← Vorlagen

253846 · Beschlussvorlage

Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW 2024/2025

Nummer
253846
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.11.2025
Letzte Änderung
30.10.2026
  • Oberkassel Ortsteil· Beuel Hauptort
  • Stadthaus Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Markt Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Oberkasseler Straße Straße· Küdinghoven, Beuel
  • Hauptbahnhof Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Sankt Augustiner Straße Straße· Vilich, Beuel
  • F Straße· Bonn-Zentrum, Bonn
  • Bonn Stadtbezirk
  • Beuel Stadtbezirk· Beuel-Mitte
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 04.03.2026 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.05.2026 Entscheidung federführend
  3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses 14.04.2026 Empfehlung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 11,7 MB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (100.000 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
253846
Der OberbürgermeisterDokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn durch die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
2024/2025
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss 31.12.2025 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
31.12.2025 Empfehlung
Rat 12.03.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfbericht der Gemeinde-
prüfungsanstalt NRW über die „Überörtliche Prüfung der Stadt Bonn
2024/2025“ gem. § 105 Abs.6 GO NRW zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat, die Stellungnahme der Verwaltung zu beschließen.
2. Der Rat nimmt den Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-
Westfalen zur überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn 2024/2025 zur
Kenntnis und erklärt sich mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen
Stellungnahme gemäß § 105 Absatz 7 GO NRW einverstanden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Feststellungen und Empfeh-
lungen enthaltenen Hinweise systematisch in die weiteren Prozesse zur
Aufgabenüberprüfung sowie zur Weiterentwicklung von Verwaltungs-
strukturen und -abläufen einzubeziehen.
Begründung
Zu den Aufgaben der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) gehört die
Prüfung des rechtmäßigen, sachgerechten und wirtschaftlichen Handelns der
Kommunen des Landes NRW. Mit Blick auf die äußerst schwierige Finanzlage
der NRW-Kommunen und die gesetzliche Verpflichtung, den kommunalen
Haushalt stets auszugleichen, ist es insbesondere das Ziel der gpaNRW
finanzwirtschaftliche Spielräume aufzuzeigen, einen Beitrag zur
Haushaltskonsolidierung zu leisten und damit die kommunale Selbstverwaltung
zu stärken. Die Methodik der Prüfung beinhaltet als wesentliches Element
Vergleiche von interkommunalen Kennzahlen.
Die überörtliche Prüfung durch die gpaNRW findet in regelmäßigen AbständenSeite 1 von 350
Seite 2Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
statt. Die letzte Prüfung fand mit der Berichterstattung in Rechnungs-
prüfungsausschuss und Rat im Juni 2021 ihren Abschluss (s. Vorlage 210428).
Im aktuellen Prüfungszyklus für die kreisfreien Städte in NRW hat die gpaNRW
die regelmäßige überörtliche Prüfung der Stadt Bonn nach § 105 GO NRW im
Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchgeführt. Es wurden alle 23
kreisfreie Städte geprüft.
Für den interkommunalen Vergleich wurden in großen Teilen Daten des Jahres
2023 herangezogen. Soweit in einzelnen Bereichen keine ausreichende Anzahl
an Vergleichswerten zur Verfügung stand, wurde der interkommunale Vergleich
auf Basis des Jahres 2022 vorgenommen.
Datengrundlage
Basis in der Finanzprüfung waren die Jahresabschlüsse 2019 bis 2023, die
Gesamtabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021sowie die Haushaltsplanung 2024
und der Doppelhaushalt 2025 und 2026 einschließlich der bis 2029 reichenden
mittelfristigen Planung.
Neben den Daten früherer Jahre wurden auch aktuelle Entwicklungen und
Besonderheiten der Stadt Bonn berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft
treffen zu können.
Prüfungsinhalte
Die überörtliche Prüfung der kreisfreien Städte erstreckte sich in diesem
Prüfzyklus auf die
Bereiche:
• Finanzen
• Mobilitätsmanagement
• Informationstechnik
• Gebäudewirtschaft – Klimaschutz
• Ordnungsbehördliche Bestattungen
• Kommunales Krisenmanagement
• Hilfe zur Erziehung
• Öffentlicher Gesundheitsdienst
• Bauaufsicht
• gpa-Kennzahlenset.Seite 2 von 350
Seite 3Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Zusätzlich wurde auch aufgezeigt, wie weit sich die kreisfreien Städte in NRW
bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben.
Der Gesamtbericht der Prüfung der Stadt Bonn, der nach Abschluss der
Beratungen auch auf der Internetseite der gpaNRW veröffentlicht werden wird,
richtet sich an die Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er
zielt darauf ab, diesen Personenkreis – insbesondere in Haushaltskonsoli-
dierungsprozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der
Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten.
Struktur des Prüfberichts
Der Prüfbericht (Anlage 1) besteht aus dem Vorbericht und den Teilberichten:
Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf
sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der
Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen
Feststellungen und Empfehlungen. Die Teilberichte beinhalten die
ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
Ergebnisse von Analysen sind im Prüfungsbericht als Feststellung bezeichnet,
erkannte Verbesserungspotenziale werden im Prüfungsbericht als Empfehlung
ausgewiesen.
Während das Themenfeld "Finanzen" und das sog. "gpa-Kennzahlenset" zu
den festen Bestandteilen der überörtlichen Prüfung zählt, variieren die
thematischen Prüfungsschwerpunkte von Prüfungsturnus zu Prüfungsturnus.
Die Kommune hat nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW zu allen Feststellungen
und Empfehlungen des Prüfungsberichts Stellung zu nehmen. Der Entwurf
dieser Stellungnahme in der von der gpaNRW gewünschten tabellarischen
Form ist zur Beschlussfassung des Rates als Anlage beigefügt.
Wesentliche Inhalte und Ergebnisse der Prüfung der GPA:
Finanzen
Die Stadt Bonn befand sich bis 2021 in der Haushaltssicherung. Durch das
gute Jahresergebnis 2021 ist die Verpflichtung zur Fortschreibung des
Haushaltssicherungskonzeptes entfallen. Mit dem hohen Jahresüberschuss in
2023 konnte die Stadt zudem ihre Ausgleichsrücklage stärken (Dies ist aber
ausschließlich auf die verpflichtende Isolierung der Mehraufwendungen der
Coronapandemie und den sich ergebenden Mehrbelastungen aus dem Krieg
gegen die Ukraine begründet). Die GPA weist darauf hin, dass sich die
Haushaltssituation in den kommenden Jahren spürbar eintrüben wird. Ab 2024
plant Bonn durchgängig negative Jahresergebnisse. Mit dem DoppelhaushaltSeite 3 von 350
Seite 4Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
2025 und 2026 kann die Stadt eine erneute Haushaltssicherungspflicht nur
durch eine kombinierte Anwendung der mit dem 3. NKF-
Weiterentwicklungsgesetz NRW neu geregelten haushaltspolitischen
Instrumente des globalen Minderaufwands sowie des Vortrags von
Haushaltsverlusten auf Folgejahre abwenden. Wenn die geplanten Defizite
eintreten, wird die Ausgleichsrücklage bereits 2026 verbraucht sein. Daneben
sind die Gesamtverbindlichkeiten im Konzern Stadt Bonn überdurchschnittlich
hoch und führen zu sukzessiv steigenden Zinsbelastungen.
Die GPA führt in ihrem Bericht aus, dass die Stadt Bonn für ihre
Haushaltssteuerung organisatorische Regelungen erlassen hat. Sowohl für das
Kredit- als auch für das Anlagemanagement ist die Stadt organisatorisch gut
aufgestellt. Beim Fördermittelmanagement werden Verbesserungsmöglich-
keiten gesehen, indem die Stadt ein Berichtswesen aufbauen und die
Hintergründe von etwaigen Rückforderungen von Fördermitteln dokumentieren
soll. Die Stadt Bonn führt umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor
besonders bedeutsamen Investitionsentscheidungen durch. Grenzwerte,
oberhalb derer Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen verpflichtend und
standardmäßig durchzuführen sind, gibt es jedoch noch nicht. Hier werden
seitens der GPA Verbesserungsmöglichkeiten gesehen.
Hervorgehoben wird seitens der GPA, dass die Nachhaltigkeit für die Stadt
Bonn ein wichtiges Thema ist und weist darauf hin, dass die Stadt Bonn als
erste kreisfreie Stadt in NRW mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes
2025/2026 einen gesamtstädtischen Nachhaltigkeitshaushalt aufgestellt hat.
Die Stadt stellt damit alle Produktgruppen in Form der wirkungsorientierten
Produktgruppenbeschreibung dar. Sie setzt Ziele und bildet Kennzahlen, um
den Erfolg messen und den Mitteleinsatz bewerten zu können. Ein
wesentliches Ziel ist die Klimaneutralität bis 2035.
Mobilitätsmanagement
Die GPA führt aus, dass auf die Mobilität allein etwa ein Viertel der Emissionen
der Stadt entfallen und die Stadt als Arbeitgeberin täglich selbst Mobilität
verschiedenster Art auslöst und damit in ihrer Vorbildfunktion viel für den
Klimaschutz tun kann. Daher hat sie das betriebliche Mobilitätsmanagement
fest in der Organisationsstruktur verankert. Die Stadt Bonn fördert mobiles und
flexibles Arbeiten. Die vorhandenen guten Rahmenbedingungen unterstützen
eine klimafreundliche Arbeitsplatzorganisation. Außerdem weist die GPA darauf
hin, dass die Stadt allen Mitarbeitenden das Fahrradleasing bzw. ein
Arbeitgeberinnendarlehen anbietet. Bei der Weitergabe vergünstigter Firmen-
/Jobtickets wird in rechtlicher Hinsicht Handlungsbedarf gesehen. Das
Fuhrparkmanagement der Stadt Bonn ist gut aufgestellt. Bei
Ersatzbeschaffungen und neuen Fahrzeugen setzt die Stadt ausschließlich auf
Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben, sofern es die Fahrzeugklassen und
Einsatzbedingungen zulassen.
Informationstechnik
Das Betriebsmodell und die organisatorische Ausrichtung der
Informationstechnik zeigen laut GPA einen sehr guten Rahmen für eine
bedarfsgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von IT-Leistungen und der
digitalen Transformation. Die GPA sieht dennoch noch einenSeite 4 von 350
Seite 5Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Aktualisierungsbedarf bei der IT-Strategie der Stadt Bonn. Dabei sollten
Digitalisierungsziele und die konkrete Umsetzbarkeit laut GPA eng aufeinander
abgestimmt werden. Die Kosten für Informationstechnik (IT) sind zwar in den
letzten fünf Jahren gestiegen, im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten
sind die IT-Kosten aber sehr niedrig. Bei den Rahmenbedingungen für die
Digitalisierung und dem Digitalisierungsniveau sieht die GPA Verbesserungs-
möglichkeiten, u.a. könnte das ersetzende Scannen intensiviert werden.
Nachdem sich in der letzten Prüfung größere konzeptionelle Schwächen bei
der IT-Sicherheit zeigten, hat die Stadt das Sicherheitsniveau zwischenzeitlich
signifikant verbessert. Bei der Steuerung der Schul-IT erreicht Bonn ein gutes
Ergebnis. Auch die Rahmenbedingungen für die IT-Prüfung durch die örtliche
Rechnungsprüfung haben sich seit der letzten überörtlichen Prüfung deutlich
verbessert. In Bezug auf IT-spezifische Nachhaltigkeitsthemen sollte die Stadt
Bonn konkretere Regelungen zu klimaschutzfördernden Maßnahmen in ihre IT-
Strategie aufnehmen, um einen verbindlicheren Rahmen für einen nachhaltigen
IT-Betrieb zu schaffen.
Gebäudewirtschaft - Klimaschutz
Die Stadt Bonn kommt laut GPA ihrer Vorbildfunktion auch bei den
Klimaschutzbemühungen in der Gebäudewirtschaft nach. Um ihre Ziele
erreichen zu können, hat die Stadt Bonn eine konzernweite Gesamtstrategie
entwickelt, deren Kernelement der „Klimaplan 2035 für die Bundesstadt Bonn“
ist. Der Finanzmittelbedarf für die Klimaschutzmaßnahmen am städtischen
Gebäudebestand wurde allerdings bisher noch nicht ermittelt. Die von der
gpaNRW vorgenommene Hochrechnung zeigt, dass die Treibhausgas-
neutralität im eigenen Gebäudebestand der Stadt nur dann erreicht werden
kann, wenn der Finanzmitteleinsatz deutlich erhöht wird. Die Entwicklungen
außerhalb des Stadtkonzerns sind entscheidend dafür, dass die Treibhausgas-
Neutralität bis Jahr 2035 erreicht wird, hierauf hat die Stadt Bonn selbst jedoch
kaum Einfluss. Ein Bauinvestitionscontrolling ist derzeit noch nicht installiert.
Die bestehenden Ansätze sollten laut GPA zu einem zentral organisierten
vollumfänglichen Bauinvestitionscontrolling ausgebaut werden.
Ordnungsbehördliche Bestattungsfälle
Die GPA weist daraufhin, dass die Stadt Bonn durch organisatorische
Maßnahmen sicherstellt, dass sie ordnungsbehördliche Bestattungsfälle
rechtmäßig vornimmt. Handlungsanweisungen und Checklisten können aber
ergänzend eine einheitliche und rechtskonforme Sachbearbeitung unterstützen.
Hier wird seitens der GPA noch Optimierungsmöglichkeiten gesehen. Die
Aufwendungen je Bestattungsfall sind hoch, vergleichsweise hohe
Kostenerstattungen wirken sich aber entlastend auf den Fehlbetrag aus. Die
Stadt nutzt laut GPA noch nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung
von bestattungspflichtigen Angehörigen, worin Optimierungsmöglichkeiten
gesehen werden.
Kommunales Krisenmanagement
Das Krisenmanagement der Stadt Bonn hat bereits einige Krisenszenarien
erkannt und hierfür konkrete Bewältigungsstrategien entwickelt. Die
Maßnahmen zur Prävention, insbesondere im Bereich Hochwasserschutz,
Stromausfall und Cyberangriffe zeigen das Verantwortungsbewusstsein derSeite 5 von 350
Seite 6Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
Stadt Bonn. Allerdings fehlt noch eine umfassende Risikoermittlung und somit
eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung des kommunalen
Krisenmanagements. Bei der Nachbereitung der Krisenstabseinsätze, der
praxiserprobten Verpflegung und regelmäßigen Tests der Notstromversorgung
bestehen noch Handlungsmöglichkeiten.
