253855 · Beschlussvorlage
Fraktionszuwendungen ab 01.11.2025
Kerndaten
- Nummer
- 253855
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 30.10.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates (konstituierende Sitzung) Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253855 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Fraktionszuwendungen ab 01.11.2025 Beratungsfolge Rat 13.11.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Fraktionen im Stadtrat erhalten einen Grundbetrag von 25.000 Euro pro Jahr. 2. Jede Fraktion erhält pro Jahr pro Stadtratsmandat einen nach Fraktionsgröße variierenden Betrag. Fraktionen mit 20 oder mehr Mitgliedern erhalten jährlich 36.000 € für jeden Mandatstragenden. Fraktionen mit 15 oder mehr Mitgliedern erhalten jährlich 38.000 € für jeden Mandatstragenden. Fraktionen mit 10 oder mehr Mitgliedern erhalten jährlich 40.000 € für jeden Mandatstragenden. Fraktionen mit weniger als 10 Mitgliedern erhalten jährlich 42.000 € für jeden Mandatstragenden. 3. Gruppen erhalten eine Zuwendung, die zwei Dritteln der Zuwendung für die kleinste Fraktion entsprechen bzw. einer Fraktion mit 3 Mitgliedern. 4. Fraktionen und Gruppen erhalten zusätzlich pro Bezirksfraktion einen Betrag von 8.000 € pro Jahr und für Einzelbezirksverordnete 1.000 € pro Jahr. 5. Der Gesamtbetrag der Zuwendungen von Fraktionen und Gruppen wird ab dem Haushaltsjahr 2026 jeweils jährlich um 1,5% erhöht. 6. Die Fraktionen und Gruppen erhalten den Gesamtwert in Höhe von 1/12 per monatlicher Überweisung in einer Summe. Es erfolgt keine Einteilung in geldwerte Leistungen, Pauschale und Personalkosten. Alle Aufwendungen der Fraktionen und Gruppen sind aus diesen Mitteln zu decken. Personalkosten für abgeordnete städtische Mitarbeitende sowie Raumkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, die hierfür entstehenden Kosten ggf. mit den ausgezahlten Beträgen verrechnet. Den Fraktionen ist es gestattet Rücklagen zu bilden. Für Sachkosten dürfen Rücklagen in Höhe eines Viertels der Jahreskosten gebildet werden. Aus den Zuwendungen dürfen auch Rücklagen für Personalkosten in unbegrenzter Höhe gebildet werden, die zum Ende der Wahlperiode aufzulösen sind. Unverbrauchte Mittel sind dann an die Stadt zurückzuüberweisen.Seite 1 von 4 Seite 2 Begründung Gemäß §56 (3) GO NRW ist den Fraktionen eine Zuwendung für die Geschäftsführung zu gewähren. (1) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. (2) Die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. (3) Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist. (4) Eine Gruppe erhält mindestens 90 Prozent einer proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde. Gemäß den oben dargestellten Regularien kommt die Verwaltung dieser Verpflichtung nach. Finanzen Die Fraktionszuwendung für 2025 und die Folgejahre orientiert sich dabei in der Höhe an den bisher ausgezahlten Fraktionszuwendungen. Die Summe der Auszahlungen lag im Jahr 2024 bei 2.801.702,97 €. Die Verwaltung hat als Basis ihres Vorschlags die Fraktionszuwendungen aus 2024 gewählt, da dieses Haushaltsjahr komplett abgeschlossen ist und die Werte auf ein Jahr gerechnet so vergleichbar waren. Die Werte aus 2025 würden erst später vorliegen, wenn alle Verrechnungen von Personalkosten und übrigen Kosten erfolgt ist. Durch eine neue Systematik in der Auszahlung der Fraktionszuwendungen, erfolgt eine neue Zuordnung in den Finanzpositionen. Eine Deckung der Mittel ist gewährleistet. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.01.18 Politische Gremien 1.02.00.01.18.01 Politische Gremien Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich FolgekostenSeite 2 von 4 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 2025: 462.888,83 2026: 2.818.993,33 102000118 Politische Gremien / 74.1000 Sonst. