253898-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Bürgerantrag - Optimierung Parksituation im Bereich Damaschkestraße
Kerndaten
- Nummer
- 253898-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 01.12.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Damaschkestraße Hauptort
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Volltext
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253898-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag - Optimierung Parksituation im Bereich Damaschkestraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 02.12.2025 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: Aus verkehrsplanerischer Sicht wird die Anordnung von gekipptem Parken zu Lasten des Gehweges kritisch gesehen. Die Damaschkestraße weist durch das bestehende, angeordnete alternierende Fahrbahnparken auf nahezu der gesamten Länge der Straße bereits Parkstände auf. Dieses Parkraumangebot wird zudem durch private Parkmöglichkeiten, z.B. vor den Hausnummer 8-10 bzw. 18-20 ergänzt. Die Restfahrbahnbreite neben den bestehenden Parkstreifen im Straßenraum beträgt lediglich ca. 4,00m. Bei einer ergänzenden Ausweisung von gekipptem Parken auf der östlichen Straßenseite (erforderliche Breite von 2,00m) würde in der Folge entweder die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m oder die Mindestgehwegbreite von 1,50m unterschritten. Eine Anordnung scheidet daher aus rechtlichen Gründen bereits aus. Überdies sollen Gehwege gemäß der Richtlinie zur Anlage von Stadtstraße (RASt06) grundsätzlich eine Mindestbreite von 2,50m aufweisen, um Begegnungen von zu Fußgehenden mit Kinderwägen oder Rollstuhlfahrern zu ermöglichen. Diese Mindestbreite wird auf beiden Straßenseiten baulich nicht erreicht. Zudem weist die Bordsteinkante im Bereich der Damaschkestraße eine wechselnde Höhendifferenz von mindestens 10 cm zwischen Entwässerungsrinne und Gehweg auf. Bei dieser Höhendifferenz ist ein ständiges Überfahren nicht möglich. Des Weiteren ist die aktuell vorhandene Nebenanlage nicht für eine Befahrung geeignet, da sie nicht entsprechend ausgebaut ist. Der Allgemeinzustand der Gehwegflächen ist trotz schadhafter Teilbereiche und Unebenheiten verkehrssicher. Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Bonn ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangtSeite 1 von 2 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:19 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de