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253899-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich der Niebuhrstraße

Nummer
253899-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.01.2026
Letzte Änderung
28.10.2026
  • Niebuhrstraße Straße· Südstadt, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.03.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253899 Bürgerantrag: Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich der Niebuhrstraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253899-01 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag: Einrichtung verkehrsberuhigender
Maßnahmen im Bereich der Niebuhrstraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Stellungnahme der Verwaltung:
Verkehrsberuhigende Maßnahmen über die bereits bestehende Tempo-30-
Regelung hinaus können in Erwägung gezogen werden, wenn die
Einschätzung gerechtfertigt wäre, dass in der Niebuhrstraße eine über die
allgemeinen im Straßenverkehr bestehenden Gefahren hinausgehende
Gefahrensituation angenommen werden kann. Eine solche Annahme ließe sich
aufgrund festzustellender nicht unerheblicher
Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch einem bekannten
Unfallgeschehen herleiten.
Die Niebuhrstraße wurde durch die Unfallkommission nach jetzigem
Kenntnisstand nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft, da dort keine
Erkenntnisse zu einem hohen Unfallgeschehen vorliegen.
Vom 28.1.2022 bis 4.2.2022 wurde in Höhe der Haus-Nr. 3 bereits eine
mehrtägige Verkehrsanalyse im 24/7 Rhythmus mit einem
Seitenradarmessgerät durchgeführt, um das Geschwindigkeitsniveau zu
ermitteln. Insgesamt passierten in diesem Zeitraum 6218 Fahrzeuge die
Messstelle. Lediglich 2,3 Prozent der Fahrzeuge überschritten die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in dem Umfang, dass die
Geschwindigkeitsüberschreitung ordnungsbehördlich hätte geahndet werden
können. Die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 26 km/h. Vom
27.11.2025 bis 5.12.2025 wurde eine erneute Messung mit einem
Seitenradargerät in Höhe von Haus-Nr. 10a durchgeführt. Laut dieser Messung
haben 6,5 Prozent der Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit in einem
Bereich, der ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld nach sich ziehen würde,
überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 28 km/h.
Überdurchschnittlich häufig sind in NRW Geschwindigkeitsüberschreitungen
dann, wenn 15 Prozent oder mehr aller den Bereich durchfahrenden Fahrzeuge
schneller als erlaubt bewegt werden. Da dies hier nicht der Fall war, verfügt die
Stadt nicht über die rechtliche Befugnis, mobile oder stationäre
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.Seite 1 von 2
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Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden in Bonn lediglich an
sogenannten „Unfallhäufungsstellen“ installiert, da mit diesen Geräten lediglich
eine sehr punktuelle Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten erreicht wird.
Da das Geschwindigkeitsniveau und auch das Unfallgeschehen dort bisher
nicht erhöht ist, sind dort bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen wie
Fahrbahnschwellen nicht nötig.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 07:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de