← Vorlagen

253908 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom 24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das Jahr 2025

Nummer
253908
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
19.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bad Godesberg Stadtbezirk· Alt-Godesberg Hauptort
  • Friesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Lannesdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Mehlem Ortsteil· Bad Godesberg
  • Plittersdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Muffendorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Schweinheim Ortsteil· Bad Godesberg
  • Alt-Godesberg Ortsteil· Bad Godesberg
  • Heiderhof Ortsteil· Bad Godesberg
  • Pennenfeld Ortsteil· Bad Godesberg
  • Rüngsdorf Ortsteil· Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,5 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (7.854 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253908
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg
Dezernat:
Dez. I
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung
der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg vom
24.10.2012 (in der Fassung vom 1.3.2023)" für das
Jahr 2025
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.12.2025 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie die
Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg
erhalten einen Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ in folgender Höhe
(alle Beträge in EUR):
Chöre und Gesangvereine:
KG Kleffbotze e.V. Friesdorf -Musikchor- 500
Bach Chor Bonn e.V. 500
Bonner Shanty-Chor 500
Chor der Marinekameradschaft Bonn von 1898 e.V. 500
Jugendkonzertchor Bonn 500
Männerchor Friesdorf e.V. 500
Kammerchor RheinVocal 500
Instrumentalvereine:
BAG Musik Rheinland-Süd 500
Förderverein Rheinbläser e.V. 500
Bad Godesberger Kammerorchester e.V. 500
Blasorchester St. Martin 500Seite 1 von 5
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Kirchenchöre:
Pfarrcäcilienchor an St. Marien 360
Schützenbruderschaften:
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924 e.V. 300
St. Hub. Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 300
St. Matthias Bruderschaft Mehlem 300
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem gegr. 1850 e.V. 300
St. Georg Schützenbruderschaft Plittersdorf 1700 e.V. 300
Jungsgesellenvereine:
Junggesellenverein Freundschaftsbund Lannesdorf 1894 e.V. 180
Oberdorfer Männerreih Mehlem 180
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e.V.
4.180
Festausschuss Godesberger Karneval e.V. und dem Festausschuss
angeschlossene Vereine:
Heiderhofer Freibeuter e.V. 130
Allgemeine Karnevalsgesellschaft Prinzengarde 1947 e.V. 130
Festausschuss Godesberger Karneval e.V. 9.000*
Godesberger Stadtsoldatenkorps e.V. 130
KC "Die Jecken Goten" 1970 e.V. 130
KG Kleffbotze e.V. Friesdorf 130
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf e.V. 130
KG Schweinheim e.V. 130
GKG Bergfunken Bad Godesberg e.V. 130
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem 130
Freiwillige Feuerwehr Bonn-LZ Lannesdorf 130
Sonstige Vereinigungen:
Freunde der Ge-Nuss-Ecke e.V. 130
Bürger.Bad.Godesberg e.V. 130
Bürgerverein Heiderhof e.V. 130
Bürgerverein Buntes Pennenfeld e.V. 130
Ortsausschuss Friesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Lannesdorf e.V. 130
Ortsausschuss Muffendorf e.V. 130
Ortsausschuss Rüngsdorf e.V. 130
Ortsausschuss Schweinheim e.V. 130
Ortsausschuss Mehlem e.V. 130
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920 e.V. 130
Imkerverein Bad Godesberg 130
Jubiläum:
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V. 250Seite 2 von 5
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge 2025 im
Stadtbezirk Bad Godesberg werden den einzelnen Veranstaltern
gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu
0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt.
Begründung:
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von
örtlichen Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und
sonstiger örtlicher Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme
der Sportvereine) gehört gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe n) der
Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn (Bonner Bezirksverfassung) zu
den Entscheidungsrechten der Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist
Ziel der Bezirksvertretung Bad Godesberg, die Arbeit der Vereine und
sonstiger Vereinigungen zur Heimat- und Brauchtumspflege zu beleben
und zu fördern. Bei der Vergabe der Zuschüsse fühlt sich die
Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der Forderung des
Inklusiven Bonns - wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom 8. Juli
2010 (DS-Nr. 1010622AA7) formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an
Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege
und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 in ihrer
aktuellen Fassung vom 01.03.2023 (DS-Nr. 222186-02 AA) kann den
Vereinen, die bis zum 30.09.2025 einen Antrag gestellt haben, auf
Beschluss der Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden.
Gemäß der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg fallen die Anträge des
Kunstvereins Bad Godesberg e.V. sowie der The Rhine Art uG nicht in
den Anwendungsbereich dieser Richtlinien und sind daher nicht
zuschussfähig.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 stehen für Transferauszahlungen im
Haushaltsjahr 2025 EUR 19.170,- und im Haushaltsjahr 2026 EUR
17.670,- zur Verfügung.
Nach der Bewirtschaftungsverfügung der Bundesstadt Bonn ist im
Haushaltsjahr 2025 die Auszahlung von Zuschüssen für freiwillige
Leistungen auf 90 % der freigegebenen Mittel begrenzt. Die
verbleibenden 10 % werden aus der Rücklage der Bezirksverwaltung
finanziert, damit die Vereine weiterhin zu 100 % gefördert werden
können.
St. Martin: Den einzelnen Veranstaltern werden grundsätzlich für die
Durchführung von Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad
Godesberg gemäß Ziffer 3.4 der Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis
zu 0,40 € Euro je teilnehmendem Kind gezahlt. Somit werden für dieSeite 3 von 5
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
diesjährigen Sankt-Martins-Zuschüsse voraussichtlich etwa 2.500,00 €
aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe der bis
zum 30. November 2025 einzureichenden Anträge. Darüber hinaus
werden auf Antrag auch die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen
Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen aus dieser
Finanzposition gezahlt.
Verwendungsnachweise werden erst ab einer Fördersumme von 500,-
Euro gefordert und sind durch den Förderungsnehmer unaufgefordert
bis zum 30.3.2026 einzureichen. Eine stichprobenartige Einholung von
Verwendungsnachweisen bei einer Fördersumme unter 500,- Euro
behält sich die Bezirksverwaltung jedoch vor.
Eine Unterdeckung der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den
vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen – muss aus der
Rücklage der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg ausgeglichen
werden.
Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131 verfügbar.
*Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. (FAGK) kann der
beantragte Zuschuss in Höhe von EUR 9.000,- in voller Höhe
ausgezahlt werden, da absehbar ist, dass im Budget der
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg für 2026 Mittel in
ausreichender Höhe vorhanden sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
1.01.31 Bezirksverwaltungsstelle
Bad Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
24.010,- EUR 110770131/
73.100
2025
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlichSeite 4 von 5
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de