← Vorlagen

253973 · Mitteilungsvorlage

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2027 bis 2029

Nummer
253973
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
20.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Rates 15.12.2025 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 218 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (17.576 Zeichen)
Mitteilungsvorlage
öffentlich
253973
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung 2027 bis 2029
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Am 20.03.2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn den Doppelhaushalt
2025/2026 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis
einschließlich 2029 beschlossen.
Im Falle einer Haushaltsplanung für zwei Jahre ist nach § 9 Abs. 2
Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO) dem Rat eine Fortschreibung
der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung, bezogen auf die dem zweiten
Haushaltsjahr (2026) folgenden drei Jahre (2027 bis 2029) vorzulegen. Darüber
hinaus müssen Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nummern 8 bis 10 KomHVO, die nach
der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Abs. 1 erstellt worden
sind, der Fortschreibung beigefügt werden (siehe IV.).
Einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht, da mit der Fortschreibung der
mittelfristigen Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und
2026 nicht verändert wird und die endgültigen Festsetzungen für die Jahre
2027 ff. den zukünftigen Haushaltsberatungen vorbehalten bleiben.
Die Verwaltung informiert quartalsweise den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Vergabe sowie den Rat in den jeweiligen Berichten über die
haushaltswirtschaftliche Lage über Veränderungen im aktuellen Haushaltsjahr
und gibt hierbei auch einen Ausblick auf das Folgejahr.
In der hier vorgelegten Fortschreibung wird nicht der vollständige Haushalt
wiedergegeben. Es werden nur Positionen angesprochen, bei denen derzeit
prognostiziert werden kann, dass sich Abweichungen zu der am 20.03.2025
verabschiedeten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung ergeben.Seite 1 von 11
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
I. Ergebnisplanung
1. Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Gewerbesteuer
Generell unterliegt die Gewerbesteuer von Quartal zu Quartal - auch aufgrund
von Einmaleffekten - sehr starken Schwankungen, so dass
Gewerbesteuerprognosen immer nur unter erheblicher Unsicherheit getroffen
werden können. Bereits die Vergangenheit hat gezeigt, dass Ausschläge nach
oben als auch nach unten kaum einschätzbar sind und sich die Gewerbesteuer
von Kommune zu Kommune sehr individuell entwickelt, so dass die
Steuerschätzdaten nicht auf die jeweilige Kommune 1:1 heruntergebrochen
werden können.
Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten und der stadtindividuellen
Erkenntnisse wird davon ausgegangen, dass in 2025 aufgrund eines
Sondereffektes in Höhe von rund 28 Mio. insgesamt ein Mehrertrag in Höhe
von 45,5 Mio. EUR erzielt werden kann. Dieser Effekt lässt sich jedoch nicht für
die nachfolgenden Jahre fortschreiben, da die Vorauszahlungen nach unten
angepasst werden mussten und die Wachstumsraten gesunken sind. Deshalb
ist davon auszugehen, dass es in den weiteren Jahren zu deutlichen
Ertragsreduzierungen kommen wird (2026: -20,3 Mio. 2027: -24,3 Mio, 2028: -
27,7 Mio, 2029: -20,4 Mio.).
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Auf Basis der Steuerschätzdaten ergeben sich für den Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer für die Jahre 2025 und 2026 Mehrerträge von rund 1,4 Mio.
bzw. 0,6 Mio. EUR. In den Jahren 2027 – 2029 ergeben sich Mindererträge von
1,3 Mio. bis zu 3 Mio. EUR. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass es
wahrscheinlich erscheint, dass in den kommenden Jahren eine Anpassung des
Einkommensteuertarifs durch Steuerrechtsänderungen erfolgt. Sollte dieser
Effekt eintreten, so würden sich die Zuwachsraten ab dem Jahr 2026 laut
Städtetag um ca. 1,5 % reduzieren, was zu höheren Mindererträgen führen
würde.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist von den
verschiedenen, teilweise befristeten Erhöhungen des Gemeindeanteils an der
Umsatzsteuer geprägt.
Auf Basis der neuen Steuerschätzdaten ist von Mehrerträgen für die Jahre
2026 bis 2029 in Höhe von ca. 10 Mio. bis 17,6 Mio. auszugehen.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Schlüsselzuweisungen
Auf Basis der aktuellen Modellrechnung GFG 2026 werden für das Jahr
2026 Zuweisungen in Höhe von rund 242,1 Mio., davon 203,2 Mio. EUR
Schlüsselzuweisungen erwartet. Im Vergleich zur Planung erhält die Stadt
Bonn damit zusätzliche Mittel in Höhe von 4,9 Mio. für Schlüsselzuweisungen.Seite 2 von 11
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden für
Investitionsmaßnahmen
Aus dem „Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur
2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)“ soll die Stadt Bonn in
den nächsten 12 Jahren rund 166 Mio. EUR erhalten. Über die Beantragung
und Bereitstellung wird gesondert informiert.
