253862-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen
Kerndaten
- Nummer
- 253862-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 08.04.2026
- Letzte Änderung
- 24.10.2026
Orte
- Bonn Hauptort
Beratungsfolge
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.327 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 253862-01 ST Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Stellungnahme der Verwaltung: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Lieferung von Mittagessen an 40 städtische Kindertageseinrichtungen Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 23.04.2026 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der Sitzung des Finanzausschusses am 04.03.2026 wurde die Beschlussvor- lage des Amtes für Kinder, Jugend und Familie DS 253862 mit einer Maßgabe zur Klärung weiterer Aspekte im Zusammenhang mit der Erhöhung des Anteils an gesiegelten Bioprodukten vertagt. Die konkrete Frage lautete: „Die Verwaltung wird um eine Einschätzung gebeten und zu erläutern, welche Konsequenzen eine Erhöhung des Anteils an gesiegelten Bioprodukten auf 40% oder mehr haben könnte. Welche Möglichkeiten gibt es und welche zu- sätzlichen Kosten entstehen. Die Frage bezieht sich sowohl auf Mittagessen von Kindertageeinrichtungen als auch von Schulen. Darüber hinaus wurde die Frage gestellt, ob eine losweise Vergabe erfolgt und/oder ob sich die Bewerbenden auf Teile oder nur den Gesamtauftrag be- werben können/müssen“. Stellungnahme der Verwaltung: Das Schulamt der Bundesstadt Bonn ist für die Warmverpflegung an den stäti- schen, weiterführenden Schulen zuständig, die sich im gebundenen Ganztag befinden, im Primarbereich für zwei OGS-Standorte, die sich in eigener Träger- schaft befinden. Dies umfasst insgesamt 22 der 89 städtischen Schulen. Die Preisspanne für die Essen bewegt sich derzeit zwischen 3,30 Euro bis 5,00 Euro. Die Schulstandorte werden jeweils für ein Jahr mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für bis zu drei weiteren Jahren ausgeschrieben. Die Umsetzbarkeit eines Bio-Anteils auf mehr als 30% Prozent an allen Schul- standorten stellt sich aus Sicht des Amtes 40 als schwierig dar. Dieses Ziel könnte voraussichtlich nur mit der Kalkulation eines höheren Essenpreises durch die Caterer erreicht werden.Seite 1 von 4 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Die Caterer haben dem Schulamt zurückgemeldet, dass Bedarfe an regionalen Lebensmitteln in Bio-Qualität nicht in ausreichender Menge aus der Region gedeckt werden können. Bei einer weiteren Erhöhung des Bio-Anteils, würden zur Zielerreichung höhere Logistikkosten anfallen und der Anteil an regionalen Produkten verringert werden. Der Bio-Anteil an den städt. weiterführenden Schulen, welche sich im gebun- denen Ganztag befinden, liegt an acht Standorten bereits bei 30 % und durch die aktuelle Ausschreibung soll der Bio-Anteil an weiteren 13 Schulstandorten von 20 % auf 30 % zum neuen Schuljahr 2026/27 hin angehoben werden. Nur am Heinrich-Hertz-Europakolleg, wo es die Besonderheit einer Ganztagsver- pflegung im Rahmen der Schulform „Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule“ (GigS) gibt, liegt die aktuelle Bio-Quote noch bei 20%. Die Teilnahme an der Warmverpflegung ist bis auf die beiden städt. OGS- Standorte an der Carl-Schurz-Grundschule, sowie der Kettelerschule und den Klassen fünf und sechs am Helmholtz-Gymnasium nicht verpflichtend, so dass eine Akzeptanz von Seiten der Schülerinnen und Schülern zur Teilnahme an der Warmverpflegung mit steigenden Preisen voraussichtlich abnehmen wer- den. Die Caterer kalkulieren seit mehreren Jahren in einem schwierigen Marktumfeld und haben mit Kostensteigerungen durch die Erhöhung des Mindestlohnes, sowie insbesondere gerade wieder aktuell mit steigenden Energiepreisen zu wirtschaften, deren Auswirkungen sich noch nicht abschließend bewerten las- sen. Bei einer Erhöhung der Bio-Quote auf mehr als 30% sind Kostensteigerungen von mindestens 0,20 Euro je Essen zu erwarten, da diese höhere Bio-Quote in der Regel nicht mehr über die Beilagen abgedeckt werden kann. Es wäre ver- mutlich eine Diskussion über den kostenintensiveren Fleischkonsum zu erwar- ten. Gemäß einer Publikation des Informationsportals Oekolandbau.de korrelie- ren die Kosten nicht linear mit dem Bio-Anteil, da