253853 · Beschlussvorlage
7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 253853
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 25.11.2025
- Letzte Änderung
- 30.10.2026
Orte
- Bad Godesberg Hauptort
- F
- Hochstadenring
- Koblenzer Straße
- Dottendorfer Straße
- Dottendorf
- Bonn
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 253853 Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Federführung: 37 Feuerwehr und Rettungsdienst Dezernat: Dez. I 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Rat 11.12.2025 Entscheidung Beschlussvorschlag Die 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnah- me des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beige- fügten Fassung beschlossen. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlagen B und C) war Gegenstand der Beratung. Begründung 1. Allgemeine Rechtsgrundlagen Gemäß § 4 (2) des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW vom 21.10.1969 in der zurzeit geltenden Fassung sind Benutzungsgebühren Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. Gemäß § 6 (1) KAG ist die Erhebung von Benutzungsgebühren zwingend vorgeschrieben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient, sofern nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung oder Anlage nicht übersteigen und in der Regel de- cken. Kosten sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatz- fähigen Kosten. 2. Städtische Rechtsgrundlagen Die Gebühren werden zurzeit aufgrund der Gebührensatzung für die Inan- spruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 14. De- zember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Satzung wurden zuletzt am 01.01.2025 (DS 241788) angepasst. 3. Bedarfsplanung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat am 10.02.2022 die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes beschlossen, welcher zum 01.01.2023 inSeite 1 von 32 Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Kraft getreten ist und die Grundlage für die Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet der Bundesstadt Bonn bildet (DS 211792). Der Rettungsdienstbedarfsplan beschreibt im Wesentlichen die Organisati- on des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölke- rung unter Beachtung bestimmter Hilfsfristen. Er legt unter anderem die notwendigen Vorhaltungen für die notärztliche Versorgung (NEF), den Not- falltransport mit Rettungswagen (RTW) sowie die Vorhaltungen für den qua- lifizierten Krankentransport (KTW) fest. 4. Gebührenentwicklung Für die Leistungspositionen Notfalltransport (RTW), notärztliche Versorgung (NEF) und Krankentransport (KTW) ergibt sich folgende Gebührenentwick- lung: siehe Anlage 1 Gebühren Rettungsdienst. Dadurch ergeben sich für das Jahr 2026 folgende prozentuale Gebühren- steigerungen: RTW +1,66%, NEF +3,48% und KTW -3,13%. Auf Auf- und Abrundungen der rechnerisch ermittelten Gebührensätze über mathematische Rundungen hinaus wird aufgrund eines Urteils des Ober- verwaltungsgerichtes (OVG) NRW Münster vom 04.06.2008 – 9 A 208/05 seit dem Jahr 2009 verzichtet, da dieses in dem verhandelten Fall wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz zu einer Nichtigkeit der Gebührensätze geführt hat. Die Entwicklung beruht insbesondere auf nachfolgenden Effekten, die sich ge- bührenrelevant auswirken: • Anpassung des Rettungsdienstbedarfsplans/ Kosten der eingebunde- nen Leistungserbringer Im Rahmen des fortgeschriebenen Rettungsdienstbedarfsplans erfolgt auch in 2026 die Umsetzung kostenrelevanter Maßnahmen zur Erreichung der dort ausgewiesenen Entwicklungsziele. Die erfolgte Bindung der Leistungserbringer für die nächsten 5 Jahre einschließlich der tarifvertraglichen Anpassungen wirkt sich in Verbindung mit der vorgesehenen Erhöhung der Vorhaltung ab dem 01.01.2026 entsprechend gebührenrelevant aus. • Umsetzung Notfallsanitätergesetz Die auf Grund der Gesamtentwicklung im Rettungsdienst notwendigen Ausbil- dungsmaßnahmen bei Feuerwehr und eingebundenen Dritten in diesem Be- rufsbild wirken sich entsprechend kostenrelevant aus. Drei große Ausbildungs- jahrgänge bilden hierbei die Basis für die zukünftige Personalbedarfssicherung. • Jährliche Gehaltsanpassung bei städtischen Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern Neben der zukunftsorientierten Personalbedarfssicherung durch die Ausbil- dung von Personal führen auch die Tarif- und Gehaltsanpassungen städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jährlich zu Personalkostensteigerungen. AbSeite 2 von 32 Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) 01.01.2026 wurde daher für die erwartete gesetzliche Besoldungserhöhung der Beamten/ Beamtinnen in Folge der laufenden Tarifverhandlungen mit einem Prozentsatz von 3,00% und bei tariflich Beschäftigten mit einer vereinbarten Tarifsteigerung von 3,11% kalkuliert. Für die kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals besteht nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Kommunalabgabengesetztes (KAG) NRW ein Wahlrecht, ob ein einheitlicher Nominalzinssatz oder ein nach Eigen- und Fremdkapital getrennt ermittelter Zinssatz angewandt wird. Zur Ausübung des Wahlrechts hat die Verwaltung beide Alternativen geprüft. Die Ermittlung des einheitlichen Nominalzinssatzes ist aufgrund der vorgege- benen Zinsreihe für alle NRW-Kommunen gleich. Zum Stichtag 31.12.2024 beträgt er 2,76%. Der gemischte Zinssatz, der auch die konkreten Fremdkapitalzinsen der Stadt Bonn berücksichtigt, liegt mit 2,28% darunter. Die Verwaltung ist gehalten, bei der Verzinsung den höheren einheitlichen No- minalzinssatz von 2,76 % vorzuschlagen. Zum einen ist für Benutzungsgebühren das Kostendeckungsgebot zu beachten (s. § 6 Abs. 1 KAG); zum anderen sind nach den Bestimmungen der Gemein- deordnung (§ 77 Abs. 2 Nr. 1 GO) die Finanzmittel vorrangig, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten für die von der Gemeinde erbrachten Leistungen zu beschaffen. Im Hinblick auf die defizitäre Haushaltssituation der Stadt Bonn ist es unerlässlich, bei der Gebührenberechnung den rechtlich zu- stehenden Rahmen auszuschöpfen und den höheren kalkulatorischen Zinssatz anzusetzen. • Unterdeckungen aus Vorjahren Unterdeckungen aus Vorjahren sind zu berücksichtigen, Überdeckungen zur Dämpfung der Gebührensteigerung stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Eine Quantifizierung der einzelnen Effekte ist auf Grund der Komplexität und der Vielschichtigkeit der Datengrundlagen nicht möglich. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührentarife ist als Anlage E beigefügt. Ein interkommunaler Vergleich mit den Städten Aachen, Bielefeld, Münster und Köln ist der Anlage F zu entnehmen. 5. Über- und Unterdeckungen Aufgrund von § 6 Abs. 4 Sätze 3 und 4 KAG müssen nicht nur Kostenüber- deckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden. In den Jahren 2022, 2023 und 2024 sind Über- und Unterdeckungen entstanden, die bis zum Jahr 2028 wieder in die Kalkulation zurückfließen werden Siehe Anlage 2 Über-/ UnterdeckungSeite 3 von 32 Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) Als Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 dient un- ter anderem das bereits vorliegende Betriebsergebnis 2024. 6. Notfallrettung RTW In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 ist eine anteilige Un- terdeckung aus dem Betriebsergebnis 2022 in Höhe von 30.300,66 € und eine anteilige Unterdeckung aus 2023 in Höhe von 663.962,19 € einge- rechnet worden. 7. Notarztdienst (NEF) In der Gebührenbedarfsberechnung 2026 ist eine anteilige Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2023 in Höhe von 351.417,22 €, eingerechnet worden. 