Hilfe zur Erziehung
Die Verfahrensstandards und Prozessbeschreibungen der Wirtschaftlichen
Jugendhilfe sind in einem Handbuch verschriftlicht. Das vorhandene
Finanzcontrolling der Wirtschaftlichen Jugendhilfe könnte laut GPA noch um
Zielwerte für Kennzahlen aufgewertet werden. Außerdem sollten die
Kennzahlen in regelmäßigen Abständen und nicht nur bei Bedarf ausgewertet
und im Berichtswesen dargestellt werden. Hier wird seitens der GPA
Verbesserungspotenzial gesehen. Die Leistungs-, Qualitäts- und
Entgeltvereinbarungen werden in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in
Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Erziehungshilfen durchgeführt. Die
wesentlichen Änderungen des SGB VIII durch das Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz setzt die Stadt Bonn sukzessive um. So ist das
Schutzkonzept für die Vollzeitpflege aktuell in Arbeit und sollte der gesetzlichen
Verpflichtung folgend, kurzfristig umgesetzt werden. Die Stadt Bonn hat bei der
Hilfe zur Erziehung einen hohen Fehlbetrag. Ursache sind die außergewöhnlich
hohen ambulanten Aufwendungen in der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB
VIII, die durch die sehr hohen Aufwendungen für die Integrationshilfen in Bonn
hervorgerufen werden. Die Stadt Bonn hat den dringenden Handlungsbedarf
erkannt und erste Maßnahmen zur Gegensteuerung beschlossen.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Stadt Bonn durchläuft laut GPA aktuell
eine strategische Weiterentwicklung. Im Fach- und Finanzcontrolling werden
erfolgreich Kennzahlen und Richtwerte eingesetzt. Die operativen Ziele sollten
aber konkretisiert werden, um tatsächlich messbar zu sein. Aufgrund der
personellen Situation hat das Gesundheitsamt Bonn bisher noch keinen
Gesundheitsbericht erstellt. Bei der Personalausstattung gibt es aktuell ein
Delta von rund 20 Vollzeit-Stellen zu den Soll-Stellen im Stellenplan. Der
bestehende Mitarbeiterstamm wird durch personelle Engpässe zusätzlich
belastet. Die Digitalisierung hat an vielen Stellen zu einer Verschlankung von
Prozessen geführt. Die Prozessvisualisierung und -optimierung ist ein wichtiger
Baustein und führt zu verbesserten Serviceleistungen. Durch den örtlichen
Infektionsschutzplan sind die Meldewege sowie Zuständigkeiten verbindlich
geregelt. Dadurch ist die Stadt Bonn laut GPA gut auf zukünftige Krisen im
Gesundheitsdienst vorbereitet.
Bauaufsicht
In der Bauaufsicht der Stadt Bonn steht laut GPA weniger Personal zur
Bearbeitung neuer Falleingänge zur Verfügung als bei den meisten anderen
kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktuation belastet die Bauantragsbearbeitung.
Trotz gut aufgestellter Bauberatung geht ein hoher Anteil von Bauanträgen
unvollständig ein. Die Rücknahmefiktion nach § 71 BauO wird angewendet,
aber laut GPA noch nicht ganz konsequent. Die Stadt Bonn hat bereits
zugesichert, hier nachzubessern und die gesetzlichen Regelungen künftig zurSeite 6 von 350
Seite 7Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
eigenen Entlastung stringenter anzuwenden. Die durchschnittlichen Gesamt-
laufzeiten für das normale und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren
liegen im Jahr 2023 über der von der gpaNRW festgelegten Orientierungsgröße
von durchschnittlich zwölf Wochen. Die Laufzeiten ab Vollständigkeit des
Bauantrages sind nicht auswertbar. Hier sollte die Datentransparenz verbessert
werden. Die Bestrebungen der Bauaufsicht, den Baugenehmigungsprozess von
der Antragstellung bis zur Genehmigung vollständig digital anzubieten, sind
noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Bonn sollte das Thema weiter voran-
treiben.
Nachhaltigkeit
Die GPA stellt fest, dass die Stadt Bonn als erste kreisfreie Stadt in NRW mit
dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 einen gesamtstädtischen
Nachhaltigkeitshaushalt aufgestellt hat. Die Stadt stellt damit alle
Produktgruppen in Form der wirkungsorientierten Produktgruppenbeschreibung
dar. Sie setzt Ziele und bildet Kennzahlen, um den Erfolg messen und den
Mitteleinsatz bewerten zu können. Ein wesentliches Ziel ist die Klimaneutralität.
Fazit:
Die vorliegenden Prüfungsergebnisse wurden im Vorfeld seitens der gpaNRW
mit den betroffenen Organisationseinheiten sowie auf der Ebene der Dezernate
der Stadt Bonn erörtert.
Mit den in Feststellungen und Empfehlungen vorliegenden Prüfergebnissen hat
und wird sich die Verwaltung insbesondere im Hinblick auf Optimierungs- und
Konsolidierungspotentiale weiter auseinandersetzen und bereits begonnene
positive Entwicklungen weiter forcieren. Siehe hierzu die Stellungnahme der
Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen der GPA (Anlage 2)
Für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Prüfung und die Vorlage des
Berichtes bedankt sich die Verwaltung bei der gpaNRW.
Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird der Prüfbericht dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Zu Feststellungen und
Empfehlungen, die im Prüfbericht gegenständlich sind, wurde seitens der
Verwaltung Stellung genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss
unterrichtet den Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.
Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW über die gegenüber der GPA
und der Bezirksregierung abzugebende Stellungnahme.
Der Prüfbericht (Anlage 1) sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 2)
sind der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlage/nSeite 7 von 350
Seite 8Dokumentenklasse B (nur für den Dienstgebrauch)
1 Anlage 1_Gesamtbericht_Stadt_Bonn (öffentlich)
2 Anlage 2_Stellungnahmen (öffentlich)Seite 8 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 1 von 336
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
der Bundesstadt Bonn
2024/2025
GesamtberichtSeite 9 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 2 von 336
INHALTSVERZEICHNIS
Gesamtbericht 1
0. Vorbericht 7
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn 7
0.1.1 Managementübersicht 7
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung 10
0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus vergangenen
Prüfungen 11
0.4 Überörtliche Prüfung 12
0.4.1 Grundlagen 12
0.4.2 Prüfungsbericht 12
0.5 Prüfungsmethodik 13
0.5.1 Kennzahlenvergleich 13
0.5.2 Geschäftsprozesse 14
0.5.3 Erfüllungsgrad 14
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten 15
0.5.5 gpa-Kennzahlenset 15
0.6 Prüfungsablauf 15
0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabellen 17
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Bonn 27
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente 27
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren 29
0.8.3 Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Bonn im interkommunalen Vergleich 35
1. Finanzen 41
1.1 Managementübersicht 41
1.2 Aufbau des Teilberichtes 43
1.3 Inhalte, Ziele und Methodik 43
1.4 Haushaltssituation 44
1.4.1 Haushaltsstatus 45
1.4.2 Jahresergebnisse 47
1.4.3 Eigenkapital 51
1.4.4 Verbindlichkeiten und Vermögen 53
1.5 Haushaltssteuerung 57
1.5.1 Nachhaltige Haushaltssteuerung 57
1.5.2 Ermächtigungsübertragungen 62
1.5.3 Kredit- und Anlagemanagement 67
1.5.4 Fördermittelmanagement 78
1.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 80Seite 10 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 3 von 336
2. Mobilitätsmanagement 86
2.1 Managementübersicht 86
2.2 Aufbau des Teilberichtes 88
2.3 Inhalte, Ziele und Methodik 88
2.4 Betriebliche Mobilität 89
2.4.1 Steuerung der Mobilität 89
2.4.2 Klimafreundliche Arbeitsorganisation 92
2.4.3 Dienstreisemanagement 95
2.4.4 Fuhrparkmanagement 97
2.4.5 ÖP(N)V-Nutzung 101
2.4.6 Fahrradnutzung 104
2.4.7 Parkraummanagement 107
2.5 Erreichbarkeit der städtischen Einrichtungen 108
2.5.1 Klimafreundliche Erreichbarkeit 108
2.5.2 Darstellung der klimafreundlichen Erreichbarkeit an einem Beispiel 109
2.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 110
3. Informationstechnik 112
3.1 Managementübersicht 112
3.2 Aufbau des Teilberichtes 113
3.3 Inhalte, Ziele und Methodik 114
3.4 IT in der Kernverwaltung 115
3.4.1 IT-Betriebsmodell und -Steuerung 116
3.4.2 Digitalisierung 120
3.4.3 Prozessmanagement 130
3.4.4 Nachhaltigkeit 135
3.4.5 IT-Sicherheit 137
3.4.6 Örtliche Rechnungsprüfung 139
3.4.7 IT-Kosten 142
3.5 Steuerung der Schul-IT 146
3.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 151
4. Gebäudemanagement - Klimaschutz 153
4.1 Managementübersicht 153
4.2 Aufbau des Teilberichtes 154
4.3 Inhalte, Ziele und Methodik 154
4.4 Strukturen 155
4.5 Klimaschutz in der Gebäudemanagement 156
4.5.1 Organisation 156
4.5.2 Ausgangslage und Strategie 157
4.5.3 Planung von Klimaschutzmaßnahmen 161
4.5.4 Treibhausgasbilanz 166Seite 11 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 4 von 336
4.5.5 Energiemanagement 170
4.5.6 Monitoring 172
4.5.7 Bauinvestitionscontrolling (BIC) 174
4.6 Anlage: Ergänzende Tabellen 178
5. Ordnungsbehördliche Bestattungen 179
5.1 Managementübersicht 179
5.2 Aufbau des Teilberichtes 180
5.3 Inhalte, Ziele und Methodik 180
5.4 Strukturen 181
5.5 Rechtmäßigkeit 183
5.5.1 Bestattungsrechtliche Fristen 184
5.5.2 Ermittlung von Bestattungspflichtigen 185
5.5.3 Art der Bestattung 186
5.5.4 Ordnungsbehördliche Bestattung als Ersatzvornahme 187
5.5.5 Durchsetzung von Kostenerstattungsansprüchen gegenüber Verpflichteten 188
5.6 Verfahrensstandards 190
5.7 Personaleinsatz 191
5.8 Fehlbetrag durchgeführte ordnungsbehördliche Bestattungen und Einflussfaktoren
194
5.9 Anlage: Ergänzende Tabellen 198
6. Kommunales Krisenmanagement 199
6.1 Managementübersicht 199
6.2 Aufbau des Teilberichtes 200
6.3 Inhalte, Ziele und Methodik 200
6.4 Strukturen 201
6.5 Prävention, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen 202
6.5.1 Prävention und Erkennen von Risiken 203
6.5.2 Bewältigungsstrategien 205
6.5.3 Nachbereitung von Krisen 208
6.6 Ausstattung und Personal des Krisenstabes 209
6.6.1 Ausstattung des Krisenstabes 209
6.6.2 Personal des Krisenstabes 214
6.7 Risiko- und Krisenkommunikation 217
6.7.1 Risikokommunikation 217
6.7.2 Krisenkommunikation 218
6.8 Prozessdarstellung „Krisenstab aktivieren“ 219
6.9 Anlage: Übersicht Erfüllungsgrade 222
6.10 Anlage: Ergänzende Tabellen 223
7. Hilfe zur Erziehung 225
7.1 Managementübersicht 225Seite 12 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 5 von 336
7.2 Aufbau des Teilberichtes 226
7.3 Inhalte, Ziele und Methodik 227
7.4 Fehlbetrag und Einflussfaktoren Hilfe zur Erziehung 228
7.4.1 Falldichte HzE 231
7.4.2 Aufwendungen Hilfe zur Erziehung 233
7.4.3 Anteil ambulanter Hilfefälle 236
7.4.4 Anteil Vollzeitpflegefälle 237
7.5 Wirtschaftliche Jugendhilfe 239
7.5.1 Kennzahlen Wirtschaftliche Jugendhilfe 239
7.5.2 Organisation, Personal und Digitalisierung in der WiJu 242
7.5.3 Controlling 245
7.5.4 Verfahrensstandards und Prozessabläufe 247
7.6 Ambulante Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen 253
7.6.1 Verhandlungen von LQE-Vereinbarungen 253
7.6.2 Entgeltvereinbarungen 254
7.7 Hilfen nach §§ 27 ff. SGB VIII 256
7.7.1 Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII 256
7.7.2 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform nach § 34 SGB VIII 259
7.7.3 Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII 261
7.7.4 Hilfen für Junge Volljährige nach § 41 SGB VIII 267
7.8 Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII 270
7.9 Anlage: Ergänzende Tabellen 271
8. Öffentlicher Gesundheitsdienst 277
8.1 Managementübersicht 277
8.2 Aufbau des Teilberichtes 278
8.3 Inhalte, Ziele und Methodik 278
8.4 Steuerung und Organisation 279
8.4.1 Strategie 279
8.4.2 Organisation 282
8.4.3 Finanz- und Fachcontrolling 283
8.4.4 Kommunikation in Krisenfällen 284
8.5 Personal 285
8.5.1 Personalressourcen 285
8.5.2 Arbeitsbedingungen 291
8.6 Digitalisierung 294
8.6.1 Digitalisierungsstrategie 295
8.6.2 Digitalisierung von Arbeitsabläufen 296
8.7 Anlage: Ergänzende Tabellen 302
9. Bauaufsicht 304
9.1 Managementübersicht 304Seite 13 von 350
 Stadt Bonn  Gesamtbericht  050.010.050_03377
Seite 6 von 336
9.2 Aufbau des Teilberichtes 305
9.3 Inhalte, Ziele und Methodik 305
9.4 Baugenehmigungen 306
9.4.1 Strukturen 306
9.4.2 Rechtmäßigkeit 308
9.4.3 Prozess des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens 310
9.4.4 Digitalisierung 315
9.4.5 Personaleinsatz 317
9.4.6 Bauberatung 320
9.4.7 Dauer der Genehmigungsverfahren 322
9.5 Anlage: Ergänzende Tabellen 326
10. gpa-Kennzahlenset 328
10.1 Inhalte, Ziele und Methodik 328
10.2 Aufbau des gpa-Kennzahlensets 329
10.3 gpa-Kennzahlenset 330
Kontakt 336Seite 14 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 7 von 336
0. Vorbericht
0.1 Ergebnisse der überörtlichen Prüfung der Stadt
Bonn
0.1.1 Managementübersicht
Als Ergebnis der überörtlichen Prüfung der Stadt Bonn stellt die gpaNRW nachfolgend die
Haushaltssituation sowie die wesentlichen Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Handlungs-
felder dar.
