253897 · Mitteilungsvorlage
Projekt Aufgabenkritik
Kerndaten
- Nummer
- 253897
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 20.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 253897 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Dezernat II Dezernat: Dez. II Projekt Aufgabenkritik Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Kenntnisnahme Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 31.12.2025 Kenntnisnahme Hauptausschuss 31.12.2025 Kenntnisnahme Mitteilung: Ausganglage Die Haushaltslage in Bonn ist – wie im Großteil aller Kommunen – äußerst kri- tisch. In den Planjahren des Doppelhaushalts 2025/2026 sowie der Mittelfrist- planung bis 2029 wird in Summe ein Fehlbetrag von 759 Mio. EUR ausgewie- sen (vor globalem Minderaufwand). Eine Genehmigung des Haushaltsplans war nur möglich, indem die noch vorhandene Ausgleichsrücklage gänzlich ein- gesetzt bzw. geplante Verluste ab 2026 für drei Jahre in die Zukunft vorgetra- gen werden. Die Ausnutzung all dieser Instrumente führt im Umkehrschluss jedoch zu einem sehr deutlichen Eigenkapitalverzehr, sofern nicht Gegensteue- rungsmaßnahmen mit kurzfristiger sowie auch längerfristiger Wirkung ergriffen werden. Seit Beschluss des Haushaltsplans im März 2025 hat sich die kommunale Fi- nanzlage weiter deutlich eingetrübt. So rechnen die kommunalen Spitzenver- bände mit einer Verschlechterung des bundesweiten kommunalen Finanzie- rungssaldos von über 24 Mrd. EUR im Jahr 2024 auf rund 36 Mrd. EUR im Jahr 2028. Das Bundes-Sondervermögen sowie die Altschuldenhilfe bieten im Ver- gleich dazu nur eine relativ kleine Entlastung. In ihrem Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung 2025/2026 stellt die Bezirksregierung Köln angesichts der weiterhin erheblichen Jahresplanfehlbe- träge beispielloser Ausprägung fest, dass mit den bisherigen Konsolidierungs- anstrengungen keinesfalls eine „Erledigung“ des Sparkurses eingetreten sei. „Ohne weitreichende Verstärkung der Konsolidierungsbemühungen droht die Stadt Bonn in absehbarer Zeit auch unter der gesetzlich neu definierten Haus- haltsausgleichssystematik haushaltssicherungspflichtig zu werden.“ Dement- sprechend hat auch der Rat bereits in seinem Haushaltsbegleitbeschluss vom 20.03.2025 (240986-119 AA) die Verwaltung mit der Entwicklung weiterer Kon- solidierungsmaßnahmen beauftragt. Durch die Aufnahme der Arbeit des Stellenkonsolidierungsausschusses im De- zember 2024 konnte unter anderem in einem ersten Schritt erreicht werden,Seite 1 von 5 Seite 2 dass 65 Stellen in der Gesamtverwaltung abgebaut worden sind (DS 240986- 099 ST). Dadurch konnte das Konsolidierungsziel im Bereich des Stellenplans für den Doppelhaushalt 2025/2026 wie vorgesehen erreicht werden. Die Nach- besetzung von freiwerdenden Stellen konzentriert sich dabei insbesondere auf wichtige und pflichtige Aufgaben. Gleichzeitig wurde eine weitere Ausweitung des Stellenbestandes unterbunden und eine Umverteilung der Ressourcen durch strategische Entscheidungen auf Vorstandsebene erreicht. In den Haus- haltsjahren 2027, 2028 und 2029 müssen jährlich jeweils weitere 60 Stellen eingespart werden. Diese Einsparungen sind bereits in der mittelfristigen Fi- nanzplanung des genehmigten Haushaltes berücksichtigt. Die letzten Stellen- konsolidierungsausschüsse haben gezeigt, dass das Identifizieren von Ein- sparpotentialen bei vakanten Stellen zunehmend schwerer wird. Auch um die eingeplanten