253909 · Mitteilungsvorlage
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2025
Kerndaten
- Nummer
- 253909
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 13.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (36.602 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 253909 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Dezernat II Dezernat: Dez. II Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2025 Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Nach Ablauf des zweiten Quartals 2025 legt die Verwaltung den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage auf Basis der Kostenarten der Bundesstadt Bonn vor. Der Inhalt umfasst u.a.: • Ausführungen und Darstellungen über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Haushalts 2025 im Vergleich zu 2024. • Erläuterungen zu besonderen Veränderungen einzelner Erträge und Aufwendungen. • Soweit möglich, Aussagen zur voraussichtlichen Über- bzw. Unterschreitung von Haushaltsansätzen am Jahresende 2025. • Ausführungen über den Schuldenstand. Anlage/n 1 Quartalsbericht 2. Quartal 2025 (öffentlich)Seite 1 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 1 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 2. Quartal 2025 Zentrales Controlling und Stadtkämmerei Bundesstadt BonnSeite 2 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 2 Inhaltsverzeichnis: 1 Ausgangslage ..................................................................................................... 3 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2025...................................................................... 3 2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 7 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 7 2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 7 2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 8 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 8 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 8 2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 9 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 9 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 9 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen .............................................. 10 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ........................................................... 10 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke .................................................................... 10 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................. 11 2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 11 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 11 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 12 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 12 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 13 2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 13 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 14 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14 2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 14 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 16 2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16 2.4 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 16 3 Schuldenstand .................................................................................................. 18Seite 3 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 3 1 Ausgangslage Der Doppelhaushalt 2025/2026 wurde einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2029 in der Ratssitzung am 20.03.2025 beschlossen. Die Ergebnis- planung für die Jahre 2025 bis 2029 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des globalen Minderaufwandes wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR): Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 -96,5 -123,5 -128,0 -111,3 -109,8 Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2025/2026 mit Schreiben vom 15.05.2025 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Diese Genehmigung konnte unter Anwendung der folgenden Punkte erreicht werden: • Ansatz eines globalen Minderaufwandes in Höhe von 2% der ordentlichen Aufwendungen in allen Planjahren (2025 i.H.v. 35,8 Mio. EUR, 2026 i.H.v. 37,5 Mio. EUR, 2027 i.H.v. 38,5 Mio. EUR, 2028 i.H.v. 38,7 Mio. EUR und 2029 i.H.v. 39,6 Mio. EUR). • Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage in den Jahren 2025 und 2026 und darüber hinaus kontinuierliche Reduzierung der allgemeinen Rück- lage von 2026 bis 2029. • Inanspruchnahme und Bildung von Verlustvorträgen eines Teils der Jahresfehlbeträge ab dem Haushaltsjahr 2026. 