253925-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
SPD-Bezirksfraktion: Unfallhäufungen am Noßbacher Weg
Kerndaten
- Nummer
- 253925-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Am Noßbacher Weg Hauptort
- Bad Godesberg
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253925-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I SPD-Bezirksfraktion: Unfallhäufungen am Noßbacher Weg Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.03.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Eine Temporeduzierung auf 30 km/h „Am Noßbacher Weg“ ist aus rechtlicher Sicht unzulässig. Die rechtlichen Voraussetzungen, wie u.a. die Überschreitung von Lärmgrenzwerten, das Vorhandensein schützenswerter Einrichtungen (Ki- Tas, Schulen, Pflegeheime) mit unmittelbarem Zugang zur Straße sowie aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, sind hier nicht erfüllt. Insbesondere handelt es sich bei der Straße „Am Noßbacher Weg“ seit 2021 nicht mehr um eine Unfallhäufungsstelle, da die erforderlichen Schwellenwerte hierfür (abhängig von Art und Schwere der Unfälle) nicht mehr erreicht wurden. Seitdem ist die Unfalllage dort in Bezug auf Unfälle im Zusammenhang mit der Höchstgeschwindigkeit unauffällig. Unfallzahlen für das Jahr 2025 liegen hier noch nicht vor. Sofern die Straße „Am Noßbacher Weg“ sich wieder zu einer Unfallhäufungsstelle entwickeln soll- te, wird diese im Rahmen der Unfallkommission besprochen. Die Unfallkom- mission tagt unter Vorsitz der Straßenverkehrsbehörde und würde eine ent- sprechende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bedarfsfall beschließen. Aufgrund der vorgenannten Ausführungen muss die derzeit zulässige Höchst- geschwindigkeit von 50 km/h weiterhin Bestand haben. Im Übrigen verweist die Verwaltung auf die DS 242334. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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