Stellenkonsolidierungsziele einhalten zu können, müssen daher Aufgaben und Prozesse systematisch hinterfragt werden. Weiterer Konsolidierungsprozess, insbesondere Projekt Aufgabenkritik Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung mehrere Maßnahmen ergriffen. Hierzu zählt neben der eingeschränkten Bewirtschaftung des Haushaltes, ei- nem deutlich restriktiveren Umgang mit Ermächtigungsübertragungen und der Konzeptionierung eines neuen, aufgabenkritischen Verfahrens zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 auch die Initiierung eines neuen Projekts zur Aufgabenkritik, das auf den Ergebnissen und Erfahrungen des Konsolidie- rungsprozesses der letzten beiden Jahre aufbaut (DS-Nr. 231491). Das Projekt wird unter neuer Federführung des Dezernates II verwaltungsweit durchgeführt. Die Projektleitung übernimmt die Stabsstelle Zentrales Controlling unter Einbindung eines Kernteams aus OB-Büro, Stadtkämmerei, Personal- und Organisationsamt und des Personalrates. Kurzfristiges Ziel der genannten Maßnahmen ist es, trotz desolater kommunaler Finanzlage den politischen Gremien einen genehmigungsfähigen Haushalts- planentwurf vorlegen zu können. Ein zentrales Kriterium ist hierbei die Verrin- gerung der allgemeinen Rücklage um weniger als ein Zwanzigstel in zwei auf- einanderfolgenden Haushaltsjahren (§ 76 GO NRW). Die Überschreitungen dieser 5%-Grenze der Mittelfristplanung des aktuellen Doppelhaushalts liegen zwischen 65,9 und 80,2 Mio.€ jährlich und sind Zeile 5 der folgenden Tabelle zu entnehmen. Plan 2027 Plan 2028 Plan 2029 1 Fehlbetrag vor Abzug des Globalen Minderaufwands -166,5 -150 -149,4 2 Globaler Minderaufwand 38,5 38,7 39,6 3 Fehlbetrag nach Abzug des Globa- len Minderaufwands -128 -111,3 -109,8 4 5 % der Allgemeinen Rücklage 47,8 45,4 43,1 5 Fehlbetrag oberhalb 5% der Allge- meinen Rücklage -80,2 -65,9 -66,6Seite 2 von 5 Seite 3 Zu beachten ist, dass in der Bewirtschaftung zusätzlich der Globale Minderauf- wand in Höhe von bis zu 40 Mio. EUR erwirtschaftet werden muss. Die Erleich- terungen durch das Altschuldenentlastungsgesetz (voraussichtlich 5 – 6 Mio. EUR Zinsaufwendungen p.a.) und das Bundes-Sondervermögen (18 Mio. EUR investiv p.a.) bieten eine Entlastung, jedoch keine Lösung für die strukturelle Unterfinanzierung. Längerfristigeres Ziel der Verwaltung ist die Erreichung eines echten Haus- haltsausgleich und ein nachhaltiges, auf strategische Ziele ausgerichtetes Auf- gabenportfolio, um die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Verwaltung und des Haushalts zu gewährleisten. Hierfür wird auch über die Aufstellung des nächs- ten Doppelhaushalts hinaus eine Verstetigung notwendig sein durch Etablie- rung dauerhafter aufgabenkritischer Strukturen und Abläufe sowie die Sicher- stellung der Maßnahmenumsetzung mithilfe entsprechender Controllingstruktu- ren. Der Aufbau eines notwendigen Controllings ist momentan aufgrund fehlen- der Kapazitäten nur ansatzweise möglich. Im Projekt „Aufgabenkritik“ sollen Produkte und Aufgaben sowohl dem Grunde nach überprüft werden als auch in ihrer Art und Umfang der Erbringung: Im Rahmen einer Zweckkritik wird systematisch geprüft, ob die wahrgenommenen Aufgaben grundsätzlich oder teilweise verzichtbar sind. Dabei geht es um die grundlegende Frage, ob bestimmte Aufgaben oder Produkte weiterhin erbracht werden müssen oder ob Standards und Leistungsniveaus abgesenkt werden können. Ziel ist es, Aufgaben zu