2 Haushaltsvollzug 2. Quartal 2025 Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2025 folgende prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 4 Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener Planansatz (nachrichtlich) Abweichung +/- zum Planansatz Prognose Steuern und ähnliche Abgaben 830,7 Mio. EUR 830,7 Mio. EUR + 10,9 Mio. EUR ☺ 841,6 Mio. EUR Zuwendungen und allgemeine Umlagen 378,1 Mio. EUR 381,0 Mio. EUR + 7,0 Mio. EUR ☺ 385,1 Mio. EUR Sonstige Transfererträge 8,5 Mio. EUR 8,5 Mio. EUR + 1,1 Mio. EUR ☺ 9,6 Mio. EUR Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 252,1 Mio. EUR 252,1 Mio. EUR + 8,1 Mio. EUR ☺ 260,2 Mio. EUR P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,8 Mio. EUR 34,7 Mio. EUR - 0,5 Mio. EUR 33,3 Mio. EUR Kostenerstattungen und -umlagen 138,3 Mio. EUR 138,7 Mio. EUR - 3,6 Mio. EUR 134,7 Mio. EUR Sonstige ordentliche Erträge 64,1 Mio. EUR 64,9 Mio. EUR - 3,6 Mio. EUR 60,5 Mio. EUR Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR 1,0 Mio. EUR Summe ordentliche Erträge 1.708,1 Mio. EUR 1.713,1 Mio. EUR + 17,9 Mio. EUR ☺ 1.726,0 Mio. EUR Personal- u. Versorgungsaufwendungen - 471,5 Mio. EUR - 472,4 Mio. EUR - 0,9 Mio. EUR - 472,4 Mio. EUR Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen - 288,8 Mio. EUR - 344,2 Mio. EUR - 28,9 Mio. EUR - 317,7 Mio. EUR Bilanzielle Abschreibungen - 71,6 Mio. EUR - 71,6 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR - 71,6 Mio. EUR Transferaufwendungen - 783,2 Mio. EUR - 804,8 Mio. EUR - 28,1 Mio. EUR - 811,3 Mio. EUR Sonstige ordentliche Aufwendungen - 181,9 Mio. EUR - 188,9 Mio. EUR - 4,4 Mio. EUR - 186,3 Mio. EUR Summe ordentliche Aufwendungen - 1.797,0 Mio. EUR - 1.881,9 Mio. EUR - 62,3 Mio. EUR - 1.859,3 Mio. EUR Haushaltsreste (nicht ertragswirksam in 2025) 0,0 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR + 80,0 Mio. EUR + 80,0 Mio. EUR Zwischensumme ordentliche Aufwendungen - 1.797,0 Mio. EUR - 1.881,9 Mio. EUR + 17,7 Mio. EUR - 1.779,3 Mio. EUR Saldo ord. Erträge und ord. Aufwendungen - 88,9 Mio. EUR - 168,8 Mio. EUR + 35,6 Mio. EUR - 53,3 Mio. EUR Finanzergebnis - 43,4 Mio. EUR - 43,8 Mio. EUR + 2,7 Mio. EUR ☺ - 40,7 Mio. EUR Zwischenergebnis - 132,3 Mio. EUR - 212,6 Mio. EUR + 38,3 Mio. EUR - 94,0 Mio. EUR Globaler Minderaufwand (nur Planung) + 35,8 Mio. EUR + 35,8 Mio. EUR - 35,8 Mio. EUR 0,0 Mio. EUR Gesamtergebnis - 96,5 Mio. EUR - 176,8 Mio. EUR + 2,5 Mio. EUR ☺ - 94,0 Mio. EURSeite 5 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 5 Bei der Summe aller ordentlichen Erträgen wird aktuell mit Mehrerträgen von rd. 17,9 Mio. EUR gerechnet. Die höchsten Mehrerträge werden bei den Steuern und ähnlichen Abgaben erwartet. Dies liegt vor allem an den prognostizierten Gewerbesteuermehrerträgen von insgesamt 9,8 Mio. EUR. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen sowie bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden Mindererträge i.H.v. jeweils ca. 3,6 Mio. EUR erwartet. Die Mindererträge bei den Kostenerstattungen und Umlagen entstehen vor allem aufgrund prognostizierter, sinkender Zuweisungen für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und der darauffolgenden Reduzierung der Pauschalen nach dem FlüAG. Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen entstehen die prognostizierten Mindererträge vorrangig im Produktbereich der Verkehrsangelegenheiten. Begründet werden die Mindererträge mit der für mehrere Wochen ausgefallenen Messanlage im Tunnel Bad Godesberg sowie mit dem bislang - aufgrund des notwendigen, jedoch noch nicht erfolgten Personalaufwuchses in der Bußgeldstelle - noch nicht in Betrieb genommenen Trailer für Verkehrsüberwachung. Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehraufwand von rd. 62,3 Mio. EUR gerechnet. Dies liegt zum einen an gestiegenen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (-28,9 Mio. EUR) sowie höheren sonstigen ordentlichen Aufwendungen (-4,4 Mio. EUR) gegenüber den jeweiligen Planansätzen. Diese fallen jeweils höher aus, da viele der nicht verausgabten Mittel aus 2024 mit dem Ziel in das Folgejahr übertragen wurden, diese Mittel in 2025 ihrem Zweck entsprechend zu verausgaben (vgl. auch Spalte fortgeschriebener Planansatz in der Tabelle auf Seite 4). Zum anderen werden auch die Transferaufwendungen laut Prognose um ca. 28,1 Mio. EUR gegenüber dem Planwert steigen. Dies liegt vor allem daran, dass bei den Sozialtransferaufwendungen nach derzeitigem Stand wesentlich mehr Mittel benötigt, werden als zunächst geplant. Gründe hierfür sind