253979 · Beschlussvorlage
Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 253979
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Alte Bonner Straße Hauptort
- Rilkestraße
- Am Wolfsbach
- Weidenweg
- Holzlar
- Holtorf
- Vilich-Müldorf
- Beuel
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253979 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Beuel Dezernat: Dez. I Richtlinien zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums Hier: Gewährung von St. Martins-Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel im Jahr 2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird ermächtigt • Veranstaltenden von St. Martins-Umzügen pro teilnehmendem Kind einen Zuschuss in Höhe von 0,50 EUR nach schriftlicher Bestätigung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges • Schulen und Kindergärten, die an der Laternenausstellung im Rathaus Beuel 2025 mit mind. 10 Laternen (Kitas) und 20 Laternen (Schulen) teilgenommen haben, einen Zuschuss von pauschal 50,00 EUR bis zu einer maximalen Gesamtantragsumme von 1.800 EUR (Höhe der im Haushaltsjahr 2025 freigegebenen Mittel von 90 % von 2.000 EUR) auszuzahlen. Begründung Traditionell findet im Oktober die Laternenausstellung Beueler Schulen und Kindergärten im Rathaus Beuel und in der ersten Novemberhälfte die St. Martinszüge diverser Organisatoren im Stadtgebiet Beuel statt. Ohne die von den Kindertagesstätten und Schulen bereitgestellten Laternen und das ehrenamtliche Engagement von Veranstaltern von St. Martins- Umzügen können weder die Laternenausstellung noch St. Martins-Umzüge im Beueler Stadtbezirk durchgeführt werden. Diese Brauchtumspflege muss honoriert und finanziell unterstützt werden. Folgende Kindergärten/Schulen haben Laternen für die Ausstellung im Rathaus bereitgesellt und erhalten einen Bastelzuschuss:Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Reihenfolge der Anmeldung Institution Zuschuss 1 Städtische Kindertagesstätte Grashüpfer 50 EUR 2 Inkl. Montessori Kinderhaus Aktion Regenbogen e. V. 50 EUR 3 Städtische Kindertageseinrichtung "MACH MIT" Rilkestr. 50 EUR 4 Schule am Rheingarten 50 EUR 5 Städtische Kita Mari & Monti 50 EUR 6 Kita "Am Wolfsbach" 50 EUR 7 Familienzentrum Holzlar Alte Bonner Str. 2 50 EUR Summe Bastelzuschuss: 350 EUR Folgende Veranstalter von St. Martins-Umzügen haben einen Zug durchgeführt und erhalten auf Antrag und nach schriftlicher Bestätigung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nach Durchführung des Zuges einen Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro teilnehmenden Kind: Reihenfolge der Anträge Veranstalter Anzahl Kinder Zuschuss 8 Förderverein Kita ,,Windrad'' 240 120,00 EUR 9 Kita KIDS e.V. 50 25,00 EUR 10 Städt. Kita Weidenweg e.V. 100 50,00 EUR 11 Bürgerverein Holtorf-Ungarten e.V. 173 86,50 EUR 12 Aktion Regenbogen 65 32,50 EUR 13 Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V. 700 350,00 EUR 14 GGS Adelheidisschule 330 165,00 EUR 15 Gottfried-Kinkel-Aktion Regenbogen 550 275,00 EUR Summe St. Martinsumzüge: 1.104,00 EUR Gesamtsumme aller St. Martins Zuschüsse: 1.454,00 EUR Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen im Stadtbezirk Beuel sehen vor, dass die aufgeführten Zuschüsse auf Antrag bis zu einer maximalen Gesamt Antragssumme von 2.000 € pro Jahr ausgezahlt werden. Davon abweichend darf gemäß der Bewirtschaftungsverfügung derSeite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Bundesstadt Bonn im Haushaltsjahr 2025 die Auszahlung von Zuschüssen als freiwillige Leistung nur in Höhe der freigegebenen Mittel von 90 % erfolgen (= 1.800 EUR). Auch dieser Betrag ist noch nicht erreicht. Somit können alle Antragstellende einen Zuschuss zu St. Martin erhalten. Sollten verspätet noch Anträge eingehen, können diese bis zur Betragsausschöpfung von 1.800 EUR noch bewilligt werden. Es stehen für diesen Betrag entsprechende Haushaltsmittel bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel im Rahmen des Deckungsrings zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.32 BezVSt Beuel 1.10.88.01.32.01 BezVSt Beuel Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.454,00 € 110880132/ 73.1000 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.454,00 € Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:23 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de