253901 · Beschlussvorlage
8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Seniorenzentren
Kerndaten
- Nummer
- 253901
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 18.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Karmeliterstraße Hauptort
- Gudenauer Weg
- Am Wesselpütz
- Flemingstraße
- Breite Straße
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (5.310 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 253901 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Seniorenzentren Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Die Verwaltung wurde beauftragt, Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in der Beratung des Rates und seiner Ausschüsse zu ergreifen. Nach der letzten Kommunalwahl hat der Rat der Stadt Bonn in seiner Sitzung am 28. Juni 2021 (Vorlage DS 202220-03) den Betriebsausschuss Senioren- zentren eingerichtet. Seit der Gründung dieses eigenständigen Ausschusses wurden jährlich weniger als zehn Vorlagen beraten. Um die Gremienarbeit effi- zienter zu gestalten, soll der Betriebsausschuss der Seniorenzentren daher nicht als eigenständiger Ausschuss fortgeführt werden. Seine Aufgaben sollen künftig vom Finanzausschuss übernommen werden, da der überwiegende Teil der Vorlagen betriebswirtschaftliche Inhalte umfasst. Um die Betriebssatzung dahingehend anzupassen, ist eine Änderungssatzung erforderlich. Bei der Gelegenheit sind redaktionelle Anpassungen bedingt durch die Errich- tung von Ersatzneubauten im Rahmen der Weiterentwicklung der Seniorenzen- tren seit der letzten Änderungssatzung vorzunehmen. Der Betrieb der Konvente „St. Aegidius und St. Jakob“ sowie der Begegnungsstätte „St. Aegidius und St. Jakob“ wird seit 2023 von Amt 50 fortgeführt. Anlage/n 1 Anlage 1 Änderung Betriebssatzung SZB 8. Satzung (öffentlich)Seite 1 von 5 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 2 Anlage 2 Änderung Betriebssatzung SZB Synopse (öffentlich)Seite 2 von 5 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Vom Aufgrund der §§ 7, 60 Absatz 1 Satz 2, 107 Absatz 2 und 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO – vom 16. November 2004 (GV NRW. S. 644, ber. 2005 S.15, SGV. NRW 641) zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. März 2021 (GV. NRW. S. 348), hat der Rat der Bundesstadt Bonn am folgende Satzung beschlossen: Artikel I Die Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn vom 19. Dezember 1997 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 480), zuletzt geändert durch Satzung vom 13. September 2021 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn, S. 888) wird wie folgt geändert: § 3 erhält folgende Fassung: „Zu den „Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“ gehören: • „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140a, 53127 Bonn • „St. Albertus-Magnus-Haus“, Karmeliterstraße 3a, 53229 Bonn • „Wilhelmine-Lübke-Haus“, Am Wesselpütz 2, 53123 Bonn • „Tagespflegehaus“ der Bundesstadt Bonn, Karmeliterstraße 3c, 53229 Bonn • „Begegnungsstätte“ im „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140, 53127 Bonn • „Verwaltung der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“, Flemingstraße 2, 53123 Bonn“ § 6 Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Der Betriebsausschuss im Sinne des § 5 Eigenbetriebsverordnung ist der Finanzausschuss.“ Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.Seite 3 von 5 Anlage 2 Synopse zur 8. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Aktuelle Version Änderungsvorschlag Änderungen § 3 Zu den „Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“ gehören: • „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140, 53127 Bonn • „St. Albertus-Magnus-Haus“, Karmeliterstraße 20 bis 22, 53229 Bonn • „Wilhelmine-Lübke-Haus“, Am Wesselpütz 2, 53123 Bonn • „Tagespflegehaus“ der Bundesstadt Bonn, Breite Straße 109 bis 113, 53111 Bonn • „Konvente St. Aegidius und St. Jakob“, Breite Straße 107 a, 53111 Bonn • „Begegnungsstätte St. Aegidius und St. Jakob“, Breite Straße 107 a, 53111 Bonn • „Begegnungsstätte“ im „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140, 53127 Bonn § 3 Zu den „Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“ gehören: • „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140a, 53127 Bonn • „St. Albertus-Magnus-Haus“, Karmeliterstraße 3a, 53229 Bonn • „Wilhelmine-Lübke-Haus“, Am Wesselpütz 2, 53123 Bonn • „Tagespflegehaus“ der Bundesstadt Bonn, Karmeliterstraße 3c, 53229 Bonn • „Begegnungsstätte“ beim „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140, 53127 Bonn a 20 bis 22 3a Breite Straße 109 bis 113, 53111 Karmeliterstraße 3c, 53229 • „Konvente St. Aegidius und St. Jakob“, Breite Straße 107 a, 53111 Bonn • „Begegnungsstätte St. Aegidius und St. Jakob“, Breite Straße 107 a, 53111 Bonn im beimSeite 4 von 5 • „Verwaltung der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“, Flemingstraße 2, 53123 Bonn § 6 (1) Der Betriebsausschuss setzt sich aus vom Rat benannten Mitgliedern zusammen • „Verwaltung der Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn“, Flemingstraße 2, 53123 Bonn § 6 (1). Der Betriebsausschuss im Sinne des § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Finanzausschuss. (1) setzt sich aus vom Rat benannten Mitgliedern zusammen.im Sinne des § 5 Eigenbetriebsverordnung NRW ist der Finanzausschuss.Seite 5 von 5
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de