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253902 · Anregungen und Beschwerden

Bürgerantrag: Keine Einschränkung des Badens im Rhein

Nummer
253902
Art
Anregungen und Beschwerden
Veröffentlicht
04.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 04.11.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 08.07.2026

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 08.07.2026 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 102,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 253902-01 ST Vertagungsbitte zum Bürgerantrag: Keine Einschränkung des Badens im Rhein

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Anregungen und Beschwerden
öffentlich
253902
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
21.10.2025
Bürgerantrag: Keine Einschränkung des Badens im
Rhein
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
31.12.2025 Entscheidung
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Der Antrag lautet:
Ich beantrage hiermit, dass die Stadt Bonn das Baden im Rhein nicht verbietet,
sondern alternativ mehr Geld in Aufklärung zum Beispiel an Schulen und
Warnschilder (insbesondere in verschiedenen Sprachen) investiert.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag komplett (nichtöffentlich)
2 Bürgerantrag (öffentlich)Seite 1 von 2
Betreff
Baden im Rhein soll erlaubt bleiben
Ihr Antrag
Ich beantrage hiermit, dass die Stadt Bonn das Baden im Rhein nicht verbietet, sondern alternativ mehr Geld in
Aufklärung zum Beispiel an Schulen und Warnschilder (insebsondere in verschiedenen Sprachen) investiert.
Begründung des Antrags
Zu meiner Begründung:
Der Rhein ist für die an seinen Ufern wohnenden Menschen ein prägendes Element der Landschaft und viele
fühlen sich dem Fluss verbunden. Die Menschen suchen am und auf dem Wasser Erholung und es handelt sich
um ein wunderbares Naturerlebnis, dem Rhein nahe zu sein.
Die Städte am Rhein sehen sich jedoch mit dem Problem konfrontiert, dass immer wieder Menschen im Rhein
ums Leben kommen. Hierzu ein paar Zahlen der DLRG (https://www.dlrg.de/informieren/die-
dlrg/presse/statistik-ertrinken/) aus dem Jahr 2024: In ganz NRW sind im Jahr 2024 25 Menschen in Flüssen
ertrunken. Mehr als 75% der Etrunkenen Menschen waren männlich. Wenn in ganz NRW 25 Menschen in Flüssen
ertrinken, werden es in Bonn deutlich unter 10 Menschen/Jahr sein. Jeder einzelne Todesunfall - egal wie die
Umstände waren - ist tragisch und zieht als Einzelschicksal Trauer und Verlust nach sich. Durch ein umfassendes
Badeverbot im Rhein im Stadtgebiet Bonn würde man vermutlich den ein oder anderen Todesfall vermeiden.
Jedoch wird hierbei der Preis eines solchen Verbotes vergessen: Viele viele hunderte Menschen, die den Rhein als
Erholungsraum nutzen und sich umsichtig und korrekt verhalten, werden durch solch ein Verbot bestraft und
um Lebensfreude und Naturerleben gebracht. Es ist einfach, bei solch einem Thema mit Verboten zu reagieren.
Es suggeriert Stärke und Tatendrang. Jedoch wird erneut in Freiheit, Kultur und Erholung eingegriffen. Um
wirklich Todesfälle in Bonn und Deutschland zu vermeiden, könnte an anderen Stellschrauben deutlich mehr
gedreht werden (Tempolimit, Luftverschmutzung, sichere Radwege...). Das ist aber natürlich deutlich schwieriger
umzusetzen als einfach ein Verbot auszusprechen, das möglicherweise 2-3 Menschen/Jahr rettet.
Als Ruderin war ich schon oft im Rhein schwimmen und habe großen Respekt davor. Ich bin mir aber auch der
Gefahren bewusst und weiß zum Beispiel über den gefährlichen Sog der Großschifffahrt Bescheid.
Förderung von Schulschwimmen, Aufklärung über die Risiken des Flusses bereits in der Schule und mehr
Warnhinweise (insbesondere in verschiedenen Sprachen mit differenzierten Erklärungen und nicht nur
"Lebensgefahr") wären wünschenswerte Maßnahmen, um mehr Menschen die Gefahren des Rheins zu
verdeutlichen.
Desweiteren stellt sich die Frage, was mit dem Triathlon im Rhein wäre? Oder Anglern? Oder SUP-Fahrer*Innen?
Was ist mit Wasserski? Muss all das auch verboten werden, um mögliche Unfälle zu vermeiden?
Das Leben an sich ist gefährlich und wo fängt die Mündigkeit des Einzelnen an zu entscheiden, welche Risiken
man in seinem Leben in Kauf nimmt? Muss dann nicht auch Rauchen verboten werden? Motorradfahren?
Downhill-Mountainbike? Sollte eine Helmpflicht auf dem Fahrrad eingeführt werden? Der Staat hat nicht die
Aufgabe, seine Bürger*Innen vor allen Gefahren des Lebens zu schützen.
Zudem ist die Höhe der Strafe, wie sie zum Beispiel in Düsseldorf mit 1000 € festgesetzt ist, ein drakonisch hoher
Betrag und schürt weiter das Gefühl der Menschen von staatlicher Willkür. Verglichen mit Strafen für Dinge, bei
denen nachweislich Menschen (und vor allem nicht man selbst) geschädigt werden (Parken auf Rettungswegen,
Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit...) ist solch ein hoher Betrag absolut nicht nachvollziehbar.
Zusammengefasst halte ich ein allgemeines Badeverbot unverhältnismäßig und den Nutzen für die
Allgemeinheit mehr als fraglich. Normale Bürger*Innen, die Erholung und ein Naturerlebnis suchen, werden
kollektiv bestraft.
Hiermit bestätige ich, dass ich seit mindestens drei Monaten in Bonn wohne.
Erstellt mit MACH formsolutions
Artikel-Nr.: KFAS_01_002Seite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de