253908 · Beschlussvorlage
Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2025
Kerndaten
- Nummer
- 253908
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 19.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- Friesdorf
- Lannesdorf
- Mehlem
- Plittersdorf
- Muffendorf
- Schweinheim
- Alt-Godesberg
- Heiderhof
- Pennenfeld
- Rüngsdorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253908 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat: Dez. I Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2025 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe (alle Beträge in EUR): Chöre und Gesangvereine: KG Kleffbotze e.V. Friesdorf -Musikchor- 500 Bach Chor Bonn e.V. 500 Bonner Shanty-Chor 500 Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500 Jugendkonzertchor Bonn 500 Männerchor Friesdorf e.V. 500 Kammerchor RheinVocal 500 Instrumentalvereine: BAG Musik Rheinland-Süd 500 Förderverein Rheinbläser e.V. 500 Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500 Blasorchester St. Martin 500Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kirchenchöre: Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360 Schützenbruderschaften: St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300 St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300 St. Matthias Bruderschaft Mehlem 300 St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V. 300 St. Georg Schützenbruderschaft Plittersdorf 1700 e.V. 300 Jungsgesellenvereine: Junggesellenverein Freundschaftsbund Lannesdorf 1894 e.V. 180 Oberdorfer Männerreih Mehlem 180 Heimatpflege: Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V. 4.180 Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss angeschlossene Vereine: Heiderhofer Freibeuter e.V. 130 Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130 Festausschuss Godesberger Karneval e.V. 9.000* Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130 KC "Die Jecken Goten" 1970 e.V. 130 KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130 KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130 KG Schweinheim e.V. 130 GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130 Bad Godesberger Hilfsorganisationen: Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem 130 Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 130 Sonstige Vereinigungen: Freunde der Ge-Nuss-Ecke e.V. 130 Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130 Bürgerverein Heiderhof e.V. 130 Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130 Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130 Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130 Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130 Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130 Ortsausschuss Mehlem e.V. 130 Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130 Imkerverein Bad Godesberg 130 Jubiläum: St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 250Seite 2 von 5 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2025 im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Begründung: Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe n) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet. Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in ihrer aktuellen Fassung vom 01.03.2023 (DS-Nr. 222186-02 AA) kann den Vereinen, die bis zum 30.09.2025 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. - vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg fallen die Anträge des Kunstvereins Bad Godesberg e.V. sowie der The Rhine Art uG nicht in den Anwendungsbereich dieser Richtlinien und sind daher nicht zuschussfähig. Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen für Transferauszahlungen im Haushaltsjahr 2025 EUR 19.170,- und im Haushaltsjahr 2026 EUR 17.670,- zur Verfügung. Nach der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn ist im Haushaltsjahr 2025 die Auszahlung von Zuschüssen für freiwillige Leistungen auf 90 % der freigegebenen Mittel begrenzt. Die verbleibenden 10 % werden aus der Rücklage der Bezirksverwaltung finanziert, damit die Vereine weiterhin zu 100 % gefördert werden können. St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Somit werden für dieSeite 3 von 5 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 € aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis zum 30. November 2025 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus werden auf Antrag auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser Finanzposition gezahlt. Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500,- Euro gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert bis zum 30.3.2026 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500,- Euro behält sich die Bezirksverwaltung jedoch vor. Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss aus der Rücklage der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ausgeglichen werden. Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar. *Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) kann der beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 9.000,- in voller Höhe ausgezahlt werden, da absehbar ist, dass im Budget der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg für 2026 Mittel in ausreichender Höhe vorhanden sind. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg 1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 24.010,- EUR 110770131/ 73.100 2025 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlichSeite 4 von 5 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de