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253923 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation

Nummer
253923
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
10.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Johannesstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel Hauptort
  • Rheinaustraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Ringstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Steinerstraße Straße· Beuel-Mitte, Beuel
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel-Zentrum siedlung· Beuel-Mitte, Beuel
  1. Einreichung erledigt · 10.11.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 04.03.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 04.03.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 2,3 MB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253923-02 AA CDU/SPD-Änderungsantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation Antrag zur Vorlage 253923
  2. 253923-03 AA FDP-Änderungsantrag: Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation Antrag zur Vorlage 253923
  3. 253923-01 ST Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum - Optimierung der Parksituation

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253923
Der Oberbürgermeister
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
27.10.2025
Bürgerantrag: Parkraumkonzept Beuel-Zentrum -
Optimierung der Parksituation
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 10.12.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Die Stadt wird beauftragt bei den Planungs-, Beschilderungs- und Markie-
rungsarbeiten im gesamten Untersuchungsgebiet des Beueler Parkraumkon-
zeptes wo es irgend-möglich ist zusätzlichen Parkraum zu schaffen und das
störungsfreie Parken auf dem Gehweg wohlwollend zu legalisieren sowie auch
vor der eigenen Garage oder Einfahrt nicht zu ahnden, wenn ausreichend viele
abgesenkte Bordsteine frei bleiben. Dazu werden eindeutige Markierungen
eingeplant und angebracht.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 7
Betreff
Parkdruck reduzieren - Störungsfreies Parken legalisieren
Ihr Antrag
Siehe Anhang
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 7
Parkdruck reduzieren - Störungsfreies Parken legalisieren
Beuel, 26.10.2025
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Parkraumkonzept wird beabsichtigt den Parkdruck zu reduzieren, Bewohner zu
bevorzugen und die Bürgersteige für alle Beuelerinnen und Beueler gut nutzbar zu machen.
Dieses begrüßen wir ausdrücklich. An manchen Stellen ist in der Tat kaum ein Durchkommen
möglich, was den Alltag vieler Menschen erschwert.
Das Konzept verpasst jedoch eine einfache und praktikable Möglichkeit Parkdruck zu reduzieren:
Störungsfreies derzeit noch illegales Parken zu legalisieren.
Immerhin entfällt rund 8% des Parkraums also rund 280 Parkplätze durch die Herstellung
ausreichender Gehwegbreiten. Die Anforderung an das Bewahrheiten der Prognose der Firma IKS
über den Rückgang der Nutzung durch Auswärtige wird damit umso höher, um überhaupt einen
positiven Effekt für die Anwohner erreichen zu können.
Mitnichten ist es so, dass jedes derzeit noch illegale Parken in Beuel gleichzeitig zu einer
Behinderung von Passanten führt, mit einer Einschränkung der Restgehwegbreite unter die
Vorgaben des Radentscheids von 1,50 m bzw. 1,80 m.
Schauen wir uns nur einmal exemplarisch die südliche Rheinaustraße an, zwischen Ringstraße
und Kennedybrücke: Man muss wissen, dass in diesem Hochwasser gefährdeten Bereich die
meisten Bauten neueren Datums im Erdgeschoss Garagen vorweisen, die auf die Straße münden.
Dadurch ergibt sich, dass sich häufig Einfahrt neben Einfahrt reiht und auch der Bordstein häufig
durchgehende abgesenkt ist, so z.B. durchgängig über 50 Meter.
Die Breite der Bürgersteige erreicht dort abschnittsweise sogar über 7,50 m (!). Zu dem handelt es