8. Krankentransport (KTW) In die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2026 ist eine anteilige Un- terdeckung aus dem Betriebsergebnis 2022 in Höhe von 55.132,55 € und eine anteilige Unterdeckung aus 2023 in Höhe von 693.932,03 € einge- rechnet worden. 9. Berechnung der Gebühren Bemessungsgrundlage der Gebühren bilden die Art der Versorgung (Not- fallrettung, Notarztdienst, Krankentransport), die Zahl der transportierten Patienten und Art und Umfang der erbrachten Leistungen. Sie ist in der Re- gel unabhängig von der Dauer der Bereitstellung (mit Ausnahme von War- tezeiten in den Krankenhäusern). Eine Pauschalierung liegt im Ermessens- spielraum, der dem Satzungsgeber eingeräumt ist. Sie wird von den Ver- waltungsgerichten anerkannt. 10. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung von Benut- zungsgebühren nach § 14 RettG NRW Die Festsetzung der Gebühren in der Gebührensatzung erfolgt auf der Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplanes. Nach § 14 RettG NRW sind die Verbände der Krankenkassen und der Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften bei der Festsetzung der Benutzungsgebühren zu beteiligen und es ist Einvernehmen anzustreben. Im Jahre 2024 ist hier eine landesweite Kontroverse zwischen den Trägern des Rettungsdienstes und den Kostenträgern im Rahmen der Erörterungs- verfahren zu den Satzungen entfacht, ob Kosten für Einsätze ohne nachfol- genden Patiententransport (sogenannte „Fehleinsätze“) in der Gebühren- kalkulation Berücksichtigung finden können. Im Ergebnis konnte für die Ge- bührensatzung 2025 auch in Bonn kein Einvernehmen erzielt werden. Die Verwaltung hat die weiterhin nicht aufzulösende Situation in einer Mittei- lungsvorlage für die Sitzung des Rates am 13.11.2025 (DS-Nr. 253832) ausführlich dargestellt. Bei der Aufstellung der Gebührensatzung 2026 ist die weiterhin bestehende städtische Rechtsauffassung zur Einbeziehung der Kosten für Fehlfahrten in die Gebührenbedarfsberechnung eingeflos-Seite 4 von 32 Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch) sen. Eine Ausfertigung der Gebührenbedarfsberechnung wurde den Vertre- tern der in § 14 RettG NRW genannten Kostenträger im Oktober übersandt. Die Verwaltung steht mit den Verhandlungsführenden im Austausch. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Über das formelle Er- gebnis des Austauschs mit den Krankenkassen wird mündlich bzw. im Rahmen einer ergänzenden aktualisierenden Stellungnahme berichtet. Die mit dieser Beschlussvorlage dargestellten Veränderungen haben keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2026. Anlage/n 1 Tarife Gebührensatzung (öffentlich) 2 Anlage 2_Über_Unterdeckung_2026 (öffentlich) 3 2026_Gebührensatzung Rettungsdienst (öffentlich)Seite 5 von 32 Jahr Rettungswagen (RTW) Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) Krankentransport (KTW) 2022 571,29 Euro 429,99 Euro 281,33 Euro 2023 607,70 Euro 457,35 Euro 306,60 Euro 2024 628,98 Euro 489,23 Euro 324,05 Euro 2025 651,46 Euro 490,81 Euro 349,77 Euro 2026 662,28 Euro 507,89 Euro 338,81 EuroSeite 6 von 32 Jahr (RTW) (NEF) (KTW) Betriebsergebnis 2022 - 31.633,21 Euro 88.195,84 Euro -209.310,97 Euro Betriebsergebnis 2023 - 663.962,19 Euro 417.479,13 Euro -693.932,03 Euro Betriebsergebnis 2024 - 1.722.859,32Euro 331.475,20 Euro -1.687.616,37 Euro Kalkulation 2022 300.000,00 Euro -173.014,62 Euro - 55.382,73 Euro Kalkulation 2023 386.222,21 Euro - 42.675,10 Euro 210.126,55 Euro Kalkulation 2024 386.222,21 Euro - 45.563,33 Euro 212.398,54 Euro Kalkulation 2025 384.924,84 Euro - 176.365,71 Euro 362.032,98 Euro Kalkulation 2026 694.262,85 Euro -351.417,22 Euro 749.064,58 Euro Kalkulation 2027 861.429,66 Euro -331.475,20 Euro 843.808,19 Euro Kalkulation 2028 861.429,66 Euro 0,00 Euro 843.808,18 EuroSeite 7 von 32 Anlage A 7. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Vom Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am … aufgrund der §§ 7 und 41 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.Juli 2025 (GV. NRW. S. 618), der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712/SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GV.NRW. S. 155) und der §§ 2, 6, 12 und 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW – RettG NRW) vom 24. November 1992 (GV. NRW. S. 458 / SGV NRW 215), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 886), folgende Gebührensatzung beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn vom 18.12.2024 (Amtsblatt der Bundesstadt Bonn S. 2152) erhält folgende Fassung: „Gebührentarif zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Bemessungsgrundlage Gebühr EURO 1 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Rettungswagens 1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom 662,28 Einsatzort bis zum Ziel 1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 331,14 Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue AnfahrtSeite 8 von 32 2 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 662,28 1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 11,04 nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 2 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Notarztdienstes 2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder 507,89 Versorgung eines Patienten 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 507,89 2.3 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 8,47 nach Tarif-Nr. 2.1 und 2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das Notarzteinsatzfahrzeug je km 2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25% je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 3 Qualifizierter Krankentransport; Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes (Krankentransportwagen oder Rettungswagen, wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird) 3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis 338,81 zum Ziel 3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen 169,41 Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 338,81 3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren 5,65 nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet.Seite 9 von 32 3 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Rettungsdienstes 4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators 331,14 von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal 4.2 Transport von Blut, Blutprodukten, Medikamenten, 331,14 Transplantaten u.a. 4.3 vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf Anforderung 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens 331,14 je ½ Stunde 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes 253,94 je ½ Stunde 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens 169,41 je ½ Stunde“ Artikel II Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.Seite 10 von 32 Anlage B Blatt 1 Notfallrettung BA 2024 Kalk. 2025 Kalk. 2026 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 2.324.916,90 2.628.485,09 2.633.502,02 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 823.844,25 892.696,16 849.744,78 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 63.762,69 74.476,43 66.841,48 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 169.710,25 190.579,52 167.055,90 504100 Beihilfen 156.431,18 145.863,63 173.521,90 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 4.180,03- 100,00 100,00 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 16.508,07 370,38 18.204,02 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 420.988,12 657.562,69 460.245,01 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 58.985,44 144.996,80 64.418,87 507300 Rückstellung Jubiläumszuwe. 