Die Feststellungen und Empfehlungen haben wir tabellarisch in der Anlage 1 aufgeführt. Die
Reihenfolge ist chronologisch und gibt keine Priorisierung vor.
Verschiedene Krisen belasten seit einigen Jahren die städtischen Haushalte und beeinflussen
gegebenenfalls auch die in dieser überörtlichen Prüfung betrachteten Handlungsfelder. Soweit
möglich, haben wir die Auswirkungen in den Teilberichten thematisiert.
Die Stadt Bonn befand sich bis 2021 in der Haushaltssicherung. Durch das gute Jahresergebnis
2021 ist die Verpflichtung zur Fortschreibung des Haushalssicherungskonzeptes entfallen. Mit
dem hohen Jahresüberschuss in 2023 konnte die Stadt zudem ihre Ausgleichsrücklage stärken.
Die Haushaltssituation wird sich in den kommenden Jahren allerdings spürbar eintrüben. Ab
2024 plant Bonn durchgängig negative Jahresergebnisse. Mit dem Doppelhaushalt 2025 und
2026 kann die Stadt eine erneute Haushaltssicherungspflicht nur durch eine kombinierte An-
wendung der mit dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW neu geregelten haushaltspoliti-
schen Instrumente des globalen Minderaufwands sowie des Vortrags von Haushaltsverlusten
auf Folgejahre abwenden. Wenn die geplanten Defizite eintreten, wird die Ausgleichsrücklage
bereits 2026 verbraucht sein. Daneben sind die Gesamtverbindlichkeiten im Konzern Stadt
Bonn überdurchschnittlich hoch und führen zu sukzessiv steigenden Zinsbelastungen.
Die Stadt Bonn hat für ihre Haushaltssteuerung organisatorische Regelungen erlassen. So-
wohl für das Kredit- als auch für das Anlagemanagement ist die Stadt organisatorisch gut auf-
gestellt. Beim Fördermittelmanagement sehen wir Verbesserungsmöglichkeiten. Die Stadt sollte
ein Berichtswesen aufbauen und die Hintergründe von etwaigen Rückforderungen von Förder-
mitteln dokumentieren. Die Stadt Bonn führt umfassende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vor
besonders bedeutsamen Investitionsentscheidungen durch. Grenzwerte, oberhalb derer Wirt-
schaftlichkeitsuntersuchungen verpflichtend und standardmäßig durchzuführen sind, gibt es
noch nicht. Hier sehen wir Verbesserungsmöglichkeiten.
Nachhaltigkeit ist für die Stadt Bonn ein wichtiges Thema. Als erste kreisfreie Stadt in NRW
hat Bonn mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 einen gesamtstädtischen Nachhal-
tigkeitshaushalt aufgestellt. Die Stadt stellt damit alle Produktgruppen in Form der wirkungsori-
entierten Produktgruppenbeschreibung dar. Sie setzt Ziele und bildet Kennzahlen, um den Er-
folg messen und den Mitteleinsatz bewerten zu können. Ein wesentliches Ziel ist die Klimaneut-
ralität. Die Stadt Bonn hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2035 klimaneutral zu sein.Seite 15 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 8 von 336
Auf die Mobilität entfällt allein etwa ein Viertel der Emissionen der Stadt. Die Stadt als Arbeitge-
berin löst täglich selbst Mobilität verschiedenster Art aus und kann in ihrer Vorbildfunktion viel
für den Klimaschutz tun. Daher hat sie das betriebliche Mobilitätsmanagement fest in der Or-
ganisationsstruktur verankert. Die Stadt Bonn fördert mobiles und flexibles Arbeiten. Die vor-
handenen guten Rahmenbedingungen unterstützen eine klimafreundliche Arbeitsplatzorganisa-
tion. Außerdem bietet Bonn allen Mitarbeitenden das Fahrradleasing bzw. ein Arbeitgeberinnen-
darlehen an. Bei der Weitergabe vergünstigter Firmen-/Jobtickets sehen wir in rechtlicher Hin-
sicht Handlungsbedarf. Die Stadt Bonn hat bereits zugesichert, hier nachzubessern und die ge-
setzlichen sowie die tarif-/besoldungsrechtlichen Regelungen künftig zu beachten. Das Fuhr-
parkmanagement der Stadt Bonn ist gut aufgestellt. Bei Ersatzbeschaffungen und neuen Fahr-
zeugen setzt die Stadt ausschließlich auf Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben, sofern es
die Fahrzeugklassen und Einsatzbedingungen zulassen.
Die Stadt Bonn kommt ihrer Vorbildfunktion auch bei den Klimaschutzbemühungen in der Ge-
bäudewirtschaft nach. Um ihre Ziele erreichen zu können, hat die Stadt Bonn eine konzern-
weite Gesamtstrategie entwickelt, deren Kernelement der „Klimaplan 2035 für die Bundesstadt
Bonn“ ist. Der Finanzmittelbedarf für die Klimaschutzmaßnahmen am städtischen Gebäudebe-
stand wurde bisher noch nicht ermittelt. Die von der gpaNRW vorgenommene Hochrechnung
zeigt allerdings, dass die Treibhausgasneutralität im eigenen Gebäudebestand der Stadt nur
dann erreicht werden kann, wenn der Finanzmitteleinsatz deutlich erhöht wird. Die Entwicklun-
gen außerhalb des Stadtkonzerns sind entscheiden dafür, dass die Treibhausgas-Neutralität bis
Jahr 2035 erreicht wird. Die Stadt Bonn hat darauf selbst kaum Einfluss. Ein Bauinvestitions-
controlling ist derzeit noch nicht installiert. Die bestehenden Ansätze sollten zu einem zentral
organisierten vollumfänglichen Bauinvestitionscontrolling ausgebaut werden.
Das Betriebsmodell und die organisatorische Ausrichtung der Informationstechnik zeigen ei-
nen sehr guten Rahmen für eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von IT-Leis-
tungen und der digitalen Transformation. Wir sehen noch einen Aktualisierungsbedarf bei der
IT-Strategie der Stadt Bonn. Dabei sollten Digitalisierungsziele und die konkrete Umsetzbarkeit
eng aufeinander abgestimmt werden. Die Kosten für Informationstechnik (IT) sind zwar in den
letzten fünf Jahren gestiegen, im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten sind die IT-Kos-
ten aber sehr niedrig. Bei den Rahmenbedingungen für die Digitalisierung und dem Digitalisie-
rungsniveau sehen wir Verbesserungsmöglichkeiten, u.a. könnte das ersetzende Scannen in-
tensiviert werden. Nachdem sich in der letzten Prüfung größere konzeptionelle Schwächen bei
der IT-Sicherheit zeigten, hat die Stadt das Sicherheitsniveau zwischenzeitlich signifikant ver-
bessert. Bei der Steuerung der Schul-IT erreicht Bonn ein gutes Ergebnis. Auch die Rahmenbe-
dingungen für die IT-Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung haben sich seit der letzten
überörtlichen Prüfung deutlich verbessert. In Bezug auf IT-spezifische Nachhaltigkeitsthemen
sollte die Stadt Bonn konkretere Regelungen zu klimaschutzfördernden Maßnahmen in ihre IT-
Strategie aufnehmen, um einen verbindlicheren Rahmen für einen nachhaltigen IT-Betrieb zu
schaffen.
Die Stadt Bonn stellt durch organisatorische Maßnahmen sicher, dass sie ordnungsbehördli-
che Bestattungsfälle rechtmäßig vornimmt. Handlungsanweisungen und Checklisten können
ergänzend eine einheitliche und rechtskonforme Sachbearbeitung unterstützen. Hier sehen wir
noch Optimierungsmöglichkeiten. Die Aufwendungen je Bestattungsfall sind hoch, vergleichs-
weise hohe Kostenerstattungen wirken sich aber entlastend auf den Fehlbetrag aus. Die Stadt
nutzt noch nicht alle zumutbaren Maßnahmen zur Ermittlung von bestattungspflichtigen Ange-
hörigen. Auch hier erkennen wir Optimierungsmöglichkeiten.Seite 16 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 9 von 336
Das Krisenmanagement der Stadt Bonn hat bereits einige Krisenszenarien erkannt und hierfür
konkrete Bewältigungsstrategien entwickelt. Die Maßnahmen zur Prävention, insbesondere im
Bereich Hochwasserschutz, Stromausfall und Cyberangriffe zeigen das Verantwortungsbe-
wusstsein der Stadt Bonn. Allerdings fehlt noch eine umfassende Risikoermittlung und somit
eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung des kommunalen Krisenmanagements. Bei der
Nachbereitung der Krisenstabseinsätze, der praxiserprobten Verpflegung und regelmäßigen
Tests der Notstromversorgung bestehen noch Handlungsmöglichkeiten.
Die Verfahrensstandards und Prozessbeschreibungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind
in einem Handbuch verschriftlicht. Das vorhandene Finanzcontrolling der Wirtschaftlichen Ju-
gendhilfe könnte noch um Zielwerte für Kennzahlen aufgewertet werden. Außerdem sollten die
Kennzahlen in regelmäßigen Abständen und nicht nur bei Bedarf ausgewertet und im Berichts-
wesen dargestellt werden. Hier sehen wir Verbesserungspotenzial. Die Leistungs-, Qualitäts-
und Entgeltvereinbarungen werden in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe in Zusammenarbeit mit
der Koordinationsstelle Erziehungshilfen durchgeführt. Die wesentlichen Änderungen des SGB
VIII durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz setzt die Stadt Bonn sukzessive um. So ist
das Schutzkonzept für die Vollzeitpflege aktuell in Arbeit und sollte der gesetzlichen Verpflich-
tung folgend, kurzfristig umgesetzt werden. Die Stadt Bonn hat bei der Hilfe zur Erziehung ei-
nen hohen Fehlbetrag. Ursache sind die außergewöhnlich hohen ambulanten Aufwendungen in
der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, die durch die sehr hohen Aufwendungen für die
Integrationshilfen in Bonn hervorgerufen werden. Die Stadt Bonn hat den dringenden Hand-
lungsbedarf erkannt und erste Maßnahmen zur Gegensteuerung beschlossen.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst der Stadt Bonn durchläuft aktuell eine strategische Weiter-
entwicklung. Im Fach- und Finanzcontrolling werden erfolgreich Kennzahlen und Richtwerte ein-
gesetzt. Die operativen Ziele sollten konkretisiert werden, um tatsächlich messbar zu sein. Auf-
grund der personellen Situation hat das Gesundheitsamt Bonn bisher keinen Gesundheitsbe-
richt erstellt. Bei der Personalausstattung gibt es aktuell ein Delta von rund 20 Vollzeit-Stellen
zu den Soll-Stellen im Stellenplan. Der bestehende Mitarbeiterstamm wird durch personelle
Engpässe zusätzlich belastet. Die Digitalisierung hat an vielen Stellen zu einer Verschlankung
von Prozessen geführt. Die Prozessvisualisierung und -optimierung ist ein wichtiger Baustein
und führt zu verbesserten Serviceleistungen. Durch den örtlichen Infektionsschutzplan sind die
Meldewege sowie Zuständigkeiten verbindlich geregelt. Dadurch ist die Stadt Bonn gut auf zu-
künftige Krisen im Gesundheitsdienst vorbereitet.
In der Bauaufsicht der Stadt Bonn steht weniger Personal zur Bearbeitung neuer Falleingänge
zur Verfügung als bei den meisten anderen kreisfreien Städten. Eine hohe Fluktuation belastet
die Bauantragsbearbeitung. Trotz gut aufgestellter Bauberatung geht ein hoher Anteil von Bau-
anträgen unvollständig ein. Die Rücknahmefiktion nach § 71 BauO wird angewendet, aber noch
nicht ganz konsequent. Die Stadt Bonn hat bereits zugesichert, hier nachzubessern und die ge-
setzlichen Regelungen künftig zu beachten. Die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten für das
normale und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren liegen im Jahr 2023 über der von
der gpaNRW festgelegten Orientierungsgröße von durchschnittlich zwölf Wochen. Die Laufzei-
ten ab Vollständigkeit des Bauantrages sind nicht auswertbar. Hier sollte die Datentransparenz
verbessert werden. Die Bestrebungen der Bauaufsicht, den Baugenehmigungsprozess von der
Antragstellung bis zur Genehmigung vollständig digital anzubieten, sind noch nicht abgeschlos-
sen. Die Stadt Bonn sollte das Thema weiter vorantreiben.Seite 17 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 10 von 336
0.2 Nachhaltigkeit als Teil der Prüfung
Die Vereinten Nationen haben am 25. September 2015 auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel in
New York das Zielsystem Agenda 2030 mit 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development
Goals - kurz SDGs) und 169 Unterzielen beschlossen. Diese Ziele sollen weltweit eine nachhal-
tige Entwicklung in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht unterstützen. Die Ziele der
Agenda 2030 können nur erreicht werden, wenn die Kommunen in die Umsetzung einbezogen
werden. Viele Städte in NRW sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben sich bereits, in
unterschiedlicher Ausprägung, mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt. Sie haben
dabei zum Teil ein wirkungsorientiertes kommunales Nachhaltigkeitsmanagement implemen-
tiert. Ein kommunales Nachhaltigkeitsmanagement ist ein Bündel an Prozessen, Maßnahmen
und Instrumenten, welches die Entwicklung der Nachhaltigkeit in der Stadt fördert. Nachhaltig-
keitsprozesse werden dabei zunehmend nicht als Zusatzaufgabe zum kommunalen Kernge-
schäft verstanden, sondern als integraler Bestandteil jeder kommunalen Tätigkeit. Aus diesem
Grund greift die gpaNRW das Thema Nachhaltigkeit in dieser Prüfung erstmalig auf.
Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema, welches sich über nahezu alle Aufgabenbereiche ei-
ner kreisfreien Stadt erstreckt.
Im Prüfgebiet Finanzen widmen wir uns dem Ziel der nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Zudem
machen wir eine Bestandsaufnahme zur konkreten Situation und insbesondere zur Einbindung
von nachhaltigen Zielen und Kennzahlen in den Haushalt der Stadt.
Im Prüfgebiet Informationstechnik stehen die ökologische Nachhaltigkeit in der IT sowie durch
den Einsatz von IT im Fokus. Hinter dem großen Potenzial von Digitalisierung und der damit
verbundenen Technik verbirgt sich ein wachsender Energieverbrauch und ein zunehmendes
Aufkommen von Elektronikschrott. Die Städte stehen vor der Herausforderung, die Vorteile der
IT zu nutzen, ohne dabei die natürlichen Ressourcen zu erschöpfen oder negative soziale Aus-
wirkungen zu verstärken.