Im Detail:
Kommunaler Anteil (21,3￿Mrd. EUR)
Aufteilung:
• 10￿Mrd. EUR als Pauschalzuweisung an alle Kommunen
• 4,1￿Mrd. EUR für neue, gezielte Förderprogramme
• 7,2￿Mrd. EUR€ für bestehende Fördermittel, deren Fortbestand
garantiert wird [de.cdn-website.com], [finanzverw...ung.nrw.de]
Verwendung der Pauschalen (10￿Mrd. EUR)
• 5￿Mrd. EUR für Bildungsinfrastruktur (Schule, Kita, Ganztag)
• 2￿Mrd. EUR für energetische Sanierung & Klimaschutz
• Rest (3￿Mrd. EUR) für Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Brücken,
Radwege), ÖPNV, Digitalisierung, Sport, öffentliche Sicherheit,
Krisenresilienz, offen für freie Träger wie Vereine etc. [de.cdn-
website.com], [finanzverw...ung.nrw.de]
2. Aufwendungen
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Der Planansatz der Personal- und Versorgungsaufwendungen und damit das
angestrebte Einsparziel wird in 2025 voraussichtlich erreicht.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025/2026 wurde auf eine
Stellenplanfortschreibung verzichtet. Stattdessen wurden Beschlüsse über neu
einzurichtende Stellen unterjährig politisch diskutiert und im Kontext mit
Sachentscheidungen getroffen. Durch eine konsequente Stellenkonsolidierung
ist es erstmals gelungen, einem Aufwachsen des Stellenbestandes trotz
wachsender kommunaler Aufgaben entgegenzuwirken. So ist es möglich, die
Personalkostensteigerungen abzudämpfen und die Kosten für die
beabsichtigten Stellenanhebungen können aus dem Personalkostenbudget
gedeckt werden.
Im Bereich der Beamtinnen und Beamten wurde die Besoldung ab dem
01.02.2025 um 5,5 Prozent erhöht. Die Besoldung orientiert sich im
Wesentlichen an dem Ergebnis für den Tarifvertrag der Länder. Dieser war bis
zum 31.10.2025 gültig und wird ab Dezember neu verhandelt. In der
Haushaltsplanung für 2026 ff. wurde von einer durchschnittlichen Erhöhung von
3 Prozent ausgegangen. Da zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt ist, ab wann
es in welcher Höhe zu einer Besoldungserhöhung in 2026 kommen wird, kann
nicht seriös prognostiziert werden, inwieweit das zu einer Überschreitung der
Planansätze führen wird. Darüber hinaus können etwaige Vakanzen und
zeitverzögerte Besetzung neuer Stellen unter Umständen zu einerSeite 3 von 11
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kompensation der Mehraufwendungen führen.Seite 4 von 11
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Transferaufwendungen:
Gewerbesteuerumlage
Da bei der Gewerbesteuer in den Folgejahren Mindererträge prognostiziert
werden, wird sich auch die Gewerbesteuerumlage entsprechend verringern. In
Abhängigkeit von Hebesatz sind aktuell 6,5 % Gewerbesteuerumlage zu
zahlen.
Betriebskostenzuschuss Städtisches Gebäudemanagement
Basierend auf einer Sonderzahlung aus dem Sondervermögen „Bewältigung
der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine", die
die Bundesstadt Bonn Ende 2023 sowie auch in den Vorjahren 2021 und 2022
für die Flüchtlingsunterbringung vom Land NRW erhalten hat und der Tatsache,
dass sich an der Krisensituation nichts geändert hatte, wurde unterstellt, dass
es auch in Folgejahren zu entsprechenden Zahlungen kommen wird und eine
Ertragsposition im Wirtschaftsplan des SGB gebildet.
Im Haushaltsjahr 2025 blieb diese Landeszuwendung aus, so dass der
Betriebskostenzuschuss des SGB um 12,1 Mio. überplanmäßige verstärkt
werden musste (DS 253850). Auch für die Folgejahre wurden
Ausgleichszahlungen von ca. 11 Mio. (2026) bis 7,3 Mio. (2029) unterstellt und
veranschlagt. Nach heutigem Stand ist nicht bekannt, ob zukünftig weitere
Zahlung erfolgen. Ein Ausbleiben der Zahlung führt zu einem deutlichen
Mehrbedarf in diesem Bereich.