u.a. Fall- und damit Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe sowie Kostensteigerungen im Bereich der stationären Hilfen. Zudem steigen die prognostizierten Transferaufwendungen an das SGB, aufgrund zu erwartender, ausbleibender Erstattungen aus der Flüchtlingsförderung an das SGB. Die Fachämter gehen bei Ihren Prognosen davon aus, dass alle zur Verfügung stehenden Ermächtigungen in voller Höhe abfließen werden. Aus der Erfahrung und gelebten Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass Ermächtigungsübertragungen in erheblicher Höhe aus dem Jahr 2025 in das Jahr 2026 übertragen werden. Die nachfolgende Tabelle listet die Übertragungen der letzten Geschäftsjahre auf: Jahr 2020 2021 2022 2023 2024 Übertragung in das Folgejahr 44.340.324,92 83.450.431,49 81.839.269,68 91.563.340,24 79.452.204,04 Dieser Logik folgend, geht die Kämmerei davon aus, dass ein Betrag von ca. 80 Mio. EUR in das Folgejahr 2026 übertragen und das Jahr 2025 nicht ergebnisrelevant belasten wird. Durch diese prognostizierte Übertragung würden die gesamten ordentlichen Aufwendungen 17,7 Mio. EUR unter den geplanten Aufwendungen des Haushaltsjahres 2025 von 1.797,0 Mio. EUR liegen.Seite 6 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 6 Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das prognostizierte Jahresergebnis, dass sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage i.H.v. 105,7 Mio. EUR (unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses 2024 von 57,5 Mio. EUR) um rd. 94,0 Mio. EUR auf dann 11,7 Mio. EUR verringert. Ob und in welcher Höhe sich im Jahresverlauf weitere Haushaltsverbesserungen durch die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung ergeben, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht prognostiziert werden. Wichtiger Hinweis: Die Kämmerei und die Stabsstelle Zentrales Controlling weisen darauf hin, dass eine belastbare Prognose auf Basis des 2. Quartalsberichts für das gesamte Haushaltsjahr 2025 noch mit großen Unsicherheiten verbunden ist. - - - Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus- wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für 2025 mit Buchungsstand 30.06.2025 vorgenommen. Aktuelle Erkenntnisse wurden berücksichtigt. Die Beträge werden grundsätzlich in Mio. EUR angegeben.Seite 7 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 7 2.1 Ordentliche Erträge Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar: JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 1.817,4 829,5 45,6 % 1.708,1 869,1 50,9 % Damit belaufen sich die „Ordentlichen Erträge“ zum Stichtag 30.06.2025 auf rd. 869,1 Mio. EUR, was 50,9 % des Planwertes entspricht. Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich bis zum 30.06.2025 auf rd. 427,5 Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 830,7 Mio. EUR einen Anteil von 51,5 % aus. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 806,4 373,3 46,3 % 830,7 427,5* 51,5 % * Spitzabrechung für das 2. Quartal mit Eingang Juli (EkSt., USt., Kompensationszahlung) sind berücksichtigt. 2.1.1.1 Grundsteuer Ab dem Jahr 2025 gilt ein Hebesatz von 657 Punkten für Wohn- und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz von 900 Punkten. Der einheitliche Hebesatz lag bis dahin bei 680 Punkten. Mit den neuen Hebesätzen geht die Stadt von Gesamteinnahmen Dokumentenklasse B bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke in Höhe von rund 100,4 Millionen Euro aus. Bei der Grundsteuer A von 70.000 EUR. Die Grundsteuer B1 für Wohngrundstücke wurde in Höhe von jeweils 67,8 Mio. EUR und die Grundsteuer B2 für Nicht- Wohngrundstücke wurde mit Erträgen in Höhe von 32,6 Mio. EUR geplant. Die Grundsteuern sind für das Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von 100,4 Mio. EUR eingeplant, womit das Grundsteueraufkommen 2025 mit 1,3 Mio. EUR hinter dem Steueraufkommen zurückbleibt, welches zur aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuerreform notwendig gewesen wäre. In den ersten sechs Monaten sind Grundsteuern in Höhe von rd. 46,3 Mio. EUR eingegangen. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 100,7 47,2 46,9 % 100,4 46,3 46,1 % Es wird davon ausgegangen, dass der Ansatz erreicht wird. Jedoch wird zugleich auf das mögliche Risiko einer Reduktion des Grundsteueraufkommens für 2025 hingewiesen,Seite 8 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 8 welches sich insbesondere durch die ausstehende Verarbeitung von neu übermittelten Messbescheiden sowie der fortschreitenden Bearbeitung von Ein- und Widersprüchen ergeben kann. Vgl. Mitteilungsvorlage DS 253399. 