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253898-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag - Optimierung Parksituation im Bereich Damaschkestraße

Nummer
253898-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
01.12.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Damaschkestraße Straße· Dottendorf, Bonn Hauptort
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
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  1. 253898 Bürgerantrag - Optimierung Parksituation im Bereich Damaschkestraße

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253898-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Bürgerantrag - Optimierung Parksituation im
Bereich Damaschkestraße
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Anordnung von gekipptem Parken zu
Lasten des Gehweges kritisch gesehen. Die Damaschkestraße weist durch das
bestehende, angeordnete alternierende Fahrbahnparken auf nahezu der
gesamten Länge der Straße bereits Parkstände auf. Dieses Parkraumangebot
wird zudem durch private Parkmöglichkeiten, z.B. vor den Hausnummer 8-10
bzw. 18-20 ergänzt.
Die Restfahrbahnbreite neben den bestehenden Parkstreifen im Straßenraum
beträgt lediglich ca. 4,00m. Bei einer ergänzenden Ausweisung von gekipptem
Parken auf der östlichen Straßenseite (erforderliche Breite von 2,00m) würde in
der Folge entweder die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m oder die
Mindestgehwegbreite von 1,50m unterschritten. Eine Anordnung scheidet
daher aus rechtlichen Gründen bereits aus. Überdies sollen Gehwege gemäß
der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraße (RASt06) grundsätzlich eine
Mindestbreite von 2,50m aufweisen, um Begegnungen von zu Fußgehenden
mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrern zu ermöglichen. Diese Mindestbreite
wird auf beiden Straßenseiten baulich nicht erreicht.
Zudem weist die Bordsteinkante im Bereich der Damaschkestraße eine
wechselnde Höhendifferenz von mindestens 10 cm zwischen
Entwässerungsrinne und Gehweg auf. Bei dieser Höhendifferenz ist ein
ständiges Überfahren nicht möglich. Des Weiteren ist die aktuell vorhandene
Nebenanlage nicht für eine Befahrung geeignet, da sie nicht entsprechend
ausgebaut ist. Der Allgemeinzustand der Gehwegflächen ist trotz schadhafter
Teilbereiche und Unebenheiten verkehrssicher.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den
Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür
maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der
Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangtSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de