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253939-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung

GRÜNE Änderungsantrag: Erweiterung des Antrags zur Übernahme und Bewirtschaftung der Parkplätze der DB auf der Rückseite des Bad Godesberger Bahnhofs durch die Stadt Bonn um die Vorderseite des Bahnhofs sowie den Einbezug der städtischen Parkflächen – zu DS 253939

Nummer
253939-02 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
02.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Von-Groote-Platz Straße· Alt-Godesberg, Bad Godesberg Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 70,3 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253939 SPD-Antrag: Übernahme und Bewirtschaftung der Parkplätze der DB auf der Rückseite des Bad Godesberger Bahnhofs durch die Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253939-02 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
GRÜNE Änderungsantrag: Erweiterung des
Antrags zur Übernahme und Bewirtschaftung der
Parkplätze der DB auf der Rückseite des Bad
Godesberger Bahnhofs durch die Stadt Bonn um
die Vorderseite des Bahnhofs sowie den Einbezug
der städtischen Parkflächen – zu DS 253939
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 28.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1. und 2.:
Die beiden Flächen am Von-Groote-Platz befinden sich in Besitz der DB Netz
AG. Ungeachtet der gängigen Praxis der DB Netz AG, solche bahnhofsnahen
Flächen nicht zu veräußern oder zu verpachten, weist die Verwaltung darauf
hin, dass die in Rede stehenden Flächen voraussichtlich als
Baustelleneinrichtungsflächen im Zuge der Generalsanierung 2028 benötigt
werden. Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, zunächst die
generelle Bereitschaft der DB zur Verpachtung oder zum Verkauf im Sinne des
Antrages abzufragen.
Zu 3.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Idee zunächst prüfen zu lassen. Wenn die P &
R-Parkplätze für Nutzende des ÖPNV/SPNV kostenfrei sein sollen, ist ein
Missbrauch auszuschließen. Da hier eine Beschrankung nicht vorgenommen
werden kann, ist zu prüfen, wie eine kostenlose P & R-Nutzung gewährleistet
werden kann. Die Verwaltung würde dann zu gegebener Zeit (auch zu 1. und
2.) entsprechend berichten.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 12:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de