253923 · Anregungen und Beschwerden
Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation
Kerndaten
- Nummer
- 253923
- Art
- Anregungen und Beschwerden
- Veröffentlicht
- 10.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Johannesstraße Hauptort
- Rheinaustraße
- Ringstraße
- Rheinufer
- Steinerstraße
- Beuel
- Bonn
- Beuel-Zentrum
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- CDU/SPD-Änderungsantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation Antrag zur Vorlage 253923
- FDP-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation Antrag zur Vorlage 253923
- Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation
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Anregungen und Beschwerden öffentlich 253923 Der Oberbürgermeister Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB 27.10.2025 Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung Inhalt der Anregungen und Beschwerden Der Antrag lautet: Die Stadt wird beauftragt bei den Planungs-, Beschilderungs- und Markie- rungsarbeiten im gesamten Untersuchungsgebiet des Beueler Parkraumkon- zeptes wo es irgend-möglich ist zusätzlichen Parkraum zu schaffen und das störungsfreie Parken auf dem Gehweg wohlwollend zu legalisieren sowie auch vor der eigenen Garage oder Einfahrt nicht zu ahnden, wenn ausreichend viele abgesenkte Bordsteine frei bleiben. Dazu werden eindeutige Markierungen eingeplant und angebracht. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. Anlage/n 1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich) 2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 7 Betreff Parkdruck reduzieren - Störungsfreies Parken legalisieren Ihr Antrag Siehe Anhang Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne. Erstellt mit MACH formsolutions Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 7 Parkdruck reduzieren - Störungsfreies Parken legalisieren Beuel, 26.10.2025 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Parkraumkonzept wird beabsichtigt den Parkdruck zu reduzieren, Bewohner zu bevorzugen und die Bürgersteige für alle Beuelerinnen und Beueler gut nutzbar zu machen. Dieses begrüßen wir ausdrücklich. An manchen Stellen ist in der Tat kaum ein Durchkommen möglich, was den Alltag vieler Menschen erschwert. Das Konzept verpasst jedoch eine einfache und praktikable Möglichkeit Parkdruck zu reduzieren: Störungsfreies derzeit noch illegales Parken zu legalisieren. Immerhin entfällt rund 8% des Parkraums also rund 280 Parkplätze durch die Herstellung ausreichender Gehwegbreiten. Die Anforderung an das Bewahrheiten der Prognose der Firma IKS über den Rückgang der Nutzung durch Auswärtige wird damit umso höher, um überhaupt einen positiven Effekt für die Anwohner erreichen zu können. Mitnichten ist es so, dass jedes derzeit noch illegale Parken in Beuel gleichzeitig zu einer Behinderung von Passanten führt, mit einer Einschränkung der Restgehwegbreite unter die Vorgaben des Radentscheids von 1,50 m bzw. 1,80 m. Schauen wir uns nur einmal exemplarisch die südliche Rheinaustraße an, zwischen Ringstraße und Kennedybrücke: Man muss wissen, dass in diesem Hochwasser gefährdeten Bereich die meisten Bauten neueren Datums im Erdgeschoss Garagen vorweisen, die auf die Straße münden. Dadurch ergibt sich, dass sich häufig Einfahrt neben Einfahrt reiht und auch der Bordstein häufig durchgehende abgesenkt ist, so z.B. durchgängig über 50 Meter. Die Breite der Bürgersteige erreicht dort abschnittsweise sogar über 7,50 m (!). Zu dem handelt es sich, durch das unmittelbar parallel verlaufende Rheinufer mit Promenade, um einen wenig durch Fußgängerverkehr frequentierten Bereich. Hier besteht das Potential Parkmöglichkeiten