergänzen. Damit könnte die Wärmepumpe mit dem selbst er-
zeugten, regenerativen Strom vom eigenen Clubhausdach betrieben werden. Im Rahmen der
Heizungserneuerung werden die dafür notwendigen Schritte mit dem Installateur konzipiert.
Über die neue Wärmepumpe und deren positive Auswirkungen auf Energieverbrauch und Kli-
maschutz wird der HTC öffentlich berichten (Homepage, Presse, Social-Media Kanäle).
5 Finanzierung
Kostenposition Betrag
Lieferung und Montage Wärmepumpenkaskade inkl. Nebenarbeiten 81.490,23 €
zzgl. 19 % MwSt 15.483,14 €
Gesamtkosten lt. Angebot Küpper vom 23.10.2025 96.973,37 €
Beantragte Förderung bei der Bundesstadt Bonn (50%): 48.486,68 Euro
Eigenanteil HTC.: 48.486,69 Euro
Laut Angebot sind die Arbeiten nach den aktuellen BEG-Förderbedingungen auch über die
KfW mit 35% förderfähig; die beantragte kommunale Förderung wird den Eigenanteil des HTC
auf ein tragfähiges Maß senken. Aufgrund der umfangreichen Investitionen in die Entwässe-
rung sind alle finanziellen Ressourcen des Vereins gebunden. Die Erneuerung der Ölheizung
mit einer Wärmepumpe ist nur mit der finanziellen Förderung der Stadt Bonn möglich.
Hiermit stellen wir demnach einen Förderantrag für einen Zuschuss aus den Mitteln der Sport-
förderungsrichtlinie der Bundesstadt Bonn in Höhe von 48.486,68 Euro (50% der Gesamtin-
vestition) für den Austausch der aktuellen Ölheizung gegen eine moderne Luft-Wasser-Wär-
mepumpe für das Clubhaus des Vereins.
Bonn, den 25. Oktober 2025.
Anlagen:
Öko-Check im Sport – Dipl.-Ing. Volker Butzbach (15.01.2024)
Angebot der Firma Küpper (23.10.2025, Angebots-Nr. 23937, Gesamt 96.973,37 €)Seite 38 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 1
Förderantrag gemäß Sportförderungsrichtlinie
der Bundesstadt Bonn
Änderung des Bebauungsplans für die Sportanlagen des
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V. in Bonn-Ippendorf
Antragsteller:
Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Saalestraße 30
53127 Bonn
Empfänger:
Bundesstadt Bonn – Sportamt
Berliner Platz 2
53111 Bonn
1 Ausgangssituation
Der Hockey- und Tennisclub Schwarz-Weiss Bonn e. V. (HTC) beabsichtigt, auf seiner beste-
henden Sportanlage in Bonn-Ippendorf eine vereinseigene Sporthalle zu errichten, um den
Trainings- und Spielbetrieb ganzjährig sicherzustellen und die Kapazitäten insbesondere für
den Kinder- und Jugendsport zu erweitern. Die Errichtung der Sporthalle liegt auch im Inte-
resse der Bundesstadt Bonn, da die Halle in den Vormittagsstunden von den umliegenden
Grundschulen genutzt werden soll und damit das derzeit bestehende Defizit an Kapazitäten
für den Schulsport an diesen Standorten beseitigt würde.
Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 09.02.2023 (DS 220814) wurde die Ver-
waltung beauftragt, dem Verein das für den Bau benötigte Grundstück im Rahmen eines Erb-
baurechtsvertrags zur Verfügung zu stellen.
Der für den Planungsraum vorliegende Alt-Bebauungsplan stellt keine geeignete Grundlage
für die Genehmigung der geplanten Sporthalle bzw. insgesamt für weitere Änderungen oder
Ergänzungen der vorhandenen Anlagen mehr dar. Ziel des HTC und der Bundesstadt Bonn
ist daher die Schaffung einer neuen Planungsrechtlichen Grundlage.