1.343,56 543,87 95000110 UML Personalaufwendungen 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 579.135,36 627.692,04 652.795,31 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 15.769,39 15.000,00 15.000,00 Summe Personalkosten 4.625.871,62 5.379.166,30 5.101.973,16 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 1.249,00 477,70 477,70 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 16.147,87 50.613,00 57.394,13 523200 Erstattung an Gemeinden (GV) 130,38 0,00 0,00 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 41.917,83 47.686,80 49.696,85 523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 15.077,10 20.000,00 20.000,00 523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen an Leistungserbringer) 9.707.692,97 9.653.367,57 10.057.399,91 525120 Treibstoffe (bei Betankungen ohne Tankkarte) 37,07 - - 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 152.110,84 203.717,97 205.117,97 527130 Wartung und Pflege von Software 49.021,38 53.589,06 95.027,01 528010 Entsorgungskosten 69,53 400,00 400,00 529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (u. a. Dienstleistungen IT-Sicherheit) 7.241,25 23.300,00 5.300,00 Summe Aufwendungen für Sach- / Dienstleistungen 9.990.695,22 10.053.152,10 10.490.813,57 541120 Aus- und Fortbildung, Umschulung (vorher unter 94000103 "Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen") 1.483.755,23 1.606.884,25 1.739.943,36 541130 Reisekosten 1.149,54 7.000,00 2.100,00 541160 Dienst- und Schutzkleidung 80.671,05 80.482,10 98.006,21 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 7.487,27 21.878,52 23.413,27 543110 Büromaterial 61,23 600,00 600,00 543120 Zeitungen und Fachliteratur 233,29 447,70 400,00 543130 Telekommunikationsleistungen 5.482,11 9.870,00 6.870,00 543140 Porto und Versandkosten 160,65 100,00 100,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 281.194,04 246.458,00 256.458,00 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Ausstattung für neue RTW Standorte, Rettungsrucksäcke) 30.702,42 128.567,85 196.438,85 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen ( Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 19.149,70 4.110,67 3.760,67 543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 6,67 545100 Mieten 20.527,29 20.151,35 20.190,98 Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 1.930.573,82 2.126.557,11 2.348.288,01 94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement, Tragehilfe) 78.942,82 120.000,00 95.000,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 357.314,85 46.000,00 360.000,00 95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 300.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 196.198,58 200.000,00 200.000,00 94000003 Verrechnung Sachaufwand (Büropapier) 5.357,89 7.000,00 7.000,00 95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 290,42 94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 19.666,88- 19.000,00- 20.000,00- 95000013 Umlage Treibstoffe 198.713,24 230.000,00 230.000,00 94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 136.682,05 117.000,00 140.000,00 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 6.693,63 6.200,00 6.800,00 94000025 Verrechnung Druckerei 3.046,07 2.000,00 3.200,00 95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 957,15 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 6.822,32 7.000,00 7.000,00 95000063 Umlage Büromaterial 87,57 94000065 Verrechnung FAIRgabe, VMS 6.783,14 11.000,00 11.000,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 2.343,97 3.000,00 3.000,00 94000083 Verrechnung Porto 7.697,07 8.500,00 8.500,00 94000093 Verrechnung Call- Center 35,06- 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen (ab 2019 ink. "Sachkostenanteil der Notfallsanitäterausbildung der Berufsfeuerwehr") 469.444,93 642.056,39 696.044,70 95000103 Umlage Fortbildungen und Dienstreisen 285,58 95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 380.744,67 240.000,00 400.000,00 94000163 Verrechnung Amtl. Bekanntmachungen 43,98 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 691.296,52 400.000,00 700.000,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 1.946,16 2.100,00 2.100,00 95000183 Umlage Mieten SGB 21.718,86 21.000,00 22.000,00 Summe Interne Verrechnungen 2.553.709,53 2.343.856,39 2.871.644,70 Summe Sachkosten 14.474.978,57 14.523.565,60 15.710.746,28 kalkulatorische Zinsen 105.038,42 153.950,73 150.267,02 kalkulatorische Abschreibungen 982.448,76 1.396.283,73 1.290.103,33 kalkulatorische Mieten 142.757,40 142.757,40 148.345,20 Summe kalkulatorische Kosten 1.230.244,58 1.692.991,86 1.588.715,55 Summe Kosten 20.331.094,77 21.595.723,76 22.401.434,98 Entlastungen 442100 Erträge aus Verkauf 448200 Erstattung von Gemeinden (GV) 542,70- - - 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 2.178,89- 1.500,00- 1.500,00- 448800 Erstattung von übrigen Bereichen - - 95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 471,80- 95000060 Umlage Kostenerstattung - - systembedingte Fehleinsätze 673.008,60- Summe Entlastungen 676.201,99- 1.500,00- 1.500,00- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 386.222,21 384.924,84 694.262,85 Gesamtkosten 20.041.114,99 21.979.148,60 23.094.197,83 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 11 von 32 Gebührenbedarfsberechnung 2026 Anlage B Notfallrettung (RTW) Blatt 2 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 23.094.197,833 Summe der Recheneinheiten 34.870,783 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 662,279 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" 32.394,000 1,00000 32.394,0000 662,279 662,28 21.453.898,32 651,46 1,66 Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten 130,000 0,50000 65,0000 331,140 331,14 43.048,20 325,73 1,66 Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 6,000 1,00000 6,0000 662,279 662,28 3.973,68 651,46 1,66 Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb 74.117 0,01667 1.235,2833 11,038 11,04 818.251,68 10,86 1,66 Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator 48,000 0,50000 24,0000 331,140 331,14 15.894,72 325,73 1,66 Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. 6,000 0,50000 3,0000 331,140 331,14 1.986,84 325,73 1,66 Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 331,140 331,14 331,14 325,73 1,66 Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - - systembedingte Fehleinsätze 1.143,000 1,00000 1.143,0000 662,279 662,28 756.986,04 651,46 1,66 Summen 34.870,7833 23.094.370,62 Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung: 23.094.370,62 die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 1.143 756.986,04 verbleiben bei der Stadt voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 22.337.384,58 Gebührenaufkommen (Tarifnummern 1.1-1.4 und 4.1-4.3.1) insgesamt 22.337.384,58 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 172,79 € ist rundungsbedingt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 12 von 32 Anlage B Blatt 3 Notarztdienst BA 2024 Kalk. 2025 Kalk. 2026 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 1.196.972,81 1.304.941,11 1.328.780,31 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 197.129,38 279.452,80 230.914,48 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 15.889,24 20.634,45 18.551,33 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 41.210,73 56.148,79 48.318,66 504100 Beihilfen 77.733,38 71.175,61 84.890,82 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 2.123,57- 100,00 100,00 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 692,05 4.215,17 726,50 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 297.101,41 241.243,05 321.321,86 