2.1.1.2 Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenen gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu prognostizierende Ertragsquelle dar. Der Planwert für 2025 beläuft sich auf 337,1 Mio. EUR. Im zweiten Quartal 2025 wurden Gewerbesteuern in Höhe von 181,0 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von 53,7 % gegenüber dem Planansatz vor. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 325,2 161,8 49,8 % 337,1 181,0 53,7 % Für das gesamte Jahr 2025 werden Gewerbesteuererträge in Höhe von 346,9 Mio. EUR prognostiziert, womit insgesamt 9,8 Mio. EUR an Mehrerträgen erwartet werden. 2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 233,5 113,3 48,5 % 247,1 124,7 50,5 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli in Höhe von 60,0 Mio. EUR ist berücksichtigt. Vor dem Hintergrund der Steuerschätzung ist davon auszugehen, dass im Jahr 2025 245,0 Mio. EUR Gemeindeanteil an der Einkommensteuer eingehen werden. Das wären 2,1 Mio. EUR weniger als eingeplant. 2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, der auch zusätzliche Bundesmittel (Eingliederungshilfe und erhöhte Beteiligung an den Kosten der Unterkunft) enthält, beläuft sich für die ersten sechs Monate auf rd. 24,6 Mio. EUR, womit 49,8 % des Planansatzes erreicht sind.Seite 9 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 9 JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 48,4 23,5 48,6 % 49,4 24,6* 49,8% * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Aktuell ist unter Einbezug der Steuerschätzung im Mai davon auszugehen, dass der Planansatz erreicht wird. 2.1.1.5 Sonstige Steuern Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 30.06.2025 rd. 8,4 Mio. EUR. Das sind 63,6 % des Haushaltsansatzes von 13,2 Mio. EUR JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 13,2 6,8 51,5 % 13,2 8,4 63,6 % Bei den sonstigen Steuern wird derzeit davon ausgegangen, dass der Planansatz erreicht wird. 2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien- leistungsausgleichs in Höhe von 24,0 Mio. EUR eingeplant. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 23,2 11,4 49,1 % 24,0 11,7* 48,8 % * anteilige Abschlagszahlung für das 2. Quartal mit Eingang Juli ist berücksichtigt. Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 07.04.2025 ist bereits bekannt, dass die Stadt Bonn im Jahr 2025 insgesamt rd. 23,7 Mio. EUR erhalten wird. Damit wird der Haus- haltsansatz um 0,3 Mio. EUR unterschritten. 2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.Seite 10 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 10 JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 62,7 30,9 49,3 % 59,4 30,8 51,9 % Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,4 Mio. EUR sind in den ersten sechs Monaten rund 30,8 Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 51,9 % des Planwertes. 2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2025 mit einem Ertrag in Höhe von 378,1 Mio. EUR geplant. Derzeit sind insgesamt rd. 217,9 Mio. EUR (57,6 %) ertragswirksam zugeflossen. Bei den Zuflüssen ist zu beachten, dass diese nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt eingehen. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Positionen: 2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 216,3 135,2 62,5 % 187,7 117,3 62,5 % Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2025 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom 01.07.2023 bis 30.06.2024. Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz) dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer- kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde. Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 23.01.2025 ist bekannt, dass die Stadt in 2025 rd. 187,7 Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten wird. 2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2025 mit 165,3 Mio. EUR geplant, darunter z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 100,9 Mio. EUR.Seite 11 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 11 JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 155,4 85,2 54,8 % 165,3 88,5 53,5 % Insgesamt sind bis zum 30.06.2025 rd. 88,5 Mio. EUR und damit 53,5 % des Planansatzes eingegangen. 2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 25,1 Mio. EUR als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 31,0 Mio. EUR). Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden. Für das zweite Quartal 2025 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 12,1 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 48,2 % entspricht. 