253973 · Mitteilungsvorlage
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029
Kerndaten
- Nummer
- 253973
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Stadthaus
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253973 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 20 Stadtkämmerei Dezernat: Dez. II Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Am 20.03.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt 2025/2026 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis einschließlich 2029 beschlossen. Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten Haushaltsjahr (2026) folgenden drei Jahre (2027 bis 2029) vorzulegen. Darüber hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe IV.). Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre 2027 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben. Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die haushaltswirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr und gibt hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr. In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt wiedergegeben. Es werden nur Positionen angesprochen, bei denen derzeit prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 20.03.2025 verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben.Seite 1 von 11 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) I. Ergebnisplanung 1. Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Gewerbesteuer Generell unterliegt die Gewerbesteuer von Quartal zu Quartal - auch aufgrund von Einmaleffekten - sehr starken Schwankungen, so dass Gewerbesteuerprognosen immer nur unter erheblicher Unsicherheit getroffen werden können. Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ausschläge nach oben als auch nach unten kaum einschätzbar sind und sich die Gewerbesteuer von Kommune zu Kommune sehr individuell entwickelt, so dass die Steuerschätzdaten nicht auf die jeweilige Kommune 1:1 heruntergebrochen werden können. Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten und der stadtindividuellen Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass in 2025 aufgrund eines Sondereffektes in Höhe von rund 28 Mio. insgesamt ein Mehrertrag in Höhe von 45,5 Mio. EUR erzielt werden kann. Dieser Effekt lässt sich jedoch nicht für die nachfolgenden Jahre fortschreiben, da die Vorauszahlungen nach unten angepasst werden mussten und die Wachstumsraten gesunken sind. Deshalb ist davon auszugehen, dass es in den weiteren Jahren zu deutlichen Ertragsreduzierungen kommen wird (2026: -20,3 Mio. 2027: -24,3 Mio, 2028: - 27,7 Mio, 2029: -20,4 Mio.). Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Auf Basis der Steuerschätzdaten ergeben sich für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 Mehrerträge von rund 1,4 Mio. bzw. 0,6 Mio. EUR. In den Jahren 2027 – 2029 ergeben sich Mindererträge von 1,3 Mio. bis zu 3 Mio. EUR. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es wahrscheinlich erscheint, dass in den kommenden Jahren eine Anpassung des Einkommensteuertarifs durch Steuerrechtsänderungen erfolgt. Sollte dieser Effekt eintreten, so würden sich die Zuwachsraten ab dem Jahr 2026 laut Städtetag um ca. 1,5 % reduzieren, was zu höheren Mindererträgen führen würde. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer geprägt. Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten ist von Mehrerträgen für die Jahre 2026 bis 2029 in Höhe von ca. 10 Mio. bis 17,6 Mio. auszugehen. Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen Auf Basis der aktuellen Modellrechnung GFG 2026 werden für das Jahr 2026 Zuweisungen in Höhe von rund 242,1 Mio., davon 203,2 Mio. EUR Schlüsselzuweisungen erwartet. Im Vergleich zur Planung erhält die Stadt Bonn damit zusätzliche Mittel in Höhe von 4,9 Mio. für Schlüsselzuweisungen.Seite 2 von 11 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden für Investitionsmaßnahmen Aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)“ soll die Stadt Bonn in den nächsten 12 Jahren rund 166 Mio. EUR erhalten. Über die Beantragung und Bereitstellung wird gesondert informiert. Im Detail: Kommunaler Anteil (21,3Mrd. EUR) Aufteilung: • 10Mrd. EUR als Pauschalzuweisung an alle Kommunen • 4,1Mrd. EUR für neue, gezielte Förderprogramme • 7,2Mrd. EUR€ für bestehende Fördermittel, deren Fortbestand garantiert wird [de.cdn-website.com], [finanzverw...ung.nrw.de] Verwendung der Pauschalen (10Mrd. EUR) • 5Mrd. EUR für Bildungsinfrastruktur (Schule, Kita, Ganztag) • 2Mrd. EUR für energetische Sanierung & Klimaschutz • Rest (3Mrd. EUR) für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken, Radwege), ÖPNV, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit, Krisenresilienz, offen für freie Träger wie Vereine etc. [de.cdn- website.com], [finanzverw...ung.nrw.de] 2. Aufwendungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Der Planansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen und damit das angestrebte Einsparziel wird in 2025 voraussichtlich erreicht. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026 wurde auf eine Stellenplanfortschreibung verzichtet. Stattdessen wurden Beschlüsse über neu einzurichtende Stellen unterjährig politisch diskutiert und im Kontext mit Sachentscheidungen getroffen. Durch eine konsequente Stellenkonsolidierung ist es erstmals gelungen, einem Aufwachsen des Stellenbestandes trotz wachsender kommunaler Aufgaben entgegenzuwirken. So ist es möglich, die Personalkostensteigerungen abzudämpfen und die Kosten für die beabsichtigten Stellenanhebungen können aus dem Personalkostenbudget gedeckt werden. Im Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde die Besoldung ab dem 01.02.2025 um 5,5 Prozent erhöht. Die Besoldung orientiert sich im Wesentlichen an dem Ergebnis für den Tarifvertrag der Länder. Dieser war bis zum 31.10.2025 gültig und wird ab Dezember neu verhandelt. In der Haushaltsplanung für 2026 ff. wurde von einer durchschnittlichen Erhöhung von 3 Prozent ausgegangen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ab wann es in welcher Höhe zu einer Besoldungserhöhung in 2026 kommen wird, kann nicht seriös prognostiziert werden, inwieweit das zu einer Überschreitung der Planansätze führen wird. Darüber hinaus können etwaige Vakanzen und zeitverzögerte Besetzung neuer Stellen unter Umständen zu einerSeite 3 von 11 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kompensation der Mehraufwendungen führen.Seite 4 von 11 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Transferaufwendungen: Gewerbesteuerumlage Da bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren Mindererträge prognostiziert werden, wird sich auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend verringern. In Abhängigkeit von Hebesatz sind aktuell 6,5 % Gewerbesteuerumlage zu zahlen. Betriebskostenzuschuss Städtisches Gebäudemanagement Basierend auf einer Sonderzahlung aus dem Sondervermögen „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine", die die Bundesstadt Bonn Ende 2023 sowie auch in den Vorjahren 2021 und 2022 für die Flüchtlingsunterbringung vom Land NRW erhalten hat und der Tatsache, dass sich an der Krisensituation nichts geändert hatte, wurde unterstellt, dass es auch in Folgejahren zu entsprechenden Zahlungen kommen wird und eine Ertragsposition im Wirtschaftsplan des SGB gebildet. Im Haushaltsjahr 2025 blieb diese Landeszuwendung aus, so dass der Betriebskostenzuschuss des SGB um 12,1 Mio. überplanmäßige verstärkt werden musste (DS 253850). Auch für die Folgejahre wurden Ausgleichszahlungen von ca. 11 Mio. (2026) bis 7,3 Mio. (2029) unterstellt und veranschlagt. Nach heutigem Stand ist nicht bekannt, ob zukünftig weitere Zahlung erfolgen. Ein Ausbleiben der Zahlung führt zu einem deutlichen Mehrbedarf in diesem Bereich. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bei den Hilfen zur Erziehung in und außerhalb von Einrichtungen (einschließlich Inklusionsassistenz) kommt es aufgrund der aktuellen Fallzahlen- und Kostenentwicklung zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf in Höhe von 23 Mio. in 2025. Auch wenn davon auszugehen ist, dass es nach Abschluss der Förderverträge zum neuen Schuljahr im Bereich der Integrationsassistenz zu sinkenden Kosten kommen wird, kann ein Mehrbedarf für die Folgejahre bei den Hilfen zur Erziehung weder seriös prognostiziert noch ausgeschlossen werden. Globaler Minderaufwand Zur Realisierung eines fiktiven Haushaltsausgleiches bzw. der Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wurde neben der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie der Bildung von Verlustvorträgen (ab 2026) ein globaler Minderaufwand in Höhe von 35,8 Mio. EUR für 2025 eingeplant, der voraussichtlich erwirtschaftet werden kann. Auch für die Folgejahre wurde der globale Minderaufwand in vergleichbarer Höhe eingeplant. Im Ergebnis müssen Aufwandsreduzierungen und/oder Ertragssteigerungen diesen geplanten globalen Minderaufwand erwirtschaften, um das geplante Ergebnis zu erreichen. Ob Ergebnisverbesserungen in dieser Größenordnung in den Folgejahren zu erwirtschaften sind, bleibt abzuwarten. 3. Finanzergebnis Die in der Haushaltsplanung unterstellte Zinsentwicklung wurde auf Basis der Zinsstrukturkurve vom 10.03.2025 angenommen. Die aktuelle Zinsstrukturkurve zum 03.11.2025 hat sich um rund 5 – 8 Basispunkte nach unten entwickelt. Vor dem Hintergrund der Marktschwankungen ist dieser Effekt für dasSeite 5 von 11 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Finanzergebnis zu vernachlässigen. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 9. Juli 2025 das Gesetz zur anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beschlossen. Durch die Umsetzung des ASEG in 2026 und der damit verbundenen Ausbuchung von Kassenkreditverbindlichkeiten gegen die allgemeine Rücklage wird mit der Übernahme der Kredite durch das Land NRW eine Steigerung des Eigenkapitals um voraussichtlich 226 Mio. erreicht. Die Zinsentlastung wird sich auf rund 5 Mio. EUR p.a. belaufen, wobei für das Jahr 2026 eine Zinsentlastung erst ab dem Zeitpunkt der Schuldenübernahme eintreten wird. Die Altschuldenübernahme wird im Laufe des Jahres 2026 erfolgen, ein genaues Datum wurde seitens der Landesregierung nicht benannt. Vor dem Hintergrund, dass die Zinsaufwendungen auf Basis der Annahme von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 200 Mio. EUR geplant werden, diese aber voraussichtlich nicht in der Höhe umgesetzt werden, ist aktuell davon auszugehen, dass inklusive der Zinseinsparungen durch das Altschuldenentlastungsgesetz von Minderaufwendungen in Höhe von rund 8 Mio. EUR ab dem Jahr 2027auszugehen ist. Im Jahr 2025 und 2026 wird aktuell von einer Unterschreitung von 3 Mio. EUR ausgegangen, wobei die Effekte durch das Altschuldenentlastungsgesetz aufgrund des nicht bekannten Zeitpunktes der Umsetzung nicht berücksichtig wurden. Die Zinssätze auf den Kapitalmärkten lassen sich kaum zuverlässig prognostizieren, weil sie von einer Vielzahl dynamischer und oft unvorhersehbarer Faktoren (Inflation, Wirtschaftswachstum, Zentralbankentscheidungen, Globale