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253914 · Beschlussvorlage

Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets

Nummer
253914
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.02.2026
Letzte Änderung
25.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Rates 12.03.2026 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Hauptausschusses 28.04.2026 Empfehlung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung
  4. Sitzung des Schulausschusses 16.04.2026 Empfehlung
  5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 253914-04 AA CDU/SPD/FDP Änderungsantrag: Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets Antrag zur Vorlage 253914
  2. 253914-01 AA BBB-Änderungsantrag Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets Antrag zur Vorlage 253914
  3. 253914-02 ST BBB-Änderungsantrag Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets Antrag zur Vorlage 253914

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Beschlussvorlage
öffentlich
253914
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Preisanpassung des 19 Euro - Schülertickets
Beratungsfolge
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 11.03.2026 Empfehlung
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Schulausschuss 16.04.2026 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.04.2026 Empfehlung
Hauptausschuss 28.04.2026 Empfehlung
Beschlussvorschlag
1. Der Preis für das subventionierte Schülerticket für nicht
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn wird zum
Schuljahr 2026/2027 von aktuell 19€ pro Monat auf 25€ pro Monat
erhöht (Szenario 1). Die im Haushalt verfügbaren finanziellen Mittel
werden, wie in der Begründung beschrieben, angepasst.
2. Falls Punkt 1 nicht beschlossen wird, muss einer der nachfolgend
genannten Beschlussvorschläge beschlossen werden:
a. Der Preis des subventionierten Schülertickets für nicht
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn bleibt
weiterhin bei 19€ pro Monat (Szenario 2). Die im Haushalt
verfügbaren finanziellen Mittel werden, wie in der Begründung
beschrieben, angepasst.
b. Die Subventionierung eines vergünstigten Schülertickets für
nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler aus Bonn
wird eingestellt (Szenario 3). In diesem Fall müssen für den
Doppelhaushalt 2027/28 keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt
werden.
3. Zur Deckung der im Jahr 2026 entstehenden Kosten werden für den
Haushalt 2026, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Mitteln in Höhe
von 1.131.000€, überplanmäßige Mittel in Höhe von 989.000€
bereitgestellt.
Begründung
Zu 1. und 2.:Seite 1 von 6
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Grundlage für die aktuelle Situation zur Finanzierung des Schülertickets
bildet der Ratsbeschluss DS 220407 aus dem Jahr 2022. Durch diesen erfolgte
eine Umstellung des Finanzierungskonzeptes des Schülertickets, sowie die
Berechnung der für die Finanzierung benötigten Haushaltsmittel. Seit diesem
Beschluss wird das Schülerticket in Bonn im Subventionsmodell angeboten.
Dabei muss beachtet werden, dass das Angebot des Schülertickets in zwei
Kategorien unterteilt ist:
1. Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Erstattung von
Schülerfahrkosten
Hierbei handelt es sich um sog. freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler,
die aufgrund der Entfernung ihres Wohnortes zur nächstgelegenen Schule
einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenübernahme des Schülertickets
durch den Schulträger haben. Da das Schülerticket in Bonn auch zur Nutzung
des ÖPNV außerhalb des Schulweges berechtigt, kann durch den Schulträger
ein festgelegter Eigenanteil erhoben werden. Die Rechtsgrundlage für diese
Regelungen ergibt sich aus § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).
Es handelt sich hierbei also um eine gesetzlich verpflichtende Leistung, die die
Stadt Bonn erbringen muss.
2. Schülerinnen und Schüler denen ein subventioniertes Schülerticket zu
einem Preis von aktuell 19€ pro Monat angeboten wird
Wenn Schülerinnen und Schüler, die die Kriterien für eine Erstattung von
Schülerfahrkosten nicht erfüllen, ein Schülerticket nutzen wollen, müssen sie
den regulären Preis bezahlen, wie er durch den VRS für das aktuell in Bonn
gültige Subventionsmodell festgelegt wird (29,60€ für das Schuljahr 2025/26 /
30,20€ für das Schuljahr 2026/27). Mit der Beschlussvorlage DS 220407 wurde
beschlossen, dass die Stadt Bonn dieses reguläre Schülerticket auf einen
festen Preis von 19€ im Monat subventioniert.