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Bei den Hilfen zur Erziehung in und außerhalb von Einrichtungen
(einschließlich Inklusionsassistenz) kommt es aufgrund der aktuellen
Fallzahlen- und Kostenentwicklung zu einem überplanmäßigen Mehrbedarf in
Höhe von 23 Mio. in 2025. Auch wenn davon auszugehen ist, dass es nach
Abschluss der Förderverträge zum neuen Schuljahr im Bereich der
Integrationsassistenz zu sinkenden Kosten kommen wird, kann ein Mehrbedarf
für die Folgejahre bei den Hilfen zur Erziehung weder seriös prognostiziert noch
ausgeschlossen werden.
Globaler Minderaufwand
Zur Realisierung eines fiktiven Haushaltsausgleiches bzw. der
Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes wurde neben der Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage, der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage sowie
der Bildung von Verlustvorträgen (ab 2026) ein globaler Minderaufwand in
Höhe von 35,8 Mio. EUR für 2025 eingeplant, der voraussichtlich erwirtschaftet
werden kann. Auch für die Folgejahre wurde der globale Minderaufwand in
vergleichbarer Höhe eingeplant. Im Ergebnis müssen Aufwandsreduzierungen
und/oder Ertragssteigerungen diesen geplanten globalen Minderaufwand
erwirtschaften, um das geplante Ergebnis zu erreichen. Ob
Ergebnisverbesserungen in dieser Größenordnung in den Folgejahren zu
erwirtschaften sind, bleibt abzuwarten.
3. Finanzergebnis
Die in der Haushaltsplanung unterstellte Zinsentwicklung wurde auf Basis der
Zinsstrukturkurve vom 10.03.2025 angenommen. Die aktuelle Zinsstrukturkurve
zum 03.11.2025 hat sich um rund 5 – 8 Basispunkte nach unten entwickelt. Vor
dem Hintergrund der Marktschwankungen ist dieser Effekt für dasSeite 5 von 11
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Finanzergebnis zu vernachlässigen.
Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 9. Juli 2025 das Gesetz zur
anteiligen Entschuldung von Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen
(Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen) beschlossen. Durch die
Umsetzung des ASEG in 2026 und der damit verbundenen Ausbuchung von
Kassenkreditverbindlichkeiten gegen die allgemeine Rücklage wird mit der
Übernahme der Kredite durch das Land NRW eine Steigerung des
Eigenkapitals um voraussichtlich 226 Mio. erreicht. Die Zinsentlastung wird sich
auf rund 5 Mio. EUR p.a. belaufen, wobei für das Jahr 2026 eine Zinsentlastung
erst ab dem Zeitpunkt der Schuldenübernahme eintreten wird. Die
Altschuldenübernahme wird im Laufe des Jahres 2026 erfolgen, ein genaues
Datum wurde seitens der Landesregierung nicht benannt.
Vor dem Hintergrund, dass die Zinsaufwendungen auf Basis der Annahme von
Investitionsmaßnahmen in Höhe von 200 Mio. EUR geplant werden, diese aber
voraussichtlich nicht in der Höhe umgesetzt werden, ist aktuell davon
auszugehen, dass inklusive der Zinseinsparungen durch das
Altschuldenentlastungsgesetz von Minderaufwendungen in Höhe von rund 8
Mio. EUR ab dem Jahr 2027auszugehen ist. Im Jahr 2025 und 2026 wird
aktuell von einer Unterschreitung von 3 Mio. EUR ausgegangen, wobei die
Effekte durch das Altschuldenentlastungsgesetz aufgrund des nicht bekannten
Zeitpunktes der Umsetzung nicht berücksichtig wurden.
Die Zinssätze auf den Kapitalmärkten lassen sich kaum zuverlässig
prognostizieren, weil sie von einer Vielzahl dynamischer und oft
unvorhersehbarer Faktoren (Inflation, Wirtschaftswachstum,
Zentralbankentscheidungen, Globale Ereignisse, …) abhängen, insofern
hochvolatil und schwer vorhersehbar sind.
4. Fazit zur Ergebnisplanung/-rechnung
Die Bewirtschaftung des Haushaltsjahres 2025 hat gezeigt, dass entstehende
Mehrbedarfe wie im Bereich der Hilfe zur Erziehung nur durch eine möglichst
restriktive Haushaltswirtschaft kompensiert werden können. Diesen Kurs gilt es
auch für 2026 weiter fortzusetzen, um den globalen Minderaufwand
erwirtschaften und den zu bildenden Verlustvortrag möglichst gering halten zu
können.
