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253994 · Beschlussvorlage: Einleitung

Schulstraße in Lengsdorf - Gehwegergänzung zwischen "Auf dem Freibogen" und "Auf dem Schellenberg"

Nummer
253994
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
28.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Ippendorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Schulstraße Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Auf dem Freibogen Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Auf dem Schellenberg Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Im Brandengarten Straße· Lengsdorf, Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 1,6 MB Öffnen ↗

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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
253994
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Schulstraße in Lengsdorf - Gehwegergänzung
zwischen "Auf dem Freibogen" und "Auf dem
Schellenberg"
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 27.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Straßenausbauplanung für die Gehwegergänzung
Schulstraße zwischen „Auf dem Freibogen“ bis „Auf dem Schellenberg“
wird zugestimmt. Gleichzeitig wird einer Anpassung der
Straßenausbauplanung an den tatsächlichen Ausbau zugestimmt, sofern
der beschlossene Ausbau aus technischen bzw. tatsächlichen Gründen
nicht möglich ist.
2. Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Gehwegergänzung Schulstraße
wird zugestimmt.
Begründung
Zwischen den Straßen „Auf dem Schellenberg“ und „Auf dem Freibogen“ fehlt
auf der westlichen Seite bis heute der geplante Gehweg. Ein Ausbau
des Gehwegs entsprechend der Ausbauplanung war nicht möglich, da die
hierzu benötigten Flächen sich nicht im Eigentum der Stadt befunden haben
und sich der Ankauf über die Jahre als schwierig erwies. Der Erwerb der
nötigen Grundstücksflächen (Flurstücke 619 und 621) ist nun abgeschlossen,
sodass der fehlende Gehweg im oben genannten Abschnitt hergestellt werden
kann.
Der Gehweg erhält eine Mindestbreite von >2,00m und bildet einen
Lückenschluss der Gehweganlage zwischen den Straßen „Auf dem Freibogen“
und „Auf dem Schellenberg“. Um den Höhenunterschied zum angrenzenden
privaten Grundstück abzufangen, sind Winkelelemente in verschiedenen
Abmessungen geplant.
Anliegerbeiträge
Bei der Schulstraße im Bereich zwischen „Im Brandengarten“ und „Ippendorfer
Weg“ handelt es sich um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Nr. 1 BauGB. Unselbstständiger Bestandteil des Straßenzugs „Schulstraße“ ist
die Straße „Auf dem Schellenberg“.
Die endgültige Beitragspflicht für die Erschließungsanlage „Schulstraße“/“Auf
dem Schellenberg“ konnte bisher nicht entstehen, da die Straße bis heute nicht
endgültig hergestellt im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB ist.
Aufgrund des nicht planmäßigen Ausbaus konnte die Vorteilslage bis heute
nicht entstehen und die Ausschlussfrist somit nicht eintreten. Erst mit dem
geplanten Restausbau des westlichen Gehwegs zwischen den Straßen „Auf
dem Schellenberg“ und „Auf dem Freibogen“ sind die Merkmale der
erstmaligen Herstellung im Sinne von § 8 der Erschließungsbeitragssatzung
der Stadt Bonn erfüllt und die endgültige Beitragspflicht wird entstehen.
Die beiden Erschließungsanlagen „Schulstraße“/“Auf dem Schellenberg“ und
„Auf dem Freibogen“ sowie die Straße „Im Brandengarten“ wurden 1968
gemeinsam als Erschließungseinheit im Wege der Kostenspaltung bis auf den
Grunderwerb und die Gehwegkosten abgerechnet. Die Refinanzierung der
Kosten für die Fahrbahn, Beleuchtung und den Kanal hat also bereits im Jahr
1968 stattgefunden.
Die nun stattfindenden Restarbeiten am Gehweg lösen
Erschließungsbeitragspflichten nach den §§ 127 ff. BauGB aus. Von daher sind
90% der beitragsfähigen Aufwendungen über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen zu finanzieren. Bei einer Bebaubarkeit mit einem
Vollgeschoss bedeutet dies einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger
Grundstücksfläche in Höhe von 3 bis 5 EUR. Bei einer Bebaubarkeit mit zwei
Vollgeschossen einen Erschließungsbeitrag je qm beitragsfähiger
Grundstücksfläche in Höhe von 4 bis 6 EUR.
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
12.01 Gemeindestraßen 12.01.01 Verkehrsflächen Gemeinde
Investive Kosten der Maßnahme (Investitionskosten) (früherer Vermögenshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen 84.000 5660912014745/
785200
2025
Einzahlungen 116.000 5630009042000/68.8110 2025
Investiver Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich kalkulatorische Kosten
(Folgekosten)
Konsumtive Kosten der Maßnahme (früherer Verwaltungshaushalt)
Betrag Finanzstelle Veranschlagt in Noch
bereitzustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen / Erträge
Haushaltsbelastung jährlichSeite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV 2. Quartal 2026 84.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
12.01 Verkehrsflächen und –anlagen,
ÖPNV
785200 5660912014745
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben x vorgesehen
Anlage/n
1 4745-LP-01 - Lageplan ö. (öffentlich)
2 4745-Q-01 - Querprofile ö. (öffentlich)Seite 3 von 5
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Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 23:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de