253978-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 5/2025
Kerndaten
- Nummer
- 253978-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Auerberg Hauptort
Beratungsfolge
- Sondersitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253978-02 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Bewilligung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 (1) GO NRW bzw. § 85 (1) GO NRW durch den Stadtkämmerer - Liste 5/2025 Beratungsfolge Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme Dez.V/Amt51: Ausgangslage und Einordnung Die im Rahmen der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (ÜPL) für das Haushaltsjahr 2025 im Amt für Kinder, Jugend und Familie ausgewiesenen Mehrbedarfe sind vorrangig strukturelle Folge der Haushaltsaufstellung und Konsolidierungsentscheidungen des Jahres 2024, die bei Eintritt der bekannten Kosten- und Entgeltdynamiken im Jahr 2025 nicht auskömmlich waren. Der Haushaltsplan 2025/2026 wurde im Jahr 2024 aufgestellt. Zu diesem Zeitpunkt lagen weder das tatsächliche Ausmaß der Entgeltsteigerungen noch die Entwicklung der Fallzahlen und Fallkomplexitäten in der Kinder- und Jugendhilfe für das Jahr 2025 in der heute bekannten Dimension vor. Ursachen der Mehrausgaben Die Mehrausgaben entstehen nahezu vollständig im Bereich gesetzlich normierter Pflichtleistungen. Hierzu zählen insbesondere: • Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. SGB VIII (ambulant, teilstationär, stationär), • Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, • Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII, • Leistungen der schulischen Inklusionsassistenz. Diese Leistungen sind rechtlich zwingend zu erbringen und nicht disponibel. Kürzungen oder Nichtgewährungen wären rechtswidrig. Die maßgeblichen Kostentreiber sind: • deutliche Entgeltsteigerungen im Zeitraum 2021–2025 (in einzelnen Bereichen bis zu +25 %, bei Inobhutnahmen über 70 %), • steigende Fallzahlen sowie eine erhebliche Zunahme der Fallkomplexität, • eine Verschiebung hin zu hochkostenintensiven Hilfesettings. Unterjähriges Controlling und Anzeige der ÜPL Die Kostenentwicklung wurde ab dem ersten Quartal 2025 im Rahmen desSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) unterjährigen Fach- und Finanzcontrollings systematisch erfasst und regelmäßig, transparent sowie vollständig an das Dezernat II bzw. die Stadtkämmerei kommuniziert. Die Quartalsmeldungen erfolgten wie folgt: – I. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 06.06.2025 fristgerecht, – II. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 09.09.2025 fristgerecht, – III. Quartal 2025: Eintragung der Prognose in IKVS am 10.11.2025, vier Werktage nach dem regulären Meldetermin. Damit lagen dem Dezernat II sowie der Kämmerei zu jedem Zeitpunkt belastbare und aktuelle Prognosedaten vor, die die sich abzeichnende Kostenentwicklung frühzeitig transparent gemacht haben. Die Bewilligung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgte gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW durch den Stadtkämmerer, da es sich um gesetzliche Pflichtaufwendungen handelt. Eine vorherige Zustimmung des Rates war rechtlich nicht erforderlich. Die Unterrichtung des Rates erfolgt, wie haushaltsrechtlich vorgesehen, nachgelagert. Die zeitliche Vorlage der ÜPL ist somit Ergebnis des haushaltsrechtlich vorgesehenen Verfahrens und kein Ausdruck verspäteter Reaktion. Bereits ergriffene Steuerungs- und Reformmaßnahmen Unabhängig von der strukturellen Unterdeckung wurden im Jahr 2025 umfassende Maßnahmen zur Verbesserung von Steuerung, Wirtschaftlichkeit und Transparenz eingeleitet: Inklusionsassistenz • vollständige Neuverhandlung aller Verträge, • Absenkung der durchschnittlichen Kosten pro Fall, • Weiterentwicklung des Poolmodells und Standardisierung von Steuerungskriterien. Hilfeplanung und Controlling • Einführung monatlicher Kosten- und Fallzahlberichte, • systematische Auswertung von Verweildauern, Fallmix und Tagessätzen, • strukturiertere Entgeltverhandlungen mit freien Trägern. Aufgabenkritik • u. a. beim Quartiersmanagement Auerberg mit Prüfung der fachlichen, wirtschaftlichen und vergaberechtlichen Grundlagen. Organisationsentwicklung Parallel zu den kurzfristigen Steuerungsmaßnahmen wurde 2025 eine extern begleitete Organisationsuntersuchung und -entwicklung im Amt 51 eingeleitet. Diese knüpft ausdrücklich an die gesetzliche Gesamtverantwortung des öffentlichen Trägers nach § 79a SGB VIII an. Ziel ist es, die gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes dauerhaft wirksam, steuerungsfähig und wirtschaftlich zu erfüllen. Der Prozess umfasst insbesondere: – die Analyse und Neustrukturierung von Aufgaben, Prozessen und Verantwortlichkeiten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII, – die Weiterentwicklung von Führungs-, Steuerungs- und Controllingstrukturen, – eine qualitätsgesicherte Personalbemessung unter Berücksichtigung von Fallzahlen, Fallkomplexität und gesetzlichen Anforderungen,Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) – die systematische Verzahnung von Fachsteuerung, Finanzcontrolling und Jugendhilfeplanung. Die Organisationsentwicklung ist strategisch angelegt und zielt darauf ab, bestehende, bewährte Systematiken gezielt zu stärken und weiterzuentwickeln sowie mittelfristig sowohl die fachliche Qualität als auch die Wirtschaftlichkeit und Prognosesicherheit nachhaltig zu verbessern. Diese Maßnahmen dienen zugleich der Qualitätsentwicklung und der wirtschaftlichen Steuerung. Umgang mit frei gestaltbaren Mitteln (KJFP) Die im Jugendhilfeausschuss beschlossene Verwendung von Restmitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) erfolgte auf Grundlage einer breiten politischen Mehrheit. Diese Mittel stammen aus einem zweckgebundenen Deckungsring und wurden innerhalb dieses Deckungsrings eingesetzt. Die HzE befinden sich in einem anderen Deckungsring. Die Entscheidung stärkt präventive Angebote (u. a. Offene Jugendarbeit, Familienbildungsstätten und) und wirkt mittel- bis langfristig kostendämpfend. Sie steht nicht im Widerspruch zur Haushaltskonsolidierung. Einordnung innerhalb des Sozialdezernats Die strukturellen Haushaltsrisiken konzentrieren sich im Wesentlichen auf das Amt für Kinder, Jugend und Familie, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe. Rollenklärung und Verantwortlichkeiten Die Aufstellung des Haushalts erfolgt im Rahmen des gesamtstädtischen Haushaltsverfahrens unter Federführung der Stadtkämmerei. Die Dezernate wirken hierbei mit fachlichen Bedarfsmeldungen, Prognosen und Einschätzungen mit und sind verantwortlich für die rechtmäßige und fachlich gebotene Leistungserbringung sowie für belastbare Prognosen im laufenden Haushaltsvollzug. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 09:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de