2.1.3 Sonstige Transfererträge Unter sonstigen Transfererträgen, die i.H.v. 8,5 Mio. EUR geplant sind, ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzahlungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Bis zum 30.06.2025 sind hiervon rund 4,3 Mio. EUR bzw. 50,6 % ertragswirksam eingegangen. 2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun- gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen. Der Planansatz für das Jahr 2025 beträgt rd. 252,1 Mio. EUR. Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung) stellen davon die größte Position dar und sind mit 196,4 Mio. EUR geplant. Die Gebüh- renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 245,3 133,6 54,5 % 252,1 137,4* 54,5 % * einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge. Für die ersten sechs Monate sind rd. 137,4 Mio. EUR ertragswirksam zu berücksichtigen, was einem Anteil von 54,5 % entspricht.Seite 12 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 12 2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte Leistungen. Für 2025 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,8 Mio. EUR (Rech- nungsergebnis 2024 rd. 33,7 Mio. EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend genannten Positionen: Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025 (Jan. – Juni) Erträge aus Mieten und Pachten 10,0 4,5 Erträge aus Verkauf 2,1 1,7 Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte (u.a. Veranstaltungserlöse WorldCCBonn) 21,7 14,3 Damit sind bis Juni 2025 insgesamt 20,5 Mio. EUR bzw. 60,7 % des Ansatzes vereinnahmt. 2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an- dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2025 sind hierfür Erträge in Höhe von 138,3 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 146,1 31,0 21,2 % 138,3 25,0 18,1 % Im zweiten Quartal 2025 sind rd. 25,0 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 18,1 % des Planansatzes entspricht. 2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2025 in Höhe von 64,1 Mio. EUR geplant wurden, sind alle Positionen zusammengefasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können. Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:Seite 13 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 13 Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025 (Jan. – Juni) Erträge aus Konzessionen 19,2 9,5 Ordnungsrechtl. Erträge (Buß-, Zwangsgelder) 14,7 5,4 Nebenforderungen und Säumniszuschläge 4,3 1,5 Im Ist sind für das zweite Quartal insgesamt Erträge in Höhe von 36,1 Mio. EUR zu verzeichnen (einschließlich ½ der Planwerte aus der Auflösung Rückstellungen), was einen Anteil von 56,3 % am geplanten Jahreswert ausmacht. 2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2025 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant. Bisher werden lediglich Erträge von rd. 0,4 Mio. EUR ausgewiesen, da die aktivierbaren Eigenleistungen zum überwiegenden Teil erst im Rahmen des Jahresabschlusses gebucht werden. 2.2 Ordentliche Aufwendungen Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich im zweiten Quartal 2025 auf rd. 854,1 Mio. EUR und machen damit einen Anteil von 47,5 % an der Jahresplanung aus. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 1.837,6 821,6 44,7 % 1.797,0 854,1 47,5 % Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nachfolgen- den Positionen: 2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 456,4 197,9 43,4 % 471,5 209,7* 44,5 % * inklusive ½ der Planwerte für Zuführungen zu Rückstellungen, da Buchungen noch nicht vorgenommen wurden. Die Personal- und Versorgungaufwendungen belaufen sich in den erst sechs Monaten auf rd. 209,7 Mio. EUR und liegen damit bei einer Quote von 44,5 % gegenüber dem Planansatz von 471,5 Mio. EUR.Seite 14 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 14 Rückstellungen werden unterjährig nicht gebucht, sondern erst am Ende des Jahres exakt ermittelt, so dass ½ der geplanten Zuführungen zu den Personalrückstellungen dem Ist hinzugerechnet werden. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der fortgeschriebene Ansatz und somit auch das angestrebte Einsparziel (vgl. Stellungnahme der Verwaltung 240986-099 ST) erreicht wird. 2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 286,2 116,1 40,6 % 288,8 119,1 41,2 % Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen. Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 288,8 Mio. EUR ist im zweiten Quartal 2025 mit rd. 119,1 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die Ausgabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan derzeit bei 41,2 %. 