← Vorlagen

253919-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Verbesserung Beleuchtungssituation im Bereich Wasserland

Nummer
253919-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Marie-Kahle-Allee Straße· Gronau, Bonn Hauptort
  • Wasserland Straße· Dottendorf, Bonn
  • Rheinweg Straße· Gronau, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 74,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 253919 Bürgerantrag: Verbesserung Beleuchtungssituation im Bereich Wasserland

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (1.905 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253919-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
07.11.2025
Bürgerantrag: Verbesserung Beleuchtungssituation
im Bereich Wasserland
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Vom Haltepunkt UN-Campus führt eine beleuchtete Wegeverbindung in das
Wohngebiet nördlich des Wasserlands, so dass man in der dunklen Jahreszeit
mit geringem Umweg auf beleuchteten Straßen durch das Wohngebiet zum
Sportpark Wasserland gelangen kann.
Der bahnparallele Weg vom Rheinweg vorbei am Haltepunkt UN-Campus bis
zum Bahnübergang zur Marie-Kahle-Allee ist ebenfalls mit Beleuchtung
ausgestattet.
Eine Beleuchtung der Wegeverbindung nördlich des Sportparks Wasserland
wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach nachgefragt.
Für die 400m Wegstrecke sind ca. 14 Laternen notwendig. Endausgebaut mit
Erdkabel würde die Errichtung ca. 85.000 Euro kosten. Für die Unterhaltung
(Instandhaltung, Reinigung, Energie) wären jährlich ca. 3.000 Euro zu
kalkulieren. Anlieger am Ende des Erftwegs könnten sich durch die nicht ganz
vermeidbare Teilausleuchtung der Gärten des Einfamilien-Reihenhausblocks
gestört fühlen.
Haushaltsmittel für diese Maßnahme stehen aktuell nicht zur Verfügung.
Zusammenfassend betrachtet ist die Errichtung einer zusätzlichen Beleuchtung
aus Sicht der Verwaltung verzichtbar.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/nSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 00:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de