Abbildung 1: In Grün die geprüften Standortvarianten für die vereinseigene Hockeyhalle des HTCSeite 39 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 2
Dazu wurden zunächst verschiedene Standortvarianten der neuen Sporthalle eruiert und mit-
tels verschiedener Gutachten die drei Varianten 1, 2 und 5 einer vergleichenden Bewertung
unterzogen (Abbildung 1).
2 Ergebnisse der Fachgutachten
Das Fachplanungsbüro für Städtebau FIRU Koblenz GmbH (Koblenz) wurde damit beauftragt,
verschiedene Fachgutachten einzuholen. Die wichtigsten Ergebnisse aus den bereits vorlie-
genden Gutachten lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Artenschutz
Alle geprüften Standortvarianten für die neue Sporthalle sind mit den artenschutzrechtlichen
Anforderungen vereinbar. Keine Variante weist relevante Beeinträchtigungen von geschützten
Arten auf.
Verkehr
Die Verkehrsuntersuchung zeigt, dass die bestehende Parkplatzsituation im Umfeld der An-
lage zwar angespannt ist, die neue Halle jedoch keine nennenswerte zusätzliche Verkehrsbe-
lastung verursacht. Die vorhandenen Stellplätze reichen für den Regelbetrieb aus; bei Herstel-
lung der nach Stellplatzsatzung notwendigen Parkplätze für die Halle kann der Bedarf auf ei-
genem Gelände gedeckt werden.
Lärm
Nur an wenigen Immissionsorten werden die Richtwerte für reine Wohngebiete tagsüber leicht
überschritten – zum Teil durch den Fußball-, zum Teil durch den Hockeyplatz. Die Richtwerte
für allgemeine Wohngebiete werden eingehalten. Nachts treten vereinzelt Überschreitungen
durch abfahrende Fahrzeuge auf. Die Gutachter bewerten die Situation jedoch als planerisch
handhabbar. Die neue Halle selbst verursacht keine relevanten zusätzlichen Immissionen.
Licht
Das bereits 2023 vorliegende Lichtgutachten bestätigt, dass bei einer Betriebszeit der Flut-
lichtanlagen bis 22:00 Uhr sämtliche Richtwerte eingehalten werden.
Die Fachgutachten belegen insgesamt, dass keine unlösbaren Konflikte mit den geltenden
Umwelt-, Immissions- oder Verkehrsbelangen bestehen. Damit ist die Grundlage für eine pla-
nungsrechtliche Neuordnung des Gesamtareals gegeben.
3 Empfehlungen für Standort und Bebauungsplan
Die verwaltungsinterne Abstimmung innerhalb der Stadt Bonn sowie zwischen dem Fachpla-
nungsbüro FIRU und dem HTC hat ergeben, dass die Standortvariante 2 – südlich des Fuß-
ball-Kleinspielfelds – für die neue Sporthalle die bestgeeignete Lösung darstellt.
Diese Variante bietet folgende Vorteile:
• Nähe zu bestehenden Stellplätzen und zur benachbarten Schule,
• kein Verlust von bestehenden Sportflächen,
• gute Erschließbarkeit während Bau und Betrieb,
• größtmögliche Entfernung zu Schutzgebieten.Seite 40 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 3
Darüber hinaus wird eine Gesamtüberplanung der Anlage empfohlen, da der HTC und die
Verwaltung Interesse an einer dauerhaften, geordneten planungsrechtlichen Grundlage für die
Sportanlagen haben. Der HTC strebt eine gesicherte planungsrechtliche Perspektive für die
Weiterentwicklung seiner Liegenschaften an. Die neue Sporthalle bildet einen wesentlichen
Teil dieser Weiterentwicklung. Darüber hinaus könnten zukünftig weitere Ergänzungen wichtig
werden:
• Umwandlung des Naturrasen-Hockeyfeldes in ein Kleinfeld-Kunstrasen zu Trainings-
zwecken,
• Errichtung von Flutlichtanlagen auf dem Hockeyplatz und auf Tennisplätzen,
• ggf. Bau einer begrünten Schallschutzwand zur Wohnbebauung,
• Umgestaltung bestehender Tennisplätze in Hardcourts,
• Erweiterung der Sportflächen um zusätzliche Padelplätze und Multicourts,
• perspektivisch Errichtung eines kleineren Funktionsgebäudes (z. B. Fitness- / Trai-
ningsraum).