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 51.346,34 52.658,96 55.147,56 507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 624,47 8,84 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 42.816,81 46.989,58 43.191,17 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 3.787,73 3.500,00 3.500,00 Summe Personalkosten 1.922.556,31 2.081.683,99 2.135.451,53 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 284,17 281,00 281,00 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 6.812,43 20.629,60 23.353,22 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (UKB Pauschale für Notarztgestellung, Einsatzzuschläge sowie ÄLRD) 1.520.437,76 1.646.946,04 1.731.151,58 523500 Erstattung an bonnorange AöR (Fahrzeugunterhaltung durch Zentralwerkstatt) 15.077,10 20.000,00 20.000,00 523700 Erstattungen an private Unternehmen (Waldkrankenhaus Notarztgestellung und Einsatzzuschläge ) 613.038,34 794.847,86 825.926,69 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Sicherheitstechnische Kontrollen, Wartungen) 50.605,24 64.487,19 65.547,19 527130 Wartung und Pflege von Software 19.648,76 18.012,25 30.652,94 528010 Entsorgungskosten 35,82 200,00 200,00 529100 Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen (u.a. Leitende Notärzte (LNA), Dienstleistungen IT-Sicherheit) 77.355,71 84.000,00 78.425,00 Summe Aufwendungen für Sach- /Dienstleistungen 2.303.295,33 2.649.403,94 2.775.537,62 541130 Reisekosten 1.306,38 4.000,00 3.100,00 541160 Dienst- und Schutzkleidung 41.215,11 65.702,90 50.488,05 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 3.976,65 6.983,52 7.524,02 543110 Büromaterial 42,43 100,00 100,00 543120 Zeitungen und Fachliteratur 204,70 119,08 100,00 543130 Telekommunikationsleistungen 2.276,43 4.062,00 2.862,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 207.900,18 190.735,20 195.735,20 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Ausstattung NEF-Arbeitsplätze, Notfalltaschen ) 15.353,30 23.527,25 80.678,25 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen (Nutzungsentgelt Digitalfunk SWB) 32.256,12 29.666,50 29.516,50 543192 Mitgliedsbeiträge 6,67 6,67 545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 1.281,77 1.188,81 1.212,59 Summe sonstige ordentliche Aufwendungen 305.813,07 326.091,93 371.323,28 94000000 Verrechnung VILV (Fuhrparkmanagement) 5.504,04 80.400,00 80.400,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 59.466,57 35.000,00 120.000,00 95000001 Umlage VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 150.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 75.703,25 63.000,00 76.000,00 94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 1.616,21 3.000,00 3.000,00 95000003 Umlage sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 106,25 94000005 Verrechnung VILV (Erstattung für Telefonvermittlung) 7.149,97- 7.500,00- 7.500,00- 95000013 Umlage Treibstoffe 33.750,55 40.000,00 40.000,00 94000015 Verrechnung Amt 10 (IT und Orga) 70.219,19 60.500,00 70.000,00 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.296,61 2.700,00 2.700,00 94000025 Verrechnung Druckerei 1.435,04 250,00 1.300,00 95000025 Umlage Druckerei (ab 2019 in 94000025 "Verrechnung Druckerei" enthalten) 462,41 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 3.252,44 3.700,00 3.700,00 95000063 Umlage Büromaterial 45,11 94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 2.105,09 4.200,00 4.200,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 789,26 1.000,00 1.000,00 94000083 Verrechnung Porto 2.816,01 3.600,00 3.600,00 94000093 Verrechnung Call- Center 112,66 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 23.154,76 33.000,00 21.829,80 95000103 Umlage Aus- und Fortbildung 147,12 95000143 Umlage Sachaufwand Werkstatt 48.204,29 65.000,00 65.000,00 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 208.870,53 150.000,00 210.000,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 712,00 800,00 800,00 95000183 Umlage Mieten SGB 7.945,93 7.400,00 8.000,00 Summe Interne Verrechnungen 541.565,35 696.050,00 704.029,80 Summe Sachkosten 3.150.673,75 3.671.545,87 3.850.890,70 kalkulatorische Zinsen 15.535,86 39.879,19 35.435,52 kalkulatorische Abschreibungen 207.466,79 297.601,48 298.996,25 kalkulatorische Mieten 15.436,80 15.436,80 16.435,20 Summe kalkulatorische Kosten 238.439,45 352.917,47 350.866,97 Summe Kosten 5.311.669,51 6.106.147,33 6.337.209,20 Entlastungen 442100 Erträge aus Verkauf - - 448200 Erstattungen von Gemeinden (GV) 187,57- - - 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 1.106,56- 500,00- 500,00- 448800 Erstattung von übrigen Bereichen - - - 459100 Andere sonstige ordentliche Erträge - - 95000050 Umlage privatrechtl. Leistungsentgelte 243,05- - - 95000060 Umlage Kostenerstattung systembedingte Fehleinsätze 146.279,77- Summe Entlastungen 147.816,95- 500,00- 500,00- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 45.563,33- 176.365,71- 351.417,72- Gesamtkosten 5.118.289,23 5.929.281,62 5.985.291,48 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 13 von 32 Gebührenbedarfsberechnung 2026 Anlage B Notarztdienst (NEF) Blatt 4 507,89 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 5.985.291,477 Summe der Recheneinheiten 11.784,667 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 507,888 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" 11.388,000 1,00000 11.388,0000 507,888 507,89 5.783.851,32 490,81 3,48 Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 507,888 507,89 507,89 490,81 3,48 Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb 7.270,000 0,01667 121,1667 8,465 8,47 61.576,90 8,18 3,55 Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - - Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - - Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 253,944 253,94 253,94 245,41 3,48 Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde - - - - systembedingte Fehleinsätze 274,000 1,00000 274,0000 507,888 507,89 139.161,86 490,81 3,48 Summen 11.784,6667 5.985.351,91 Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 5.985.351,91 die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 274 139.161,86 verbleiben bei der Stadt voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 5.846.190,05 Gebührenaufkommen (Tarifnummern 2.1-2.3 und 4.3.2) insgesamt 5.846.190,05 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 60,43 € ist rundungsbedingt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 14 von 32 Anlage B Blatt 5 Krankentransport BA 2024 Kalk. 2025 Kalk. 2026 Kostenarten Personalkosten 501100 Bezüge der Beamten 365.593,61 405.337,04 420.303,35 501200 Verg. Tarif. Beschäftigten 240.542,46 331.550,81 267.681,27 502200 Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft. 20.590,64 24.977,61 22.850,08 503200 Beiträge Sozialversicherung tarif. Besch. 50.029,76 66.291,47 55.705,83 504100 Beihilfen 23.536,62 23.048,92 27.350,21 504101 Beihilfen manuelle Buchungen 654,21- 50,00 50,00 504110 Fürsorge Unterstützungsleistung 301,00 192,93 322,16 505100 Zuf. zu Pensionsrückst. f. Beamte 117.312,11 103.438,58 132.810,10 506100 Zuf. Beihilferückstellung zu Pensionsrückst. 