253926-01 AA · Änderungsantrag
CDU-Änderungsantrag: Lärmschutzmaßnahmen Autobahn Antrag zur Vorlage 253926
Kerndaten
- Nummer
- 253926-01 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 02.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Poppelsdorf Hauptort
- Brüser Berg
- Lengsdorf
- Ückesdorf
- Röttgen
- Endenich
- Hardtberg
- Bonn
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.546 Zeichen)
Änderungsantrag öffentlich 253926-01 AA Antragsteller/in: Bert Moll CDU Bezirksfraktion Hardtberg 01.12.2025, gez. BBM Schada von Borzyskowski CDU-Änderungsantrag: Lärmschutzmaßnahmen Autobahn Antrag zur Vorlage 253926 Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg 02.12.2025 Anregung Inhalt des Änderungsantrags Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Autobahn GmbH die ab 2024 zugesagte Planung und Erneuerung des Fahrbahnbelages der BAB 565 mit einem lärmmindernden Asphalt im Streckenabschnitt der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen zu fordern und über den Stand des Verfahrens zu berichten. Begründung Die Lärmsituation entlang der BAB 565 wird aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung thematisiert und ist auch seitens der Antragsteller in den letzten 20 Jahren immer wieder mit Anträgen und Nachfragen Gegenstand der politischen Beratung gewesen. Ein Antrag, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen durchgehend auf 80 km/h zu reduzieren, ist allerdings aufgrund der mehrfachen Kommunikation mit der Autobahn GmbH und ihren Erklärungen zu der Thematik, den erfolgten Berechnungen und der aktuellen Planungssituation der BAB 565 nicht erfolgversprechend. Die Autobahn GmbH hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Streckenabschnitts Anschlussstelle Bonn-Endenich bis Anschlussstelle Bonn-Nord mitgeteilt, die Anwendung der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm aufgrund immer wiederkehrender Bürgereingaben und daraus resultierender Lärmberechnungen würde ergeben, dass im Streckenabschnitt der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen eine durchgehende Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h nicht berechtigt sei, weil die Richtwerte für Lärmimmissionen auf der BAB 565 in diesem Bereich nicht durchgehend überschritten seien. Es bestehe auch kein Anspruch im laufenden Planfeststellungsverfahren Lärmschutzmaßnahmen zu fordern. DieSeite 1 von 2 Seite 2 Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Streckenabschnitt Anschlussstelle Bonn- Poppelsdorf bis Anschlussstelle Bonn-Hardtberg sei mit möglichen weiteren Lärmschutzmaßnahmen noch offen. Lediglich nachts seien die Richtwerte im Streckenabschnitt Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen partiell überschritten. Daraufhin sei eine Streckenbeeinflussungsanlage in Fahrtrichtung Meckenheim errichtet worden, die hinter der Anschlussstelle Bonn-Lengsdorf in der Zeit von 06-22.00 Uhr eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Lärmschutz anordne. Vor dem Hintergrund dieser immissionsschutzrechtlichen Bewertung hat auch das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 20.12.2024 festgestellt, dass eine Klage auf Temporeduzierung im Streckenabschnitt Röttgen unbegründet sei. Es bestehe kein Anspruch auf eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h im benannten Streckenabschnitt der BAB 565. Die Autobahn GmbH hat jedoch zugesagt, als freiwillige Erhaltungsmaßnahmen auf der BAB 565 ab 2024 einen lärmmindernden Asphalt auf Höhe der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen zu planen und aufzutragen. Aus den vorgenannten Gründen ist es daher zielführend, die Autobahn GmbH nicht zur Änderung der Höchstgeschwindigkeit, sondern wie zugesagt, aufzufordern, im Bereich der BAB 565 entlang der Ortsteile Brüser Berg, Lengsdorf, Ückesdorf und Röttgen zum Lärmschutz einen lärmmindernden Asphalt zu planen und aufzutragen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de