4 Finanzierung
Für die Gesamtüberplanung der Sportanlagen sind erneut umfangreiche Fachgutachten ein-
zuholen. Das Fachplanungsbüro FIRU hat dafür folgende Kostenschätzung erstellt:
Maßnahme / Gutachten Bearbeiter Betrag
Bebauungsplan mit Umweltbericht (ca. 7 ha) FIRU 60.000 €
Entwässerungs- und Starkregenkonzept – 10.000 €
Artenschutzrechtliche Prüfung ASP II BNL Baubkus 5.000 €
Fachbeitrag Naturschutz Schmidt 10.000 €
Boden-, Baugrund-, Hydrogeologie – 8.000 €
Verkehrsgutachten VSU 10.000 €
Lärmgutachten Accon 8.000 €
Lichtgutachten (bei zusätzl. Flutlicht) Peutz 8.000 €
Gesamtsumme netto 119.000 €
zzgl. USt (19 %) 141.610 €
Darüber hinaus fallen Gebühren für die verwaltungsinterne Betreuung des Bebauungsplanver-
fahrens an:
Maßnahme / Gutachten Bearbeiter Betrag
Betreuung B-Planverfahren > 5 ha Bundesstadt Bonn 17.000 €
Gesamtsumme netto 17.000 €
zzgl. USt (19 %) 20.230 €Seite 41 von 62
HTC Schwarz-Weiss Bonn e. V.
Förderantrag Sportförderungsrichtlinie der Stadt Bonn 4
Voraussichtliche Gesamtkosten 161.840,00 Euro
Beantragte Förderung bei der Bundesstadt Bonn (50 %): 80.920,00 Euro
Eigenanteil HTC: 80.920,00 Euro
Hiermit stellen wir demnach einen Förderantrag für einen Zuschuss aus den Mitteln der Sport-
förderungsrichtlinie der Bundesstadt Bonn in Höhe von 80.920 Euro (50 % der Gesamtinves-
tition) für die Änderung des Bebauungsplans auf dem Sportgelände in Bonn-Ippendorf zur
Vorbereitung der Errichtung einer vereinseigenen Sporthalle.
Die neue Sporthalle und die planungsrechtliche Neuordnung wird nicht nur dem HTC, sondern
auch dem öffentlichen Interesse dienen. Insbesondere sollen die Hallenkapazitäten in den
Vormittagsstunden von umliegenden Grundschulen genutzt werden, womit das bestehende
Defizit an Sportstätten für den Schulsport im Stadtbezirk Bonn-Hardtberg reduziert wird.
Bonn, den 31. Oktober 2025.
Anlagen:
Kostenschätzung FIRU Koblenz GmbH (16.09.2025)
Die Fachgutachten liegen der Bundesstadt Bonn bereits vor und werde hier nicht erneut beigefügt.Seite 42 von 62
Internet www.bthv.de E-Mail info@BTHV.de Steuernr. 205/5783/1587
Bonner Tennis u. Hockey Verein, Christian-Miesen-Str. 1, 53129 Bonn
Sport- und Bäderamt
Herrn Moritz Czellnik
Rathaus Bad Godesberg
Kurfürstenallee 2-3
53177 Bonn
BONNER TENNIS UND
HOCKEY VEREIN e.V.
53129 BONN, Christian-Miesen-Straße 1
Telefon 0228 238529
Telefax 0228 232804
Bonn, den 25.10.2025
Antrag zur Förderung der Sportinfrastruktur des Bonner Tennis und Hockey Vereins
(BTHV) auf Basis der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn
Objekt: Errichtung eines Padel-Courts
Sehr geehrter Herr Czellnik, sehr geehrte Damen und Herren,
zur weiteren Verbesserung der Sportsituation des BTHV haben wir uns mit der Stadt
Bonn auf eine Ausweitung des Miet-/Pachtgeländes geeinigt („Dreieck“ hinter unserer
Hockeyhalle; bitte beachten Sie dazu beigefügte mail; unterzeichnet ist der Miet-
/Pachtvertrag aktuell noch nicht).
