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253862-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen

Nummer
253862-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
08.04.2026
Letzte Änderung
24.10.2026
  • Bonn Stadtbezirk Hauptort
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 253862 Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
253862-01 ST
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung des
Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen
an 40 städtische Kindertageseinrichtungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
23.04.2026 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der Sitzung des Finanzausschusses am 04.03.2026 wurde die Beschlussvor-
lage des Amtes für Kinder, Jugend und Familie DS 253862 mit einer Maßgabe
zur Klärung weiterer Aspekte im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils
an gesiegelten Bioprodukten vertagt.
Die konkrete Frage lautete:
„Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten und zu erläutern, welche
Konsequenzen eine Erhöhung des Anteils an gesiegelten Bioprodukten auf
40% oder mehr haben könnte. Welche Möglichkeiten gibt es und welche zu-
sätzlichen Kosten entstehen. Die Frage bezieht sich sowohl auf Mittagessen
von Kindertageeinrichtungen als auch von Schulen.
Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob eine losweise Vergabe erfolgt
und/oder ob sich die Bewerbenden auf Teile oder nur den Gesamtauftrag be-
werben können/müssen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Schulamt der Bundesstadt Bonn ist für die Warmverpflegung an den stäti-
schen, weiterführenden Schulen zuständig, die sich im gebundenen Ganztag
befinden, im Primarbereich für zwei OGS-Standorte, die sich in eigener Träger-
schaft befinden. Dies umfasst insgesamt 22 der 89 städtischen Schulen.
Die Preisspanne für die Essen bewegt sich derzeit zwischen 3,30 Euro bis 5,00
Euro. Die Schulstandorte werden jeweils für ein Jahr mit der Möglichkeit der
optionalen Verlängerung für bis zu drei weiteren Jahren ausgeschrieben.
Die Umsetzbarkeit eines Bio-Anteils auf mehr als 30% Prozent an allen Schul-
standorten stellt sich aus Sicht des Amtes 40 als schwierig dar. Dieses Ziel
könnte voraussichtlich nur mit der Kalkulation eines höheren Essenpreises
durch die Caterer erreicht werden.Seite 1 von 4
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Die Caterer haben dem Schulamt zurückgemeldet, dass Bedarfe an regionalen
Lebensmitteln in Bio-Qualität nicht in ausreichender Menge aus der Region
gedeckt werden können. Bei einer weiteren Erhöhung des Bio-Anteils, würden
zur Zielerreichung höhere Logistikkosten anfallen und der Anteil an regionalen
Produkten verringert werden.
Der Bio-Anteil an den städt. weiterführenden Schulen, welche sich im gebun-
denen Ganztag befinden, liegt an acht Standorten bereits bei 30 % und durch
die aktuelle Ausschreibung soll der Bio-Anteil an weiteren 13 Schulstandorten
von 20 % auf 30 % zum neuen Schuljahr 2026/27 hin angehoben werden. Nur
am Heinrich-Hertz-Europakolleg, wo es die Besonderheit einer Ganztagsver-
pflegung im Rahmen der Schulform „Ganztagsberufsschule in der gesunden
Schule“ (GigS) gibt, liegt die aktuelle Bio-Quote noch bei 20%.
Die Teilnahme an der Warmverpflegung ist bis auf die beiden städt. OGS-
Standorte an der Carl-Schurz-Grundschule, sowie der Kettelerschule und den
Klassen fünf und sechs am Helmholtz-Gymnasium nicht verpflichtend, so dass
eine Akzeptanz von Seiten der Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an
der Warmverpflegung mit steigenden Preisen voraussichtlich abnehmen wer-
den.
Die Caterer kalkulieren seit mehreren Jahren in einem schwierigen Marktumfeld
und haben mit Kostensteigerungen durch die Erhöhung des Mindestlohnes,
sowie insbesondere gerade wieder aktuell mit steigenden Energiepreisen zu
wirtschaften, deren Auswirkungen sich noch nicht abschließend bewerten las-
sen.
Bei einer Erhöhung der Bio-Quote auf mehr als 30% sind Kostensteigerungen
von mindestens 0,20 Euro je Essen zu erwarten, da diese höhere Bio-Quote in
der Regel nicht mehr über die Beilagen abgedeckt werden kann. Es wäre ver-
mutlich eine Diskussion über den kostenintensiveren Fleischkonsum zu erwar-
ten. Gemäß einer Publikation des Informationsportals Oekolandbau.de korrelie-
ren die Kosten nicht linear mit dem Bio-Anteil, da bei einer Teilumstellung
zunächst die Biolebensmittel mit geringeren Mehrpreisen ausgetauscht werden,
bei weiteren Umstellungen tragen vor allem die biologischen Lebensmittel mit
einer großen Preisdifferenz zu konventionellen Produkten zu einer deutlichen
Steigerung der Kosten bei.
