253870 · Beschlussvorlage
Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 201864) zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg
Kerndaten
- Nummer
- 253870
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.09.2026
- Letzte Änderung
- 01.11.2026
Orte
- Pariser Straße Hauptort
- Auerberg
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Anhörung
- Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Denkmalschutz Empfehlung
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253870 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Aufhebung des Zielbeschlusses (DS-Nr. 201864) zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studierendenwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg Beratungsfolge Ausschuss für Planen, Bauen und Denkmalschutz 29.09.2026 Empfehlung Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 30.09.2026 Anhörung Bezirksvertretung Bonn 13.10.2026 Anhörung Rat 12.11.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Zielbeschluss zur Errichtung eines Erweiterungsbaus für das Studieren- denwohnheim an der Pariser Straße in Bonn-Auerberg (DS-Nr. 201864) wird aufgehoben. Begründung Am 28.06.2021 hat der Rat der Stadt Bonn den Zielbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6424-1 "Pariser Straße" gefasst und dem Vorschlag zur Durchführung eines hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens mit Wettbewerbscharakter zugestimmt. Das Qualifizierungsverfahren wurde als Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit skizziertem Lösungsansatz durchgeführt. Das Empfehlungsgremium tagte am 12. Mai 2023. Im weiteren Verlauf wurde das 1. platzierte Büro karlundp Gesellschaft von Architekten mbH mit der Ausarbeitung der Planung durch das Studierendenwerk Bonn beauftragt. Mit der am 07. Januar 2023 in Kraft getretenen BaulandmobilisierungsVO NRW ist die Stadt Bonn als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen worden. Durch diese Klassifizierung ist es möglich, dass von Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 31 (3) BauGB befreit werden kann. Demnach wurde für den Ersatzneubau des Studierendenwohnheims an der Pariser Straße gemäß § 31 (3) BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugunsten einer beschleunigten Schaffung geförderten Wohnraums befreit. Zur Sicherung der Planungsziele gem. DS-Nr. 201864 sowie der Inhalte des hochbaulichen Qualifizierungsverfahrens (vgl. DS-Nr. 221563) wurdenSeite 1 von 3 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) entsprechende Maßgaben im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt und ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 54 VwVerfG zwischen Stadt Bonn und Studierendenwerk Bonn abgeschlossen. Der Bauantrag ist am 11.10.2024 eingegangen. Das Vorhaben wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens beurteilt und am 01.10.2025 genehmigt. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6424-1 wird dementsprechend nicht durchgeführt. Der Zielbeschluss (DS-Nr. 201864) wird hiermit aufgehoben. Anlage/n 1 Anlage 1 - Übersichtsplan 6424-1 (öffentlich)Seite 2 von 3 Bebauungsplan Nr. 6424-1 Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplans Stadtbezirk Bonn Ortsteil Auerberg Maßstab 1: 2500 Datum: 07.10.2020 100 mSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:22 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de