20.035,76 22.325,85 22.730,25 507300 Rückst. Jubiläumszuwendungen 342,09 8,02 94000000 Verrechnung VILV (zusätzliches BF-Personal) 2.115,19 2.663,73 3.115,42 94000033 Verrechnung Unfallkasse NRW 2.985,03 2.500,00 2.500,00 Summe Personalkosten 842.387,97 982.719,03 955.426,69 Sachkosten 521110 Unterhaltung Grundstücke, Gebäude 383,25 224,80 224,80 522100 Unterh. sonst. unbewegliches Vermögen 7.847,78 28.355,40 32.365,86 523400 Erstattung an sonstige öffentliche Bereiche (Uni-Klinik) 41.917,84 47.686,80 49.696,85 523700 Erstattungen an private Unternehmen 321,42 - - 523800 Erstattung an übrige Bereiche (Pauschalen für Gestellung KTW und Disposition von Krankentransporten) 9.040.876,55 9.217.962,95 9.302.466,12 525500 Unterh. sonstiges bewegl. Vermögen (Unterhaltung Leitstellentechnik) 8.646,46 20.230,78 18.070,78 527130 Wartung und Pflege von Software 32.345,97 8.837,41 84.229,50 529100 Aufw. für sonst. Dienstleistungen (Dienstleistungen IT-Sicherheit) 1.161,18 12.600,00 1.800,00 Summe Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen 9.133.500,45 9.335.898,14 9.488.853,91 541130 Reisekosten 520,57 2.800,00 2.100,00 542900 Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten (u. a. Lizenzkosten, Mobilfunkkosten) 4.492,42 13.203,63 14.188,38 543120 Zeitungen und Fachliteratur 28,62 28,62 543130 Telekommunikationsleistungen 4.095,36 6.528,00 4.728,00 543160 Sonstiges Verbrauchsmaterial 12.766,05 7.582,80 7.582,80 543180 Ausstattung bis zu 800 Euro (u. a. Bürodrehstühle, Büromöbel) 1.478,63 75.161,50 3.249,00 543190 Sonstige Geschäftsaufwendungen (u. a. Leitungsgebühren SWB Drahtleitungen SWB) 10.989,98 194,40 194,40 543192 Mitgliedsbeiträge 6,66 6,66 545100 Mietkosten Alarmierungsstandort 1.092,52 792,54 808,39 Summe Sonstige ordentliche Aufwendungen 35.464,15 106.298,15 32.857,63 94000000 Verrechnung VILV (Tragehilfe) 12.568,88 1.600,00 1.600,00 94000001 Verrechnung VKE (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) 224.825,74 24.000,00 124.000,00 94000002 Verrechnung VKE nach Kennzahlen 39.259,42 33.000,00 40.000,00 94000003 Verrechnung sonstiger Sachaufwand (Büropapier) 1.270,51 3.500,00 3.500,00 95000003 UML Sachaufwand 311,66 94000015 Verrechnung VILV ( IT und Organisation) 27.243,43 21.000,00 28.000,00 94000023 Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 (Kommunaler Schadenausgleich) 2.051,71 3.000,00 3.000,00 94000025 Verrechnung Druckerei 1.509,66 700,00 1.800,00 95000025 Umlage Druckerei 220,44 - - 94000063 Verrechnung Büromaterial 3.514,93 5.000,00 5.000,00 94000065 Verrechnung FAIRgabe/VMS 1.485,67 500,00 1.500,00 94000073 Verrechnung Betriebsmittel (z.B. Toilettenpapier, Seife, Papierhandtücher) 409,30 600,00 600,00 94000083 Verrechnung Porto 8.260,29 10.000,00 10.000,00 94000093 Verrechnung Call- Center 22,06- 94000103 Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen 33.073,64 35.000,00 23.653,20 94000173 Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB 67.959,48 48.000,00 70.000,00 95000173 Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB 2.088,56 2.300,00 2.300,00 95000183 Umlage Mieten SGB 23.308,01 22.000,00 23.500,00 Summe Interne Verrechnungen 449.339,27 210.200,00 338.453,20 Summe Sachkosten 9.618.303,87 9.652.396,29 9.860.164,74 kalkulatorische Zinsen 8.818,95 8.983,98 12.063,53 kalkulatorische Abschreibungen 63.082,26 81.705,78 95.086,95 kalkulatorische Mieten 33.888,60 33.888,60 36.080,40 Summe kalkulatorische Kosten 105.789,81 124.578,36 143.230,88 Summe Kosten 10.566.481,65 10.759.693,68 10.958.822,31 Entlastungen 448200 Erstattung von Gemeinden (GV) -344,01 448700 Erstattung von privaten Unternehmen 331,05- systembedingte Fehleinsätze 135.452,90- - - Summe Entlastungen 136.127,96- Unter-/Überdeckung aus Vorjahren 212.398,54 362.032,98 749.064,58 Gesamtkosten 10.642.752,23 11.121.726,66 11.707.886,89 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 15 von 32 Gebührenbedarfsberechnung 2026 Anlage B Krankentransport (KTW) Blatt 6 Ermittlung der Gebührensätze Umzulegende Gesamtkosten 11.707.886,888 Summe der Recheneinheiten 34.555,883 Summe Spalte D Kosten pro Recheneinheit 338,810 A B C D E F G Tarife vorraussichtliche Fallzahlen Äquivalenzziffern Recheneinheiten (RE) Gebühr Gebühr gerundet Kontrollrechnung derzeitige Gebühr Veränderung in % B x C C x Kosten pro RE B x F Tarif-Nr. 1.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 1.2 Weiterfahrten - - - - Tarif-Nr. 1.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 1.4 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 2.1 "Normeinsätze" - - - - Tarif-Nr. 2.2 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten - - - - Tarif-Nr. 2.3 Kilometer außerhalb - - - - Tarif-Nr. 3.1 "Normeinsätze" 27.317,000 1,00000 27.317,0000 338,810 338,81 9.255.272,77 349,77 -3,13 Tarif-Nr. 3.2 Weiterfahrten 1.083,000 0,50000 541,5000 169,405 169,41 183.471,03 174,89 -3,13 Tarif-Nr. 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 1,000 1,00000 1,0000 338,810 338,81 338,81 349,77 -3,13 Tarif-Nr. 3.4 Kilometer außerhalb 374.153,000 0,01667 6.235,8833 5,647 5,65 2.113.964,45 5,83 -3,09 Tarif-Nr. 4.1 Abholen und Rücktransport Inkubator - - - - Tarif-Nr. 4.2 Transport von Blut, Medikamenten u.a. - - - - Tarif-Nr. 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarzteinsatzdienstes je ½ Stunde - - - - Tarif-Nr. 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 1,000 0,50000 0,5000 169,410 169,41 169,41 174,89 -3,13 systembedingte Fehleinsätze 460,000 1,00000 460,0000 338,810 338,81 155.852,60 - 0,00 Summen 34.555,8833 11.709.069,07 Gebührenerlöse gem. Kontrollrechnung 11.709.069,07 die systembedingten Fehleinsätze in Höhe von 460 155.852,60 verbleiben bei der Stadt voraussichtl. Gebührenerlöse nach zugrundegelegten Fallzahlen: 11.553.216,47 Die Differenz zwischen den umzulegenden Gesamtkosten und den Gebührenerlösen gemäß Kontrollrechnung in Höhe von 1.182,18 € ist rundungsbedingt # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 16 von 32 Anlage C Blatt 1 Kosten Unterscheidung von Verrechnungen und Umlagen Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnungen) Kostenarten 95xxxxxx (Umlagen) Personalkosten Kostenarten 501100 bis 509100 sowie 94000000 u. 94000033 Erläuterungen zur Anlage B Gebührenbedarfsberechnung Notfallrettung (RTW), Notarztdienst (NEF) und Krankentransport (KTW) Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Innenauftrag zugeordnet werden können, zunächst auf eine Teilergebnis übergreifende Kostenstelle (Feuerwehr und Rettungsdienst) gebucht und von dort weiter verrechnet (z.B. auf eine Kostenstelle oder ein Innenauftrag des Rettungsdienstes). Hier werden Kosten, die nicht unmittelbar einem Innenauftrag zugeordnet werden können, zunächst auf eine Kostenstelle des Rettungsdienstes gebucht und von dort auf die betreffenden Innenauftrag umgelegt. Soweit dies programmtechnisch möglich ist, werden zukünftig die Kosten nur noch über die Kostenarten 94xxxxxx (Verrechnung) auf die Kostenstellen der Feuerwehr verrechnet und auf das Umlegen der Kosten über 95xxxxxx (Umlagen) verzichtet. Dieses Vorgehen soll die Zuordnung der Kosten auf die Kostenstellen vereinfachen sowie die Übersichtlichkeit der Kalkulation und Betriebsabrechnung der Kostenrechnenden Einrichtung Rettungsdienst fördern. Aufgrund von verschiedenen automatisierten Buchungsabläufen ist ein ganzheitlicher Verzicht auf die Kostenarten 95xxxxxx (Umbuchung) jedoch nicht möglich, sodass auch weiterhin vereinzelt diese Kostenarten in der Kalkulation sowie der Betriebskostenabrechnung erschienen werden. Die Personalkosten beziehen sich ausschließlich auf aktive Mitarbeitende: Beamtenbezüge, Vergütung der tariflich Beschäftigten, Beiträge zur Versorgungskasse der tarifl. Beschäftigten, Beiträge zur Sozialversicherung, Beihilfen, Pensionsrückstellungen für Beamte und Beamtinnen, Rückstellungen für Altersteilzeit, Beihilferückstellung (als Teil der Pensionsrückstellung). # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 17 von 32 Anlage C Blatt 2 Kostenart 501100 (Bezüge der Beamt*innen) Ab 01.01.2026: 3,00 % für alle Besoldungsstufen auf Grundlage der Werte aus 2025. Kostenarten 501200 bis 503200 (tariflich Beschäftigte) Für