Es handelt sich hierbei also um eine freiwillige finanzielle Unterstützung der
Stadt Bonn.
Zur Berechnung der notwendigen Haushaltsmittel für das Schülerticket konnte
in der damaligen Beschlussvorlage nur mit Schätzungen gearbeitet werden, da
es für das neue Finanzierungsmodell noch keine Erfahrungswerte gab.
Grundlage für die Schätzungen waren die Abnahmezahlen des Schülertickets
sowie die Preisentwicklungen der vorherigen Jahre. Als Ergebnis wurden für
die Finanzierung des Schülertickets Haushaltsmittel in Höhe von 1.131.000€
jährlich bereitgestellt.
Die Erfahrungen und Entwicklungen in den letzten Jahren seit
Beschlussumsetzung haben gezeigt, dass durch die damaligen Schätzungen
der reale Finanzbedarf des Schülertickets nicht mehr mit den aktuell im
Haushalt verfügbaren Mitteln gedeckt werden kann. Grund dafür sind zum
einen die deutlich stärker als erwartet gestiegenen Ticketpreise des VRS und
zum anderen die deutlich gestiegene Nachfrage nach dem subventionierten
19€-Schülerticket. Über diese Situation hatte die Verwaltung bereits im
Rahmen der Beschlussvorlage DS 253598 berichtet und angekündigt, dass
Empfehlungen für eine Anpassung der aktuellen Regelung erarbeitet werden.Seite 2 von 6
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Diese Empfehlungen werden mit dieser Beschlussvorlage präsentiert.
Es wurden durch die Verwaltung drei Szenarien betrachtet und auf ihre
finanziellen Auswirkungen für die Stadt Bonn geprüft.
Szenario 1: Anhebung des Ticketpreises für nicht freifahrtberechtigte
Schülerinnen und Schüler auf 25€ pro Monat
Dieses Szenario stellt die Vorzugsvariante der Verwaltung nach
Beschlusspunkt 1 dar. Der großen Nachfrage nach einem subventionierten
Schülerticket für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler wird
Rechnung getragen und das Angebot bleibt erhalten. Um den
Preissteigerungen des VRS in den vergangenen Jahren teilweise
entgegenzuwirken, wird der Preis des Tickets jedoch ab dem Schuljahr 2026/27
auf 25€ pro Monat angehoben. Für den Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich
in diesem Szenario folgende Kosten:
• Haushalt 2027: 1.840.000 Euro
• Haushalt 2028: 2.250.000 Euro
Szenario 2: Der Ticketpreis für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen und
Schüler bleibt weiterhin bei 19€ pro Monat
In diesem Szenario bleibt der Preis des Schülertickets aus dem ursprünglichen
Beschluss aus 2022 erhalten (DS 220407). Die vergangenen Preissteigerungen
des VRS werden dadurch vollständig durch die Subvention der Stadt
aufgefangen und die finanzielle Belastung für den städtischen Haushalt steigt
deutlich. Für den Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich in diesem Szenario
folgende Kosten:
• Haushalt 2027: 2.740.000 Euro
• Haushalt 2028: 3.150.000 Euro
Szenario 3: Die zusätzliche Subventionierung des Schülertickets für nicht
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler wird eingestellt
In diesem Szenario gibt es seitens der Stadt Bonn keine zusätzliche
Subventionierung des Schülertickets für nicht freifahrtberechtigte Schülerinnen
und Schüler. Der Ticketpreis steigt auf den regulären Preis des VRS im
Subventionsmodell (30,20€ für das Schuljahr 2026/2027). Für
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler ändert sich nichts. Für den
Haushalt der Stadt Bonn ergeben sich in diesem Szenario folgende Kosten:
• Haushalt 2027: 940.000 Euro
• Haushalt 2028: 1.050.000 Euro
Es lässt sich festhalten, dass die finanzielle Belastung für die Stadt Bonn durch
die Preissteigerungen des VRS in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist und
in den nächsten Jahren noch weiter steigen wird. Die aktuell zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel decken mittlerweile nur noch die Kosten für
freifahrtberechtigte Schülerinnen und Schüler. Durch die Preissteigerungen des
VRS ist jedoch davon auszugehen, dass mittelfristig selbst die gesetzlich
verpflichtenden Leistungen für freifahrtberechtige Schülerinnen und SchülerSeite 3 von 6
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
nicht mehr mit den aktuellen Haushaltsmitteln finanziert werden können. Eine
Erhöhung der Haushaltsmittel wird in den nächsten Jahren daher definitiv
notwendig werden. Zeitgleich ist die Nachfrage nach dem subventionierten
Schülerticket in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Es trägt
dazu bei, junge Menschen an den ÖPNV heranzuführen und leistet damit einen
wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und treibt die Mobilitätswende in Bonn
unkompliziert und nachhaltig voran. Aus Sicht der Verwaltung sollte das Ticket
daher grundsätzlich erhalten bleiben, auch wenn Anpassungen in der
Preisstruktur notwendig sind. Daher empfiehlt die Verwaltung eine Umsetzung
von Beschlusspunkt 1.