identifizieren, die reduziert, verändert oder ganz eingestellt werden können. Im Rahmen einer Vollzugskritik wird unter- sucht, ob die bestehenden Aufgaben effizient und wirtschaftlich umgesetzt wer- den. Hier geht es um die Art und Weise der Aufgabenerfüllung – also um Pro- zesse, Strukturen und Ressourceneinsatz. Ziel ist es, Optimierungspotenziale zu heben, etwa durch eine Optimierung der Fach- und Finanzsteuerung bei der Aufgabenwahrnehmung, Digitalisierung, Automatisierung, Prozessvereinfa- chung oder organisatorische Anpassungen. Der Projekterfolg für die Erreichung der kurz- und mittelfristigen Projektziele hängt einerseits von der Umsetzungsreife identifizierter Konsolidierungspoten- ziale ab und andererseits von den verfügbaren Ressourcen für die Projekt- durchführung. Aus dem Grund wurde eine Projektorganisation etabliert, die sich aus zentralen, dezentralen und externen Ressourcen zusammensetzt. Zentral stehen in der Stabsstelle Zentrales Controlling im Dezernat II 1,75 VZÄ für die Erstellung und Steuerung der Quartalsberichte sowie für das Projekt Aufgabenkritik und zur Verfügung. Ergänzt wird die Projektsteuerung durch das sog. Kernteam (OB-Büro, Stadtkämmerei, Personal- und Organisationsamt, Personalrat). Dezentral unterstützen Koordinatoren aus den Dezernaten und Fachämtern. Durch diese Struktur ist eine enge Einbindung und Beteiligung der Fachämter und Dezernate in die Projektdurchführung und die Projektergebnis- se gewährleistet. Zusätzliche interne Ressourcen wurden durch die zuvor beschriebene Projekt- organisation bislang nicht eingeplant. Um die Projektdurchführung methodisch und inhaltlich zu unterstützen wurde daher ergänzend, bis März 2026, die ex- terne Beratungsgesellschaft KPMG beauftragt. KPMG unterstützt dabei insbe- sondere bei den folgenden Aufgaben:Seite 3 von 5 Seite 4 • Erarbeitung einer belastbaren Datengrundlage • Potenzial- und Datenanalyse • Vorstrukturierung Teilprojekte & Untersuchungsfelder • Schaffung Rahmenbedingungen für die Durchführungsphase • Steuerungsunterstützung & Begleitung Projektteams/ Fachbereiche • Begleitung Organisation & Steuerung der Teilprojekte • Aufbau eines Maßnahmencontrollings • Aufsetzen Monitoringsystem für die Berichterstattung • Projektsteuerung & Kommunikationsbegleitung Ergänzend soll nun auch aushilfsweise die Unterstützung durch Werkstudie- rende in Anspruch genommen werden. Trotz dieser Unterstützung bleiben die knappen Projektressourcen ein Risikofaktor für den Projekterfolgt und insbe- sondere die längerfristige Verstetigung der Aufgabenkritik. Vorgehen und Zeitplan Entwicklungs- und Vorbereitungsphase (bis August 2025) Infolge des Ratsbeschlusses zum Doppelhaushalt 2025 / 2026 am 20.03.2025 und der Genehmigungsverfügung vom 15.05.2025 wurde mit der Erarbeitung einer neuen Projektstruktur begonnen. Hierzu zählten insbesondere die Ausar- beitung eines Projektstrukturplans, Zeit- und Meilensteinplanungen, die Defini- tion von Rollen, Aufgaben, Kompetenzen und Schnittstellen, die Bereitstellung interner Ressourcen sowie die Beauftragung einer externen Unterstützung. Analyse- und Detailplanungsphase (September – Oktober 2025) Diese Phase bildet die Grundlage für die spätere Umsetzung. Sie umfasst eine Aufarbeitung der Daten- und Entscheidungsgrundlagen, eine Portfolio- und Potenzialanalyse und die anschließende Definition von Untersuchungsfeldern, Teilprojekten und Prüfaufträgen. In dieser Phase wurden 12 Potentialfelder