die Kalkulation wurden folgende Steigerungen des TVÖD berücksichtigt: Ab 01.01.2026: 3,11 % für alle Vergütungsgruppen auf Grundlage der Werte aus 2025. RTW NEF KTW Ausbildung zum Notfallsanitäter/zur Notfallsanitäterin Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung ist auf Grundlage des Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, dass jährlich bis zu 9 Auszubildende bei der Stadt Bonn die Ausbildung im Tarifverhältnis (mit nachfolgender Grundausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst) beginnen. Die Kosten werden auf die Kostenarten 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) verteilt. (Siehe hierzu auch Anlage D) 473.226,80 Euro Für die Kalkulation wurden folgende Besoldungserhöhungen zugrunde gelegt: # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 18 von 32 Anlage C Blatt 3 RTW NEF KTW Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Bei entsprechendem Bedarf ist im Rettungsdienst die Inanspruchnahme von feuerwehrtechnischem Personal erforderlich. Der berechnete Stundensatz ergibt sich aus der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn für eine/n Beamten/Beamtin des Einsatzdienstes. Nach Ermittlung des tatsächlichen Aufwandes ergeben sich folgende Beträge: Rettungsdienstzentraldepot: Für die Mitarbeit im Rettungsdienstzentraldepot an 253 Kalendertagen des Jahres 2026 mit einer max. Einsatzdauer von 4,0 Std. tägl. bei einem Stundensatz von 65,74 Euro für eine/n Beamten/Beamtin im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst entstehen Kosten i. H. v. 66.528,88 Euro. Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 33.264,44 Euro 33.264,44 Euro An den restlichen 112 Kalendertagen Jahr 2026 (Wochenende/Feiertage) ist im Schnitt täglich mit 45 Minuten bei einem Stundensatz von 65,74 Euro zu rechnen (5.522,15 Euro). Hiervon entfallen je 50% auf die Produkte Notfallrettung und Notarztdienst: 2.761,08 Euro 2.761,07 Euro Zusatzvorhaltung: Darüber hinaus ergeben sich weitere Personalkosten für die Fälle, in denen neben den Regelvorhaltungen zusätzliche Fahrzeuge besetzt werden müssen. Dies ist schätzungsweise bei 3428 RTW-Einsätzen im Jahr 2026 der Fall 450.713,44 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 19 von 32 Anlage C Blatt 4 RTW NEF KTW Kostenart 94000000 (VILV zusätzliches BF-Personal) Fortsetzung Pflichtfortbildung für die Zusatzvorhaltung RTW: Für die Besetzung der Fahrzeuge des Spitzen- und Sonderbedarfs müssen die Beamt*innen die Pflichtfortbildungen gemäß RettG NRW besuchen. Bei einer Fortbildungsdauer von 30 Stunden + 7,5 Std. durch Änderung Fortbildungserlass (wiederkehrende Einweisungen), 3 Zusatz-RTW und 10 Beamt*innen je eingesetztem RTW (2 Beamt*innen je RTW x Ausfallfaktor 5,0) und einem Stundensatz von 65,74 € ergibt sich ein Betrag von 73.957,50 Euro Zusatz-NEF bei Großveranstaltungen zur Deckung des rettungsdienstlichen Bedarfs: Ebenso fallen ca. 109 Einsatzstunden im Jahr 2026 für Zusatz-NEF (im Rahmen von Großveranstaltungen) an. 7.165,66 Euro Desinfektionen: Für die Desinfektion der Einsatzfahrzeuge (Wochen-, Monats- und Einsatzdesinfektionen) sind in 2026 folgende Kosten anzunehmen: Die Kosten eines Mitarbeitenden ergeben sich aus der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn. Bei 935,34 Desinfektionsstunden in der Notfallrettung ergibt sich ein Betrag von 61.489,25 Euro Bei 47,39 Desinfektionsstunden im Krankentransport ergibt sich ein Betrag von 3.115,42 Euro Ausbildung zum Praxisanleitenden: 2 Mitarbeitende x 240 Stunden x 63,77 € Kosten/Stunde für einen Nichtbüroarbeitsplatz A8 30.609,60 Euro In der Summe ergibt dies einen Personalkostenanteil von 652.795,31 Euro 43.191,17 Euro 3.115,42 Euro Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung werden 2 Beamt*innen in 2026 zu Praxisanleitenden ausgebildet. Dauer des Lehrgangs 240 Stunden. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 20 von 32 Anlage C Blatt 5 RTW NEF KTW Sachkosten Kostenart 522100 (Unterhaltung des sonst. unbewegl. Vermögens) Hierunter fallen z.B. Wartungsarbeiten für die unterbrechungsfreie Stromversorgung, digitale Alarmierung, Leitstellenplätze, HIPATH-Telefonanlage, Wachalarm, Hardwarewartung des Einsatzleitrechners, Wartung des Kommunikationssystems der Leitstelle sowie Serviceleistungen Funk. 57.394,13 Euro 23.353,22 Euro 32.365,86 Euro Kostenart 523400 (Erstattungen an sonstige öffentliche Bereiche - hier UKB) Für die Gestellung von Notarzt/*in und Verlegearzt/*in erhält das UKB eine Pauschale von 1.478.747,13 Euro Für jeden Einsatz als Notarzt/*in erhalten die Arzt/*in der UKB einen Einsatzzuschlag für das Jahr 2026 25,10 Euro. Bei 8076 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 202.707,60 Euro Für die Gestellung einer ärztlichen Leitung im Rettungsdienst (ÄLRD) erhält das UKB 30.017,09 Euro 30.017,09 Euro 30.017,09 Euro Erstattung UKB Arzt/*in f. Ausbildung 19.679,76 Euro 19.679,76 Euro 19.679,76 Euro Gesamt 49.696,85 Euro 1.731.151,58 Euro 49.696,85 Euro Kostenart 523700 (Erstattungen Erstattungen an private Unternehmen - hier Waldkrankenhaus) Für die Gestellung eines-/r Notarztes/ Notärztin erhält das Johanniter/Waldkrankenhaus im Jahr 2026 eine Pauschale von 699.269,85 Euro Für jeden Einsatz als Notarzt/*in erhalten die Ärzte/*innen des Johanniter/Waldkrankenhauses einen Einsatzzuschlag von 28,97 Euro. Bei 4372 Einsätzen ergibt das einen Betrag von 126.656,84 Euro Gesamt 825.926,69 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 21 von 32 Anlage C Blatt 6 RTW NEF KTW Kostenart 523800 (Pauschalen an Leistungserbringer) Ergebnis der Ausschreibung für die Personalgestellung in der Notfallrettung plus unterstellter Tarifsteigerungen. 10.057.399,91 Euro Die Leistungserbringer erhalten Pauschalen für die Gestellung von Personal zur Disposition von Krankentransporten. Ebenso erhalten sie Pauschalen für die Gestellung von Personal und Fahrzeugen zur Durchführung des Krankentransports. Unterstellte Tarifsteigerungen wurden hier bereits eingerechnet. 9.302.466,12 Euro In den Pauschalen sind die rettungsdienstlichen Einsätze bei Großveranstaltungen sowie die Gestellung von Zusatz-RTW und Zusatz-KTW bereits enthalten. Kostenart 529100 (Aufwendungen f. sonst. Dienstleistungen) In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich gleichbleibend beschafft werden: u.a Reinigungen sowie Nutzungsgebühren für Zoll- Auktionen, Dienstleistungen IT- Sicherheit sowie Bereitschaftsdienste der leitenden Notärzt/*innen 5.300,00 Euro 78.425,00 Euro 1.800,00 Euro Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) Im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2025 fallen Sachkosten für die Vollausbildungen, sowie für die Praxisanleiterausbildung an. Die Leistungserbringer erhalten für die Ausbildung von Notfallsanitätern einschließlich Praxisanleitung unter Beachtung der Vorgaben des Finanzierungserlasses des Landes NRW eine entsprechende Kostenerstattung. (Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung) Die Sachkosten für die Beschäftigten der Stadt Bonn werden unter der Kostenart 94000103 geführt. 1.739.943,36 # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 22 von 32 Anlage C Blatt 7 RTW NEF KTW Kostenart 542900 (Inanspruchnahme von Rechten) Alle Mobilfunkdienste, die nicht unter die reine Telekommunikation fallen (z.B. SMS- Alarmierung) sowie Kosten für DSL-Anschlüsse im Festnetzbereich. 