bei einer Teilumstellung zunächst die Biolebensmittel mit geringeren Mehrpreisen ausgetauscht werden, bei weiteren Umstellungen tragen vor allem die biologischen Lebensmittel mit einer großen Preisdifferenz zu konventionellen Produkten zu einer deutlichen Steigerung der Kosten bei. Das Jugendamt der Bundesstadt Bonn ist für die Mittagsverpflegung der 68 städtischen Kindertageseinrichtung zuständig. Die Einrichtungen werden je- weils zur Lieferung von Mittagessen für 1 Jahr mit der Möglichkeit der Verlän- gerung für bis zu 2 weiteren Jahren ausgeschrieben, wenn der Vertrag nicht fristgerecht vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Der Bio-Anteil liegt derzeit bei 30 %. Die Preisspanne der Essen bewegt sich zwischen 2,87 € (Kaltanlieferung) und 3,60 € (Warmanlieferung). Seitens des Amtes 51 ist eine Erhöhung des Bio-Anteils auf mehr als 30 % grundsätzlich möglich, wobei Bedenken bzgl. des zu erwartenden erhöhten Preises bestehen. Anders als an den Schulen, sind die Träger von Kinderta- geseinrichtungen bei einer Betreuung über die Mittagszeit verpflichtet, ein Mit- tagessen anzubieten. Die Kosten für das Essen werden in voller Höhe von denSeite 2 von 4 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Eltern finanziert oder im Fall von Anspruchsberechtigten über das Bildungs- und Teilhabepaket, sowie den Bonn-Ausweis aufgebracht. Da die höhere Bio-Quote in der Regel nicht mehr über die Beilagen abgedeckt werden kann, sind bei einer Erhöhung Kostensteigerungen zu erwarten, die aber nicht kalkulierbar und einzuschätzen sind. Bei der Auswahl des jeweiligen Caterers gibt es ein umfangreiches Beteili- gungsverfahren in den Kitas. Am Auswahlverfahren sind sowohl die Kita als auch Elternvertreter*innen beteiligt. Die Qualität der Mittagsverpflegung wird von Eltern, Trägern und pädagogischem Personal als zentrales Kriterium be- wertet. Eine Erhöhung des Bio-Anteils ist daher grundsätzlich umsetzbar, setzt jedoch voraus, dass Preissteigerungen auf ein Minimum begrenzt werden. Da die Eltern die Kosten vollständig tragen, ist ihre Akzeptanz entscheidend, selbst wenn die Auswahlkriterien Qualität (50 %) und Service (30 %) gegenüber dem Preis (20 %) priorisieren. Mittels der städtischen AG „Gemeinschaftsverpflegung“ tauschen sich Caterer und die Bundesstadt Bonn in einem entsprechenden Rahmen über beidseitige Problematiken, Wünsche und Forderungen aus, die bei der Verpflegung in Kin- dertagesstätten, Schulen als auch Seniorenzentren auftreten. In diesem Zu- sammenhang haben die Caterer auch dem Jugendamt zurückgemeldet, dass eine Erhöhung des Bio-Anteils auf mehr als 30% nur schwer umzusetzen ist, ohne die Regionalität, Saisonalität, die abwechselnden und vielfältigen Speise- pläne sowie den CO2-Ausstoß außer Acht zu lassen. Bei der Ausschreibung 2021 zur Lieferung von Mittagessen an die städtischen Kindertageseinrichtungen wurde, aufbauend auf den ursprünglichen Beschluss des Rates vom 14.12.2017 (DS 1710400NV4), erstmals ein Anteil von 30 % gesiegelter Bioprodukte als Mindestanforderung aufgenommen. Dies entsprach einer Erhöhung von 10 % auf 30 %, welche einige Caterer nicht umsetzen konnten und seitdem dem Jugendamt gar nicht mehr zur Verfügung stehen bzw. sich nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen können. Es besteht dem- nach erneut die Gefahr, dass bei einer weiteren Erhöhung gute und regionale Caterer sich nicht mehr am Verfahren beteiligen. Der Wunsch nach einer steigenden Bio-Quote ist vorhanden und die Umset- zung wird immer wieder thematisiert. Um das tatsächliche Ausmaß einer sol- chen Erhöhung, sowohl preislich als auch die Umsetzbarkeit seitens der Cate- rer abschätzen zu können, hat das Jugendamt in der diesjährigen geplanten Ausschreibung für die Mittagsverpflegung ab 01.01.2027 eine Abfrage an die Caterer aufgenommen. In einem eigens hierfür vorgesehenem Leistungsver- zeichnis sollen die Caterer, denen die Umsetzung einer Erhöhung der Bio- Quote auf 50 % grundsätzlich möglich ist, hierfür eine zusätzliche Preiskalkula- tion abgeben. Es erfolgt eine losweise Vergabe, d. h. alle Bewerbenden können sich auch auf einzelne Lose oder auch den Gesamtauftrag bewerben. Anlage/nSeite 3 von 4 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 21:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de