In den Prüfgebieten Gebäudewirtschaft – Klimaschutz und Mobilitätsmanagement stellen
wir dar, welche Maßnahmen die Stadt ergreift, um ihre Ziele zur Nachhaltigkeit und zum Klima-
schutz zu erreichen.
Dabei sind eine sparsame Mittelverwendung und die Effizienz der Verwaltungsabläufe entschei-
dend für die wirtschaftliche Aufgabenerledigung.
Es ist der gpaNRW bewusst, dass der Haushaltsplan noch nicht alle konkreten Maßnahmen
enthalten kann. Das gilt vor allem für finanzwirtschaftliche Auswirkungen, die sich noch nicht
hinreichend konkretisieren lassen oder über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinaus-
gehen. Aufgrund der voraussichtlich erheblichen Größenordnung sollte die Kommune diese
Maßnahmen jedoch auch in ihren finanzwirtschaftlichen Planungen außerhalb des Haushalts-
plans im Blick haben. Dadurch kann sie frühzeitig Auswirkungen auf spätere Haushalte zumin-
dest grob schätzen und gegebenenfalls notwendige Prioritätensetzungen einleiten.
In Anlage 2 haben wir die von den Städten eingesetzten Nachhaltigkeitsinstrumente und im in-
terkommunalen Vergleich die Nachhaltigkeitsindikatoren dargestellt.Seite 18 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 11 von 336
0.3 Umgang mit Feststellungen und Handlungsempfeh-
lungen aus vergangenen Prüfungen
Nach der letzten überörtlichen Prüfung haben die kreisfreien Städte aufgrund der geänderten
Rechtslage erstmals die Stellungnahme zu den im Prüfungsbericht enthaltenen Feststellungen
und Empfehlungen nach § 105 Abs. 6 und 7 GO NRW abgegeben.
Die in den Prüfungen der gpaNRW getroffenen Feststellungen und die ausgesprochenen Hand-
lungsempfehlungen sind in den Städten regelmäßig auch Gegenstand der kommunalpolitischen
Beratungen.
Die Stadt Bonn hat zunächst die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung am 24. Juni 2020 und
am 04. Mai 2021 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten. Am 24. Juni 2021 hat der Rat die
Stellungnahme nach § 105 GO NRW beschlossen.
Die Stadt Bonn hat sich mit den Feststellungen und Empfehlungen auch im Nachgang zur
überörtlichen Prüfung und der Stellungnahme beschäftigt. Die Empfehlungen wurden von den
Fachämtern geprüft und teilweise umgesetzt.
In der Managementübersicht dieses Berichts wurde auf die umgesetzten Maßnahmen zur Ver-
besserung der IT Sicherheit bei der IT Prüfung hingewiesen.
Weiterhin hat sich das Tiefbauamt im Prüfgebiet Verkehrsflächen u.a. mit der Empfehlung zum
systematischen Erhaltungsmanagement beschäftigt und arbeitet seit 2023 an der Zustandser-
fassung.
Die Empfehlungen zum Friedhofswesen wurden vom Amt für Umwelt und Stadtgrün weitge-
hend im neuen Friedhofskonzept eingearbeitet und 2022 beschlossen.
Für das Berichtswesen in der Zahlungsabwicklung wurde zwischenzeitlich eine neue Stelle ein-
gerichtet und konnte zum 01. Januar 2025 besetzt werden. U.a. wurde der Empfehlung gefolgt,
die e-Rechnung umzusetzen.
Das Amt für Kinder, Jugend und Familie ist u.a. der Empfehlung gefolgt, neue Kennzahlen im
HzE-Entwicklungsbericht aufzunehmen. Die Wirkungsmessung wurde in einem Pilotversuch
ausgewertet und zwischenzeitlich wurden zahlreiche Prozessbeschreibungen zur Darstellung
der Arbeitsabläufe erstellt.
Bei der Hilfe zur Pflege ließen sich die Erträge aus Unterhaltsheranziehung nur schwer auswer-
ten. Das Verfahren zur Vereinnahmung der Beträge bei der Unterhaltsheranziehung wurde des-
halb zugunsten einer besseren Differenzierung zwischen dem örtlichen Träger und dem
überörtlichen Träger verändert. Die Daten können jetzt im Buchhaltungssystem besser ausgele-
sen werden.Seite 19 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 12 von 336
0.4 Überörtliche Prüfung
0.4.1 Grundlagen
Zu den Aufgaben der gpaNRW gehört es zu prüfen, ob die Kommunen des Landes NRW recht-
mäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Die Prüfung stützt sich auf § 105 der Gemein-
deordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die finanzwirtschaftliche Analyse steht dabei im
Vordergrund. Grund dafür ist die äußerst schwierige Finanzlage vieler Städte und die gesetzli-
che Vorgabe, den kommunalen Haushalt stets auszugleichen1. Ein Schwerpunkt unserer Prü-
fung sind Vergleiche auf Basis von Kennzahlen.
Wir wollen mit unserer Prüfung eine wirtschaftliche, krisenfeste, klimaresiliente, nachhaltige und
digitalisierte Stadtverwaltung sowie die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung unterstützen.
Bei der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, ei-
nen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung
zu unterstützen sowie auf Risiken hinzuweisen. Dabei sind wir bestrebt, einerseits die ganze
Bandbreite der kommunalen Aufgaben und andererseits deren finanzielle Bedeutung zu berück-
sichtigen. Die Auswahl der Prüfungsschwerpunkte stimmt die gpaNRW vor der Prüfung mit
kommunalen Praktikerinnen und Praktikern ab.
Der Prüfungsbericht richtet sich an die Verantwortlichen der kreisfreien Städte in Rat und Ver-
waltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis - insbesondere in Haushaltskonsolidierungs-
prozessen - zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der
Städte zu leisten.
0.4.2 Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht besteht aus dem Vorbericht, den Teilberichten und dem gpa-Kennzahlen-
set:
 Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse
der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf und zur Prüfungsme-
thodik, eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen
und Empfehlungen sowie eine Übersicht der Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommu-
nalen Vergleich der 23 kreisfreien Städte.
 Die Teilberichte beinhalten die ausführlichen Ergebnisse der einzelnen Prüfgebiete.
 Das gpa-Kennzahlenset enthält eine Zusammenstellung aller wesentlichen Kennzahlen
und eine Erläuterung, wie das Kennzahlenset aufgebaut ist.
Die in dem Bericht genannten Rechtsgrundlagen haben wir in der Fassung angewendet, die
zum Zeitpunkt des geprüften Sachverhaltes galten.
1 § 75 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)Seite 20 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 13 von 336
In den verschiedenen Handlungsfeldern berechnet die gpaNRW Personalaufwendungen auf
Basis von KGSt-Durchschnittswerten2. Soweit die gpaNRW in einzelnen Handlungsfeldern da-
von abweicht, weisen wir im Teilbericht darauf hin. Bei der Ist-Erhebung von Vollzeitstellen nut-
zen wir eine einheitliche Definition, die in den Anleitungen zur Datenerhebung enthalten ist. Der
gpaNRW ist bewusst, dass durch vermehrte Fluktuation je nach Sachgebiet oftmals ein erhöh-
ter Einarbeitungsbedarf besteht. Dies trifft viele Städte gleichermaßen und wird in den Teilbe-
richten individuell durch die Prüfenden erläutert.
0.4.2.1 Struktur der Berichte
Der Aufbau unserer Teilberichte folgt grundsätzlich einer festen Struktur:
Wertung: Einleitend treffen wir eine wertende Aussage zu unserem Prüfungsergebnis innerhalb
eines Abschnitts. Wertungen, die eine Stellungnahme der Stadt nach § 105 Abs. 6 und 7 GO
NRW notwendig machen, bezeichnen wir als Feststellung.
Sollvorstellung: Die Sollvorstellung stellt die Inhalte und das Prüfungsziel im folgenden Ab-
schnitt dar. Sie ist allgemein formuliert und grundsätzlich für alle Stadt gültig, z. B. auf Basis der
aktuell geltenden Gesetzeslage. Die Sollvorstellung ist kursiv gedruckt.
Analyse: Im Anschluss an die Sollvorstellung analysiert die gpaNRW die individuelle Situation
in der geprüften Stadt.
Empfehlung: Letztlich weisen wir dann die bei der Prüfung erkannten Verbesserungspotenziale
als Empfehlung aus.
Feststellungen, die eine Stellungnahme der Stadt während des Prüfungsverfahrens erfordern
(z. B. ein festgestellter Rechtsverstoß) kennzeichnen wir im Prüfungsbericht mit einem Zusatz.
0.4.2.2 Verfahren nach Prüfungsabschluss
Die Stadt nimmt zu allen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfungsberichts nach
§ 105 Abs. 6 und 7 GO NRW Stellung.
Die Berichte der überörtlichen Prüfungen sowie die Stellungnahmen der Städte werden auf der
Internetseite der gpaNRW veröffentlicht.
0.5 Prüfungsmethodik
0.5.1 Kennzahlenvergleich
Der Kennzahlenvergleich ist eine prägende Prüfungsmethodik der gpaNRW. Dazu errechnen
wir Kennzahlen in den Städten und vergleichen diese landesweit. Für den Vergleich ist eine ein-
2 KGSt-Bericht „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in der jeweils aktuellen Fassung.Seite 21 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 14 von 336
heitliche Ausgangsbasis erforderlich. Es gibt jedoch keine landeseinheitliche Festlegung unter-
halb der Produktbereichsebene, so dass die Produktgruppen häufig unterschiedliche Produkte
und die Produkte unterschiedliche Leistungen enthalten. Daher ist der Vergleich nicht in allen
Fällen unmittelbar aus den Daten der Jahresrechnungen heraus möglich. Wir haben deshalb
Grunddaten einheitlich definiert und erheben diese vor Ort.
Die Stadt soll ihren Kennzahlenwert gut einordnen können. Deshalb stellen wir folgende Werte
dar:
 die Extremwerte, also das Minimum und das Maximum, und
 drei Viertelwerte.
Viertelwerte teilen eine nach Größe geordnete statistische Reihe in vier Viertel. Der erste Vier-
telwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 25 Prozent darunter und 75 Prozent darüber lie-
gen. Der zweite Viertelwert entspricht dem Median und liegt in der Mitte der statistischen Reihe,
d.h. 50 Prozent der Werte liegen unterhalb und 50 Prozent oberhalb dieses Wertes. Der dritte
Viertelwert teilt die vorgefundenen Werte so, dass 75 Prozent darunter und 25 Prozent darüber
liegen.
Ebenfalls nennen wir die Anzahl der Werte, die in den Vergleich eingeflossen sind. In den inter-
kommunalen Vergleich hat die gpaNRW die Werte aller 23 kreisfreien Städte einbezogen.
Im Prüfgebiet Finanzen erfassen und analysieren wir die wichtigsten materiellen und formellen
Rahmenbedingungen der Haushaltswirtschaft. Der Schwerpunkt unserer Analyse liegt darin, ob
die Haushaltswirtschaft nachhaltig ausgerichtet ist. Die Prüfung setzt dabei auf den Ergebnis-
sen der örtlichen Prüfung auf.
Nicht immer kann eine Stadt alle Grundzahlen erheben. Ebenso sind aus unterschiedlichsten
Gründen einzelne Kennzahlen nicht mit den Kennzahlen anderer Städte vergleichbar. In beiden
Fällen kennzeichnet die gpaNRW in Grafiken und Tabellen den Wert der Stadt mit „k.A.“. Sollte
die Kennzahl der Stadt nicht mit den Kennzahlen der Vergleichsstädte vergleichbar sein, erläu-
tert die gpaNRW textlich den Grund hierfür. Die Angabe „k.A.“ deutet somit nicht automatisch
auf eine mangelnde Datenlieferung der Stadt hin.
0.5.2 Geschäftsprozesse
In den Prüfgebieten Kommunales Krisenmanagement, Hilfe zur Erziehung und Bauaufsicht
analysieren wir jeweils einen Geschäftsprozess. Wir bilden die Abläufe in der Modellierungs-
sprache PICTURE.BPMN grafisch ab und verzichten auf textliche Beschreibungen. Wir überge-
ben der geprüften Stadt ihr jeweiliges Prozessmodell in digitaler Form, damit sie den Prozess
selbst weiterentwickeln und fortschreiben kann.
0.5.3 Erfüllungsgrad
Um bei steuerungsrelevanten Themen messen zu können, inwieweit eine Stadt die Anforderun-
gen unserer Sollvorstellung umsetzt, ermittelt die gpaNRW Erfüllungsgrade. Dafür führen wir
standardisierte Interviews und analysieren Unterlagen. Wir drücken den Erfüllungsgrad in einemSeite 22 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 15 von 336
Prozentwert aus und stellen ihn zur Standortbestimmung auch im interkommunalen Vergleich
dar.
0.5.4 Konsolidierungsmöglichkeiten
Die gpaNRW zeigt den formellen Handlungsrahmen einer Stadt auf, macht den unterschiedli-
chen Ressourceneinsatz durch den Vergleich der Städte transparent und weist dabei auf An-
sätze für Veränderungen hin.
Der in den Städten festgestellte Ressourceneinsatz ist im interkommunalen Vergleich sehr un-
terschiedlich. Orientierung bietet der Überblick über die Streuung der Werte, insbesondere im
Vergleich zu den Viertelwerten. In einzelnen Teilberichten zeigen wir Möglichkeiten für einen
sparsamen Ressourceneinsatz oder zur Verbesserung der Ertragssituation.
Oftmals ist für eine langfristige Einsparung zunächst ein erhöhter Ressourceneinsatz notwen-
dig. Dies gilt insbesondere bei Maßnahmen des Klimaschutzes.
Der Prüfung liegt keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung, Sondervermögen und
Beteiligungen zugrunde. Es ist daher möglich, dass in anderen Bereichen weitere Verbesse-
rungsmöglichkeiten bestehen, die über in diesem Prüfungsbericht beschriebene Handlungs-
möglichkeiten hinausgehen.
0.5.5 gpa-Kennzahlenset
Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der gpaNRW betrachteten kommunalen Handlungs-
felder stellen wir im gpa-Kennzahlenset dar. Die Übersicht enthält Kennzahlen aus Handlungs-
feldern, die die gpaNRW in vorangegangenen Prüfungen betrachtet hat. Ergänzt wird das gpa-
Kennzahlenset durch Kennzahlen, die wir erstmalig in der aktuellen Prüfung der kreisfreien
Städte erhoben haben.
