253958 · Mitteilungsvorlage
Wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum, hier: Sachstand und weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 253958
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 07.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Beuel Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Kenntnisnahme
- Sondersitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Kenntnisnahme
Dateien
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Volltext
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253958 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes in Bonn-Beuel Zentrum, hier: Sachstand und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 21.01.2026 Kenntnisnahme Rat 22.01.2026 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 05.04.2026 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung teilt Folgendes mit: Mit Beschluss vom 13.02.2025 (DS 242110) hat der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur wohnbaulichen Entwicklung des Heckelsbergplatzes gefasst. Hiermit wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplan auf Grundlage eines noch durchzuführenden städtebaulichen Wettbewerbs nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) aufzustellen. Wie im Zielbeschluss dargelegt, hatte die Vebowag Interesse signalisiert, als Vorhabenträgerin für die Entwicklung des städtischen Grundstücks aufzutreten, sich jedoch eine abschließende Entscheidung bis zur Vorlage eines Grundstückskaufvertrages vorbehalten. Nachdem der Vebowag auf Grundlage einer Wertermittlung ein Kaufangebot unterbreitet wurde, teilte sie Ende April 2025 schriftlich mit, aufgrund der zu erwartenden Kosten sowie des ermittelten Kaufpreises von dem Projekt Abstand zu nehmen. Um eine wohnbauliche Entwicklung des Heckelsbergplatzes gemäß Zielbeschluss weiter voranzutreiben, beabsichtigt die Verwaltung als nächsten Schritt in dem Verfahren einen Investorenwettbewerb unter Anwendung der RPW durchzuführen. Hierbei reichen interessierte Investoren ein städtebaulich- architektonisches Konzept ein, welches durch ein Preisgericht bewertet wird. Die Grundstücksvergabe erfolgt an den Wettbewerbssieger, welcher sich im Gegenzug vertraglich zur Umsetzung des eingereichten Plankonzeptes verpflichtet. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür werden durch die Aufstellung des Bebauungsplans geschaffen. Hierbei werden die üblicherweise im Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigenden Ratsbeschlüsse, z.B. Bonner Baulandmodell, Energieeffizienz und Klimaanpassung, gleichermaßen Anwendung finden. Die Eckpunkte des Erbbaurechtsvertrages (z.B. Erbbauzins, Laufzeit, Bauverpflichtung) werden ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.Seite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Einerseits wird so eine qualitätvolle städtebauliche Planung erreicht, die den hohen Anforderungen des Projekts gerecht wird. Andererseits kann durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor die Herstellung des dringend benötigten Wohnraums in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Planrechtschaffung gesichert werden. Inwiefern eine Bebauung auf Grundlage des sogenannten Bauturbos genehmigungsfähig ist, wird im weiteren Verfahren ebenfalls geprüft. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:44 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de