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253886 · Dringlichkeitsantrag

Restmittel 2025 sinnvoll nutzen – Familienbildung ergänzend fördern und Offene Jugendeinrichtungen vom Eigenanteil entlasten

Nummer
253886
Art
Dringlichkeitsantrag
Veröffentlicht
29.10.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Einreichung erledigt · 29.10.2025
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 29.10.2025

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 29.10.2025 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 72,5 KB Öffnen ↗

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Dringlichkeitsantrag
öffentlich
253886
Antragsteller/in:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Feyza Yildiz
Georg Goetz
Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
Anja Lamodke
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Dörthe Ewald
DIE LINKE.-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jules Schenkel
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Achim Schröder
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Friederike von Arnim
Jean-Pierre Schneider
Manuel Esser
Anne Segbers
Johanna Strohmeier
29.10.2025
Restmittel 2025 sinnvoll nutzen – Familienbildung
ergänzend fördern und Offene
Jugendeinrichtungen vom Eigenanteil entlasten
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 29.10.2025 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Um eine bessere Finanzierung der Familienbildungsstätten und der offenen
Jugendeinrichtungen für das Jahr 2025 noch sicherzustellen und die
vorhandenen Restmittel im Jugendhilfeetat dafür zu nutzen, ist eine
Beschlussfassung noch vor Jahresende 2025 in der letzten Sitzung des
Ausschusses im Oktober notwendig.
Inhalt des Dringlichkeitsantrags
Die Familienbildungsstätten erhalten einen zusätzlichen Betrag von insgesamt
75.329,54 Euro zur Finanzierung ihrer Maßnahmen im Jahr 2025. Die dafür
benötigten Mittel sollen aus nicht verausgabten Restmitteln 2025 des
Jugendhilfeetats bereitgestellt werden. Die weiteren Restmittel werden dazu
eingesetzt im Jahr 2025 auf die Eigenanteile der freien Träger von offenen
Jugendeinrichtungen zu verzichtet bzw. diese so weit wie möglich zu
reduzieren.
Begründung
Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, aus nicht verausgabten
Haushaltsmitteln einen einmaligen Zuschuss zur auskömmlichen Finanzierung
der Familienbildungsstätten und der Jugendzentren bereitzustellen. NachSeite 1 von 2
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Informationen der Antragsstellenden stehen allein im Bereich der
Jugendförderung rund 180.000 Euro als Restmittel noch zur Verfügung.
Die Familienbildungsstätten haben für dieses Jahr laut eigenen Angaben einen
zusätzlichen Förderbedarf von:
• Werkstatt Friedenserziehung: Beantragt 47.970 €. Bewilligt 34.017,59 €
(17% Budgetanteil)
Differenz:13.557,41€. Offener Bedarf 14.077,41 €.
• kath. FBS Lennestraße: Beantragt 113.672€. Bewilligt 80.609,70€
(40,3% Budgetanteil)
Differenz und Offener Bedarf 33.062,30 €.
• Haus der Familie: Beantragt 120.388,58€. Bewilligt 85.372,71€ (42,7%
Budgetanteil). Differenz 35.015,87€. Offener Bedarf 28.189,83 €.
Die freien Träger mit Einrichtungen der offenen Jugendarbeit benötigen eine
höhere Finanzierung, um weiterhin alle Angebote aufrecht erhalten zu können.
Die Kosten für den Betrieb eines Jugendzentrums sind durch den Zuschuss im
Jahr 2025 nicht auskömmlich. Durch diesen einmaligen Zuschuss soll 2025 der
Eigenanteil reduziert werden oder sogar ganz entfallen.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22. Februar 2024 traten die
neuen Richtlinien zur Förderung der offenen Jugendarbeit in Kraft (DS 231825).
Der Rat hat daraufhin am 14. März 2024 beschlossen, zusätzliche Finanzmittel
zur Verfügung zu stellen, um eine Förderhöhe von 90% der
anerkennungsfähigen Kosten zu erreichen bzw. einen Eigenanteil auf 10% zu
begrenzen. Im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2025/2026 wurde
die Verwaltung im Übrigen beauftragt, den Eigenanteil sukzessive im Rahmen
des Doppelhaushaltes ganz abzuschaffen. Bisher ist im Jahr 2025 noch keine
weitere Reduzierung des Eigenanteils erfolgt.
Die Kosten der Stadt für einen vollständigen Verzicht auf den Eigenanteil bei
der OT-Förderung belaufen sich auf rund 600.000 Euro.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 00:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de