253952-02 AA · Änderungsantrag
CDU/SPD/FDP (Kooperation) Änderungsantrag: Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte Antrag zur Vorlage 253952
Kerndaten
- Nummer
- 253952-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Rheindorfer Straße Hauptort
- Combahnstraße
- Rathausstraße
- Von-Sandt-Straße
- Bonn
- Beuel
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.543 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 253952-02 AA Antragsteller/in: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bert Moll Ulrich Gödeke SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas 20.05.2026 CDU/SPD/FDP (Kooperation) Änderungsantrag: Satzungsbeschluss der Denkmalbereichssatzung "Combahnviertel" im Stadtbezirk Beuel, Ortsteil Mitte Antrag zur Vorlage 253952 Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 20.05.2026 Empfehlung Rat 11.06.2026 Entscheidung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, 1. die Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen und die Denkmalbereichssatzung in der vorgelegten Form zurückzustellen sowie ein Gestaltungshandbuch zum Entwurf der Denkmalbereichssatzung zu erarbeiten und im Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz vorzustellen. 2. Der Entwurf ist hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches dahingehend zu prüfen, Arrondierungen von Bereichen ohne erhaltenswerte Bebauung zu reduzieren, z. B. durch Abgrenzung auch an Parzellengrenzen. 3. Danach ist mit dem Gestaltungshandbuch erneut eine Öffentlichkeitsanhörung zum Entwurf der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel durchzuführen. 4. Die aktualisierte und geänderte Vorlage DS-Nr. 253952 ist im Anschluss zur abschließenden Beschlussfassung wieder vorzulegen. BegründungSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Der geänderte Beschluss der BV Beuel vom 04.03.2026 dokumentiert bei einer Enthaltung den Wunsch fast aller Fraktionen, auf die bestehenden Informationsdefizite bei den Betroffenen durch eine Bürgerinformationsveranstaltung zu reagieren. Um eine substanzielle Diskussion zu ermöglichen und nicht die bereits einmal durchgeführte Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung zu wiederholen, wird ergänzend vorgeschlagen, ein anschauliches Gestaltungshandbuch zu erarbeiten und die zu erwartenden Vorgaben für eine denkmalgerechte Gestaltung anhand konkreter Beispiele mit den Betroffenen zu erörtern. Außerdem wird im Gegensatz zum mehrheitlich gefassten Beschluss der BV Beuel vorgeschlagen, dies nicht im Nachgang zu einer über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg beschlossenen Satzung als Alibi-Veranstaltung zu tun, sondern das Verfahren und die Ergebnisse bis zur Durchführung der Veranstaltung offenzuhalten. Dieser Aufschub sollte es Wert sein, um einer Politikverdrossenheit entgegenzutreten und die Betroffenen wirklich ernst zu nehmen. Durch die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 20 der Bundesstadt Bonn vom 13.05.2026 über die Aufforderung zur Vorlage der Denkmalbereichssatzung Combahnviertel bei der Oberen Denkmalbehörde binnen eines Jahres steht ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung. Zugleich trat mit dieser Bekanntmachung die Schutzwirkung für den Denkmalbereich gemäß § 4 Abs. 1 DSchG NRW ein, sodass in dieser Zeit keine nachteiligen Veränderungen zu befürchten sind. Die beantragte Überprüfung des Satzungsentwurf ist damit begründet, dass im Combahnviertel der Denkmalschutz die Combahnstraße, Kaiser-Karl-Str., Rathausstraße, Rheindorfer Str., von Sandt-Straße sowie Professor-Neu-Alle umfasst. Eine stärkere Konzentration des Satzungsgebietes auf diesen besonders schützenswerten Kernbereich des Combahnviertels soll einerseits Bürgerinnen und Bürgern, andererseits aber auch die Verwaltung ein Stück weit von den bürokratischen Folgen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisvorbehalts entlasten. Daher sollte der Geltungsbereich so groß wie nötig und so klein wie möglich sein. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de