Die Fortschreibung der örtlichen Kennzahlen sowie der interkommunalen Vergleichswerte er-
möglicht den Städten eine aktuelle Standortbestimmung. Zusammen mit den aus früheren Prü-
fungen bekannten Analysen, Handlungsempfehlungen sowie Hinweisen auf mögliche Konsoli-
dierungsmöglichkeiten können die Städte diese für ihre interne Steuerung nutzen.
0.6 Prüfungsablauf
Die Prüfung in der Stadt Bonn wurde im Zeitraum von November 2023 bis März 2025 durchge-
führt.
Zunächst hat die gpaNRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und
mit der Stadt Bonn hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser
Grundlage haben wir die Daten und Sachverhalte analysiert.
Für den interkommunalen Vergleich verwenden wir in der Stadt Bonn überwiegend das Ver-
gleichsjahr 2023. Ergänzend haben wir die interkommunalen Vergleiche für 2022 dargestellt.Seite 23 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 16 von 336
Basis in der Finanzprüfung sind die festgestellten Jahresabschlüsse 2019 bis 2023, die Ge-
samtabschlüsse der Jahre 2019 bis 2021 sowie die Haushaltsplanung 2024 und der Doppel-
haushalt 2025/2026 einschließlich der bis 2029 reichenden mittelfristigen Planung.
Neben den Daten früherer Jahre haben wir ebenfalls aktuelle Entwicklungen und Besonderhei-
ten der Stadt Bonn berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.
Geprüft haben:
Leitung der Prüfung Torsten Binder
Finanzen Thomas Malek
Mobilitätsmanagement Alexander Gumnior
Informationstechnik Michael Neumann
Gebäudewirtschaft/Klimaschutz Axel Bussmann
Ordnungsbehördliche Bestattungen Corinna Bauerfeld
Kommunales Krisenmanagement Corinna Bauerfeld
Hilfe zur Erziehung Britta Schwermer
Öffentlicher Gesundheitsdienst Lena Steinkamp
Bauaufsicht Martina Loebardt
Das Prüfungsergebnis haben die Prüferinnen und Prüfer mit den beteiligten Beschäftigten in
den betroffenen Organisationseinheiten erörtert. Darüber hinaus wurden zu allen Prüfungs-
handlungsfeldern Abschlussgespräche mit den jeweils zuständigen Dezernentinnen und Dezer-
nenten der Stadt Bonn geführt.
Herne, den 16. Mai 2025
Im Auftrag Im Auftrag
gez. gez.
Dagmar Klossow Torsten Binder
Abteilungsleiterin ProjekteiterSeite 24 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 17 von 336
0.7 Anlage 1: Ergänzende Tabellen
Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2024/2025 – Handlungsfelder
Feststellung Empfehlung
Haushaltssteuerung
F1
Die Stadt Bonn führt Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei wichtigen Investitions-
entscheidungen durch und informiert die Entscheidungsträger darüber. Bisher wur-
den keine Wertgrenzen für Investitionen festgelegt, ab denen eine Untersuchung
erforderlich ist. Es existieren noch keine Standards für dezentral getroffene Investi-
tionsentscheidungen.
E1.1 Die Stadt Bonn sollte Wertgrenzen nach § 13 Abs. 1 KomHVO NRW festlegen, ober-
halb derer ein Wirtschaftlichkeitsvergleich verpflichtend durchzuführen ist.
E1.2
Die Stadt Bonn sollte Mindeststandards für die Durchführung von Wirtschaftlichkeits-
untersuchungen in einer Dienstanweisung regeln oder den zuständigen Ämtern Ar-
beitshilfen bereitstellen.
F2
Die Stadt Bonn überträgt konsumtive Ermächtigungen in höherem Umfang als die
meisten anderen kreisfreien Städte. Noch wesentlich umfangreicher überträgt sie
Ermächtigungen für Investitionsvorhaben. Diese schöpft sie jedoch nur in geringem
Umfang aus.
E2
Die Stadt Bonn sollte darauf achten, ihre investiven Maßnahmen bei den nächsten
Haushaltsplanungen realitätsnaher zu veranschlagen. Daneben sollte sie mit Er-
mächtigungsübertragungen deutlich restriktiver umgehen.
F3 Die Stadt Bonn hat kein zentrales Fördermittelcontrolling und –berichtswesen. Die
Fördermittelbewirtschaftung kann sie noch weiterentwickeln. E3.1
Die Stadt Bonn sollte zukünftig mithilfe der Software die Hintergründe bei Rückforde-
rungen von Fördermitteln dokumentieren, damit sich diese standardisiert auswerten
lassen. Mit einer standardisierten Dokumentation lässt sich die Rückforderung von
Fördermitteln besser vermeiden.
E3.2
Die Stadt Bonn sollte ein Berichtswesen einrichten, um die Entscheidungsträger und
Entscheidungsträgerinnen regelmäßig über den Stand der Fördermaßnahmen zu in-
formieren.Seite 25 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 18 von 336
Feststellung Empfehlung
Mobilitätsmanagement
F1 Momentan lässt sich die Zielerreichung der verschiedenen Maßnahmen aufgrund
fehlender steuerungsrelevanter Kennzahlen nicht eindeutig messen. E1
Das in Arbeit befindliche betriebliche Mobilitätskonzept sollte konkrete Ziele, Maß-
nahmen und steuerungsrelevante Kennzahlen beinhalten. Dazu gehören ein Umset-
zungszeitplan und Aussagen zum konkreten Beitrag des betrieblichen Mobilitätsma-
nagements zur Klimaneutralität.
F2
Die Stadt Bonn fördert mobiles und flexibles Arbeiten. Die vorhandenen guten Rah-
menbedingungen unterstützen eine klimafreundliche Arbeitsplatzorganisation. Um
die eigenen Ziele zu erreichen und zielgerecht steuern zu können, bedarf es weite-
rer Datengrundlagen.
E2
Die Stadt Bonn sollte auch die Anzahl der Arbeitsplätze erfassen, die grundsätzlich
die Möglichkeit haben, flexibel zu arbeiten. Die Ergebnisse kann sie bei der Bedarfs-
ermittlung von Arbeitsplätzen einschließlich der Einrichtung von Desksharing-Arbeits-
plätzen berücksichtigen.
F3
Die Stadt Bonn hat klare Regelungen zu einer möglichst klimafreundlichen Abwick-
lung von Dienstreisen. Die einzelnen Schritte von der Antragstellung bis zur An-
rechnung erfolgen dezentral und sind noch nicht digitalisiert. Hier besteht also Opti-
mierungsbedarf.
E3.1 Die Stadt Bonn sollte das Dienstreisemanagement von der Antragstellung bis hin zur
Abrechnung digitalisieren.
E3.2
Die Stadt Bonn sollte die gewählten Verkehrsmittel bei Dienstreisen regelmäßig erhe-
ben und auswerten. So kann sie die Entwicklungen aufzeigen sowie erzielte Erfolge
hin zu klimafreundlicheren Dienstreisen dokumentieren.
F4 Das Fuhrparkmanagement der Stadt Bonn ist grundsätzlich gut aufgestellt. Verbes-
serungspotenzial gibt es bei der Datenlage E4
Um die eigenen Klimaziele zu erreichen, sollte die Stadt Bonn die dafür notwendigen
Daten regelmäßig erheben und analysieren. Dafür sollte sie beispielsweise den
Treibhausgas-Ausstoß der eingesetzten Fahrzeuge kennen.
F5
Damit die Mitarbeitenden den öffentlichen Personen(nah)verkehr für ihre Mobilität
nutzen, setzt die Stadt auf verschiedene Anreize. Die Datenlage zur Steuerung des
Themas ist ausbaufähig.
F6
Die Zahlung des Zuschusses zum Deutschlandticket an verbeamtete Mitarbeitende
als Leistungsprämie widerspricht § 60 i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 der Verordnung über
die Gewährung von Prämien und Zulagen für besondere Leistungen.
Die Zahlung des Zuschusses zum Deutschlandticket an die Tarifbeschäftigten wi-
derspricht der Regelung des § 70 Abs. 1 S. 2 Landespersonalvertretungsgesetz.
E6.1
Die Stadt Bonn sollte bei der Weitergabe vergünstigter Firmen-/Jobtickets die gesetz-
lichen sowie die tarif-/besoldungsrechtlichen Regelungen beachten und getroffene
Regelungen anpassen bzw. korrigieren.
E6.2
Den Umfang der dienstlich eingesetzten Jobtickets und die damit erzielten Einspa-
rungen sollte die Stadt Bonn erfassen, um die eigenen Ziele steuern zu können. Bei
Bedarf kann die Stadt weitere Anreize schaffen, um eine mögliche Jobticket-Quote zu
erreichen.Seite 26 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 19 von 336
Feststellung Empfehlung
F7 Zum Thema Fahrradnutzung fehlt derzeit eine gesamtstädtische Strategie mit ge-
eigneten Zielen und steuerungsrelevanten Kennzahlen. E7
Die Stadt Bonn sollte prüfen, ob sie die bisherigen Projekte zur Fahrradnutzung frü-
her als 2027/2028 zu einer Gesamtstrategie zusammenführen kann. Über geeignete
Ziele und relevanter Kennzahlen kann sie das Thema steuern. Dies ist für das Klima-
ziel 2035 sicherlich förderlich.
Informationstechnik
F1
Das IT-Betriebsmodell und die Strukturen zur IT-Steuerung der Stadt Bonn bilden
nach wie vor gute Rahmenbedingungen, um IT wirtschaftlich und bedarfsgerecht
zu betreiben. Es bestehen nur wenige Verbesserungsspielräume. Das Strategie-
konzept weist Aktualisierungsbedarf auf, der jedoch bereits im Fokus der Verwal-
tung ist.
E1
Die Stadt Bonn sollte den strategischen Rahmen der IT fortschreiben und an aktuelle
Entwicklungen und Rahmenbedingungen anpassen. Strategische Digitalisierungs-
ziele und daraus resultierende Anforderungen an die operative Umsetzung (Machbar-
keit) sollten sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
F2
Die Stadt Bonn verfügt derzeit noch nicht über ausreichend ausgestaltete Rahmen-
bedingungen für ein zentrales ersetzendes Scannen. Dringender Handlungsbedarf
besteht insbesondere deshalb, weil eine umfassende Digitalisierung des Aktenbe-
standes die logistischen Herausforderungen der Stadthaus-Sanierung erheblich ab-
mildern könnte.
E2
Die Stadt Bonn sollte mit hoher Priorität den personellen und technischen Ressour-
cenbedarf für die Implementierung des zentralen ersetzenden Scannens klären und
dessen Kosten-Nutzen-Verhältnis mit Blick auf die Stadthaus-Sanierung bewerten.
Für rechtskonforme Scan-Prozesse erforderliche Regelungen sollten zeitnah in Kraft
gesetzt werden.
F3
Der Stadt Bonn setzt die elektronische Signatur bereits in einigen Prozessen ein.
Verbesserungsspielraum besteht bezüglich eines zentralen Überblicks über weitere
Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung und bei der Integration des Dienstes für
qualifizierte elektronische Signaturen in ein Dokumentenmanagementsystem
(DMS).
E3
Die Stadt Bonn sollte einen verwaltungsweiten Überblick über potenzielle Einsatzge-
biete der elektronischen Signatur erstellen. Nach dessen verwaltungsweiter Einfüh-
rung sollte sie den Dienst für qualifizierte elektronische Signaturen in ihr DMS einbin-
den.
F4 Die Stadt Bonn hat sich bisher nur rudimentär mit KI-Themen auseinandergesetzt. E4
Die Stadt Bonn sollte sich intensiver mit KI-Themen beschäftigen. Es sollten Einsatz-
grenzen und Einsatzziele geprüft, Risikoeinschätzungen erstellt, Strukturen zur Quali-
tätssicherung definiert und ein Schulungskonzept für Beschäftigte entwickelt werden.
Für den Prozess zur Implementierung von KI-Technologien sollten verbindliche Re-
geln aufgestellt werden.
F5
Das Digitalisierungsniveau ist in fünf exemplarisch betrachteten Verwaltungsleis-
tungen sehr unterschiedlich. In der Gesamtbetrachtung liegt die Stadt Bonn im Mit-
telfeld der kreisfreien Städte. Sehr gut ausgestaltet ist der elektronische Rech-
nungsworkflow.
E5
Die Stadt Bonn sollte das Rollout der E-Akte und des DMS mit Nachdruck weiterver-
folgen. Einzelmaßnahmen sollten mit Prozessmanagement-Methoden strukturiert ge-
steuert und durchgeführt werden.Seite 27 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 20 von 336
Feststellung Empfehlung
F6
Das Prozessmanagement in der Stadt Bonn leistet in seiner gegenwärtigen Aus-
richtung bereits einen erkennbaren Beitrag zur erfolgreichen Verwaltungsdigitalisie-
rung. Spielraum zur Verbesserung besteht vor allem noch in seiner Nutzbarkeit als
Steuerungsinstrument.
E6
Die Stadt Bonn sollte sicherstellen, dass dauerhaft die notwendigen Personalressour-
cen zur Verfügung stehen, um die Einführung des stadtweiten Prozessmanagements
und damit eine erfolgreiche Digitalisierung wirksam zu unterstützen. Zudem sollte die
Funktion des Prozessmanagements als Steuerungsinstrument mittelfristig gestärkt
werden.
F7
Die IT der Stadt Bonn leistet einen erkennbaren Beitrag zu einer ökologisch nach-
haltigen Verwaltung. Einen Teil der Nachhaltigkeitspotenziale in der IT selbst
schöpft die Stadt jedoch noch nicht aus.
E7
Die Stadt Bonn sollte konkretere Regelungen zu klimaschutzfördernden Maßnahmen
in ihre IT-Strategie aufnehmen, um einen verbindlicheren Rahmen für nachhaltigen
IT-Betrieb zu schaffen. Zudem sollte sie Kernziele für die kommunale IT in ihre Nach-
haltigkeitsstrategie aufnehmen und deren Einhaltung über Kennzahlen messen.
F8
Die Stadt Bonn hat ihr IT-Sicherheitsniveau in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Nennenswerter Optimierungsspielraum besteht lediglich noch in einzelnen Teilas-
pekten auf konzeptioneller Ebene. Weitere Verbesserungen der IT-Sicherheit durch
budgetierte Investitionen und beschlossene Maßnahmen sind bereits absehbar.
