253914 · Beschlussvorlage
Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets
Kerndaten
- Nummer
- 253914
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- Letzte Änderung
- 25.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Empfehlung
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253914 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung Rat 12.03.2026 Entscheidung Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung Beschlussvorschlag 1. Der Preis für das subventionierte Schülerticket für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn wird zum Schuljahr 2026/2027 von aktuell 19€ pro Monat auf 25€ pro Monat erhöht (Szenario 1). Die im Haushalt verfügbaren finanziellen Mittel werden, wie in der Begründung beschrieben, angepasst. 2. Falls Punkt 1 nicht beschlossen wird, muss einer der nachfolgend genannten Beschlussvorschläge beschlossen werden: a. Der Preis des subventionierten Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn bleibt weiterhin bei 19€ pro Monat (Szenario 2). Die im Haushalt verfügbaren finanziellen Mittel werden, wie in der Begründung beschrieben, angepasst. b. Die Subventionierung eines vergünstigten Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn wird eingestellt (Szenario 3). In diesem Fall müssen für den Doppelhaushalt 2027/28 keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. 3. Zur Deckung der im Jahr 2026 entstehenden Kosten werden für den Haushalt 2026, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln in Höhe von 1.131.000€, überplanmäßige Mittel in Höhe von 989.000€ bereitgestellt. Begründung Zu 1. und 2.:Seite 1 von 6 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Grundlage für die aktuelle Situation zur Finanzierung des Schülertickets bildet der Ratsbeschluss DS 220407 aus dem Jahr 2022. Durch diesen erfolgte eine Umstellung des Finanzierungskonzeptes des Schülertickets, sowie die Berechnung der für die Finanzierung benötigten Haushaltsmittel. Seit diesem Beschluss wird das Schülerticket in Bonn im Subventionsmodell angeboten. Dabei muss beachtet werden, dass das Angebot des Schülertickets in zwei Kategorien unterteilt ist: 1. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten Hierbei handelt es sich um sog. freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund der Entfernung ihres Wohnortes zur nächstgelegenen Schule einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme des Schülertickets durch den Schulträger haben. Da das Schülerticket in Bonn auch zur Nutzung des ÖPNV außerhalb des Schulweges berechtigt, kann durch den Schulträger ein festgelegter Eigenanteil erhoben werden. Die Rechtsgrundlage für diese Regelungen ergibt sich aus § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Es handelt sich hierbei also um eine gesetzlich verpflichtende Leistung, die die Stadt Bonn erbringen muss. 2. Schülerinnen und Schüler denen ein subventioniertes Schülerticket zu einem Preis von aktuell 19€ pro Monat angeboten wird Wenn Schülerinnen und Schüler, die die Kriterien für eine Erstattung von Schülerfahrkosten nicht erfüllen, ein Schülerticket nutzen wollen, müssen sie den regulären Preis bezahlen, wie er durch den VRS für das aktuell in Bonn gültige Subventionsmodell festgelegt wird (29,60€ für das Schuljahr 2025/26 / 30,20€ für das Schuljahr 2026/27). Mit der Beschlussvorlage DS 220407 wurde beschlossen, dass die Stadt Bonn dieses reguläre Schülerticket auf einen festen Preis von 19€ im Monat subventioniert. Es handelt sich hierbei also um eine freiwillige finanzielle Unterstützung der Stadt Bonn. Zur Berechnung der notwendigen Haushaltsmittel für das Schülerticket konnte in der damaligen Beschlussvorlage nur mit Schätzungen gearbeitet werden, da es für das neue Finanzierungsmodell noch keine Erfahrungswerte gab. Grundlage für die Schätzungen waren die Abnahmezahlen des Schülertickets sowie die Preisentwicklungen der vorherigen Jahre. Als Ergebnis wurden für die Finanzierung des Schülertickets Haushaltsmittel in Höhe von 1.131.000€ jährlich bereitgestellt. Die Erfahrungen und Entwicklungen in den letzten Jahren seit Beschlussumsetzung haben gezeigt, dass durch die damaligen Schätzungen der reale Finanzbedarf des Schülertickets nicht mehr mit den aktuell im Haushalt verfügbaren Mitteln gedeckt werden kann. Grund dafür sind zum einen die deutlich stärker als erwartet gestiegenen Ticketpreise des VRS und zum anderen die deutlich gestiegene Nachfrage nach dem subventionierten 19€-Schülerticket. Über diese Situation hatte die Verwaltung bereits im Rahmen der Beschlussvorlage DS 253598 berichtet und angekündigt, dass Empfehlungen für eine Anpassung der aktuellen Regelung erarbeitet werden.Seite 2 von 6 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Diese Empfehlungen werden mit dieser Beschlussvorlage präsentiert. Es wurden durch die Verwaltung drei Szenarien betrachtet und auf ihre finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bonn geprüft. Szenario 1: Anhebung des Ticketpreises für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler auf 25€ pro Monat Dieses Szenario stellt die Vorzugsvariante der Verwaltung nach Beschlusspunkt 1 dar. Der großen Nachfrage nach einem subventionierten Schülerticket für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler wird Rechnung getragen und das Angebot bleibt erhalten. Um den Preissteigerungen des VRS in den vergangenen Jahren teilweise entgegenzuwirken, wird der Preis des Tickets jedoch ab dem Schuljahr 2026/27 auf 25€ pro Monat angehoben. Für den Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich in diesem Szenario folgende Kosten: • Haushalt 2027: 1.840.000 Euro • Haushalt 2028: 2.250.000 Euro Szenario 2: Der Ticketpreis für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler bleibt weiterhin bei 19€ pro Monat In diesem Szenario bleibt der Preis des Schülertickets aus dem ursprünglichen Beschluss aus 2022 erhalten (DS 220407). Die vergangenen Preissteigerungen des VRS werden dadurch vollständig durch die Subvention der Stadt aufgefangen und die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt steigt deutlich. Für den Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich in diesem Szenario folgende Kosten: • Haushalt 2027: 2.740.000 Euro • Haushalt 2028: 3.150.000 Euro Szenario 3: Die zusätzliche Subventionierung des Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler wird eingestellt In diesem Szenario gibt es seitens der Stadt Bonn keine zusätzliche Subventionierung des Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler. Der Ticketpreis steigt auf den regulären Preis des VRS im Subventionsmodell (30,20€ für das Schuljahr 2026/2027). Für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ändert sich nichts. Für den Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich in diesem Szenario folgende Kosten: • Haushalt 2027: 940.000 Euro • Haushalt 2028: 1.050.000 Euro Es lässt sich festhalten, dass die finanzielle Belastung für die Stadt Bonn durch die Preissteigerungen des VRS in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Die aktuell zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel decken mittlerweile nur noch die Kosten für freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler. Durch die Preissteigerungen des VRS ist jedoch davon auszugehen, dass mittelfristig selbst die gesetzlich verpflichtenden Leistungen für freifahrtberechtige Schülerinnen und SchülerSeite 3 von 6 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) nicht mehr mit den aktuellen Haushaltsmitteln finanziert werden können. Eine Erhöhung der Haushaltsmittel wird in den nächsten Jahren daher definitiv notwendig werden. Zeitgleich ist die Nachfrage nach dem subventionierten Schülerticket in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Es trägt dazu bei, junge Menschen an den ÖPNV heranzuführen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und treibt die Mobilitätswende in Bonn unkompliziert und nachhaltig voran. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Ticket daher grundsätzlich erhalten bleiben, auch wenn Anpassungen in der Preisstruktur notwendig sind. Daher empfiehlt die Verwaltung eine Umsetzung von Beschlusspunkt 1. Bei allen Angaben handelt es sich um Schätzungen der Verwaltung, die auf der Preisentwicklung des Schülertickets und der Nachfrage der vergangenen Jahre basieren. Haushaltsmittel, die in einem Jahr nicht abgerufen werden, werden immer auf das nächste Jahr übertragen, um plötzlichen Preis- oder Nachfrageschwankungen, die in den Schätzungen nicht vorhersehbar waren, entgegenzuwirken. Zukünftig werden diese Schätzungen basierend auf den tatsächlichen Daten fortgeschrieben, sodass vor der Aufstellung der jeweiligen Doppelhaushalte aktualisierte Mittelbedarfe für die Finanzierung des Schülertickets vorliegen. Basierend auf diesen Daten wird die Verwaltung, falls notwendig, erneute Anpassungsbeschlüsse in die politischen Gremien einbringen. Zu 3.: Da Preisanpassungen des Schülertickets immer nur zum Schuljahresbeginn möglich sind, bleibt der Preis des Schülertickets bis Juli 2026 bei 19€. Daher wird die finanzielle Belastung für die Stadt im Jahr 2026 nochmals steigen, bevor durch die vorgeschlagene Preisanpassung eine Verbesserung eintritt. Die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.131.000€ reichen nicht aus, um die Kosten des Schülertickets für 2026 zu decken. Laut den aktuellen Schätzungen der Verwaltung werden sich die Kosten für das Jahr 2026 auf 2.490.000€ belaufen, wenn der Status quo mit einem Ticketpreis von 19€ beibehalten wird. Damit die Finanzierung des Tickets für das gesamte Jahr 2026 sichergestellt ist, müssen daher überplanmäßige Mittel in Höhe von 1.359.000€ bereitgestellt werden. Bei einem Beschluss von Punkt 1, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, müssten zusätzliche Mittel in Höhe von 989.000€ bereitgestellt werden.. Bei einem Beschluss von Punkt 3 müssten zusätzliche Mittel in Höhe von 669.000€ bereitgestellt werden. Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen, wie im Finanzkasten beschrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH- Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.12 Verkehrsflächen und -anlagen ÖPNV 1.12.07 VerkehrsplanungSeite 4 von 6 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.120.000 € 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6112071 (Individualverkehrsplanung) 2026 989.000 € Prüfung, ob Deckung innerhalb Dez III bereitgestellt werden kann Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.120.000 € Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 1.840.000€ 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6112071 (Individualverkehrsplanung) 2027 709.000 € Anmeldung zum HH 2027/28 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 1.840.000€ Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2.250.0000€ 161001207, 72.1000, Innenauftrag 6112071 (Individualverkehrsplanung) 2028 1.119.000 € Anmeldung zum HH 2027/28 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 2.250.000€Seite 5 von 6 Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de