23.413,27 Euro 7.524,02 Euro 14.188,38 Euro Kostenart 543130 (Telekommunikation) Telekommunikationsleistungen Festnetz 6.870,00 Euro 2.862,00 Euro 4.728,00 Euro Kostenart 543180 (Ausstattung bis 800 Euro) Ausstattung bis zu einem Nettowert (ohne MwSt.) von 800,00 Euro 196.438,85 Euro 80.678,25 Euro 3.249,00 Euro In dieser Kostenart sind Arbeitsmittel und Ausstattungen enthalten, welche nicht jährlich gleichbleibend beschafft werden: Arbeitsmittel/-hilfen: Sauerstoffflaschen, Rettungsscheren, Rettungsrucksäcke, Schutztaschen für Zoll X Series, LED-Handlampen, Blutdruckmessgeräte, Pulsoximeter Ausstattung/Material: Mobiliar rettungsdienstlich genutzter Bereiche wie Stühle, Sofa, Tisch, Regal, Kleiderständer; Arbeitsleuchte, Magazinschrank, Matratzen, Whiteboard, Regalböden, Schlüsselschrank für Haken und Zubehör, Schlüsselkarabiner, Wäschesäcke, Vorhängeschlösser Kostenart 543190 (sonstige Geschäftsaufwendungen) Transportkosten der Verlegearzt/*in von der Uni-Klinik zum betreffenden Krankenhaus einschließlich Rücktransport der VerlegeVerlegearzt/*in zur Uni-Klinik bzw. Feuerwache 1. Außerdem fallen unter die sonstigen Geschäftsaufwendungen Nutzungsentgelte für den Digitalfunk SWB an. 3.760,67 Euro 29.516,50 Euro 194,40 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 23 von 32 Anlage C Blatt 8 RTW NEF KTW Kostenart 545100 (Mieten) Für die Anmietung eines Bereitschafts- und Ruheraumes und eines RTW-Stellplatzes am Johanniterkrankenhaus, für die Stationierung eines RTW am Universitätsklinikum Bonn sowie für die Stationierung eines RTW in der Innenstadt entstehen Mietkosten in Höhe von: 18.435,73 Euro Für die für die neuen Antennenstandorte zur Alarmierung entstehen Kosten in Höhe von 1.755,25 Euro 1.212,59 Euro 808,39 Euro Gesamtsumme 20.190,98 Euro 1.212,59 Euro 808,39 Euro Kostenart 94000000 (VILV Tragehilfen, Fuhrparkmanagement, Zubringer Verlegenotärzte) Tragehilfen durch zusätzliches Feuerwehrpersonal (z.B. beim Transport schwergewichtiger Patienten RTW / KTW), Fuhrparkmanagement 104.240,00 Euro 37.160,00 Euro 35.600,00 Euro RTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von 14 Fahrten bei einem Pauschalbetrag von ca. 660,00 € und KTW Zubringerfahrten im Notarztdienst in Höhe von 85 Fahrten bei einem Pauschalbetrag ca. 400,00 € -9.240,00 Euro 43.240,00 Euro -34.000,00 Euro Gesamtsumme 95.000,00 Euro 80.400,00 Euro 1.600,00 Euro Kostenart 94000001 (Verrechnung VKE) Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach prozentualer Verteilung 360.000,00 Euro 120.000,00 Euro 124.000,00 Euro Kostenart 94000002 (Verrechnung VKE nach Kennzahlen) Kosten der Dienstleistungen der Querschnittsämter (z.B. Personalamt, Stadtkasse, Kämmerei, Rechnungsprüfungsamt) nach Kennzahlen, z.B. Anzahl der Mitarbeiter 200.000,00 Euro 76.000,00 Euro 40.000,00 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 24 von 32 Anlage C Blatt 9 RTW NEF KTW Kostenart 94000003 (Verrechnung sonst. Sachaufwand) Hierin sind Sachkosten enthalten, die nicht direkt einem Innenauftrag zugeordnet werden konnten (z.B. Kopierpapier). Ebenso sind Sachkosten für den Unterhalt von beweglichem Vermögen enthalten, die nachträglich umgebucht werden. 7.000,00 Euro 3.000,00 Euro 3.500,00 Euro Kostenart 94000005 (VILV Erstattung für Telefonvermittlung) Außerhalb der Geschäftszeiten des Stadthauses übernimmt die Leitstelle deren Telefonvermittlung. -20.000,00 Euro -7.500,00 Euro Kostenart 94000015 (Verrechnung Amt 10 IT- und Organisation) Hierunter fällt die zentrale Bereitstellung und Unterstützung der ADV (z.B. Servernutzung, IT- Sicherheit, Software, Administration, Hardware) 140.000,00 Euro 70.000,00 Euro 28.000,00 Euro Kostenart 94000023 (Verrechnung Versicherungsbeiträge Amt 30 - KSA) Die Stadt Bonn ist dem System des Kommunalen Schadenausgleichs (KSA) angeschlossen. Anstatt Beiträge für eine Haftpflichtversicherung zu zahlen, teilen sich die beteiligten Kommunen entstandene Schäden in einem Umlageverfahren untereinander auf: 6.800,00 Euro 2.700,00 Euro 3.000,00 Euro Kostenart 94000065 (Verrechnung VMS) Kosten für die zentralen Vergabedienstleistungen 11.000,00 Euro 4.200,00 Euro 1.500,00 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 25 von 32 Anlage C Blatt 10 RTW NEF KTW Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen) Bei den angesetzten Kosten handelt es sich zum einen um externe Aufwendungen für die durchgeführten Fortbildungen des Rettungsdienstpersonals und die jährlich nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) vorgeschriebene Fortbildung. 109.635,00 Euro 21.829,80 Euro 23.653,20 Euro Zum anderen fallen im Rahmen der Notfallsanitäterausbildung im Jahre 2026 Sachkosten für die Ausbildung der Praxisanleiter für Beamt*innen der Bundesstadt Bonn an. Hier sind auch die Kosten der Praxisanleitung gemäß Finanzierungserlass NRW berücksichtigt. (Anlage D enthält eine ausführliche Aufstellung der Kosten für die Notfallsanitäterausbildung) Die Sachkosten für die Leistungserbringenden werden unter der Kostenart 541120 geführt. 586.409,70 Euro Gesamtsumme 696.044,70 Euro 21.829,80 Euro 23.653,20 Euro Kostenart 95000143 (Umlage Sachaufwand Werkstatt) Reparaturen und Wartungen von Fahrzeugen des Rettungsdienstes bei der Zentralwerkstatt von "bonnOrange" (AÖR). Neben den Sachkosten sind auch die anteiligen Personalkosten der Zentralwerkstatt enthalten. 400.000,00 Euro 65.000,00 Euro Kostenart 94000173 (Verrechnung Gebäudebewirtschaftung SGB) Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für die Rettungswache 4 sowie für die Leitstelle wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 700.000,00 Euro 210.000,00 Euro 70.000,00 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 26 von 32 Anlage C Blatt 11 RTW NEF KTW Kostenart 95000173 (Umlage Gebäudebewirtschaftung SGB) Die Gebäudeunterhaltung (Instandhaltung, Reinigung, Heizung, Wasser, Strom) für alle weiteren Gebäude außer der Rettungswache 4 und der Leitstelle, die vom Rettungsdienst genutzt werden, wird zentral vom städtischen Gebäudemanagement (SGB) übernommen. Im Wege der verwaltungsinternen Leistungsverrechnung (VILV) werden die erbrachten Aufwendungen an den Rettungsdienst weitergegeben. 2.100,00 Euro 800,00 Euro 2.300,00 Euro Kostenart 95000183 (Umlage Miete SGB) Warmmiete Rettungsdienstabrechnung (Hochstadenring 50) 22.000,00 Euro 8.000,00 Euro 23.500,00 Euro Kalkulatorische Kosten Unter Berücksichtigung der geplanten Anschaffungen in 2025 und 2026 wurden die kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen auf Grundlage des derzeitigen Anlagenbestandes hochgerechnet. kalkulatorische Zinsen: 150.267,02 Euro 35.435,52 Euro 12.063,53 Euro kalkulatorische Abschreibungen: 1.290.103,33 Euro 298.996,25 Euro 95.086,95 Euro Für die Rettungswache 4, den RTW-Standort Bad Godesberg, Koblenzer Str., dem RTW- Standort Dottendorf, Dottendorfer Str. sowie für die integrierte Leitstelle werden kalkulatorische Mieten angesetzt. kalkulatorische Miete: 148.345,20 Euro 16.435,20 Euro 36.080,40 Euro Gesamt 1.588.715,55 Euro 350.866,97 Euro 143.230,88 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 27 von 32 Anlage C Blatt 12 RTW NEF KTW Entlastungen (bei den Kosten abgesetzt) Ergebnisse aus Vorjahren (Über-/Unterdeckungen) Aufgrund von § 6 (4) Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen nicht nur Kostenüberdeckungen, sondern sollen auch Kostenunterdeckungen innerhalb eines Vierjahreszeitraumes ausgeglichen werden. Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2022 werden anteilig berücksichtigt. 30.300,66 Euro 55.132,55 Euro Die Unterdeckungen aus dem Jahr 2023 werden anteilig berücksichtigt. 