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253969 · Beschlussvorlage

Festlegung der Zügigkeit an der Gesamtschule „Bonn’s Fünfte" (Schulnr.: 196289)

Nummer
253969
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
18.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 11.12.2025 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253969
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
40 Schulamt
Dezernat:
Dez. V
Festlegung der Zügigkeit an der Gesamtschule
„Bonn’s Fünfte" (Schulnr.: 196289)
Beratungsfolge
Rat 11.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Zügigkeit in der Sekundarstufe I der Gesamtschule „Bonns Fünfte“ (Schul-
nummer 196289) wird ab dem Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem
Schuljahr 2027/2028 auf sechs Züge festgelegt.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung vom 16.12.2010 der Er-
richtung einer fünften Gesamtschule in Bonn mehrheitlich zugestimmt (DS-Nr.:
1013065NV5). In dem Errichtungsbeschluss wurde festgelegt, dass die Schule
vier- bis sechszügig geführt werden soll. Mit Bescheid vom 04.01.2011 wurde
seitens der Bezirksregierung Köln die vier- bis maximal sechszügige Errichtung
der Gesamtschule genehmigt.
Nach der für das 1. Quartal 2026 avisierten Fertigstellung der baulichen Maß-
nahmen wurde die Bezirksregierung Köln im Frühjahr dieses Jahres informiert,
dass die Gesamtschule künftig planmäßig sechszügig geführt werden kann.
Seit ihrer Errichtung wurde die Schule bislang vierzügig geführt, wobei in den
Schuljahren 2024/25 und 2025/26 bereits 5 Eingangsklassen gebildet wurden.
Nach Eingang dieser Information bei der Bezirksregierung Köln hat diese dar-
um gebeten, den Rat auf Grundlage der nunmehr faktisch erhöhten Zügigkeit
erneut über die Zügigkeitsfestlegung beschließen zu lassen. Die Zügigkeit einer
Schule stelle ein wesentliches Merkmal dieser dar und sei unter Maßgabe des
§ 81 Absatz 3 und 4 SchulG NRW genehmigungsbedürftig. Grund hierfür sei,
dass die bisherige Festlegung von vier bis maximal sechs Zügen insbesondere
vor dem Hintergrund der Bereitstellung der personellen Ressourcen nicht kon-
kret genug sei. Die Zügigkeit wäre auf eine eindeutige Anzahl an Zügen im
Rahmen einer Errichtung festzulegen und bei Bedarf entsprechend zu reduzie-
ren oder zu erhöhen.
Nach weiteren intensiven Abstimmungen zum Verfahren hat die Bezirksregie-
rung Köln unter dem 19.08.2025 den Schulträger Stadt Bonn aufgrund der
Kommunalwahlen 2025 in NRW und der sich noch zu konstituierenden Rats-
gremien auf Nachfrage zum erforderlichen Schulträgerbeschluss darüber in-Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
formiert, dass die Anträge auf Zügigkeitserhöhung vorbehaltlich der noch aus-
stehenden Schulträgerbeschlüsse gestellt werden könnten und diese nach Be-
schlussfassung nachzureichen seien.
Aufgrund der vorab beschriebenen Zeitschiene wurde der entsprechende An-
trag bereits vorbehaltlich des erforderlichen Schulträgerbeschlusses bei der
Bezirksregierung Köln gestellt.
Der oben erwähnten Aufforderung der Bezirksregierung wird hiermit nachge-
kommen und der entsprechende Schulträgerbeschluss eingeholt. Aufgrund
besonderer vorübergehender schulorganisatorischer Herausforderungen soll
die Zügigkeitserhöhung schrittweise erfolgen. Geplant ist, die Zügigkeit in der
Sekundarstufe I im Schuljahr 2026/2027 auf fünf Züge und ab dem Schuljahr
auf sechs Züge zu erhöhen (die Sekundarstufe II wird bis zu 4zügig geführt).
Die schulorganisatorischen Herausforderungen betreffen insbesondere räumli-
che Anpassungen bzw. Umnutzungen im Bestand, vorwiegend zur Schaffung
von Differenzierungsflächen. Diese Anpassungen sind erforderlich, um den
stetig wachsenden Herausforderungen durch eine zunehmende Zahl von Schü-
lerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf gerecht werden zu können.
Allerdings können diese Modifikationen, die einer intensiven konzeptionellen
Vorbereitung durch die Schule bedürfen, nicht vollumfänglich bis Ende des
Schuljahres 2025/26 abgeschlossen werden. Insofern wird die Zügigkeit in der
Sekundarstufe I zum Schuljahr 2026/27 vorerst auf 5 und nachlaufend zum
Schuljahr 2027/28 auf 6 Züge erhöht.
Die Schulkonferenz wurde beteiligt und hat das Vorhaben in ihrer Sitzung am
30.09.2025 thematisiert
Die betroffenen umliegenden Schulträger wurden zwischenzeitig über die be-
absichtigte Maßnahme informiert bzw. entsprechend angehört und haben ihre
Zustimmung erteilt bzw. nach Ablauf einer Frist zur Rückmeldung keine Ein-
wände erhoben.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird der Schulträger Stadt Bonn seiner gesetzli-
chen Verpflichtung, resultierend aus § 79 SchulG, nachkommen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de