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2025 2026 116.298,98 € 524.094,95 € 102000118 Politische Gremien / 70.1000 Personalaus- zahlungen 102000118 Politische Gremien / 70.1000 Personalaus- zahlungen Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich Anlage/n 1 Anlage 1 - Berechnungsschema (öffentlich)Seite 3 von 4 Grundbetrag pro Stadtverordnetem pro Bezirksfraktion pro Einzelbezirksverordnetem Fraktionen mit X oder mehr Mitgliedern als: 20 Mitglieder 25.000 36.000 8.000 1.000 15 Mitglieder 25.000 38.000 8.000 1.000 10 Mitglieder 25.000 40.000 8.000 1.000 und unter 10 Mitgliedern 25.000 42.000 8.000 1.000 Berechnung ab 01.11.2025 Fraktionsstärke Grundbedarf Auszahlung pro Fraktionsmitglied ergibt: Summe ohne Bezirksvertretungen Bezirksfraktionen Zusatz für BV- Fraktionen Einzelbezirksverord nete Summe für Einzelbezirksver ordnete Gesamtsumme: CDU 21 25.000 36.000 756.000 781.000 4 32.000 813.000 Grüne 17 25.000 38.000 646.000 671.000 4 32.000 703.000 SPD 8 25.000 42.000 336.000 361.000 4 32.000 393.000 Linke 6 25.000 42.000 252.000 277.000 2 16.000 2 2000 295.000 AfD 4 25.000 42.000 168.000 193.000 1 8.000 3 3000 204.000 BBB 3 25.000 42.000 126.000 151.000 1 8.000 3 3000 162.000 Gruppen: (2/3) der kleinsten Fraktion FDP 2 100.667 3 3000 103.667 Volt 2 100.667 3 3000 103.667 Die überproporonale Ausstaung der kleineren Frakonen und der Gruppen (bezogen auf den Pro-Kopf-Betrag je Stadtverordneten) wurde im Konsens damit begründet, dass ein gewisser Grundbedarf für organisatorischen Aufwand unabhängig von der Größe einer Frakon anzuerkennen ist. Die Fraktionen und Gruppen erhalten den Gesamtwert in Höhe von 1/12 per monatlicher Überweisung in einer Summe. Es erfolgt keine Einteilung in Geldwerte Leistungen, Pauschale und Personalkosten. Alle Aufwendungen der Fraktionen und Gruppen sind aus diesen Mitteln zu decken. Die Zuwendungen an die Fraktionen werden für jede einzelne Fraktion zu einem Budget erklärt. Die Berechnung der Gehälter von Fraktionsmitarbeitenden die von den Fraktionen eingestellt sind erfolgt durch die Stadtverwaltung und wird den Fraktionen monatlich zur Verfügung gestellt. Eine gesonderte Überweisung der Beträge erfolgt nicht mehr. Raumkosten und Gehaltskosten von städtischem Personal werden den Fraktionen durch die Stadtverwaltung in Rechnung gestellt. Die Mietkosten werden den Fraktionen über die gesamte Wahlperiode in Höhe der in 2025 festgelegten Kosten in Rechnung gestellt. Beginnend ab 01.01.2026 werden die gesamten Fraktions- und Gruppenzuwendungen jährlich um 1,5 % erhöht. Den Fraktionen ist es gestattet Rücklagen zu bilden. Für Sachkosten dürfen Rücklagen in Höhe eines Viertels der Jahreskosten gebildet werden. Aus den Zuwendungen dürfen Rücklagen für Personalkosten in unbegrenzter Höhe gebildet werden, die zum Ende der Wahlperiode aufzulösen sind und unverbrauchte Mittel an die Stadt zurücküberwiesen werden. §56 (3) GO NRW (1) Die Gemeinde gewährt den Fraktionen und Gruppen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. (2) Die Zuwendungen an die Fraktionen und Gruppen sind in einer besonderen Anlage zum Haushaltsplan darzustellen. (3) Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist. (4) Eine Gruppe erhält mindestens 90 Prozent einer proportionalen Ausstattung, die zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion nach Absatz 1 Satz 2 erhält oder erhalten würde.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:54 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de