sich, durch das unmittelbar parallel verlaufende Rheinufer mit Promenade, um einen wenig durch
Fußgängerverkehr frequentierten Bereich. Hier besteht das Potential Parkmöglichkeiten zu
legalisieren und damit Parkdruck zu reduzieren. Aktuell werden dort geparkte Fahrzeuge immer
wieder mit Verwarnungen in Höhe von 55 € bedacht, weil sie auf dem Bürgersteig parken ohne,
dass sie jedoch zu einer Behinderung zu führen, weder hinsichtlich der Gehwegbreite noch
abgesenktem Bürgersteig. Im Folgenden finden Sie Darstellungen der Rheinaustraße mit
gemessenen Gehwegbreiten, so dass Sie einen besseren Eindruck bekommen können.
Rheinaustraße Ecke Ringstraße:Seite 3 von 7
Rheinaustraße zwischen Königsheim und Johannesstraße (3 Bilder)Seite 4 von 7
Rheinaustraße zwischen Johannes und SteinerstraßeSeite 5 von 7
Rheinaustraße zwischen Johannes und Steinerstraße (180° gedreht)
Quelle: https://bonn.geoplex.de/v/bonn3d/
Im Parkraumkonzept wird dem jedem illegalen Gehwegparken pauschal eine Behinderung der
Allgemeinheit unterstellt. So heißt es auf Seite 46: "Neben den ausgewiesenen
Gehwegparkplätzen wurde in mehreren Abschnitten innerhalb des Untersuchungsgebiets illegales
Gehwegparken erfasst ([...]). Um auch in diesen Abschnitten barrierefreie Gehwege zu
gewährleisten, sollte das zukünftig verhindert werden."
Diese Aussage ist nachweislich in nicht korrekt und aus unserer Sicht eine ungerechtfertigte
Verallgemeinerung. Diese These wird suggestiv auch in den Kartendarstellungen übernommen.
Die Farbskala von Grün bis Rot suggeriert, dass jedes illegale Parken eine Unterschreitung der
Gehwegbreiten darstellt (siehe Abbildung auf der Folgeseite).
Das wird unserer Meinung nach dem äußerst heterogenen Untersuchungsgebiet nicht gerecht.
Gerne hätten wir in den Rohdaten vom 19.04.2023 (09:00 bis 02:00) im Detail nachgesehen wann
und wo genau geparkt wird, da im Konzept nur die Auslastung pro Straßenzug als Karten für zwei
Uhrzeiten (11:00 und 02:00) inkludiert ist. Wie wir per Auskunftsbegehren an die Stadt unter
Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erfuhren liegen die Daten jedoch gar nicht bei der
Stadt sondern nur beim Dienstleister und hätten ein Kostenrisiko zu unseren Lasten von bis zu
1.000 € bedeutet. Daher haben wir vorerst darauf verzichtet und uns auf die Analyse der
Gehwegbreiten und der Situation vor Ort in einem exemplarischen Abschnitt konzentriert.Seite 6 von 7
Unser Antrag steht auch im Einklang mit der zweiten zentralen Aussagen des Workshops (siehe
Parkraumkonzept, S. 27), die da lautet:
▪ Forderung nach einer Besucherregelung für Besitzende eines Bewohnerparkausweises mit
festem Kontingent an „Gäste-Tickets“
▪ Prüfen von Standorten für neue Parkplätze im öffentlichen Raum
Ähnlich lautende Aussagen fand man laut Parkraumkonzept S. 29 auch bei den Beiträgen auf
Bonn-Macht-Mit, "Parkplatzverlust vermeiden", "Neue Schaffung von Parkflächen".
Die Schaffung alternativer Möglichkeiten - Stichwort "Quartiergaragen" - ist zu dem in den letzten
Jahren trotz Versprechungen ohne Erfolg geblieben.
Aus den dargelegten Gründen stellen wir den folgenden Antrag und bitten Sie ein Zeichen
zusetzen, dass es nicht nur um pauschale Monetarisierung sondern eine Verbesserung der
Situation für die Beuelerinnen und Beueler geht, bei der die heterogenen Struktur des Gebiets
Beachtung findet.
A n t r a g
Die Stadt wird beauftragt bei den Planungs-, Beschilderungs- und Markierungsarbeiten im
gesamten Untersuchungsgebiet des Beueler Parkraumkonzeptes wo es irgend-möglich ist
zusätzlichen Parkraum zu schaffen und das störungsfreie Parken auf dem Gehweg wohlwollend
zu legalisieren sowie auch vor der eigenen Garage oder Einfahrt nicht zu ahnden, wenn
ausreichend viele abgesenkte Bordsteine frei bleiben. Dazu werden eindeutige Markierungen
eingeplant und angebracht.Seite 7 von 7

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Datenstand: 02.11.2026, 18:27 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de