253970 · Beschlussvorlage
Erhöhung der Zügigkeit des städtischen Clara-Schumann-Gymnasiums (Schulnummer 166340) auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2026/2027
Kerndaten
- Nummer
- 253970
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253970 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Erhöhung der Zügigkeit des städtischen Clara- Schumann-Gymnasiums (Schulnummer 166340) auf fünf Züge ab dem Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zügigkeit des Clara-Schumann-Gymnasiums (Schulnummer 166340) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge erhöht. Die Bildung der Zahl der Eingangsklassen erfolgt jährlich wie bisher in Abstimmung mit der Schule unter Berücksichtigung der stadtweiten Anmeldesituation sowie unter Berücksichti- gung der aktuellen (räumlichen) Bedingungen am Standort. Begründung Hintergrund für die Beantragung der Zügigkeitserhöhung ist insbesondere die auslaufende Schließung der angrenzenden, in Trägerschaft des Erzbistums Köln befindlichen, Liebfrauenschule. Das Erzbistum hat erstmalig am 29.09.2021 die Stadt Bonn darüber informiert, dass es alle Schulen in seiner Trägerschaft, davon vier Schulen in Bonn, einer Untersuchung unterziehen werde, um zu klären, welche Standorte aus schul- entwicklungsplanerischer Sicht künftig in Trägerschaft des Erzbistums weiter- geführt werden sollen. Das Erzbistum hatte seinerzeit darum gebeten, diesen Austausch vertraulich zu behandeln. Anfang Februar 2023 bat das Erzbistum erneut um einen Termin. Im Termin am 08.02.2023 informierte das Erzbistum - wiederum mit der Bitte um vertrauli- che Behandlung – die Schulverwaltung darüber, dass die schulentwicklungs- planerischen Überlegungen des Erzbistums zwischenzeitlich konkretisiert wor- den seien und dass beabsichtigt sei, die Liebfrauenschule perspektivisch auf- zugeben. Es sei vorgesehen, ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Eingangs- klassen mehr zu bilden, was in der Konsequenz perspektivisch den Wegfall eines innenstadtnahen dreizügigen Gymnasiums mit ca. 600 Gymnasialplätzen bedeutet. Angesichts der Tatsache, dass die Liebfrauenschule und das städtische Clara- Schumann-Gymnasium im hinteren Grundstücksbereich unmittelbar aneinan- der grenzen, wurde vereinbart, zeitnah einen Ortstermin in der Liebfrauenschu-Seite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) le durchzuführen, an dem neben Vertreter*innen der Verwaltung auch die Schulleitung des Clara-Schumann-Gymnasiums teilgenommen hat, um ansch- ließend mögliche Synergien und Modelle zu prüfen, um den gymnasialen Schulbetrieb vorübergehend bzw. auch künftig auf dem Areal der Liebfrauen- schule mit dem Ziel fortzusetzen, der Nachfrage nach Gymnasialplätzen ge- recht werden zu können bzw. den o.g. beschriebenen Wegfall wenigstens in Teilen temporär zu kompensieren. Am 14.06.2023 unterzeichneten die Stadt Bonn und das Erzbistum Köln einen entsprechenden Letter of Intent. Mit dem Erzbistum wurde dann ein Nutzungsvertrag über Schulräume ge- schlossen, der hauptsächlich vorsieht, beginnend mit dem Schuljahr 2024/2025 jährlich zu Beginn des jeweiligen Schuljahres bis zu zwei Klassenräume inner- halb des angrenzenden Gebäudes der Liebfrauenschule für bis zu zwei Klas- sen des städt. Clara-Schumann-Gymnasiums zu übernehmen. Das gesamte Verfahren wurde seinerzeit stets eng mit dem Schulausschuss und dem Rat der Stadt Bonn kommuniziert. In der Folge wurde bei der Bezirksregierung Köln jeweils für die Schuljahre 2024/2025 sowie 2025/2026 die Einrichtung einer Mehrklasse beantragt. Diesem Antrag hat die Bezirksregierung Köln zuletzt mit Schreiben vom 17.03.2025 zugestimmt, verbunden mit dem Hinweis bzw. der Auflage, dass ein weiterer Antrag auf Mehrklassenbildung nicht möglich sei. Vielmehr sei bei Vor- liegen der Voraussetzungen die Erhöhung der Zügigkeit förmlich zu beantra- gen, wofür u.a. ein entsprechender Beschluss des Schulträgers erforderlich sei (unabhängig davon wird der Bedarf an einer weiteren Klasse bzw. einem weite- ren Zug seitens der Verwaltung allerdings auch für die kommenden Jahre er- wartet). Nach weiteren intensiven Abstimmungen zum Verfahren hat die Bezirksregie- rung Köln unter dem 19.08.2025 den Schulträger Stadt Bonn aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Rats- gremien auf Nachfrage zum erforderlichen Schulträgerbeschluss darüber in- formiert, dass die Anträge auf Zügigkeitserhöhung vorbehaltlich der noch aus- stehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Be- schlussfassung nachzureichen seien. Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An- trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Die Schulkonferenz hat diesem Vorhaben in ihrer Sitzung am 29.10.2025 zuge- stimmt. Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be- absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein- wände erhoben.Seite 2 von 3 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli- chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de