identifiziert: 1: Analyse Einnahmeseite 2: Haushalts-/SAP-Datenanalyse auf tiefster Ebene (Innenaufträge/Produkte) 3: Analyse Investitions- & Instandhaltungsplanung 4: Steueranalyse (insb. Konzern Stadt als Steuerschuldner) 5: Analyse Querschnittsbereiche (z.B. Einkauf/Vergabe, Personal, IT, Bau/Immobilien) 6: Vertragsanalyse (u.a. Miete, Service, Lizenzen, Wartung, Pachten) 7: Projektanalyse (laufend, beendet, geplant) inkl. Digitalisierungsprojekte 8: Analyse Governance & Stakeholder Perspektiven (Multiplikatoreninterviews) 9: Analyse kommunaler Konzern (insb. Finanzbeziehungen) 10: Aufgabenportfolio & Standardniveau (Pflicht vs. Disponibel/Überfüllung) 11: Staatliche Organisationsformen / Rahmenprogramm & Aufgabenverlage- rungen 12: Personalbestands-/Stellenplananalyse Auf Basis der Daten und Analysen werden entlang dieser Potenzialfelder kon- krete Teilprojekte geplant, größere dezernatsübergreifende Untersuchungen vorbereitet und kleinere Prüfaufträge (ohne Teilprojektcharakter) entwickelt.Seite 4 von 5 Seite 5 Durchführungsphase (ab November 2025) Diese Phase markiert den operativen Start der Umsetzung: • Teilprojekte: Größere Untersuchungsfelder mit Teilprojektcharakter. Diese zeichnen sich durch klare Projektmanagementstrukturen wie Teil- projektauftrag, Teilprojektleitung, Meilensteine etc. aus. • Dezernatsübergreifende Maßnahmen: Themen, die verwaltungsweit re- levant sind (z. B. Digitalisierung, Standards, Prozessoptimierung), wer- den von der Projektgruppe gemeinsam mit den Ämtern betrachtet. • Einzelmaßnahmen: Kleinere, schnell umsetzbare Maßnahmen ohne Teilprojektcharakter werden parallel geprüft und umgesetzt. Bewertung, Umsetzung, Verstetigung (ab März 2026) Nach der Analyse- und Umsetzungsphase folgt die entscheidende Projektetap- pe, in der die erarbeiteten Maßnahmen bewertet, in politische Vorlagen (insb. den Haushaltsplanentwurf) gefasst, umgesetzt und langfristig in der Verwal- tungsstruktur verankert werden. Ziel dieser Phase ist es, die Wirksamkeit der Konsolidierungsmaßnahmen sicherzustellen, nachhaltige Strukturen zu schaf- fen und den Projekterfolg dauerhaft zu sichern. Zudem erfolgt im Frühjahr 2026 die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts. Zu diesem Zeitpunkt muss also eine erste Bestandsaufnahme der identifizierten Konsolidierungen erfolgen und eine Anbindung an das neue aufgabenkritische Aufstellungsverfahren gewähr- leistet werden. Zur Sicherstellung der Umsetzung muss ein strukturiertes Maßnahmencontrol- ling etabliert werden. Dieses umfasst die regelmäßige Überprüfung von Fort- schritt, Zielerreichung und Ressourceneinsatz. Abweichungen müssen frühzei- tig erkannt und in einem transparenten Verfahren analysiert werden. Erfolgrei- che Maßnahmen sollen nicht nur einmalig umgesetzt, sondern dauerhaft in die Verwaltungsprozesse integriert werden. Zudem werden einige Teilprojekte und Analysen über einen längeren Zeitraum andauern. Dazu müssen geeignete Strukturen geschaffen werden, etwa durch eine dauerhafte „Geschäftsstelle“, längerfristig arbeitende Arbeitsgruppen, standardisierte Verfahren oder die An- passung bestehender Steuerungsinstrumente. Ziel sollte sein, die Prinzipien der Aufgaben- und Produktkritik – Effizienz, Wirkung und Wirtschaftlichkeit – langfristig im Verwaltungshandeln zu verankern. Die Verwaltung wird über den weiteren Projektfortschritt berichten. Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de