Auf diesem Gelände planen wir die Errichtung eines Padel-Courts.
Das neu gepachtete Areal stellt in Verbindung mit derzeit 2 Tennisplätzen, dem
geplanten Padel-Court, einer Tenniswand und einem modernisierten Kinderspielplatz
einen Bereich auf unserer Anlage dar, den wir in den Folgejahren weiter
modernisieren und ausbauen (u.a. Tischtennis, 2. Padel-Court, Sitzgelegenheiten)
möchten um den Verein weiter für´s Quartier zu öffnen und interessante
Sportangebote zu schaffen.Seite 43 von 62
Internet www.bthv.de E-Mail info@BTHV.de Steuernr. 205/5783/1587
Für die Errichtung des Padel-Courts liegen uns zwei Angebote vor:
Angebot 1: Padelcourt XTR3M: 34.508,81 EUR
Fundament Profis: 49.967,51 EUR
Gesamt: 84.476,32 EUR
Angebot 2: PadelGalis GmbH: 89.250,00 EUR
Das Angebot der Firma PadelGalis beinhaltet eine flexible
Stahlfundamentkonstruktion. Da wir das gesamte Areal wie oben beschrieben in den
Folgejahren weiterentwickeln möchten, bevorzugen wir in den Planungen das
Angebot der Firma PadelGalis.
Für die Unterstützung des Padelprojektes (Kauf des Padelcourts der Firma
PadelGalis für 89.250,- EUR) durch die Stadt Bonn wären wir dankbar.
Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im Voraus
Thomas Schmitz (Vorstand Finanzen)
Anlagen:
- Angebot der Firmen Padelcourt XTR3M und Fundament Profis
- Angebot Firma PadelGalis Deutschland GmbH
- Mailverkehr mit dem Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt BonnSeite 44 von 62
Internet www.bthv.de E-Mail info@BTHV.de Steuernr. 205/5783/1587
Bonner Tennis u. Hockey Verein, Christian-Miesen-Str. 1, 53129 Bonn
Sport- und Bäderamt
Herrn Moritz Czellnik
Rathaus Bad Godesberg
Kurfürstenallee 2-3
53177 Bonn
BONNER TENNIS UND
HOCKEY VEREIN e.V.
53129 BONN, Christian-Miesen-Straße 1
Telefon 0228 238529
Telefax 0228 232804
Bonn, den 25.10.2025
Antrag zur Förderung der Sportinfrastruktur des Bonner Tennis und Hockey Vereins
(BTHV) auf Basis der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn
Objekt: Abdichtung Dachfläche Eingangsbereich
Sehr geehrter Herr Czellnik, sehr geehrte Damen und Herren,
im Eingangsbereich des Clubhauses des BTHV ist zur Vermeidung weiterer
Wassereinbrüche eine Dachabdichtung notwendig.
Für diese Dachabdichtung liegt ein Angebot der Firma „Bedachungen Grützenbach“
über 41.733,24 EUR vor.
Wir bitten die Stadt Bonn um Förderung dieser Sanierungsmaßnahme.
Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im Voraus
Thomas Schmitz (Vorstand Finanzen)
Anlage - Angebot der Firma Bedachungen GrützenbachSeite 45 von 62
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Seite 47 von 62
Seite 48 von 62
GODESBERGER KANU-CLUB 1932 e.V.
Godesberger Kanu-Club ∙ Rheinstraße 96 ∙ 53179 Bonn
Anschrift Rheinstraße 96, 53179 Bonn
Telefon +49 (0)228 333248
Stadt Bonn E-Mail gefue@gkc-bonn.de
Sport & Bäderamt Internet http://gkc-bonn.de
53103 Bonn
Bonn den 29.10.2025
Sehr geehrter Herr Czellnik,
wir möchten zu folgender Maßnahme einen Zuschuss im Sinne von Abschnitt I, Ziff. 3.1 der
Sportförderrichtlinien beantragen:
Barrierefreier Umbau und Energetische Verbesserung Bootshaus
Geplante Maßnahmen:
a) Zugang zum Veranstaltungsraum für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ermöglichen.