E8 Die Stadt Bonn sollte den eingeschlagenen Weg fortsetzen und durch geeignete Ein-
zelmaßnahmen ihr IT-Sicherheitsniveau weiter verbessern.
F9
Die Rahmenbedingungen für eine sachgerechte und qualifizierte örtliche Prüfung
der IT und mit IT sind in der Stadt Bonn überdurchschnittlich gut. Durch die Anfor-
derungen der digitalen Transformation könnte der Stellen- und Qualifizierungsbe-
darf jedoch perspektivisch weiter steigen.
E9
Mit Blick auf künftige Herausforderungen wie Massendatenanalysen und die fort-
schreitende Digitalisierung sowie die Einführung einer neuen Hauptbuchführungssoft-
ware sollte die Stadt Bonn die rechtzeitige Bereitstellung der erforderlichen personel-
len und technischen Ressourcen sicherstellen.
F10
Es bestehen insgesamt gute Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Schu-
len in Trägerschaft der Stadt Bonn. Optimierungsansätze bestehen in der Aktuali-
sierung der schulübergreifenden strategischen Planungsgrundlagen sowie in der
Ausgestaltung des Ausstattungsprozesses.
E10
Die Stadt Bonn sollte Ausstattungsstandards und Sicherheitsvorgaben klarer definie-
ren und mittelfristig Möglichkeiten zur besseren technischen Unterstützung des An-
forderungs- und Beschaffungsprozesses umsetzen.
Gebäudewirtschaft – Klimaschutz
F1
Der Konzern Stadt Bonn verfügt mit dem Arbeitsprogramm Klimaschutz über ein
umfangreiches Maßnahmenpaket zur Umsetzung und Realisierung der THG-Neut-
ralität bis 2035. Die finanzwirtschaftlichen Ressourcen für die Transformation des
städtischen Gebäudebestandes hin zur THG-Neutralität wurden noch nicht ermit-
telt.
E1
Die Stadt Bonn sollte, wenn der Finanzmittelbedarf für das Erreichen eines THG-
neutralen Gebäudebestandes vorliegt, die entsprechenden Mittel in ihrer langfristigen
Finanzplanung berücksichtigen.
F2
Die Stadt Bonn hat Ihre Treibhausgasemissionen auf der Grundlage der Endener-
gieverbräuche und dem Territorialprinzip bilanziert. Der Entwicklungspfad und da-
mit die Erfolgskontrolle zur Zielerreichung werden somit transparent.
E2
Wird absehbar, dass die THG-Neutralität für die Stadt Bonn bis 2035 nicht erreicht
wird, sollte die Stadt frühzeitig weitere Maßnahmen initiieren oder das Ziel Jahr an-
passen.Seite 28 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 21 von 336
Feststellung Empfehlung
F3
Das Gebäudemanagement der Stadt Bonn verfügt für das ihr verantwortete Gebäu-
deportfolio über die Grundzüge eines Energiemanagements. Weitere Ausbaunot-
wendigkeiten und zentrale Handlungsschwerpunkte für ein ganzheitliches Ener-
giemanagement sind dem Gebäudemanagement bekannt und befinden sich im
Aufbau.
E3 Die Stadt Bonn sollte zur Unterstützung eines wirkungsvollen Energiemanagements,
den Ausbau der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik weiter forcieren.
F4
Die Stadt Bonn hat noch kein zentrales Gremium, das für die dezernatsübergrei-
fende Planung und Steuerung von Baumaßnahmen zuständig ist. Eine Dienstan-
weisung für ein Bauinvestitionscontrolling besteht derzeit nicht.
E4.1
Die Stadt Bonn sollte die Herleitung einer Bedarfsfeststellung, in der alle zu berück-
sichtigenden Aspekte behandelt werden, als Bestandteil einer Vergabeentscheidung
genauer definieren und zusätzlich einfordern.
E4.2
Die bereits bestehenden Ansätze sollte die Stadt Bonn zu einem zentral organisierten
vollumfänglichen Bauinvestitionscontrolling ausbauen und die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben in einer Dienstanweisung regeln.
Ordnungsbehördliche Bestattungen
F1 Die Stadt Bonn führt die ordnungsbehördlichen Bestattungen regelmäßig erst nach
Ablauf der in § 13 Abs. 3 S. 1 und 2 BestG NRW bestimmten Fristen durch. E1
Die Stadt Bonn sollte zukünftig bei der Durchführung von ordnungsbehördlichen Be-
stattungen die Bestattungsfrist im öffentlichen Interesse nach § 13 Abs. 3 Satz 3
BestG NRW verlängern, sofern die Einäscherung, die Erdbestattungen oder Urnen-
beisetzung erst nach Ablauf der in § 13 Abs. 3 S. 1 und 2 BestG NRW bestimmten
Fristen erfolgt.
F2 Die Stadt Bonn ergreift noch nicht alle zumutbaren Ermittlungsmaßnahmen zur Er-
mittlung von bestattungspflichtigen Angehörigen. E2
Die Stadt Bonn sollte ihre Ermittlungsmaßnahmen auch auf das häusliche Umfeld der
Verstorbenen erweitern. Das könnte die Zahl der ordnungsbehördlichen Bestattun-
gen reduzieren.
F3
Die Stadt Bonn hat noch keine verbindlichen Verfahrensstandards für die Bearbei-
tung der ordnungsbehördlichen Bestattungsfälle festgelegt. Das erschwert grund-
sätzlich eine einheitliche und rechtssichere Bearbeitung.
E3
Die Stadt Bonn sollte das Verfahren zur Bearbeitung der ordnungsbehördlichen Be-
stattungsfälle schriftlich regeln und unter Abwägung von Kosten und Nutzen den
möglichen Einsatz einer Fachsoftware prüfen.
F4
2023 stand der Stadt Bonn mehr Personal zur Bearbeitung der ordnungsbehördli-
chen Bestattungsfälle zur Verfügung als bei den meisten anderen kreisfreien Städ-
ten.
E4
Die Stadt Bonn sollte ihren Personaleinsatz unter Berücksichtigung der Fallzahlen-
entwicklung in Verbindung mit der Bestattungsquote beobachten und bedarfsgerecht
steuern.
F5
Der Fehlbetrag für ordnungsbehördliche Bestattungen ist von 2022 auf 2023 um
die Hälfte gesunken. Im Vergleichsjahr 2023 ist der Fehlbetrag fall- und einwohner-
bezogen trotz hoher Aufwendungen niedrig, da sich die Erträge entlastend auswir-
ken.
E5
Die Stadt Bonn sollte die Kennzahlen zum Fehlbetrag, zu den Aufwendungen und
den Erträgen fall- und auch einwohnerbezogen weiterführen und die Entwicklung
analysieren. So kann die Stadt Bonn negative Veränderungen zeitnah feststellen und
entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten.Seite 29 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 22 von 336
Feststellung Empfehlung
Kommunales Krisenmanagement
F1
Die Stadt Bonn hat bereits einige Risikoszenarien für das Stadtgebiet ermittelt.
Eine umfassende und strukturierte Risikoanalyse für die Krisenvorsorge gibt es
noch nicht.
E1.1
Die Stadt Bonn sollte eine umfassende und strukturierte Risikoermittlung mit Blick auf
die gesamten Bereiche der Stadtverwaltung durchführen, um die Prävention und das
Erkennen von potenziellen Risiken zu verbessern.
E1.2
Die Stadt Bonn sollte ihre wesentlichen Risikobewertungen regelmäßig prüfen und
die Erkenntnisse, auch in Bezug auf die Risikoermittlung im Rahmen der Katastro-
phenschutzplanung, den politischen Gremien vorstellen.
F2
Die Stadt Bonn hat für einige Szenarien Bewältigungsstrategien entwickelt. Feh-
lende Konzepte und fehlende verbindliche Maßnahmenplanungen erschweren je-
doch grundsätzlich die Krisenfestigkeit der Verwaltung. Bei der Anpassung der
Dienstanweisung besteht Handlungsbedarf.
E2.1
Die Stadt Bonn sollte ihr praxiserprobtes Vorgehen in Bezug auf die zu erfolgenden
Meldungen an die Aufsichtsbehörde bei der Aktivierung des Krisenstabes verschriftli-
chen.
E2.2 Die Stadt Bonn muss ihre Dienstanweisung für den Krisenstab um die Pflichtinhalte
zu den Kommunikationsmitteln ergänzen.
E2.3
Die Stadt Bonn sollte Regelungen zur Einbindung von Spontanhelfenden erstellen,
um in Krisensituationen das mögliche Potenzial der Spontanhelfenden kontrolliert
nutzen zu können.
E2.4
Die Stadt Bonn sollte nach einer umfassenden Risikoanalyse entsprechende Hand-
lungsmaßnahmen und Bewältigungsstrategien finalisieren, um in Krisen oder Kata-
strophen die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung sicherstellen zu können.
F3 Die Stadt Bonn bereitet die Krisenstabseinsätze und die eigene Vorgehensweise
bei vorangegangenen Krisen noch nicht strukturiert nach. E3
Die Stadt Bonn sollte die Abläufe und Vorgehensweisen innerhalb einer akuten Kri-
senlage strukturiert nachbereiten, entsprechend dokumentieren und ggf. anpassen.
Das gewährleistet eine kontinuierliche Weiterentwicklung des individuellen kommuna-
len Krisenmanagements.
F4
Die Stadt Bonn hat einen möglichen Notbetrieb der IT gut vorbereitet. Verbesse-
rungspotenzial sieht die gpaNRW bei der Durchführung von regelmäßigen Tests
und Übungen.
E4
Die Stadt Bonn sollte die IT, insbesondere im Krisenstabsraum, regelmäßig unter
Notstrombedingungen testen und die Erkenntnisse nutzen, um Abläufe ggf. anzupas-
sen.
F5
Die Stadt Bonn hat noch nicht alle bedeutenden städtischen Einrichtungen mit Not-
strom versorgt. Zudem testet die Stadt Bonn nicht regelmäßig die Funktionsfähig-
keit der bereits vorhandenen Notstromaggregate. Hier und bei der Erstellung eines
Logistikkonzeptes sieht die gpaNRW Verbesserungsmöglichkeiten.
E5.1
Die Stadt Bonn sollte ihre Notstromaggregate regelmäßig testen, um die Funktionsfä-
higkeit der Geräte zu überprüfen und somit die Handlungsfähigkeit im Falle einer Kri-
sensituation zu stärken.Seite 30 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 23 von 336
Feststellung Empfehlung
E5.2 Die Stadt Bonn sollte die noch fehlenden bedeutenden städtischen Einrichtungen wie
geplant mit Notstrom versorgen.
E5.3 Die Stadt Bonn sollte ein Treibstoffkonzept mit den ermittelten Bedarfen und der not-
wendigen Logistik für eine verlässliche Notstromversorgung im Krisenfall erstellen
F6 Die praxiserprobte Verpflegung des Krisenstabes hat die Stadt Bonn noch nicht
verbindlich verschriftlicht. E6
Die Stadt Bonn sollte die bedarfsgerechte Verpflegung des Krisenstabes verbindlich
formulieren, damit dieser in Krisensituationen verlässlich versorgt und handlungsfähig
ohne sachfremde Unterbrechungen bleiben kann.
F7 Die Aus- und Fortbildung der Krisenstabsmitglieder ist noch nicht standardisiert und
verbindlich festgelegt. Hier sieht die gpaNRW Verbesserungsbedarf. E7
Die Stadt Bonn sollte ein verbindliches Schulungs- und Übungskonzept für den Kri-
senstab entwickeln. Darüber hinaus sollte sie wie geplant regelmäßig praxisnahe
Übungen durchführen.
F8
Der Prozessablauf zur Aktivierung des Krisenstabes hat kaum Schnittstellen. Den-
noch könnte die Stadt Bonn ihren Prozessablauf aus Sicht der gpaNRW optimie-
ren.
E8
Die Stadt Bonn sollte prüfen, ob eine direkte Informationsweiterleitung zwischen dem
Fachbereich 37 und der Oberbürgermeisterin möglich ist. Das würde die Reaktions-
zeit weiter verkürzen.
Hilfe zur Erziehung
F1 Die Stadt Bonn kann die Erträge aus Kostenerstattungen nicht den einzelnen Kos-
tenerstattungsarten zuordnen. E1
Die Stadt Bonn sollte ein Controlling im Bereich der Kostenerstattungen aufbauen
und die Geltendmachung der Kostenerstattungsansprüche unterstützen. Sie sollte
die Erträge aus Kostenerstattungsansprüchen zu Steuerungszwecken differenziert
erfassen und auswerten.
F2
Für die Überprüfung der Personalausstattung in der WiJu arbeitet die Stadt Bonn
mit einem Richtwert. Eine Personalbemessung fehlt. Ein Einarbeitungskonzept gibt
es bislang nicht.
E2
Die Stadt Bonn sollte mit einer detaillierten Personalbemessung für die WiJu eine
Überprüfung des derzeitigen Richtwertes vornehmen. Um eine gute Einarbeitung und
Qualifizierung des Personals zu fördern, sollte die Stadt für den Bereich der WiJu wie
geplant ein Einarbeitungskonzept erarbeiten und umsetzen.
F3 Die Stadt Bonn hat bereits einige Instrumente im Rahmen des Finanzcontrollings
geschaffen. E3
Die Stadt Bonn sollte das Finanzcontrolling noch weiter ausbauen. Sie sollte Ziel-
werte für die erhobenen Kennzahlen bilden. Die Kennzahlen sollten in regelmäßigen
Abständen und nicht nur bei Bedarf ausgewertet und im Berichtswesen dargestellt
werden. Dabei sollte Bonn auch Ansprüche aus Kostenerstattungen, Fallabgaben
und -übernahmen sowie weitere Erträge einfließen lassen.
F4 Die Stadt Bonn hat die Verfahrensstandards und Prozessbeschreibungen für die
WiJu zum Teil in einem Handbuch verschriftlicht. E4
Die Stadt Bonn sollte in dem bereits vorhandenen Qualitätshandbuch der WiJu alle
wichtigen Prozesse und Teilprozesse mit textlichen Ausführungen sowie Ablaufdia-
grammen einheitlich darstellen. Die Prozessbeschreibungen sollten Abläufe, Zustän-
digkeiten, beteiligte Personen, Fristen und zu verwendende Vordrucke beinhalten.Seite 31 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 24 von 336
Feststellung Empfehlung
F5
In der Stadt Bonn erfolgt die Zuständigkeitsprüfung im ersten Schritt durch die Mit-
arbeitenden des FFE. Bestehen bei dieser ersten Zuständigkeitsprüfung Zweifel,
wird die WiJu direkt eingebunden. In der Regel erfolgt die Zuständigkeitsprüfung
durch die WiJu aber erst spät, nach der Kollegialen Beratung.
