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253870 · Beschlussvorlage

Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 201864) zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg

Nummer
253870
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.09.2026
Letzte Änderung
01.11.2026
  • Pariser Straße Straße· Auerberg, Bonn Hauptort
  • Auerberg Ortsteil· Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung
  2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung
  3. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
  4. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
253870
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 201864)
zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das
Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in
Bonn-Auerberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Planen, Bauen und
Denkmalschutz
29.09.2026 Empfehlung
Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale
Agenda
30.09.2026 Anhörung
Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung
Rat 12.11.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studieren-
denwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg (DS-Nr. 201864) wird
aufgehoben.
Begründung
Am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 6424-1 "Pariser Straße" gefasst und dem Vorschlag
zur Durchführung eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens mit
Wettbewerbscharakter zugestimmt. Das Qualifizierungsverfahren wurde als
Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit skizziertem Lösungsansatz
durchgeführt. Das Empfehlungsgremium tagte am 12. Mai 2023. Im weiteren
Verlauf wurde das 1. platzierte Büro karlundp Gesellschaft von Architekten
mbH mit der Ausarbeitung der Planung durch das Studierendenwerk Bonn
beauftragt.
Mit der am 07. Januar 2023 in Kraft getretenen BaulandmobilisierungsVO NRW
ist die Stadt Bonn als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen
worden. Durch diese Klassifizierung ist es möglich, dass von Festsetzungen
eines Bebauungsplans nach § 31 (3) BauGB befreit werden kann. Demnach
wurde für den Ersatzneubau des Studierendenwohnheims an der Pariser
Straße gemäß § 31 (3) BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
zugunsten einer beschleunigten Schaffung geförderten Wohnraums befreit.
Zur Sicherung der Planungsziele gem. DS-Nr. 201864 sowie der Inhalte des
hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens (vgl. DS-Nr. 221563) wurdenSeite 1 von 3
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
entsprechende Maßgaben im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt und
ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVerfG zwischen Stadt Bonn und
Studierendenwerk Bonn abgeschlossen.
Der Bauantrag ist am 11.10.2024 eingegangen. Das Vorhaben wurde im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beurteilt und am 01.10.2025
genehmigt. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.
6424-1 wird dementsprechend nicht durchgeführt. Der Zielbeschluss (DS-Nr.
201864) wird hiermit aufgehoben.
Anlage/n
1 Anlage 1 - Übersichtsplan 6424-1 (öffentlich)Seite 2 von 3
Bebauungsplan Nr. 6424-1
Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Stadtbezirk Bonn
Ortsteil Auerberg
Maßstab 1: 2500 Datum: 07.10.2020
100 mSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de