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253958 · Mitteilungsvorlage

Wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum, hier: Sachstand und weiteres Vorgehen

Nummer
253958
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
07.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 24.03.2026 Kenntnisnahme
  2. Sondersitzung des Rates 22.01.2026 Kenntnisnahme
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
253958
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes
in Bonn-Beuel Zentrum, hier: Sachstand und
weiteres Vorgehen
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme
Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 05.04.2026 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung teilt Folgendes mit:
Mit Beschluss vom 13.02.2025 (DS 242110) hat der Rat der Stadt Bonn den
Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Heckelsbergplatzes gefasst.
Hiermit wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden
Bebauungsplan auf Grundlage eines noch durchzuführenden städtebaulichen
Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW)
aufzustellen.
Wie im Zielbeschluss dargelegt, hatte die Vebowag Interesse signalisiert, als
Vorhabenträgerin für die Entwicklung des städtischen Grundstücks aufzutreten,
sich jedoch eine abschließende Entscheidung bis zur Vorlage eines
Grundstückskaufvertrages vorbehalten. Nachdem der Vebowag auf Grundlage
einer Wertermittlung ein Kaufangebot unterbreitet wurde, teilte sie Ende April
2025 schriftlich mit, aufgrund der zu erwartenden Kosten sowie des ermittelten
Kaufpreises von dem Projekt Abstand zu nehmen.
Um eine wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes gemäß
Zielbeschluss weiter voranzutreiben, beabsichtigt die Verwaltung als nächsten
Schritt in dem Verfahren einen Investorenwettbewerb unter Anwendung der
RPW durchzuführen. Hierbei reichen interessierte Investoren ein städtebaulich-
architektonisches Konzept ein, welches durch ein Preisgericht bewertet wird.
Die Grundstücksvergabe erfolgt an den Wettbewerbssieger, welcher sich im
Gegenzug vertraglich zur Umsetzung des eingereichten Plankonzeptes
verpflichtet. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür werden durch die
Aufstellung des Bebauungsplans geschaffen. Hierbei werden die üblicherweise
im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigenden Ratsbeschlüsse, z.B.
Bonner Baulandmodell, Energieeffizienz und Klimaanpassung, gleichermaßen
Anwendung finden. Die Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (z.B.
Erbbauzins, Laufzeit, Bauverpflichtung) werden ebenfalls Bestandteil der
Ausschreibung.Seite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Einerseits wird so eine qualitätvolle städtebauliche Planung erreicht, die den
hohen Anforderungen des Projekts gerecht wird. Andererseits kann durch einen
städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die Herstellung des dringend
benötigten Wohnraums in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der
Planrechtschaffung gesichert werden.
Inwiefern eine Bebauung auf Grundlage des sogenannten Bauturbos
genehmigungsfähig ist, wird im weiteren Verfahren ebenfalls geprüft.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de