253994 · Beschlussvorlage: Einleitung
Schulstraße in Lengsdorf - Gehwegergänzung zwischen "Auf dem Freibogen" und "Auf dem Schellenberg"
Kerndaten
- Nummer
- 253994
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 28.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Ippendorf Hauptort
- Schulstraße
- Auf dem Freibogen
- Auf dem Schellenberg
- Im Brandengarten
- Lengsdorf
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 253994 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Schulstraße in Lengsdorf - Gehwegergänzung zwischen "Auf dem Freibogen" und "Auf dem Schellenberg" Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Straßenausbauplanung für die Gehwegergänzung Schulstraße zwischen „Auf dem Freibogen“ bis „Auf dem Schellenberg“ wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. 2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Gehwegergänzung Schulstraße wird zugestimmt. Begründung Zwischen den Straßen „Auf dem Schellenberg“ und „Auf dem Freibogen“ fehlt auf der westlichen Seite bis heute der geplante Gehweg. Ein Ausbau des Gehwegs entsprechend der Ausbauplanung war nicht möglich, da die hierzu benötigten Flächen sich nicht im Eigentum der Stadt befunden haben und sich der Ankauf über die Jahre als schwierig erwies. Der Erwerb der nötigen Grundstücksflächen (Flurstücke 619 und 621) ist nun abgeschlossen, sodass der fehlende Gehweg im oben genannten Abschnitt hergestellt werden kann. Der Gehweg erhält eine Mindestbreite von >2,00m und bildet einen Lückenschluss der Gehweganlage zwischen den Straßen „Auf dem Freibogen“ und „Auf dem Schellenberg“. Um den Höhenunterschied zum angrenzenden privaten Grundstück abzufangen, sind Winkelelemente in verschiedenen Abmessungen geplant. Anliegerbeiträge Bei der Schulstraße im Bereich zwischen „Im Brandengarten“ und „Ippendorfer Weg“ handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil des Straßenzugs „Schulstraße“ ist die Straße „Auf dem Schellenberg“. Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Schulstraße“/“Auf dem Schellenberg“ konnte bisher nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht endgültig hergestellt im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist. Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem geplanten Restausbau des westlichen Gehwegs zwischen den Straßen „Auf dem Schellenberg“ und „Auf dem Freibogen“ sind die Merkmale der erstmaligen Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige Beitragspflicht wird entstehen. Die beiden Erschließungsanlagen „Schulstraße“/“Auf dem Schellenberg“ und „Auf dem Freibogen“ sowie die Straße „Im Brandengarten“ wurden 1968 gemeinsam als Erschließungseinheit im Wege der Kostenspaltung bis auf den Grunderwerb und die Gehwegkosten abgerechnet. Die Refinanzierung der Kosten für die Fahrbahn, Beleuchtung und den Kanal hat also bereits im Jahr 1968 stattgefunden. Die nun stattfindenden Restarbeiten am Gehweg lösen Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff. BauGB aus. Von daher sind 90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss bedeutet dies einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in Höhe von 3 bis 5 EUR. Bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger Grundstücksfläche in Höhe von 4 bis 6 EUR. Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 12.01 Gemeindestraßen 12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen 84.000 5660912014745/ 785200 2025 Einzahlungen 116.000 5630009042000/68.8110 2025 Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten (Folgekosten) Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt) Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch bereitzustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV 2. Quartal 2026 84.000 € Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 12.01 Verkehrsflächen und –anlagen, ÖPNV 785200 5660912014745 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben x vorgesehen Anlage/n 1 4745-LP-01 - Lageplan ö. (öffentlich) 2 4745-Q-01 - Querprofile ö. (öffentlich)Seite 3 von 5 Seite 4 von 5 Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de