253969 · Beschlussvorlage
Festlegung der Zügigkeit an der Gesamtschule „Bonn’s Fünfte" (Schulnr.: 196289)
Kerndaten
- Nummer
- 253969
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 253969 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. V Festlegung der Zügigkeit an der Gesamtschule „Bonn’s Fünfte" (Schulnr.: 196289) Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Zügigkeit in der Sekundarstufe I der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ (Schul- nummer 196289) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem Schuljahr 2027/2028 auf sechs Züge festgelegt. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 16.12.2010 der Er- richtung einer fünften Gesamtschule in Bonn mehrheitlich zugestimmt (DS-Nr.: 1013065NV5). In dem Errichtungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Schule vier- bis sechszügig geführt werden soll. Mit Bescheid vom 04.01.2011 wurde seitens der Bezirksregierung Köln die vier- bis maximal sechszügige Errichtung der Gesamtschule genehmigt. Nach der für das 1. Quartal 2026 avisierten Fertigstellung der baulichen Maß- nahmen wurde die Bezirksregierung Köln im Frühjahr dieses Jahres informiert, dass die Gesamtschule künftig planmäßig sechszügig geführt werden kann. Seit ihrer Errichtung wurde die Schule bislang vierzügig geführt, wobei in den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 bereits 5 Eingangsklassen gebildet wurden. Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese dar- um gebeten, den Rat auf Grundlage der nunmehr faktisch erhöhten Zügigkeit erneut über die Zügigkeitsfestlegung beschließen zu lassen. Die Zügigkeit einer Schule stelle ein wesentliches Merkmal dieser dar und sei unter Maßgabe des § 81 Absatz 3 und 4 SchulG NRW genehmigungsbedürftig. Grund hierfür sei, dass die bisherige Festlegung von vier bis maximal sechs Zügen insbesondere vor dem Hintergrund der Bereitstellung der personellen Ressourcen nicht kon- kret genug sei. Die Zügigkeit wäre auf eine eindeutige Anzahl an Zügen im Rahmen einer Errichtung festzulegen und bei Bedarf entsprechend zu reduzie- ren oder zu erhöhen. Nach weiteren intensiven Abstimmungen zum Verfahren hat die Bezirksregie- rung Köln unter dem 19.08.2025 den Schulträger Stadt Bonn aufgrund der Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Rats- gremien auf Nachfrage zum erforderlichen Schulträgerbeschluss darüber in-Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) formiert, dass die Anträge auf Zügigkeitserhöhung vorbehaltlich der noch aus- stehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Be- schlussfassung nachzureichen seien. Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An- trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der oben erwähnten Aufforderung der Bezirksregierung wird hiermit nachge- kommen und der entsprechende Schulträgerbeschluss eingeholt. Aufgrund besonderer vorübergehender schulorganisatorischer Herausforderungen soll die Zügigkeitserhöhung schrittweise erfolgen. Geplant ist, die Zügigkeit in der Sekundarstufe I im Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem Schuljahr auf sechs Züge zu erhöhen (die Sekundarstufe II wird bis zu 4zügig geführt). Die schulorganisatorischen Herausforderungen betreffen insbesondere räumli- che Anpassungen bzw. Umnutzungen im Bestand, vorwiegend zur Schaffung von Differenzierungsflächen. Diese Anpassungen sind erforderlich, um den stetig wachsenden Herausforderungen durch eine zunehmende Zahl von Schü- lerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf gerecht werden zu können. Allerdings können diese Modifikationen, die einer intensiven konzeptionellen Vorbereitung durch die Schule bedürfen, nicht vollumfänglich bis Ende des Schuljahres 2025/26 abgeschlossen werden. Insofern wird die Zügigkeit in der Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/27 vorerst auf 5 und nachlaufend zum Schuljahr 2027/28 auf 6 Züge erhöht. Die Schulkonferenz wurde beteiligt und hat das Vorhaben in ihrer Sitzung am 30.09.2025 thematisiert Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be- absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein- wände erhoben. Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli- chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de