Ereignisse, …) abhängen, insofern hochvolatil und schwer vorhersehbar sind. 4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung Die Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2025 hat gezeigt, dass entstehende Mehrbedarfe wie im Bereich der Hilfe zur Erziehung nur durch eine möglichst restriktive Haushaltswirtschaft kompensiert werden können. Diesen Kurs gilt es auch für 2026 weiter fortzusetzen, um den globalen Minderaufwand erwirtschaften und den zu bildenden Verlustvortrag möglichst gering halten zu können. Im Frühjahr 2026 wird mit der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt 2027/2028 begonnen. Um eine erhebliche Verringerung des Eigenkapitals zu vermeiden, muss ein strenger Konsolidierungskurs eingehalten werden. Dazu wurde das Projekt „Aufgabenkritik“ ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, bis März 2026 realisierbare Einsparmaßnahmen im mittleren bis hohen zweitstelligen Millionenbereich zu entwickeln und die langfristige Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und ein nachhaltiges, strategisch ausgerichtetes Aufgabenportfolio zu entwickeln. II. Investitionsplanung Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt.Seite 6 von 11 Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) • Sanierung/Neubau Stadthaus • Umsetzung Bäderkonzept • Sanierung Theater/Oper/Kammerspiele • Neugestaltung ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof) III. Chancen/Risiken • Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) • Änderung Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) • Rechtsanspruch OGS ab dem Schuljahr 2026/27 IV. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden. Übersicht siehe Anlage Anlage/n 1 Anlage zu IV. (öffentlich)Seite 7 von 11 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (nö 253963) Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253965) Die Vorlagen sind derzeit im Abzeichnungslauf. Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C) Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232361-03) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 252360) Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232364-03) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 242301) Bonn Conference Center Management GmbH Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 240121-01) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 252927) Stadtwerke Bonn GmbH Jahresabschluss 2024 Konzernabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (Bilanz, GuV) (ö DS 253446) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 212347-06) Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2024 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253274) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 242042) Theater der Bundesstadt Bonn Jahresabschluss 2023/2024 Anlage (ö DS 252496)Seite 8 von 11 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Wirtschaftsplan 2025/26 Anlage (ö DS 252857) Städtisches Gebäudemanagement Jahresabschluss 2024 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253383) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 242073) Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253365) Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA Rheinland), AöR Jahresabschluss 2023 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 252362) Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 252362) Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn, GmbH Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS ) Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 253812)Seite 9 von 11 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) bonnorange AöR Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232112) Jahresabschluss 2022-2024 Jeweils im Verwaltungsrat besprochen, teilw. im Amtsblatt auszugsweise veröffentlicht. Wirtschaftsplan 2025 (Anlage der DS 241782) Wirtschaftsplan 2026 (Anlage der DS 253740) Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG) Jahresabschluss 2022 Anlage (nö DS 231213) Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS253257) Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253743) - in Vorbereitung Unterlage wird am 21.11.2025 im AR beraten/ beschlossen. Rheinische Entsorgungskooperation (REK) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (nö DS 253845) zusammen mit Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS253845) - in Vorbereitung Unterlage wird am 19.11.2025 im VV beraten/ beschlossen. Wahnbachtalsperrenverband (WTV) Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 253390) - in Vorbereitung Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253769) - in Vorbereitung Unterlage wird am 21.11.2025 im VV beraten/ beschlossen. Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 2253287) Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS253284) Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Bonn eG (GWG) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253764)Seite 10 von 11 Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Gemeinnützige Baugenossenschaft Sankt Augustin eG (GBG) Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253768) in Vorbereitung Zusammenstehen Genossenschaft Bonn Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253758) (KDN) Jahresabschluss 2023 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253329) Der Jahresabschluss 2024 und die Wirtschaftsplanung 2026 sind zur Beratung für die Verbandsversammlung zum 10.12.11.2025 vorgesehen.Seite 11 von 11
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