2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind mit 71,6 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2025 sind Aufwendungen von rd. 33,6 Mio. EUR zu berücksichtigen, was einer Quote von 46,9 % entspricht. Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Anteil stellen die Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für Straßen, Wege und Plätze (Planwert 20,1 bzw. 19,6 Mio. EUR) dar. Bis zum 30.06.2025 sind für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 10,8 Mio. EUR und für Straßen, Wege und Plätze rd. 9,9 Mio. EUR abgeschrieben. Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt- schaftsplan des SGB enthalten sind. 2.2.4 Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 783,2 Mio. EUR in 2025 stellen den größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Hiervon sind in den ersten sechs Monaten rd. 405,0 Mio. EUR zu berücksichtigen. Die Quote beläuft sich damit auf 51,7 %.Seite 15 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 15 Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke: Bezeichnung Plan Gesamtjahr Ist Jan. – Juni %-Anteil Ist/Plan Landschaftsumlage 132,9 66,5 50,0 % Gewerbesteuerumlage 22,0 11,2 50,9 % Städtisches Gebäudemanagement 25,7 48,4 188,3 % Theater 35,4 21,4 60,5 % Soziale Leistungen 155,8 71,5 45,9 % Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 251,1 135,9 54,1 % Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 30.06.2025 in Höhe von 66,5 Mio. EUR zu Buche und ist gegenüber dem Plan zu rund 50,0 % abgeflossen. Aufgrund der Festsetzung der Landschaftsumlage zum 30.04.2025 wird die Landschaftsumlage wie geplant abfließen. Der Umlagesatz wurde für 2025 auf 16,2 % festgelegt. Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich in den ersten sechs Monaten auf rd. 11,2 Mio. EUR. Da ab 2020 die Umlage „Solidarpakt“ entfallen ist, beträgt der Vervielfältiger seitdem 35,0 v.H. Die Höhe der Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerent- wicklung. Da hier mit deutlich steigenden Einnahmen gerechnet wird, werden sich die Aufwendungen für die Umlage um rd. 0,6 Mio. EUR auf 22,6 Mio. EUR erhöhen. Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe von 25,7 Mio. EUR geplant. Für das zweite Quartal 2025 sind rd. 48,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Dies entspricht einer Quote von 188,3 %. Da sich der Betriebskostenzuschuss des SGB nicht nur aus den Transferaufwendungen, sondern auch aus Auszahlungen für die Gebäudebewirtschaftung und die Mietzahlungen zusammensetzt, muss in diesem Fall eine ganzheitliche Betrachtung erfolgen. Insgesamt sind für den Betriebskostenzuschuss des SGB (Plan: 116,3 Mio. EUR) zum Zeitpunkt 30.06.2025 48,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 41,6% entspricht. Diese Quote des Vorjahres lag bei 31,8 %, diese vergleichbar unter Berücksichtigung der Buchung der Verbindlichkeiten aus 2024 in 2025. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung von Flüchtlingskosten in Höhe von ca. 10 Mio. EUR, die aufgrund von Vorjahresergebnissen auch für 2025 angenommen wurden, tatsächlich noch in 2025 ertragswirksam verbucht werden kann, ist derzeit nicht klar. Basierend auf dem Vorsichtsprinzip geht die Kämmerei derzeit davon aus, dass es keine flüchtlingsbedingten Erträge für den Geschäftsbereich des SGB geben wird. Dies hat zur Folge, dass der Betriebskostenzuschuss an das SGB erhöht werden muss. Spätestens mit dem nächsten Quartalsbericht wird abschließend klar sein, ob die geplanten Erträge zufließen werden. Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 35,4 Mio. EUR handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der Spielzeit 2024/2025 und die ersten Monate der Spielzeit 2025/2026. Im zweiten Quartal 2025 sind Mittel in Höhe von 21,4 Mio. EUR abgeflossen, was einer Quote von 60,5 % entspricht. JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 767,3 348,9 45,5 % 783,2 405,0 51,7 %Seite 16 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 16 Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale Leistungen" auf 155,8 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 148,4 Mio. EUR), davon sind im zweiten Quartal 2025 rd. 71,5 Mio. EUR abgeflossen. Von den Trans- feraufwendungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 251,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 249,1 Mio. EUR) wurden rd. 135,9 Mio. EUR in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 verbraucht. Die Transferaufwandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" im zweiten Quartal bei 51,0%. 