Das Jugendamt der Bundesstadt Bonn ist für die Mittagsverpflegung der 68
städtischen Kindertageseinrichtung zuständig. Die Einrichtungen werden je-
weils zur Lieferung von Mittagessen für 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlän-
gerung für bis zu 2 weiteren Jahren ausgeschrieben, wenn der Vertrag nicht
fristgerecht vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
Der Bio-Anteil liegt derzeit bei 30 %. Die Preisspanne der Essen bewegt sich
zwischen 2,87 € (Kaltanlieferung) und 3,60 € (Warmanlieferung).
Seitens des Amtes 51 ist eine Erhöhung des Bio-Anteils auf mehr als 30 %
grundsätzlich möglich, wobei Bedenken bzgl. des zu erwartenden erhöhten
Preises bestehen. Anders als an den Schulen, sind die Träger von Kinderta-
geseinrichtungen bei einer Betreuung über die Mittagszeit verpflichtet, ein Mit-
tagessen anzubieten. Die Kosten für das Essen werden in voller Höhe von denSeite 2 von 4
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Eltern finanziert oder im Fall von Anspruchsberechtigten über das Bildungs-
und Teilhabepaket, sowie den Bonn-Ausweis aufgebracht.
Da die höhere Bio-Quote in der Regel nicht mehr über die Beilagen abgedeckt
werden kann, sind bei einer Erhöhung Kostensteigerungen zu erwarten, die
aber nicht kalkulierbar und einzuschätzen sind.
Bei der Auswahl des jeweiligen Caterers gibt es ein umfangreiches Beteili-
gungsverfahren in den Kitas. Am Auswahlverfahren sind sowohl die Kita als
auch Elternvertreter*innen beteiligt. Die Qualität der Mittagsverpflegung wird
von Eltern, Trägern und pädagogischem Personal als zentrales Kriterium be-
wertet. Eine Erhöhung des Bio-Anteils ist daher grundsätzlich umsetzbar, setzt
jedoch voraus, dass Preissteigerungen auf ein Minimum begrenzt werden. Da
die Eltern die Kosten vollständig tragen, ist ihre Akzeptanz entscheidend, selbst
wenn die Auswahlkriterien Qualität (50 %) und Service (30 %) gegenüber dem
Preis (20 %) priorisieren.
Mittels der städtischen AG „Gemeinschaftsverpflegung“ tauschen sich Caterer
und die Bundesstadt Bonn in einem entsprechenden Rahmen über beidseitige
Problematiken, Wünsche und Forderungen aus, die bei der Verpflegung in Kin-
dertagesstätten, Schulen als auch Seniorenzentren auftreten. In diesem Zu-
sammenhang haben die Caterer auch dem Jugendamt zurückgemeldet, dass
eine Erhöhung des Bio-Anteils auf mehr als 30% nur schwer umzusetzen ist,
ohne die Regionalität, Saisonalität, die abwechselnden und vielfältigen Speise-
pläne sowie den CO2-Ausstoß außer Acht zu lassen.
Bei der Ausschreibung 2021 zur Lieferung von Mittagessen an die städtischen
Kindertageseinrichtungen wurde, aufbauend auf den ursprünglichen Beschluss
des Rates vom 14.12.2017 (DS 1710400NV4), erstmals ein Anteil von 30 %
gesiegelter Bioprodukte als Mindestanforderung aufgenommen. Dies entsprach
einer Erhöhung von 10 % auf 30 %, welche einige Caterer nicht umsetzen
konnten und seitdem dem Jugendamt gar nicht mehr zur Verfügung stehen
bzw. sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen können. Es besteht dem-
nach erneut die Gefahr, dass bei einer weiteren Erhöhung gute und regionale
Caterer sich nicht mehr am Verfahren beteiligen.
Der Wunsch nach einer steigenden Bio-Quote ist vorhanden und die Umset-
zung wird immer wieder thematisiert. Um das tatsächliche Ausmaß einer sol-
chen Erhöhung, sowohl preislich als auch die Umsetzbarkeit seitens der Cate-
rer abschätzen zu können, hat das Jugendamt in der diesjährigen geplanten
Ausschreibung für die Mittagsverpflegung ab 01.01.2027 eine Abfrage an die
Caterer aufgenommen. In einem eigens hierfür vorgesehenem Leistungsver-
zeichnis sollen die Caterer, denen die Umsetzung einer Erhöhung der Bio-
Quote auf 50 % grundsätzlich möglich ist, hierfür eine zusätzliche Preiskalkula-
tion abgeben.
Es erfolgt eine losweise Vergabe, d. h. alle Bewerbenden können sich auch auf
einzelne Lose oder auch den Gesamtauftrag bewerben.
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Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de