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253926-01 AA · Änderungsantrag

CDU-Änderungsantrag: Lärmschutzmaßnahmen Autobahn Antrag zur Vorlage 253926

Nummer
253926-01 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
02.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Poppelsdorf Ortsteil· Bonn Hauptort
  • Brüser Berg Ortsteil· Hardtberg
  • Lengsdorf Ortsteil· Hardtberg
  • Ückesdorf Ortsteil· Bonn
  • Röttgen Ortsteil· Bonn
  • Endenich Ortsteil· Bonn
  • Hardtberg Stadtbezirk
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 02.12.2025 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253926 Grüne/Linke Anregung: Lärmschutzmaßnahmen Autobahn

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Änderungsantrag
öffentlich
253926-01 AA
Antragsteller/in:
Bert Moll
CDU Bezirksfraktion Hardtberg
01.12.2025, gez. BBM Schada von Borzyskowski
CDU-Änderungsantrag: Lärmschutzmaßnahmen
Autobahn
Antrag zur Vorlage 253926
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Hardtberg 02.12.2025 Anregung
Inhalt des Änderungsantrags
Die Verwaltung wird beauftragt,
bei der Autobahn GmbH die ab 2024 zugesagte Planung und Erneuerung des
Fahrbahnbelages der BAB 565 mit einem lärmmindernden Asphalt im
Streckenabschnitt der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen
zu fordern und über den Stand des Verfahrens zu berichten.
Begründung
Die Lärmsituation entlang der BAB 565 wird aufgrund von Beschwerden aus
der Bevölkerung thematisiert und ist auch seitens der Antragsteller in den
letzten 20 Jahren immer wieder mit Anträgen und Nachfragen Gegenstand der
politischen Beratung gewesen.
Ein Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 565 entlang der
Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen durchgehend auf 80
km/h zu reduzieren, ist allerdings aufgrund der mehrfachen Kommunikation mit
der Autobahn GmbH und ihren Erklärungen zu der Thematik, den erfolgten
Berechnungen und der aktuellen Planungssituation der BAB 565 nicht
erfolgversprechend.
Die Autobahn GmbH hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum
Ausbau des Streckenabschnitts Anschlussstelle Bonn-Endenich bis
Anschlussstelle Bonn-Nord mitgeteilt, die Anwendung der Richtlinien für
straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm
aufgrund immer wiederkehrender Bürgereingaben und daraus resultierender
Lärmberechnungen würde ergeben, dass im Streckenabschnitt der Ortsteile
Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen eine durchgehende
Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h nicht berechtigt sei, weil die
Richtwerte für Lärmimmissionen auf der BAB 565 in diesem Bereich nicht
durchgehend überschritten seien. Es bestehe auch kein Anspruch im laufenden
Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. DieSeite 1 von 2
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Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Streckenabschnitt
Anschlussstelle Bonn- Poppelsdorf bis Anschlussstelle Bonn-Hardtberg sei mit
möglichen weiteren Lärmschutzmaßnahmen noch offen.
Lediglich nachts seien die Richtwerte im Streckenabschnitt Brüser Berg,
Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen partiell überschritten. Daraufhin sei eine
Streckenbeeinflussungsanlage in Fahrtrichtung Meckenheim errichtet worden,
die hinter der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf in der Zeit von 06-22.00 Uhr eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Lärmschutz anordne.
Vor dem Hintergrund dieser immissionsschutzrechtlichen Bewertung hat auch
das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 20.12.2024 festgestellt, dass eine
Klage auf Temporeduzierung im Streckenabschnitt Röttgen unbegründet sei.
Es bestehe kein Anspruch auf eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf
80 km/h im benannten Streckenabschnitt der BAB 565.
Die Autobahn GmbH hat jedoch zugesagt, als freiwillige
Erhaltungsmaßnahmen auf der BAB 565 ab 2024 einen lärmmindernden
Asphalt auf Höhe der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen
zu planen und aufzutragen.
Aus den vorgenannten Gründen ist es daher zielführend, die Autobahn GmbH
nicht zur Änderung der Höchstgeschwindigkeit, sondern wie zugesagt,
aufzufordern, im Bereich der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser Berg,
Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen zum Lärmschutz einen lärmmindernden
Asphalt zu planen und aufzutragen.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 11:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de