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253959 · Mitteilungsvorlage

Quartalsbericht III/2025 zum Plan-Ist-Vergleich des Erfolgsplanes sowie des Vermögensplanes des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)

Nummer
253959
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
26.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 17.03.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253959
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Quartalsbericht III/2025 zum Plan-Ist-Vergleich des
Erfolgsplanes sowie des Vermögensplanes des
Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB)
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 31.12.2025 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Gemäß § 12 Abs. 2 der Betriebssatzung des SGB sowie § 20 EigVO NRW legt
die Betriebsleitung einen Quartalsbericht zur Entwicklung der Aufwendungen
und Erträge sowie zur Abwicklung des Vermögensplans einschließlich entspre-
chender Plan-Ist-Vergleiche vor.
Der dritte Quartalsbericht 2025 weist insgesamt nur geringfügige Abweichun-
gen von den geplanten Jahreszielen auf. Diese ergeben sich im Wesentlichen
aus einer geänderten Berechnungssystematik bei den aktivierten Eigenleistun-
gen. Die daraus resultierende Ergebnisverbesserung gleicht die Abweichungen
in den Aufwandspositionen voraussichtlich weitgehend aus, sodass zum Jah-
resende weiterhin von einem planmäßigen Ergebnis ausgegangen werden
kann.
Die Projekte des Vermögensplans entwickeln sich weiterhin überaus positiv.
Für das Jahr 2025 strebt das SGB ein neues Rekordniveau bei den Investiti-
onsausgaben an. Mit voraussichtlich rund 108 Millionen Euro liegt das geplante
Investitionsvolumen deutlich über dem Vorjahreswert von rund 84 Millionen
Euro. Damit setzt sich die positive Entwicklung der vergangenen Jahre fort und
unterstreicht die hohe Leistungsfähigkeit des SGB.
Im Bereich der laufenden Bauunterhaltung ist ein leichter Mehraufwand bei den
Instandhaltungen zu verzeichnen. Dieser ist im Wesentlichen auf den weiterhin
hohen Instandhaltungsbedarf der städtischen Liegenschaften zurückzuführen.Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Der bauliche Zustand der Gebäude führt zu einem entsprechend erhöhten Auf-
wand für kurzfristig notwendige Maßnahmen. Das SGB trägt diesem Umstand
bereits Rechnung: Mit der Einführung einer systematischen Instandhaltungs-
planung werden künftig verstärkt vorausschauende und planbare Maßnahmen
umgesetzt. Ziel ist es, die Zahl unplanmäßiger Einzelmaßnahmen deutlich zu
reduzieren und den Fokus auf größere, investive Sanierungsprojekte zu legen.
Die neue Instandhaltungsplanung befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Gleichzeitig bestehen gewisse Liquiditätsrisiken bis zum Jahresende. Zum
einen musste aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Energiepreisbremse eine
Rückzahlung in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro erfolgen. Zum anderen erge-
ben sich regelmäßig temporäre Liquiditätsengpässe aus Vorleistungen für an-
dere Ämter, insbesondere wenn Baumaßnahmen an Objekten durchgeführt
werden, die nicht im Eigentum des SGB stehen. Hier entstehen zeitliche Ver-
schiebungen, bis die entsprechenden Erstattungen eingehen, was zu einem
vorübergehenden Liquiditätsengpass führen kann.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass im Dezember gegebenen-
falls eine zusätzliche Bereitstellung von Liquidität erforderlich wird. Dieses Risi-
ko wird derzeit als moderat eingeschätzt.
Weitere Erläuterungen sind den Anlagen zu entnehmen.
Anlage/n
1 Anlagen Quartalsbericht (öffentlich)Seite 2 von 6
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Datenstand: 02.11.2026, 20:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de