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253957-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Schrankenöffnungsfrequenz im Bereich Ollenhauerstraße/Rheinweg

Nummer
253957-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
12.12.2025
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Nahum-Goldmann-Allee Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Ollenhauerstraße Straße· Gronau, Bonn
  • Rheinweg Straße· Gronau, Bonn
  • Oscar-Romero-Allee Straße· Gronau, Bonn
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 29.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253957 Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der Schrankenöffnungsfrequenz im Bereich Ollenhauerstraße/Rheinweg

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253957-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
21.10.2025
Bürgerantrag: Antrag auf Änderung der
Schrankenöffnungsfrequenz im Bereich
Ollenhauerstraße/Rheinweg
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
31.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Für die Bestimmung der Schrankenöffnungszeiten ist die DB InfraGO
zuständig. Auf Anfrage der Verwaltung hat diese folgende Stellungnahme
abgegeben:
"Die Art der Sicherung eines Bahnübergangs folgt den rechtlichen Vorgaben
und den örtlichen Verhältnissen. Die jeweilige Sicherung hängt dabei unter
anderem von der Art der Bahnstrecke, der Geschwindigkeit der Züge, sowie
der Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße ab (§11 der Eisenbahn-Bau-
und Betriebsordnung (EBO)). Damit ergeben sich für die insgesamt 13
Bahnübergänge der Strecke 2630 ("Linke Rheinstrecke") auf dem Bonner
Stadtgebiet hohe Sicherheitsanforderungen, sodass sämtliche Bahnübergänge
u. a. mit Lichtzeichenanlage sowie Vollschrankenabschluss ausgestattet sind.
Es ist nachvollziehbar, dass die Wartezeiten an geschlossenen
Bahnübergängen mitunter als zu lang empfunden werden, aber aufgrund der
sicherungstechnischen Anforderungen ist eine grundsätzliche Verkürzung der
Schließzeiten nicht möglich."
Des Weiteren erwähnt die DB InfraGO in ihrer Stellungnahme, dass Schranken
mitunter über einen längeren Zeitraum geschlossen sein müssen, um die
Sicherheit an den Bahnübergängen gewährleisten zu können. Die DB führt
weiter aus:
"Signale und Zugfahrten kommen erst dann in Fahrtstellung, wenn alle
sicherungstechnischen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu
gehört auch das Schließen der Schranken.
Das Öffnen und Schließen der genannten Bahnübergänge erfolgt automatisch
durch das Einstellen eines Fahrwegs und Befahren von Schienenkontakten.
Das Befahren von definierten Gleisabschnitten durch einen Zug löst das
Schließen der Schranken aus. Sobald die letzte Achse des Zuges einen
Kontakt hinter dem Bahnübergang überfährt, öffnen sich die Schranken wieder.
Durch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Zuglängen kann es daherSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
auch zu relativ langen Schließzeiten kommen. Es kann aber auch vorkommen,
dass der Bahnübergang nach einer Zugfahrt nicht oder nur kurz geöffnet wird,
weil für das Gleis der Gegenrichtung bereits eine Einschaltung durch einen
anderen Zug erfolgte.
Eine zusätzliche Sicherheitsanforderung beim Bahnübergang
"Ollenhauerstraße" resultiert aus der räumlichen Nähe zur Straßenkreuzung
"Oscar-Romero-Allee"/"Nahum-Goldmann-Allee". Um ein Abfließen des
Straßenverkehrs aus dem kritischen Bereich zwischen Ampel und
Bahnübergang zu ermöglichen, ist hier die Sicherungstechnik des
Bahnübergangs mit der Lichtzeichenanlage der Kreuzung verbunden, damit es
nicht zu einem Rückstau auf dem Bahnübergang kommt. Aufgrund dieser
Zusammenhänge ist die "Rotphase" der Lichtzeichenanlage an diesem
Bahnübergang länger, wenn definierte Ampelschaltungen an der Kreuzung dies
erfordern.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es sich bei den Bahnübergängen
"Ollenhauerstraße" sowie "Rheinweg" um genehmigte Bahnanlagen handelt,
bei denen aufgrund der beschriebenen Zusammenhänge und
Sicherheitsstandards eine grundsätzliche Reduzierung der
Schrankenschließzeiten, bzw. "Änderung der Schrankenöffnungsfrequenz"
nicht möglich ist.
Da Bahnübergänge sowohl Straße und Schiene berühren, sind sie darüber
hinaus eine Gemeinschaftsaufgabe von Bahn und Straßenbaulastträger. Sollen
beispielsweise Änderungen an bestehenden Anlagen vorgenommen werden,
müssen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger dies vereinbaren. Änderungen -
allein durch das Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen - sind nicht zulässig."
Eine Verbesserung der Situation wird zukünftig durch den Umbau des
Bahnübergangs Ollenhauerstraße erfolgen. Dies wird noch einige Jahre in
Anspruch nehmen. Es ist geplant, den Bahnübergang durch eine
kreuzungsfreie Querung in Form einer Unterführung für den Fuß-, Rad- und
Kfz-Verkehr zu beseitigen. Die Vorplanungen durch die Deutsche Bahn sind
kurz vor dem Abschluss. Im Anschluss erfolgen die weiteren Planungen bis hin
zur Baureife.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Mit diesem Votum ist das in
§ 24 GO NRW für die formelle Beratung von Anregungen und Beschwerden der
Einwohnerinnen und Einwohner vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
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