E5 Die WiJu der Stadt Bonn sollte in jedem Fall die Zuständigkeitsprüfung vor der Kolle-
gialen Beratung durchführen.
F6 In der WiJu der Stadt Bonn finden prozessintegrierte Kontrollen statt. Prozessunab-
hängige Kontrollen sind nicht etabliert. E6
Die Stadt Bonn sollte standardisierte und regelmäßige prozessunabhängige Kontrol-
len installieren und damit die Einhaltung der Verfahrensstandards überprüfen. Alle
Kontrollen sollten schriftlich dokumentiert werden.
F7
Die Stadt Bonn hat die Prozesse der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltverhandlun-
gen nicht schriftlich beschrieben bzw. dargestellt, sie hat aber in der Praxis klare
Rahmenbedingungen zu Abläufen, beteiligten Personen und benötigten Unterla-
gen. Eine Verhandlungsdatenbank über alle ambulanten Träger gibt es bislang
nicht.
E7
Die Stadt sollte die Abläufe und Prozesse der Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltver-
einbarungen verschriftlichen und visualisieren. Sie sollte Leistungsbeschreibungen,
Kostenpositionen und Verhandlungsergebnisse trägerspezifisch in einer Verhand-
lungsdatenbank zusammenführen.
F8
Die Stadt Bonn erarbeitet derzeit ein Schutzkonzept für die Vollzeitpflege. Die Per-
spektivklärung bei der Vollzeitpflege erfolgt regelmäßig im Hilfeplanverfahren. Die
Verfahrensstandards im Bereich der Vollzeitpflege werden sukzessive überarbeitet
und ergänzt.
F8
Die Stadt Bonn sollte der gesetzlichen Verpflichtung aus dem § 37b SGB VIII -wie
beabsichtigt- nachkommen, indem Sie das umfassende Schutzkonzept für die Voll-
zeitpflege kurzfristig fertig stellt und in jedem einzelnen Pflegeverhältnis individuell
anpasst.
F9
Die außergewöhnlich hohen Aufwendungen für die Eingliederungshilfen nach § 35a
SGB VIII belasten den Fehlbetrag Hilfe zur Erziehung erheblich. Ursächlich dafür
sind die extrem hohen Aufwendungen und die hohen Fallzahlen bei den Integrati-
onshilfen. Im Zeitverlauf sind Aufwendungen und Fallzahlen zusätzlich stark ange-
stiegen.
E9.1
Die Stadt Bonn sollte dringend die bereits begonnenen Maßnahmen zur Umstruktu-
rierung des bisherigen Bonner Poolmodells umsetzen. Durch ein engmaschiges Con-
trolling sollte sie einen besonderen Fokus auf die Aufwendungen und Fallzahlen der
Eingliederungshilfe legen, um negative Entwicklungen frühzeitig aufzeigen und recht-
zeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung entwickeln zu können.
E9.2
Die Stadt Bonn sollte die Steuerung für das geplante Infrastrukturmodell nicht allein
den Schulen überlassen und einen finanziellen Rahmen und ggf. eine Deckelung vor-
geben.
E9.3 Die Stadt Bonn sollte prüfen, ob eine Ausschreibung der Leistung des geplanten Inf-
rastrukturmodells erforderlich ist.
F10
Die Stadt Bonn hat die Ausschreibung der Stelle des Verfahrenslotsen vorbereitet,
diese aber noch nicht umgesetzt. Derzeit werden die Aufgaben des Verfahrenslot-
sen durch Mitarbeitende im Fachdienst Eingliederungshilfe und im Fachdienst Ko-
ordination Erziehungs- und Eingliederungshilfe erfüllt.
E10 Die Stadt Bonn sollte die Stelle des Verfahrenslotsen wie geplant kurzfristig aus-
schreiben und besetzen.Seite 32 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 25 von 336
Feststellung Empfehlung
F11
Die Stadt Bonn legt bei jungen Volljährigen einen großen Wert auf eine individuelle
Hilfegewährung. Ein Verselbständigungskonzept hat Bonn bisher nicht verschrift-
licht.
E11
Die Stadt Bonn sollte ein Verselbständigungskonzept mit Verfahrensstandards, Pro-
zessen und Stufen der Verselbständigung sowie Inhalten der Nachbetreuung ver-
schriftlichen.
Öffentlicher Gesundheitsdienst
F1
Das Gesundheitsamt Bonn hat sich strategische Ziele zur Verbesserung der öffent-
lichen Gesundheit gesetzt. Es wurden jedoch noch keine operativen Ziele definiert,
deren Zielerreichung mithilfe von Kennzahlen überprüft werden könnte. Auch bei
der Gesundheitsberichterstattung ist noch Handlungsbedarf.
E1.1
Das Gesundheitsamt der Stadt Bonn sollte aus der strategischen Zielsetzung mess-
bare und zeitlich definierte Ziele ableiten. Die Zielerreichung dieser operativen Ziele
sollte mit Kennzahlen gemessen werden.
E1.2
Das Gesundheitsamt Bonn sollte den Plan zur Implementierung der Gesundheitsbe-
richterstattung weiterverfolgen. In Zukunft sollten regelmäßig Berichte verfasst und
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
F2
Das Gesundheitsamt Bonn setzt sowohl Verwaltungskräfte als auch medizinisches
Fachpersonal ein. Jedoch ist ein erheblicher Teil der eingeplanten Stellen ganz o-
der teilweise nicht besetzt. Die nicht vorliegenden Stellenbeschreibungen führen zu
Mehrarbeit und potenziellen Unklarheiten.
E2.1
Das Gesundheitsamt Bonn sollte in den Budgetgesprächen darauf hinwirken, dass
sich die Stellenausstattung am Stellenbedarf orientiert. Eine übermäßige Belastung
des Personals aufgrund eines hohen Deltas zum Stellenplan sollte vermieden wer-
den. Teilzeitkräfte können bei Bedarf durch Springer-Kräfte ausgeglichen werden.
E2.2
Die Stadt Bonn sollte flächendeckend Stellenbeschreibungen erstellen. Die Mitarbei-
tenden sollten bei der Erstellung mitwirken. In der Stellenbeschreibung sollten bei Be-
darf auch notwendige Qualifikationen erfasst werden.
F3
Das Gesundheitsamt Bonn hat einen klaren Kurs, was es mit der Digitalisierung er-
reichen möchte. Auch die getroffenen Maßnahmen sind schon auf danach ausge-
richtet. Es fehlt allerdings noch an einer konkretisierten, ausformulierten Digitalisie-
rungsstrategie für den ÖGD.
E3 Das Gesundheitsamt Bonn sollte die digitale Fachstrategie kurzfristig beschließen.
F4
Die Stadt Bonn legt großen Wert darauf, dass sich auch Menschen mit Beeinträch-
tigungen auf der städtischen Internetseite informieren können. Eine tiefergehende
Information ist auf der Internetseite aktuell aber kaum möglich.
E4
Die Stadt Bonn sollte abwägen, wie den Bürgerinnen und Bürgern trotz barrierearmer
Internetseite auch detaillierte und tiefergehende Gesundheitsinformationen vermittelt
werden können.
Bauaufsicht
F1
Der Stadt Bonn bieten sich bei den von der gpaNRW betrachteten Aspekten der
Rechtmäßigkeit im Umgang mit der Rücknahmefiktion sowie der Beteiligungsver-
fahren einige Ansatzpunkte für Verbesserungen.
E1.1
Die Stadt Bonn sollte Daten zur Einhaltung der Fristen für die Vollständigkeitsprüfung
systematisch erfassen und auswerten. Die Kenntnis über die Einhaltung der gesetzli-
chen Vorgabe dient der rechtmäßigen Bearbeitung und ist zur Steuerung des Perso-
naleinsatzes erforderlich.Seite 33 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 26 von 336
Feststellung Empfehlung
E1.2
Zur Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens sollte die Stadt Bonn fehlende
Unterlagen ausnahmslos mit Fristsetzung und unter Verweis auf die Rücknahmefik-
tion anfordern.
E1.3 Die Stadt Bonn sollte den Stellen, die digitale Beteiligungsverfahren ablehnen, die
Vorteile eines solchen Verfahrens aufzeigen.
F2
Der Prozess im Baugenehmigungsverfahren ist klar strukturiert. Er bietet jedoch
noch Möglichkeiten zur Verbesserung. Die Beteiligungsverfahren werden spät ge-
startet, daneben belastet der Umgang mit nicht genehmigungsfähigen Bauanträgen
die Bauantragsbearbeitung.
E2 Zur Verkürzung der Gesamtlaufzeit sollte die Stadt Bonn die Beteiligungsverfahren
starten, sobald alle zur Beurteilung notwendigen Unterlagen vorliegen.
F3
Die Stadt Bonn gehört zu den wenigen kreisfreien Städten, die Bauanträge bereits
über eine Plattform annehmen und im Anschluss digital bearbeiten können. An-
träge in Papierform werden noch analog bearbeitet.
E3
Alle in Papierform eingereichten Anträge und Antragsunterlagen sollten zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt eingescannt werden, um bereits im laufenden Verfahren
digital auf vorhandene Unterlagen zurückgreifen zu können. Zudem kann so die spä-
tere elektronische Archivierung beschleunigt werden.
F4
Im Vergleichsjahr 2023 stand der Bauaufsicht Bonn weniger Personal zur Bearbei-
tung der neuen Falleingänge zur Verfügung als den meisten anderen kreisfreien
Städten. Eine hohe Fluktuation belastet die Bauantragsbearbeitung.
E4
Die Stadt Bonn sollte insbesondere den Bestand der unerledigten Bauanträge zum
01. Januar regelmäßig nachhalten und die Aufgabenverteilung bei einer steigenden
Tendenz anpassen, damit die Fälle abgearbeitet und Überlastungen vermieden wer-
den können.
F5
Die Stadt Bonn stellt Bauinteressenten Vorabinformationen – auch digital – zur Ver-
fügung. Die Anzahl der unvollständig eingereichten Anträge sowie der Ablehnun-
gen ist dennoch hoch.
E5
Die Stadt Bonn sollte - zur Entlastung der Sachbearbeitenden und zur Beschleuni-
gung des Bauantragsverfahrens – eine Bauberatung durch die Sachbearbeitung nur
nach verbindlicherer Terminvereinbarung durchführen.
F6
Die durchschnittlichen Gesamtlaufzeiten für das vereinfachte und das normale
Baugenehmigungsverfahren liegen über der Orientierungsgröße der gpaNRW. Die
Laufzeiten ab Vollständigkeit des Bauantrages konnten von der Stadt Bonn nicht
ausgewertet werden.
E6 Zur Erhöhung der Transparenz sollte die Stadt Bonn das Datum der Vervollständi-
gung der Bauanträge in ihrer Software hinterlegen und auswerten.Seite 34 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 27 von 336
0.8 Anlage 2: Nachhaltigkeit in der Stadt Bonn
Ziel der gpaNRW in dieser Prüfung ist unter anderem aufzuzeigen, wie weit sich die kreisfreien
Städte in NRW bereits mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt haben. Dazu haben
wir abgefragt, welche Nachhaltigkeitsinstrumente von der Stadt eingesetzt werden oder geplant
sind.
Zudem haben wir Nachhaltigkeitsindikatoren im interkommunalen Vergleich der 23 kreisfreien
Städte dargestellt.
0.8.1 Nachhaltigkeitsinstrumente
Instrumente für eine wirkungsorientierte Nachhaltigkeitssteuerung sind eine Nachhaltigkeitsstra-
tegie, Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung, Nachhaltigkeitsberichte und ein Nachhaltig-
keitshaushalt3. Auf den Nachhaltigkeitshaushalt gehen wir in der Finanzprüfung detaillierter ein.
Die Städte befinden sich in einer frühen Phase der Implementierung einer wirkungsorientierten
Nachhaltigkeitssteuerung. Prozesse zur Nachhaltigkeitssteuerung müssen noch etabliert wer-
den und sich bewähren. Für die gpaNRW steht im Vordergrund, durch die Darstellung unter-
schiedlicher Lösungsansätze und Umsetzungsstände zu einem Ideen- und Erfahrungsaus-
tausch unter den Städten beizutragen. Die Nachhaltigkeitsinstrumente werden in den Städten in
ihrer Art und Ausprägung unterschiedlich definiert und gelebt.
0.8.1.1 Nachhaltigkeitsstrategie
Die kommunale Nachhaltigkeitsstrategie stellt den Ausgangspunkt und den Leitfaden für nach-
haltiges Handeln dar. Sie dient dazu, wesentliche Eckpunkte und Inhalte für eine nachhaltige
Entwicklung vor Ort zu dokumentieren. Die Strategie wird dabei in Zusammenarbeit zwischen
Verwaltung und Politik sowie weiteren Beteiligten (Unternehmen, Bürgerschaft) entwickelt und
von der Politik beschlossen. Inhaltlich werden strategische und operative Ziele, Maßnahmen so-
wie notwendige Ressourcen erarbeitet und Indikatoren bestimmt, um die Ziele messen zu kön-
nen. Einen interkommunalen Vergleich der Nachhaltigkeitsindikatoren stellen wir im Kapitel
0.8.3 dar.
Der Rat der Stadt Bonn hat am 25. Februar 2016 die Mustererklärung des Deutschen Städteta-
ges und des Rates der Gemeinden und Regionen Europas zur Agenda 2030 verabschiedet und
sich zur aktiven Umsetzung der nachhaltigen Entwicklungsziele verpflichtet. Parallel dazu hat
die Stadt Bonn mit insgesamt 15 Kommunen am Modellprojekt „Global Nachhaltige Kommune
in NRW“ teilgenommen. Jede Kommune hat dabei für sich eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie
erarbeitet. An der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie haben dezernatsübergreifend Verwaltungs-
mitarbeitende sowie externe Beteiligte in einem Prozess von 2,5 Jahren mitgewirkt. Im Februar
3 vgl. KGSt B 02/2024 – Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement und Bertelsmann Stiftung 27.11.2018 - Wirkungsorientiertes Nachhal-
tigkeitsmanagement in Kommunen, LAG21Seite 35 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 28 von 336
2019 hat der Rat der Stadt Bonn die Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbezug bereits bestehen-
der Konzepte und Ratsbeschlüsse verabschiedet. Die Nachhaltigkeitsstrategie konzentriert sich
auf die folgenden sechs Handlungsfelder:
 Mobilität,
 Arbeit und Wirtschaft,
 Klima und Energie,
 gesellschaftliche Teilhabe und Gender,
 natürliche Ressourcen und Umwelt und
 globale Verantwortung und Eine Welt.
