253899-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag: Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich der Niebuhrstraße
Kerndaten
- Nummer
- 253899-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 20.01.2026
- Letzte Änderung
- 28.10.2026
Orte
- Niebuhrstraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253899-01 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Einrichtung verkehrsberuhigender Maßnahmen im Bereich der Niebuhrstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Stellungnahme der Verwaltung: Verkehrsberuhigende Maßnahmen über die bereits bestehende Tempo-30- Regelung hinaus können in Erwägung gezogen werden, wenn die Einschätzung gerechtfertigt wäre, dass in der Niebuhrstraße eine über die allgemeinen im Straßenverkehr bestehenden Gefahren hinausgehende Gefahrensituation angenommen werden kann. Eine solche Annahme ließe sich aufgrund festzustellender nicht unerheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch einem bekannten Unfallgeschehen herleiten. Die Niebuhrstraße wurde durch die Unfallkommission nach jetzigem Kenntnisstand nicht als Unfallhäufungsstelle eingestuft, da dort keine Erkenntnisse zu einem hohen Unfallgeschehen vorliegen. Vom 28.1.2022 bis 4.2.2022 wurde in Höhe der Haus-Nr. 3 bereits eine mehrtägige Verkehrsanalyse im 24/7 Rhythmus mit einem Seitenradarmessgerät durchgeführt, um das Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln. Insgesamt passierten in diesem Zeitraum 6218 Fahrzeuge die Messstelle. Lediglich 2,3 Prozent der Fahrzeuge überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem Umfang, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung ordnungsbehördlich hätte geahndet werden können. Die festgestellte Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 26 km/h. Vom 27.11.2025 bis 5.12.2025 wurde eine erneute Messung mit einem Seitenradargerät in Höhe von Haus-Nr. 10a durchgeführt. Laut dieser Messung haben 6,5 Prozent der Fahrzeuge die zulässige Geschwindigkeit in einem Bereich, der ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld nach sich ziehen würde, überschritten. Die Durchschnittsgeschwindigkeit lag bei 28 km/h. Überdurchschnittlich häufig sind in NRW Geschwindigkeitsüberschreitungen dann, wenn 15 Prozent oder mehr aller den Bereich durchfahrenden Fahrzeuge schneller als erlaubt bewegt werden. Da dies hier nicht der Fall war, verfügt die Stadt nicht über die rechtliche Befugnis, mobile oder stationäre Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.Seite 1 von 2 Seite 2 Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden in Bonn lediglich an sogenannten „Unfallhäufungsstellen“ installiert, da mit diesen Geräten lediglich eine sehr punktuelle Senkung der gefahrenen Geschwindigkeiten erreicht wird. Da das Geschwindigkeitsniveau und auch das Unfallgeschehen dort bisher nicht erhöht ist, sind dort bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Fahrbahnschwellen nicht nötig. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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