Unser Sport & Veranstaltungsraum liegt hochwassersicher im 1 OG unseres Bootshauses.
Die Aktuelle Zugangsmöglichkeit über die Außentreppe ist aufgrund der Art der Treppe für Menschen
mit eingeschränkter Mobilität / Rollstuhl nicht oder nur sehr schlecht nutzbar.
Wir könnten damit unser Bootshaus endlich auch für diese Menschen nutzbar machen. Wir nutzen das
Bootshaus nicht nur für den Sport, sondern auch für gesellige Veranstaltungen. Aktuell können
aufgrund der Gegebenheiten einige unserer Mitglieder leider nicht mehr an unseren Veranstaltungen
teilnehmen.
Auch könnten wir durch einen barrierefreien Umbau neue Nutzergruppen erschließen.
Daher planen wir die Treppe zu ersetzen um zusätzlich einen Rollstuhl Plattformlift anbringen zu
können.
b) Barrierefreier Umbau der WC-Anlagen im 1 OG.
Die aktuellen WC-Anlagen sind nicht barrierefrei.
Daher planen wir einen barrierefreien Umbau der WC-Anlagen mit einer separaten Behinderten
Toilette. Für alle Sanitärobjekte sollen Wasser-sparende Lösungen eingesetzt werden.
c) Energetische Sanierungen
Im Rahmen des Umbaus sollen alle Fenster in den Räumen, welche verändert werden durch moderne
energiesparende Fenster Ersetzt werden. Auch soll die Heizsituation energetisch verbessert werden.
Alle Leuchten werden auf LED umgestellt.Seite 49 von 62
GODESBERGER KANU-CLUB 1932 e.V.
Wir planen eine Mischung aus Auftrags Vergabe an Handwerker und Eigenleistung. Leider ist es uns
trotz langem Vorlauf nicht möglich gewesen für alle Gewerke Passende Angebote einzuholen. Daher
haben wir mit praktikablen Schätzwerten unseres Architekten die nötigen Summen ermittelt.
Wir hoffen den Anteil der Eigenleitung noch zu erhöhen um Kosten zu sparen. Dies ist aber im
Moment noch nicht für uns kalkulierbar. Gespräche dazu laufen bereits.
Die Baumausnahme ist für Oktober bis Dezember 2026 geplant.
Die geplanten Kosten der Baumausnahme belaufen sich aktuell auf ca.
85.762,65 €
Bei Nachfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und hoffen auf eine wohlwollende
Förderung,
mit freundlichen Grüßen
Ralf Kraemer
Geschäftsführer
Anhänge
Plan Umbau
Kalkulation
AngeboteSeite 50 von 62
Internet www.bthv.de E-Mail info@BTHV.de Steuernr. 205/5783/1587
Bonner Tennis u. Hockey Verein, Christian-Miesen-Str. 1, 53129 Bonn
Sport- und Bäderamt
Herrn Moritz Czellnik
Rathaus Bad Godesberg
Kurfürstenallee 2-3
53177 Bonn
BONNER TENNIS UND
HOCKEY VEREIN e.V.
53129 BONN, Christian-Miesen-Straße 1
Telefon 0228 238529
Telefax 0228 232804
Bonn, den 02.06.2025
Antrag zur Förderung der Spiel- und Sportinfrastruktur des Bonner Tennis und
Hockey Vereins (BTHV) auf Basis der Sportförderrichtlinien der Bundesstadt Bonn
Objekt: Umzäunung des vom BTHV zu pflegenden Geländes zum Schutz eines
Spielplatzes
Sehr geehrter Herr Czellnik, sehr geehrte Damen und Herren,
zur weiteren Verbesserung der Spiel- und Sportsituation des BTHV würden wir sehr
gerne einen Spielplatz auf dem vom BTHV zu pflegenden Gelände einrichten und
dieses Gelände zum Schutz von Kindern und Geräten mit einem Zaun versehen.