Die Strategie gliedert sich in sechs thematische Leitlinien (je eine Leitlinie für jedes Handlungs-
feld). Diese Leitlinien werden anhand von strategischen und operativen Zielen konkretisiert. Zur
Zielerreichung werden konkrete Maßnahmen festgelegt. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie richtet
die Stadt Bonn das kommunale Verwaltungshandeln systematisch in Hinblick auf die 17 nach-
haltigen Entwicklungsziele (SDGs) aus. Die Herausforderung in der weiteren Entwicklung und
Fortschreibung der Strategie besteht darin, zukünftige Maßnahmen in den sechs Handlungsfel-
dern immer wieder an den Leitlinien und Zielen auszurichten und die Strategie damit sukzessive
zu optimieren. Im Jahr 2020 hat die Stadt vier strategische Schwerpunktthemen definiert (Kli-
maneutralität, Mobilitätswende, soziale Gerechtigkeit und digitale Transformation). Hierfür hat
die Stadt weiterführende Ziele entwickelt und intensive Prozesse zur Weiterentwicklung gestar-
tet. In den Teilberichten Mobilitätsmanagement und Gebäudewirtschaft – Klimaschutz gehen wir
darauf ein.
0.8.1.2 Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitsprüfung
Der Nachhaltigkeitscheck/eine Nachhaltigkeitsprüfung soll die voraussichtlichen Wirkungen ei-
nes Vorhabens auf die nachhaltige Entwicklung abschätzen. Dazu beurteilt die Verwaltung die
Ratsvorlagen auf ihre wahrscheinlichen Auswirkungen für eine nachhaltige Entwicklung. So
können die Vorlagenerstellenden zum Beispiel durch die Beantwortung von Leitfragen kenntlich
machen, ob das geplante Vorhaben nachhaltigkeitsfördernd, -hemmend oder -neutral ist. Der
Nachhaltigkeitscheck dient als zusätzliche Entscheidungsgrundlage. Er hat grundsätzlich einen
themenübergreifenden Charakter und umfasst alle relevanten Handlungsfelder der nachhaltigen
Entwicklung.
Die Stadt Bonn hat bislang keinen Nachhaltigkeitscheck in diesem Sinne eingeführt. Die Ver-
waltung arbeitet derzeit an einem Konzept, wonach zukünftig die Auswirkungen von Vorhaben
auf die CO2-Emmissionen dargestellt werden sollen. Es gibt allerdings schon die Checkliste
Nachhaltige Bauleitplanung, die für Ratsvorlagen zu entsprechenden Vorhaben verwendet wird.
0.8.1.3 Nachhaltigkeitsberichtswesen
Der Nachhaltigkeitsbericht informiert in der Regel über den aktuellen Stand und die bisherige
Entwicklung der Nachhaltigkeit. Der Nachhaltigkeitsbericht kann folgende Aspekte beinhalten:Seite 36 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 29 von 336
 Stand der Instrumente und Prozesse,
 Umsetzungsstand der im Handlungsprogramm definierten Maßnahmen,
 quantitative und qualitative Analysen zur operativen und strategischen Zielerreichung,
 Zielbezug zu Indikatoren,
 finanzielle und personelle Ressourcen,
 Empfehlungen zur Strategieanpassung.
Die Adressaten können Verwaltungsführung, Rat und Bürgerschaft sein. Der Berichtsrhythmus
wird im Vorfeld festgelegt.
Die Stadt Bonn hat bis 2019 bereits fünf Nachhaltigkeitsberichte mit unterschiedlichen Schwer-
punkten erarbeitet und veröffentlicht. 2016 hat die Verwaltung dabei erstmals SDG-Indikatoren
in die Berichtserstattung einbezogen. In den Jahren 2021 und 2022 hat Bonn gemeinsam mit
zehn Kommunen ein neues Format erarbeitet. Der Nachhaltigkeitsbericht wurde dabei auf
Basis des Berichtsrahmens Nachhaltige Kommune (BNK) entwickelt. Die Darstellung der In-
halte in diesem Bericht folgt den neun Steuerungskriterien und neun Handlungsfeldern des
BNK. Im Bericht nimmt die Stadt Bezug zu den 17 Nachhaltigkeitszielen, um diese in den Kon-
text der Agenda 2030 zu setzen. Fortschritte hin zu einer nachhaltigen Entwicklung hat sie über
Kennzahlen messbar gemacht und Handlungsbedarfe offengelegt.
Die Zahlen aus dem Zeitraum bis 2019 hat die Stadt durch die Betrachtung übergreifender
Steuerungskriterien für nachhaltiges Handeln ergänzt. Damit hat sie sichtbar gemacht, was seit
Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie getan wurde, um ihre Zielsetzungen zu errei-
chen. In den kommenden Jahren beabsichtigt die Stadt weiterhin zur Nachhaltigkeit zu berich-
ten. Die Berichtsformate sollen dabei stetig weiterentwickelt und adressatengerechter gestaltet
werden.
Das Indikatorenset der Stadt Bonn umfasste im letzten Nachhaltigkeitsbericht 56 Indikatoren in
4 Leitkategorien. Das Indikatorenset wurde seit 2005 stetig aktualisiert und weiterentwickelt. Ab
2025 wird die Berichterstattung auf dem digitalen Nachhaltigkeitsdashboard veröffentlicht und
soll tagesaktuell Daten sowie eine Bezugsebene zu den SDGs zur Verfügung stellen. Indikato-
ren auf welche die Stadt Bonn gezielt Einfluss nehmen und Maßnahmen ergreifen kann, erhal-
ten den Vorrang.
0.8.2 Nachhaltigkeitsindikatoren
Nachhaltigkeitsindikatoren dienen dazu, die Wirksamkeit der Maßnahmen und Instrumente zu
Nachhaltigkeitsaspekten fortlaufend zu messen und zu bewerten. Für eine erste allgemeine
Einschätzung kann auf bestehende Kennzahlenkonzepte zur nachhaltigen Entwicklung zurück-
gegriffen werden.
Für die kommunale Ebene in NRW ist insbesondere das Indikatorenset der Landesarbeitsge-
meinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21) von Bedeutung. In ihrem NachhaltigkeitsberichtSeite 37 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 30 von 336
nrwkommunal4 stellt die LAG 21 neben Befragungsergebnissen regelmäßig Indikatoren zu ver-
schiedenen Themenbereichen für alle nordrhein-westfälischen Kommunen im Zeitverlauf dar.
Wir haben in unserer Prüfung der kreisfreien Städte dieses Indikatorenset erstmals aufgegriffen
und die aus vorherigen Prüfungen bekannten Strukturmerkmale ersetzt, weil eine nachhaltige
Entwicklung und ein nachhaltiges Handeln von zentraler, strategischer Bedeutung sind. Wir
möchten der Politik und der Verwaltung mit dem Indikatorenset der LAG 21 einen Gesamtüber-
blick zur Nachhaltigkeit geben und einen Vergleich innerhalb der kreisfreien Städte ermögli-
chen. Dazu haben wir die Nachhaltigkeitsindikatoren aus allgemein zugänglichen Datenquellen5
ermittelt und einen interkommunalen Vergleich erstellt.
Im Folgenden stellen wir zwei Balkendiagramme mit ergänzenden Tabellen dar, die eine Aus-
wahl von Nachhaltigkeitsindikatoren für die Stadt Bonn zeigen. Bei der Auswahl der Indikatoren
haben wir u. a. berücksichtigt, dass die Indikatoren alle zehn Themenbereiche sowie möglichst
viele verschiedene SDGs abbilden. Indikatoren mit einer hohen Aussagekraft und strategischen
Relevanz erhalten den Vorrang. Die in den vorangegangenen überörtlichen Prüfungen darge-
stellten Strukturkennzahlen wurden, soweit möglich, in die Nachhaltigkeitsindikatoren überführt.
Interkommunaler Vergleich
Nachhaltigkeitsindikatoren Bonn 2023 in Prozent
4 vgl. LAG 21, Nachhaltigkeitsbericht nrwkommunal 2022, https://www.lag21.de/files/default/pdf/Themen/nn-transfer-n/lag21-nrwkommu-
nal-2022.pdf.
5 IT.NRW, Energieatlas NRW vom LANUV NRW u.a.Seite 38 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 31 von 336
Nachhaltigkeitsindikatoren Bonn – Datengrundlagen
Indikator 2012 2023 Veränderung
in Prozent Median 2023
Abhängigenquotient (Abhängige Personen je 100
Personen im erwerbsfähigen Alter) in Prozent 48,24 48,77 1,10 56,07
Schulabgehende allgemeinbildende Schulen
ohne Abschluss in Prozent 4,72 3,46 -26,69 6,91
Mindestsicherungsquote in Prozent 10,30 10,90 5,83 13,60
Anteil erneuerbare Energien am Stromverbrauch
in Prozent6 k. A. 1,99 k. A. 4,80
In den interkommunalen Vergleich (Median) sind die Daten der 23 kreisfreien Städte eingeflos-
sen.
Wir betrachten den Abhängigenquotienten in Prozent. Dabei handelt es sich um einen Kon-
textindikator. Kontextindikatoren werden verwendet, um einen validen Bezugsrahmen bei Indi-
katoren mit Einwohnerbezug herzustellen. Weitere Kontextindikatoren haben wir im nachfolgen-
den Kapitel 0.8.3 „Nachhaltigkeitsindikatoren der Stadt Bonn im interkommunalen Vergleich“
dargestellt.
Der Abhängigenquotient in Prozent zeigt das Verhältnis der wirtschaftlich abhängigen Bevölke-
rung zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Dieser Quotient beschreibt das Verhältnis zwi-
schen der nicht erwerbsfähigen Bevölkerung (0-15 Jahre und über 65 Jahre) und den Men-
schen im erwerbsfähigen Alter. Das ist wichtig für die Analyse des demografischen Wandels.
Enthalten sind also die Einwohner über 65 Jahre und die Einwohner unter 15 Jahre. Mit 48,8
Prozent erreicht die Stadt Bonn einen niedrigen Abhängigenquotienten. Danach ist die Mehr-
heit der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten
gibt es nur drei Städte mit einem niedrigeren Wert als Bonn. Dabei handelt es sich um die
Städte mit den größten Universitäten des Landes NRW.
Abgeleitet aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung ist u.a. das Unterziel, ein leistungsfähiges
Bildungssystem bereitzustellen. Mit der Kennzahl Schulabgehende allgemeinbildende Schu-
len ohne Schulabschluss bilden wir den Erfüllungsgrad dieses Unterziels ab. Hier ist nach
Möglichkeit ein niedriger Wert anzustreben. Denn der fehlende Schulabschluss bedeutet
schlechtere Zukunftsaussichten für die Betroffenen. Durchschnittlich gelingt es etwa einem
Fünftel ohne Schulabschluss eine Berufsausbildung zu finden, ca. ein Viertel bleibt langzeitig
erwerbslos. Formale Bildung hat eine ökonomische Bedeutung, da sie sich positiv auf das Leis-
tungsvermögen der Volkswirtschaft auswirkt und potenziell die Zahl der Empfängerinnen und -
empfänger von Sozialleistungen reduziert. Mit 3,46 Prozent erreicht die Stadt Bonn ein sehr
gutes Ergebnis. Bonn hat die niedrigste Quote von Schulabgehenden ohne Schulabschluss im
Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten.
Mit der Mindestsicherungsquote wird der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Min-
destsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung abgebildet. Mindestsicherungsleistungen
6 Datenquelle zu den stromerzeugenden Energien sind insb. die Bundesnetzagentur sowie LANUV-eigene Daten. Die Einwohnerzahlen
sowie der Stromverbrauch stammen von IT.NRW. Genaue Informationen zur Daten- und Berechnungsgrundlage finden Sie unter:
https://www.energieatlas.nrw.de/site/Media/Default/Dokumente/Daten_und_berechnungsgrundlagen_strom.pdfSeite 39 von 350
 Stadt Bonn  Vorbericht  050.010.050_03377
Seite 32 von 336
werden von Menschen bezogen, die selbst nicht in der Lage sind, in ausreichendem Maße für
ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Damit gehören sie zum Teil der Bevölkerung, der akut von Ar-
mut bedroht ist. Das relevante Unterziel ist, die Armut zu beenden. Dazu zählen Menschen im
Bezug von Leistungen nach dem SGB II, XII und die Regelleistungen nach dem Asylbewerber-
leistungsgesetz (AsylbLG). Bei der Mindestsicherungsquote erzielt Bonn den zweitniedrigsten
Wert in diesem Vergleich. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsiche-
rungsleistungen an der Gesamtbevölkerung ist damit vergleichsweise niedrig.
Der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch stellt einen direkten Bezug zum Un-
terziel, bezahlbare und saubere Energie bereitzustellen. Danach soll der Anteil erneuerbarer
Energien am globalen Energiemix deutlich erhöht werden. Bei der Berechnung der Kennzahl
nutzt die gpaNRW die Daten aus dem Energieatlas (LANUV NRW). Danach wird der Ertrag aus
erneuerbaren Energien als Anteil am Bruttostromverbrauch berechnet. Bonn liegt mit 1,99 Pro-
zent hinter allen anderen kreisfreien Städten zurück. Das bedeutet, dass u.a. Solar-, Photovol-
taik- und Windkraftanlagen nicht in dem Maße auf dem Stadtgebiet betrieben werden, wie in
den anderen kreisfreien Städten. Der höchste Wert der Vergleichskommunen liegt hier bei
19,28 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es städtebauliche Unterschiede gibt. Es
kommt dabei auf die Siedlungsstruktur an. Je nach Art der Bebauung gibt es weniger Potenzial
für Solar-, Wind- oder Biogasenergie. Zu berücksichtigen ist, dass der Strommix der örtlichen
Energieversorger in der Quote nicht berücksichtigt wird. Wir verweisen auf den Teilbericht Ge-
bäudewirtschaft und Klimaschutz. Dort gehen wir auf die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Bonn
bei den eigenen Liegenschaften konkreter ein.
Intrakommunaler V

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:57 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de