Bei allen Angaben handelt es sich um Schätzungen der Verwaltung, die auf der
Preisentwicklung des Schülertickets und der Nachfrage der vergangenen Jahre
basieren. Haushaltsmittel, die in einem Jahr nicht abgerufen werden, werden
immer auf das nächste Jahr übertragen, um plötzlichen Preis- oder
Nachfrageschwankungen, die in den Schätzungen nicht vorhersehbar waren,
entgegenzuwirken. Zukünftig werden diese Schätzungen basierend auf den
tatsächlichen Daten fortgeschrieben, sodass vor der Aufstellung der jeweiligen
Doppelhaushalte aktualisierte Mittelbedarfe für die Finanzierung des
Schülertickets vorliegen. Basierend auf diesen Daten wird die Verwaltung, falls
notwendig, erneute Anpassungsbeschlüsse in die politischen Gremien
einbringen.
Zu 3.:
Da Preisanpassungen des Schülertickets immer nur zum Schuljahresbeginn
möglich sind, bleibt der Preis des Schülertickets bis Juli 2026 bei 19€. Daher
wird die finanzielle Belastung für die Stadt im Jahr 2026 nochmals steigen,
bevor durch die vorgeschlagene Preisanpassung eine Verbesserung eintritt.
Die aktuell im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1.131.000€
reichen nicht aus, um die Kosten des Schülertickets für 2026 zu decken. Laut
den aktuellen Schätzungen der Verwaltung werden sich die Kosten für das Jahr
2026 auf 2.490.000€ belaufen, wenn der Status quo mit einem Ticketpreis von
19€ beibehalten wird. Damit die Finanzierung des Tickets für das gesamte Jahr
2026 sichergestellt ist, müssen daher überplanmäßige Mittel in Höhe von
1.359.000€ bereitgestellt werden. Bei einem Beschluss von Punkt 1, wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, müssten zusätzliche Mittel in Höhe von
989.000€ bereitgestellt werden.. Bei einem Beschluss von Punkt 3 müssten
zusätzliche Mittel in Höhe von 669.000€ bereitgestellt werden.
Der Beschluss entfaltet finanzielle Auswirkungen, wie im Finanzkasten
beschrieben und erfolgt vorbehaltlich der weiteren Prüfung im Rahmen des
laufenden Projektes zur Aufgabenkritik und der Aufstellung des HH-
Planentwurfes 2027/2028 sowie der mittelfristigen Finanzplanung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.12 Verkehrsflächen und -anlagen
ÖPNV
1.12.07 VerkehrsplanungSeite 4 von 6
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.120.000
€
161001207,
72.1000, Innenauftrag
6112071
(Individualverkehrsplanung)
2026 989.000
€
Prüfung, ob
Deckung
innerhalb Dez
III
bereitgestellt
werden kann
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.120.000
€
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
1.840.000€ 161001207,
72.1000, Innenauftrag
6112071
(Individualverkehrsplanung)
2027 709.000
€
Anmeldung
zum HH
2027/28
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
1.840.000€
Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch
bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
2.250.0000€ 161001207,
72.1000, Innenauftrag
6112071
(Individualverkehrsplanung)
2028 1.119.000 € Anmeldung
zum HH
2027/28
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
2.250.000€Seite 5 von 6
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de