2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen JA Ist 2024 %-Anteil Plan Ist 2025 %-Anteil 2024 Jan. – Juni Ist/JA 2025 Jan. – Juni Ist/Plan 246,3 125,1 50,8 % 181,9 86,7 47,7 % Zum Stichtag 30.06.2025 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 86,7 Mio. EUR ausgewiesen. Dies sind 47,7 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 181,9 Mio. EUR. Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen in Höhe von 85,9 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 99,8 Mio. EUR) für die Grund- sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen- hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in den ersten sechs Monaten 2025 rd. 41,9 Mio. EUR abgeflossen sind. 2.3 Finanzergebnis Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge (einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert- papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das Finanzergebnis des Jahres 2025 wurde mit rund -43,4 Mio. EUR geplant (Rechnungs- ergebnis Vorjahr -37,8 Mio. EUR). Nach den ersten sechs Monaten beläuft sich das Ergebnis auf -17,7 Mio. EUR. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Ansatz um rund 3,0 Mio. EUR unterschritten wird. 2.4 Investitionsmaßnahmen Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 369,4 Mio. EUR (Planwert Vorjahr 447,7 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus 2024 in Höhe von rd. 404,6 Mio. EUR hinzuzurechnen sind. Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:Seite 17 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 17 Bezeichnung Plan 2025 Ist 2025 (Jan. – Juni) Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 13,7 2,6 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen über 800 EUR 24,6 14,5 Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens- gegenständen bis 800 EUR 0,5 0,2 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 179,7 114,9 Auszahlung für sonst. Investitionen 0,6 0,4 Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 5,9 2,7 Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 108,6 24,7 Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 35,9 26,0 Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 369,4 Mio. EUR in 2025 bisher rd. 186,0 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht einem Anteil von 50,4 % gegenüber dem Planansatz. Von den in den ersten sechs Monaten geflossenen Auszahlungen für Finanzanlagen i.H.v. 114,9 Mio. EUR, sind 94,5 Mio. EUR als Darlehn zur Konzernfinanzierung an die Stadtwerke ausgezahlt worden. Entsprechende Forderungen stehen dem gegenüber.Seite 18 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 18 3 Schuldenstand Der Schuldenstand zum 30.06.2025 beläuft sich für - die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf rund 1.533,9 Mio. EUR (inklusive Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 78,6 Mio. EUR und die Schulden der Seniorenzentren von 21,3 Mio. EUR), - die Liquiditätskredite auf rund 955,2 Mio. EUR. In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.589 Mio. EUR. Die Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.06.25 beträgt damit 8.007 EUR, wobei die Einwohnerzahl von 323.336 zum 31.12.24 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Bevölkerungsstandes auf Basis des letzten Zensus vom 15. Mai 2022) zugrunde gelegt wurde. In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden: Zu berücksichtigen ist, dass vor dem Hintergrund, dass im zweiten Quartal 2026 ein Grüner Schuldschein in Höhe von rund 100 – 150 Mio. EUR emittiert werden soll, aktuell keine investiven Kredite aufgenommen werden, sodass diese über konsumtive Kredite vorfinanziert werden. Aktuell in Höhe von 45 Mio. EUR. Bis zum Ende des Jahres werden dies über 100 Mio. EUR sein. Hintergrund ist, dass ein ausreichend großes Investitionssaldo vorhanden sein muss, da die Stadt nicht im Vorhinein finanzieren darf. Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi- tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren, abzuschließen. Im Rahmen der Konzernfinanzierung hat die Stadt ab 2020 begonnen, zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Darlehen aufzunehmen und an diese weiter-Seite 19 von 20 Quartalsbericht II/2025 Seite 19 zureichen. Gemäß Ratsbeschluss vom 08.12.2022 wurden ab Januar 2023 auch Liquidi- tätskredite in Form von Termingelder zur Verfügung gestellt. Zum Stand 30.06.2025 wurden - 30 Mio. EUR Liquiditätskredite und - 249,9 Mio. EUR Investitionskredite ausgereicht.Seite 20 von 20
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de