Im Frühjahr 2026 wird mit der Entwurfsplanung für den Doppelhaushalt
2027/2028 begonnen. Um eine erhebliche Verringerung des Eigenkapitals zu
vermeiden, muss ein strenger Konsolidierungskurs eingehalten werden. Dazu
wurde das Projekt „Aufgabenkritik“ ins Leben gerufen, dessen Ziel es ist, bis
März 2026 realisierbare Einsparmaßnahmen im mittleren bis hohen
zweitstelligen Millionenbereich zu entwickeln und die langfristige
Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und ein nachhaltiges, strategisch
ausgerichtetes Aufgabenportfolio zu entwickeln.
II. Investitionsplanung
Im mittelfristigen Investitionszeitraum ergeben sich zum Teil erhebliche
finanzielle Risiken, die aufgrund noch nicht abschließend geplanter Vorhaben
bestehen (können). Diese werden hier nur stichwortartig benannt.Seite 6 von 11
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
• Sanierung/Neubau Stadthaus
• Umsetzung Bäderkonzept
• Sanierung Theater/Oper/Kammerspiele
• Neugestaltung ZOB (Zentraler Omnibusbahnhof)
III. Chancen/Risiken
• Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG)
• Änderung Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
• Rechtsanspruch OGS ab dem Schuljahr 2026/27
IV. Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche
Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen sowie der Anstalten des
öffentlichen Rechts und der Sondervermögen, für die Sonderrechnungen
geführt werden.
Übersicht siehe Anlage
Anlage/n
1 Anlage zu IV. (öffentlich)Seite 7 von 11
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Auto-Schnellfähre Bad Godesberg - Niederdollendorf GmbH (ASF)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (nö 253963)
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253965)
Die Vorlagen sind derzeit im Abzeichnungslauf.
Tourismus & Congress GmbH Region Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahrweiler (T & C)
Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232361-03)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 252360)
Internationale Beethovenfeste Bonn gGmbH
Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232364-03)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 242301)
Bonn Conference Center Management GmbH
Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 240121-01)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 252927)
Stadtwerke Bonn GmbH
Jahresabschluss 2024
Konzernabschluss 2024
Anlage der Mitteilungsvorlage (Bilanz, GuV)
(ö DS 253446)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 212347-06)
Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2024 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253274)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 242042)
Theater der Bundesstadt Bonn
Jahresabschluss 2023/2024 Anlage (ö DS 252496)Seite 8 von 11
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Wirtschaftsplan 2025/26 Anlage (ö DS 252857)
Städtisches Gebäudemanagement
Jahresabschluss 2024 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253383)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 242073)
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (ö DS 253365)
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland (CVUA
Rheinland), AöR
Jahresabschluss 2023 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 252362)
Wirtschaftsplan 2025 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 252362)
Stadtentwicklungsgesellschaft Bonn, GmbH
Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS )
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Mitteilungsvorlage (nö DS 253812)Seite 9 von 11
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
bonnorange AöR
Jahresabschluss 2021 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 232112)
Jahresabschluss 2022-2024
Jeweils im Verwaltungsrat besprochen, teilw. im Amtsblatt auszugsweise veröffentlicht.
Wirtschaftsplan 2025 (Anlage der DS 241782)
Wirtschaftsplan 2026 (Anlage der DS 253740)
Vereinigte Bonner Wohnungsbau Aktiengesellschaft (VEBOWAG)
Jahresabschluss 2022 Anlage (nö DS 231213)
Müllverwertungsanlage Bonn GmbH (MVA)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS253257)
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253743) - in Vorbereitung
Unterlage wird am 21.11.2025 im AR beraten/ beschlossen.
Rheinische Entsorgungskooperation (REK)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (nö DS 253845)
zusammen mit
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS253845) - in Vorbereitung
Unterlage wird am 19.11.2025 im VV beraten/ beschlossen.
Wahnbachtalsperrenverband (WTV)
Jahresabschluss 2024 Anlage der Mitteilungsvorlage (ö DS 253390) - in Vorbereitung
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS 253769) - in Vorbereitung
Unterlage wird am 21.11.2025 im VV beraten/ beschlossen.
Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 2253287)
Wirtschaftsplan 2026 Anlage der Beschlussvorlage (nö DS253284)
Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Bonn eG (GWG)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253764)Seite 10 von 11
Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Gemeinnützige Baugenossenschaft Sankt Augustin eG (GBG)
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253768) in Vorbereitung
Zusammenstehen Genossenschaft Bonn
Jahresabschluss 2024 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253758)
(KDN)
Jahresabschluss 2023 Anlage Mitteilungsvorlage (ö DS 253329)
Der Jahresabschluss 2024 und die Wirtschaftsplanung 2026 sind zur Beratung für die
Verbandsversammlung zum 10.12.11.2025 vorgesehen.Seite 11 von 11

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de