663.962,19 Euro 693.932,03 Euro Die Überdeckungen aus dem Jahr 2023 werden anteilig berücksichtigt. -351.417,72 Euro Gesamt 694.262,85 Euro -351.417,72 Euro 749.064,58 Euro Systembedingte Fehleinsätze Sie entstehen in der Regel aus einsatztaktischen Gründen. Rückt beispielsweise ein Einsatzfahrzeug von einer Rettungswache aus, ist zu diesem Zeitpunkt bereits automatisch eine Einsatznummer vom System vergeben worden. Wird nun ein anderes Einsatzfahrzeug frei, das sich näher am Einsatzort befindet, so wird dieses Fahrzeug von der Leitstelle zum Einsatzort entsandt. Das ursprünglich für diesen Einsatz vorgesehene Fahrzeug kehrt zurück zur Wache. Eine Abrechnung dieses Einsatzes findet nicht statt. 1143 systembedingte Fehleinsätze in der Notfallrettung werden in Höhe der Gebühr für die Tarifposition „Normeinsätze mit Transport“ von den Kosten abgesetzt. 756.986,04 Euro 274 systembedingte Fehleinsätze im Notarztdienst werden in Höhe der Gebühr für die Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 139.161,86 Euro 460 systembedingte Fehleinsätze im Krankentransport werden in Höhe der Gebühr für die Tarifposition „Normeinsätze“ von den Kosten abgesetzt. 155.852,60 Euro # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 28 von 32 Anlage C Blatt 13 RTW NEF KTW Sonstige Fehleinsätze (Blindfahrten, Fehlfahrten) Hier werden ebenfalls keine abrechenbaren Leistungen erbracht. Die Gründe dafür liegen jedoch nicht beim Einsatzleitsystem. Eine Blindfahrt liegt beispielsweise dann vor, wenn sich bei Eintreffen des Rettungsdienstes keine hilfebedürftige Person mehr am Einsatzort befindet. Bei einer Fehlfahrt liegt zwar ein Patientenkontakt vor, ein Tätigwerden der Rettungskräfte ist jedoch nicht (mehr) erforderlich. Im Gegensatz zu den systembedingten Fehleinsätzen können die sonstigen Fehleinsätze als Kostenfaktor in die Kalkulation eingestellt werden. Die Kosten der systembedingten Fehleinsätze werden in Höhe eines Normeinsatzes von den ansatzfähigen Gesamtkosten abgesetzt. # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 29 von 32 Anlage D Notfallsanitäter Kosten im Kalkulationszeitraum 2026 Personalkosten Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge Personalkosten 473.226,80 € Praxisanleiterausbildung 2 Teilnehmer Personalkosten 30.609,60 € Summe Personalkosten 503.836,40 € Sachkosten Vollausbildung 3 Ausbildungsjahrgänge 3 Ausbildungsjahrgänge Sachkosten (Schulkosten, klinische Ausbildung, Mehraufwand Praxisanleitung und bei Leistungserbringern zusätzlich die Ausbildungsvergütung) 1.693.101,80 € 581.009,70 € Praxisanleiterausbildung 4 Teilnehmer 2 Teilnehmer Sachkosten (Lehrgangsgebühren und bei Leistungserbringern zusätzlich die entstandenen Personalkosten) 46.841,56 € 5.400,00 € Summe Sachkosten 1.739.943,36 € 586.409,70 € Gesamt Sachkosten Die gesamten Sachkosten der Berufsfeuerwehr finden sich in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart 94000103 (Verrechnung Fortbildungen und Dienstreisen), die der Leistungserbringer in der Notfallrettung (Anlage B Blatt 1) unter der Kostenart 541120 (Aus- und Fortbildung, Umschulung) wieder. Die Personalkosten für die Vollausbildung der Berufsfeuerwehr verteilen sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) auf folgende Kostenarten: 501200 (Verg. Tarif. Beschäft.), 502200 (Beitr. Versorgungskasse tarifl. Beschäft.) und 503200 (Beiträge Sozialversicherung tarif. Beschäft.) Die Personalkosten für die Praxisanleiterausbildung der Berufsfeuerwehr findet sich in der Notfallrettung (Anlage B, Blatt 1) unter Kostenart 94000000 (Verrechnung VILV zusätzliches BF-Personal) wieder. Die angesetzten Kosten orientieren sich an dem zum Zeitpunkt der Kalkulationserstellung gültigen Finanzierungserlass des Landes NRW vom 23.07.2024. Im Finanzierungserlass von 2024 ist geregelt, dass sobald die Auszubildenden eine Funktion auf einem Rettungsmittel übernehmen können, die daraus stammenden Einnahmen mit den Kosten für die Ausbildungsvergütung zu verrechnen sind. Da diese Einnahmen die Höhe der im betreffenden Zeitraum anfallenden Ausbildungsvergütungen übersteigen, sind die entsprechenden Ausbildungsvergütungen in der Kalkulation nicht angesetzt worden. Sollte der Erlassgeber zwischenzeitlich hiervon abweichende Regelungen für den Kalkulationszeitraum benennen, so würden mögliche Auswirkungen im Rahmen der Betriebsabrechnung Berücksichtigung finden. Auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW und den weiteren verordnungsrechtlichen Vorgaben wird die Ausbildung für das Berufsbild des Notfallsanitäters/Notfallsanitäterin im Rettungsdienst der Stadt Bonn umgesetzt. Die dreijährige Vollausbildung wird sowohl durch die eingebundenen Leistungserbringer als auch durch die Berufsfeuerwehr angeboten. Die Festlegung einer bedarfsgerechten Anzahl von Auszubildenden erfolgt auf Grundlage des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan 2023-2027. Leistungserbringer Berufsfeuerwehr 2.326.353,06 € # Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)Seite 30 von 32 Anlage E Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Gebührentarife zur Gebührensatzung für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes der Bundesstadt Bonn Tarif- Nr. Tarifart Bisherige Gebühr Neue Gebühr 1 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Rettungswagens 1.1 Versorgung und Transport eines Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel 651,46 € 662,28 € 1.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 325,73 € 331,14 € 1.3 Böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 651,46 € 662,28 € 1.4 außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 1.1 – 1.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 10,86 € 11,04 € 1.5 Bei gleichzeitiger Versorgung mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 1.1, 1.2 und 1.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 2 Notfallrettung; Inanspruchnahme des Notarztdienstes 2.1 Anfahrt mit Beratung, Untersuchung, Behandlung oder Versorgung eines Patienten 490,81 € 507,89 € 2.2 Böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 490,81 € 507,89 € 2.3 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 2.1 - 2.2 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke für das Notarzteinsatzfahrzeug je Kilometer 8,18 € 8,47 € 2.4 Bei einer Anfahrt zu mehreren Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 2.1 und 2.3 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet.Seite 31 von 32 Anlage E Tarif- Nr. Tarifart Bisherige Gebühr Neue Gebühr 3 Qualifizierter Krankentransport; Inanspruchnahme des Krankentransportdienstes (Krankentransportwagen oder Rettungswagen, wenn dieser zum Krankentransport eingesetzt wird) 3.1 Transport eines Patienten vom Einsatzort bis zum Ziel 349,77 € 338,81 € 3.2 Anschließende Weiterfahrt vom 1. Ziel zu anderen Zielen oder Rücktransport je Fahrt ohne neue Anfahrt 174,89 € 169,41 € 3.3 böswillige Alarmierung und missbräuchliches Verhalten 349,77 € 338,81 € 3.4 Außerhalb des Stadtgebietes zusätzlich zu den Gebühren nach Tarif-Nr. 3.1 – 3.3 für die außerhalb des Stadtgebietes zurückgelegte Fahrstrecke je km 5,83 € 5,65 € 3.5 Bei gleichzeitigem Transport mehrerer Patienten erhöhen sich die Gebühren gemäß der Tarif-Nr. 3.1, 3.2 und 3.4 um 25 % je Person und werden entsprechend anteilig abgerechnet. 4 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen des Rettungsdienstes 4.1 Abholen bzw. Rücktransport eines Inkubators von/zu einem Krankenhaus inkl. Begleitpersonal 325,73 € 331,14 € 4.2 Transport von Blut, Blut-produkten, Medikamenten, Transplantaten u.a. 325,73 € 331,14 € 4.3 Vorsorgliche Bereitstellung von Einsatzmitteln auf Anforderung 4.3.1 vorsorgliche Bereitstellung eines Rettungswagens je ½ Stunde 325,73 € 331,14 € 4.3.2 vorsorgliche Bereitstellung des Notarztdienstes je ½ Stunde 245,41 € 253,94 € 4.3.3 vorsorgliche Bereitstellung eines Krankentransportwagens je ½ Stunde 174,89 € 169,41 €Seite 32 von 32
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de