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253889 · Beschlussvorlage

Rahmenbedingungen für Veranstaltungen auf dem Frankenbadvorplatz

Nummer
253889
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
20.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte Hauptort
  • Rheinufer Straße· Mehlem, Bad Godesberg
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
253889
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Rahmenbedingungen für Veranstaltungen auf dem
Frankenbadvorplatz
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 20.01.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Auf dem Frankenbadvorplatz finden pro Kalenderjahr in der Regel maximal
sechs Veranstaltungen statt. Bei aufgezeigtem öffentlichem Interesse kann die
Bezirksvertretung Bonn weitere, über die genannte Zahl hinausgehende Veran-
staltungen genehmigen.
2. Es dürfen nicht an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden Veranstaltun-
gen auf dem Frankenbadvorplatz durchgeführt werden. Über Ausnahmen ent-
scheidet die Bezirksvertretung Bonn gesondert.
3. Bei der Genehmigung von Veranstaltungen auf dem Frankenbadvorplatz
haben solche der ortsansässigen Vereine sowie der Stadt Bonn Vorrang vor
Veranstaltungen kommerzieller Veranstalter. Ebenso sind gemeinnützige Ver-
anstaltungen solchen wirtschaftlichen Charakters vorzuziehen.
4. Die Überquerung des Frankenbadvorplatzes darf nicht blockiert werden (et-
wa durch teilweise oder komplette Einzäunungen des Platzes). Insbesondere
der Zugang zum Frankenbad muss durchgängig frei zugänglich sein. Über
Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gesondert.
5. Die Einnahme von Eintrittsgeldern ist untersagt.
6. Im Herbst 2026 werden die genannten Rahmenbedingungen durch die Ver-
waltung überprüft. Das Ergebnis wird der Bezirksvertretung Bonn gemeinsam
mit gegebenenfalls zu beschließenden Änderungen vorgelegt.
Begründung
Der Frankenbadvorplatz ist der zentrale Platz der Inneren Altstadt und wirkt als
solcher weit über die Grenzen des Veedels hinaus. Er ist Treffpunkt der Nach-
barschaft und zentraler Ort des Bonner Nachtlebens gleichermaßen. Zudem ist
er aus allen Teilen Bonns gut erreichbar und bringt eine hohe Aufenthaltsqua-
lität mit. Diese besondere Attraktivität spiegelt sich auch in der hohen Zahl an
Restaurants, Bars und Geschäften in der näheren Umgebung wider. HinzuSeite 1 von 2
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
kommt, dass das namensgebende Frankenbad zusätzlich Menschen anzieht.
Dies alles führt dazu, dass der Frankenbadvorplatz auch als Veranstaltungsort
zunehmend interessant wird. Die Zahl der dort durchgeführten Veranstaltungen
ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Gleichzeitig wenden sich im-
mer wieder Anwohner*innen an die Verwaltung, mit Hinweisen zu den Themen
Lärm, Müll und Sicherheit. Auch vor diesem Hintergrund wurden schon Veran-
staltungen von der Verwaltung abgelehnt.
Um die Genehmigung von Veranstaltungen einerseits rechtssicherer zu ma-
chen und andererseits den Bedürfnissen und Interessen der Anwohner*innen
aber auch der Veranstalter*innen Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung
sechs Punkte als Rahmenbedingungen für Veranstaltungen auf dem Franken-
badvorplatz vor. Diese wurden in ähnlicher Form vor einigen Jahren für das
Beueler Rheinufer eingeführt und haben sich dort, mit Anpassungen, bewährt.
Die Verwaltung geht daher davon aus, dass sie auch auf dem Frankenbadvor-
platz Wirkung zeigen:
Zu 1. Vor dem Hintergrund der ohnehin schon hohen Frequentierung des Fran-
kenbadvorplatzes insbesondere an den Wochenenden sollte mit einer niedrigen
Veranstaltungszahl begonnen werden. Eine Erhöhung der Zahl kann in den
kommenden Jahren durch die Bezirksvertretung beschlossen werden. Bei be-
sonderen Veranstaltungen, zum Beispiel mit Bezug zum Frankenbad, etwa
Jubiläen, sollte die Möglichkeit gegeben sein, über die Obergrenze an Veran-
staltungen hinauszugehen.
Zu 2. Mit dieser Regelung ist sichergestellt, dass auf ein Wochenende mit Ver-
anstaltung auf dem Frankenbadvorplatz eines ohne Veranstaltung folgt. Dies
entzerrt die Folge der Veranstaltungen und sorgt auch für Ruhephasen für die
Anwohner*innen.
Zu 3. Der Platz soll in erster Linie den Anwohnenden und örtlichen Vereinen,
die die Gemeinschaft im Viertel fördern, zur Verfügung stehen und deren Ver-
anstaltungen beherbergen.
Zu 4. Sämtliche Veranstaltungen auf dem Frankenbadvorplatz sollen allen
Menschen zugänglich sein. Es mag jedoch Veranstaltungen geben, die aus
guten Gründen eingezäunt sind. Hierüber hat die Bezirksvertretung zu ent-
scheiden.
Zu 5. Mit der Trennung der Themen „Einzäunung“ und „Eintrittsgeld“ wird si-
chergestellt, dass die Option einer Einzäunung unter 4. nicht auch als Option
für das Erheben von Eintrittsgeldern missverstanden wird.
Unabhängig von diesen Regelungen sind die gesetzlichen Vorgaben des Lan-
des-Immissionsschutzgesetzes zwingend einzuhalten.
Anlage/n
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Datenstand: 02.11.2026, 23:34 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de