In einer Begehung vom 17.02.2021 wurde die Vereinbarung zur Pflege dieses
Geländes durch den BTHV getroffen. Entsprechende Regelungen finden Sie in dem
beiliegenden Protokoll und Lageplan jeweils unter der Nr. 5.
Für die Errichtung der Zaunanlage liegt ein Angebot der Firma Lentzen über
12.458,74 EUR vor. Die Spielgeräte beschafft der BTHV, wir bitten jedoch um
Förderungen der Zaunanlage entsprechend den Sportförderrichtlinien der Stadt
Bonn. Mit dem Projekt wurde noch nicht begonnen.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im Voraus
Thomas Schmitz (Vorstand Finanzen)
Anlage: Angebot Firma Lentzen, Protokoll und LageplanSeite 51 von 62
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Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Rüngsdorfer Kulturbad e.V.
Bonn, 28.10.2024
Antrag auf Förderung des Einbaus neuer Flügeltüren zur Terrasse in den
Vereinsräumlichkeiten: Am Schwimmbad 8, 53177 Bonn
Seit 2021 ist der Rüngsdorfer Kulturbad e.V. (www.kulturbad.de) Mieter der Räumlichkeiten im 1.
Stock des Gebäudes des Panoramabad Rüngsdorf in Bonn-Godesberg.
Hierbei handelt sich die Räumlichkeiten des ehemaligen Restaurants „Nautilus“, den grossen
Gastsaal, den Glassaal, die Küche mit Nebenräumen und die Wohnung des Betreibers.
Der Mietvertrag mit der Stadt Bonn ist befristet bis 2040 mit der Option der Verlängerung bis
2045.
Die Nutzung der Räumlichkeiten erfolgt im Rahmen diverser Sport- und Kulturveranstaltungen.
Im grossen Saal und im Glassalon werden wochentags diverse Angebote umgesetzt.
Die stärkste Nutzung erfolgt durch den SG Wago, der aktuell 15-20 Wochenstunden belegt.
Hinzu kommen weitere 10h je Woche für Yoga, Zumba, Kindertanzen etc. durch unabhängige
Anbieter aus dem Godesberger Raum.
Die weitere Nutzung erfolgt durch Veranstaltungen, wie
- lokale Vereine (St. Andreas Schützen, KGV Godesberg)
- das Kulturprogramm des Vereins
Der bauliche Zustand des Gebäudes entspricht den 1980iger Jahren und erfordert erheblichen
Unterhaltungsaufwand, der durch den Verein organisiert und teilweise auch in Eigenleistung
erbracht wird.
Das größte Problem ist momentan die Sicherstellung des Brandschutzes und der Entfluchtung
sowie die energetische Optimierung, da der große Saal derzeit nur über eingeschränkt
funktionsfähige Doppeltüren zur Terrasse verfügt.
Konkret kann eine Doppeltüre geöffnet werden, die anderen Doppeltüren sind defekt und
schließen nicht korrekt. In Absprache mit dem unterstützenden Architekten haben wir nun
verschiedene Optionen geprüft und die kostengünstigste Variante ist der Austausch der
Doppeltüren unter Beibehaltung der verglasten Rahmenelemente.
Für diese Maßnahmen wurde ein Umsetzungskonzept erstellt, s. Kostenvoranschlag
Die Kosten belaufen sich auf ca. 14.400 Euro und der Verein beantragt auf diesem Wege eine
Förderung im Rahmen der Sportförderrichtlinie der Stadt Bonn.
Der Vorstand des SG Wago begrüßt die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme
ausdrücklich und erwartet dadurch auch die Chance ein weitergehendes Kursangebot anbieten
zu können.Seite 53 von 62
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Finanzierung erfolgt damit durch
a) Eigenmitteln des Vereins in Höhe von €6.000
b) eine zugesagte Spende in Höhe von €1.000
Wir bitten um wohlwollen Prüfung unseres Antrags zur weiteren Verbesserung der Nutzung der
Räumlichkeiten.
Peter Schoof
Kassenwart
Rüngsdorfer Kulturbad e.V.Seite 54 von 62
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Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de