zu legalisieren und damit Parkdruck zu reduzieren. Aktuell werden dort geparkte Fahrzeuge immer wieder mit Verwarnungen in Höhe von 55 € bedacht, weil sie auf dem Bürgersteig parken ohne, dass sie jedoch zu einer Behinderung zu führen, weder hinsichtlich der Gehwegbreite noch abgesenktem Bürgersteig. Im Folgenden finden Sie Darstellungen der Rheinaustraße mit gemessenen Gehwegbreiten, so dass Sie einen besseren Eindruck bekommen können. Rheinaustraße Ecke Ringstraße:Seite 3 von 7 Rheinaustraße zwischen Königsheim und Johannesstraße (3 Bilder)Seite 4 von 7 Rheinaustraße zwischen Johannes und SteinerstraßeSeite 5 von 7 Rheinaustraße zwischen Johannes und Steinerstraße (180° gedreht) Quelle: https://bonn.geoplex.de/v/bonn3d/ Im Parkraumkonzept wird dem jedem illegalen Gehwegparken pauschal eine Behinderung der Allgemeinheit unterstellt. So heißt es auf Seite 46: "Neben den ausgewiesenen Gehwegparkplätzen wurde in mehreren Abschnitten innerhalb des Untersuchungsgebiets illegales Gehwegparken erfasst ([...]). Um auch in diesen Abschnitten barrierefreie Gehwege zu gewährleisten, sollte das zukünftig verhindert werden." Diese Aussage ist nachweislich in nicht korrekt und aus unserer Sicht eine ungerechtfertigte Verallgemeinerung. Diese These wird suggestiv auch in den Kartendarstellungen übernommen. Die Farbskala von Grün bis Rot suggeriert, dass jedes illegale Parken eine Unterschreitung der Gehwegbreiten darstellt (siehe Abbildung auf der Folgeseite). Das wird unserer Meinung nach dem äußerst heterogenen Untersuchungsgebiet nicht gerecht. Gerne hätten wir in den Rohdaten vom 19.04.2023 (09:00 bis 02:00) im Detail nachgesehen wann und wo genau geparkt wird, da im Konzept nur die Auslastung pro Straßenzug als Karten für zwei Uhrzeiten (11:00 und 02:00) inkludiert ist. Wie wir per Auskunftsbegehren an die Stadt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erfuhren liegen die Daten jedoch gar nicht bei der Stadt sondern nur beim Dienstleister und hätten ein Kostenrisiko zu unseren Lasten von bis zu 1.000 € bedeutet. Daher haben wir vorerst darauf verzichtet und uns auf die Analyse der Gehwegbreiten und der Situation vor Ort in einem exemplarischen Abschnitt konzentriert.Seite 6 von 7 Unser Antrag steht auch im Einklang mit der zweiten zentralen Aussagen des Workshops (siehe Parkraumkonzept, S. 27), die da lautet: ▪ Forderung nach einer Besucherregelung für Besitzende eines Bewohnerparkausweises mit festem Kontingent an „Gäste-Tickets“ ▪ Prüfen von Standorten für neue Parkplätze im öffentlichen Raum Ähnlich lautende Aussagen fand man laut Parkraumkonzept S. 29 auch bei den Beiträgen auf Bonn-Macht-Mit, "Parkplatzverlust vermeiden", "Neue Schaffung von Parkflächen". Die Schaffung alternativer Möglichkeiten - Stichwort "Quartiergaragen" - ist zu dem in den letzten Jahren trotz Versprechungen ohne Erfolg geblieben. Aus den dargelegten Gründen stellen wir den folgenden Antrag und bitten Sie ein Zeichen zusetzen, dass es nicht nur um pauschale Monetarisierung sondern eine Verbesserung der Situation für die Beuelerinnen und Beueler geht, bei der die heterogenen Struktur des Gebiets Beachtung findet. A n t r a g Die Stadt wird beauftragt bei den Planungs-, Beschilderungs- und Markierungsarbeiten im gesamten Untersuchungsgebiet des Beueler Parkraumkonzeptes wo es irgend-möglich ist zusätzlichen Parkraum zu schaffen und das störungsfreie Parken auf dem Gehweg wohlwollend zu legalisieren sowie auch vor der eigenen Garage oder Einfahrt nicht zu ahnden, wenn ausreichend viele abgesenkte Bordsteine frei bleiben. Dazu werden eindeutige Markierungen eingeplant und angebracht.Seite 7 von 7
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de